Klimafreundliche Verkehrspolitik priorisieren

Meyer: Deutschlandgeschwindigkeit auch im Straßenneubau notwendig – Mobilitätswende vorantreiben

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag das Thema „Klimafreundliche Verkehrspolitik priorisieren“ diskutiert worden. „Es kann in Deutschland nicht darum gehen, dass das, was längst beschlossen ist, nämlich der Bundesverkehrswegeplan, aufzuhalten.

Im Gegenteil: Wir brauchen die Deutschlandgeschwindigkeit auch im Straßenneubau – insbesondere auch beim Ausbau des Fernstraßennetzes. Das, was beschlossen ist, muss auch umgesetzt werden. Es ist dringend erforderlich, dass es Investitionen zum Aus- oder Neubau des Straßennetzes gibt, nicht zuletzt um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu erhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer im Landtag.

Die Landesregierung unterstützt die ausdrückliche Initiative des Bundes, die Dauer von Planungen deutlich zu verkürzen. „Diese Beschleunigung muss nicht nur für die unbestritten sehr wichtigen Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende oder Schienenvorhaben gelingen, sondern eben auch für unverzichtbare Straßenvorhaben.

Das gilt vorrangig beispielsweise für die Erneuerung von Brücken in Deutschland, aber auch für die noch erforderlichen Ergänzungsmaßnahmen des Straßennetzes. Die Dauer von Planungen für Infrastrukturvorhaben in Deutschland ist aufgrund der vielfältigen, hohen Anforderungen mittlerweile ein Hemmschuh für die wirtschaftliche Entwicklung und Wachstum“, machte Meyer deutlich.

„Zur Absicherung der individuellen und wirtschaftlichen Mobilität in unserem Bundesland benötigen wir auch zukünftig ein funktionierendes Straßennetz. Die Anforderungen an Infrastrukturplanungen sind in Deutschland äußerst komplex. In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Erhöhung der Planungsanforderungen im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes zu verzeichnen, der an wesentlichen Stellen Eingang in die strategische und maßnahmenbezogene Straßenbauplanung gefunden hat. Ein sichtbares Zeichen dieses Prozesses stellt auch das Klimaschutzgesetz des Bundes dar.

Die Bedarfsplanüberprüfung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 ist eine zentrale Aufgabe des Bundes. Für die Planung hat das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits in der Anmeldephase den Fokus auf die wichtigsten Neubaumaßnahmen gelegt und stark priorisiert.

„Hinzu kommt, dass die Maßnahmenanmeldung in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren mit den handelnden Akteuren abgestimmt wurde. So kann für unser Bundesland festgestellt werden, dass nur Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan enthalten sind, für die es einen breiten Konsens gibt. Die Landesregierung hat sich daher im Koalitionsvertrag ausdrücklich dazu bekannt, die Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans umzusetzen“, sagte Verkehrsminister Meyer.

Bund und Land verfolgen beim Straßenbau seit Jahren den Grundsatz: „Erhaltung vor Neubau“ und setzen danach auch die Schwerpunkte bei der Verwendung von Haushaltsmitteln. So wurden auch im dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan zugrundeliegenden Finanzszenario ca. 60 Prozent der insgesamt für den Sektor Straße eingeplanten Finanzmittel für die Erhaltung und circa 30 Prozent für Neu- und Ausbauvorhaben veranschlagt.

Trotz der hohen Bedeutung können nicht alle Regionen des Landes mit Schienenanbindungen erschlossen werden. Insofern kommt es beispielsweise auch beim Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf gut ausgebaute und erhaltene Straßen in Mecklenburg-Vorpommern an.

„Die Umsetzung der Mobilitätswende ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, an dessen Ende nicht nur die Verlagerung von Verkehren auf die klimafreundlichen öffentlichen Verkehrsmittel sowie Rad- und Fußverkehr steht, sondern auch Lösungen gefunden werden müssen, die in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern Mobilität, auch individuelle, in der Zukunft ermöglicht. Hierzu zählt auch die Umsetzung von Straßenneubauvorhaben“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer.

Bis 2030 sollen laut Bundesregierung 15 Millionen Elektroautos in Deutschland zugelassen sein. Begleitend dazu ist der Ausbau der E-Ladestationen und Betankungsmöglichkeiten für Einsatz von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten voranzutreiben. Hier unterstützt die Landesregierung aktiv.

„Darüber hinaus wurden auf dem Weg hin zu einem klimaneutralen Gesamtverkehr mit dem 9-Euro-Ticket ein deutliches Signal gesetzt. An einer Nachfolgerlösung durch das Deutschlandticket wird intensiv gearbeitet. Auf diesem Wege können hoffentlich viele Bürgerinnen und Bürger zu einem Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr bewegt werde“, so Minister Meyer.

Große Anstrengungen unternimmt das Land beim Radwegebau. Circa 50 Prozent der Bundesstraßen und 30 Prozent der Landesstraßen sind bereits mit straßenbegleitenden Radwegen ausgestattet.

„Mit zukünftig etwa 15 Millionen Euro soll dieser Ausstattungsgrad weiter erhöht werden. Auch Kommunen werden durch umfangreiche Förderangebote beim Ausbau der Radwegeinfrastruktur unterstützt. Ziel ist es, die Menschen durch eine gut ausgebaute Radverkehrsinfrastruktur zum Umstieg vom Auto auf das Rad zu bewegen“, erläuterte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer im Landtag abschließend.

Forschung zu Long COVID

Schwerin – Anlässlich der heutigen Debatte im Landtag betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese, dass in Mecklenburg-Vorpommern im Zuge der vom Land geförderten Forschung und Behandlung von Long COVID auch mehr Erkenntnisse zu Begleiterscheinungen von Impfungen gewonnen würden.

Drese: „Wichtiges Ziel von Politik und Wissenschaft ist es, die Spätfolgen einer Corona-Infektion besser zu verstehen und passende Therapien zu entwickeln. Natürlich werden hierbei auch Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Impfnebenwirkungen behandelt und in der Forschung berücksichtigt.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass zwischen Impfnebenwirkungen und Impfreaktionen unterschieden werden muss. Während Nebenwirkungen über viele Impfstoffarten hinweg sehr selten auftreten können, treten Impfreaktionen häufiger und kurzweiliger auf und ziehen keine Spätfolgen nach sich.

Am Institut für Long COVID und an den Long COVID-Ambulanzen der Hochschulmedizinen Greifswald und Rostock würden Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Impfnebenwirkungen gezielt behandelt, erläuterte Drese.

„Die Behandlungsergebnisse fließen im Sinne des translationalen Ansatzes von der Therapie unmittelbar in die Forschung und dann wieder in die Therapie zurück,“ so die Ministerin.

Das Land fördert die Forschung und Behandlung zu Corona-Spätfolgen mit mehr als 2,5 Millionen Euro.

Ebenso wie die Leuchtturmprojekte in der Long COVID-Erforschung würden auch wissenschaftliche Erkenntnisse zu Impfnebenwirkungen weit über die Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus auf großes Interesse und Anerkennung stoßen.

Drese betont: „Professor Greinacher von der Universitätsmedizin Greifswald erhielt im vergangenen Jahr den Preis der Deutschen Hochschulmedizin 2022 für seine Forschungen zu Impfnebenwirkungen der Corona-Vektorimpfstoffe.“ Weitere, umfassende Studien gebe es zudem auf Bundes- und auf internationaler Ebene, ergänzte Drese.

Drese hob darüber hinaus die Relevanz der Impfungen im Kampf gegen die Pandemie hervor: „Dank der raschen Entwicklung von Impfstoffen, bei der auch Deutschland wegweisend mitgewirkt hat, konnten viele schwere Verläufe verhindert und Leben gerettet werden. Dafür gilt allen, die daran mitgewirkt haben mein ausdrücklicher und tief empfundener Dank!“

In Mecklenburg-Vorpommern wurden insgesamt rund 3,575 Millionen Covid-Impfungen verabreicht. Anträge auf Impfschäden in Mecklenburg-Vorpommern prüft das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Aktuell gibt es 195 Anträge. Davon wurden bisher drei als Impfschäden anerkannt.

Finanzierung der Krankenhausreform

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese bezeichnet die Reform der Krankenhausversorgung und Krankenhausvergütung als notwendig und dringlich. „Es liegt eine Mammutaufgabe vor Bund und Land, die mit aller Konsequenz angegangen wird“, sagte Drese in der heutigen Landtagssitzung.

Die Ministerin betonte, dass die zukünftige Krankenhausfinanzierung die entscheidende Stellschraube sein wird. Das Fallpauschalen-System habe in vielen Bereichen zu Fehlentwicklungen geführt. Besonders Gebiete wie die Pädiatrie und Geburtshilfe seien davon betroffen.

„Es ist erfreulich, dass die Regierungskommission des Bundes in ihrer Stellungnahme vom Dezember hierauf reagiert und für die Einführung einer neuen, zweigeteilten Vergütungssysstematik plädiert“, so Drese. Diese berücksichtige ausdrücklich auch die Vorhaltekosten und schafft Vorhaltevergütungen für die Bereiche der Intensiv- und Notfallmedizin, sowie für die Geburtshilfe und die Neonatologie.

Perspektivisch wird damit die die Versorgungsstruktur in der Fläche unabhängiger von Fallzahlentwicklungen und kritische Versorgungsbereiche werden wirtschaftlich stabilisiert. „Hierfür hatte sich die Landesregierung in der Vergangenheit wiederholt und vehement eingesetzt“, hob Drese hervor. Das sei ein Erfolg der deutlich mache, dass die Belange und Realitäten der dünner besiedelten Flächenländer auch weiterhin konsequent in den Reformprozess auf Bundesebene eingebracht werden müssen, verdeutlichte Drese.

Denn laut der Regierungskommission werden für die Bemessung dieser Vorhaltekosten auch Qualitätsaspekte, Fallzahlen und die Bevölkerungsanzahl relevant sein, so Drese. „Auch hier werden wir im Dialog mit dem Bund und im Verbund der Flächenländer sicherstellen müssen, dass die Interessen von dünn besiedelten Bundesländern dabei gehört und berücksichtigt werden. Ich kann Ihnen versichern, wir bringen die Interessen und Bedürfnisse Mecklenburg-Vorpommerns auch weiterhin mit ganzer Kraft ein“, sagte die Ministerin.

Drese: „Dafür setzen wir auf unsere landeseigene Kommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Sie begleitet den Reformprozess engmaschig und wird die Impulse aus Mecklenburg-Vorpommern an den Bund zurückspielen. So verzahnen wir die Reformbewegungen von Bund und Land miteinander und stellen sicher, dass unsere Stimme gehört wird.“

Energiewende ermöglichen

Schwerin – Seit dem 08. November können in Mecklenburg-Vorpommern sogenannte steckerfertige Photovoltaikanlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, bis zu 50% gefördert werden. Die Antragsformalien beim Land seien ausgesprochen barrierearm, betont Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. Eine Hürde stelle bei vielen Mietenden jedoch das Einverständnis der Wohnungseigentümerinnen und Eigentümer dar. Backhaus mahnt deshalb im Landtag, die Vermieterinnen und Vermieter sollten ihren Widerstand aufgeben und die Energiewende an der Hausfassade ermöglichen:

„In meinem Ministerium werden täglich Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet, bei denen pauschale Barrieren von Vermieterinnen und Vermietern eine Rolle spielen. Diese Denkhürden, die es im Sinne der Klimaschutzziele abzubauen gilt, begegnen uns schon seit den Verbändeanhörungen zu Beginn der Aufstellung der Richtlinie. Mein Ministerium hat deshalb schon vor Wochen ein FAQ herausgegeben, in dem die wichtigsten Fragen rund um Balkonkraftwerke und deren Förderung beantwortet werden. Dazu gehören insbesondere auch technische Informationen und Hilfestellungen für Mieterinnen und Mieter gegenüber ihren Vermietenden.

Nicht immer ist es bloße Verweigerungshaltung der Vermietenden, sondern auch technische Unklarheit, wegen derer die Zustimmung versagt wird. Aber ich sage mal ganz klar: Jeder handelsübliche Wasserkocher hat eine höhere Wattzahl als so eine Anlage. Technische Sicherheitsbedenken sind bei einer korrekten Installation völlig unbegründet. Hier gibt es offenbar noch viel Aufklärungsbedarf. Von uns wird in der telefonischen Beratung auch intensiv darauf hingewiesen, welche Fehler bei der Beschaffung, Aufstellung, Installation, dem Anschluss und dem dauerhaften Betrieb der Anlage besser vermieden werden sollten, um die technischen Sicherheitsbelange und den klimaschutzrelevanten dezentralen Energieertrag nicht zu gefährden.

Klar ist jedoch: Pauschale Ablehnungen von den Vermietenden dürfen kein Hinderungsgrund sein, sich eine PV-Anlage anzuschaffen. Wir haben das Förderprogramm aufgelegt, um gerade Mieterinnen und Mieter zu unterstützen und sofern nicht schwerwiegende Gründe gegen die Installation sprechen, erwarte ich auch von den Vermieterinnen und Vermietern aktive Kooperation. Das Ministerium plant daher Gespräche mit den Interessensvertretern der Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen, um auch ihnen deutlich zu machen, dass nur ein gemeinsamer Weg hin zu den erneuerbaren Energien ein Weg in die gute Klimazukunft sein kann“, so der Minister.

Unterstützung erfahre die Energiewende an der Hausfassade durch die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) im Januar veröffentlichten Änderungsvorschläge zur Vereinfachung der Nutzung von Balkonkraftwerken, berichtet Backhaus. Das entsprechende Positionspapier des VDE werde mit seinen Änderungsvorschlägen für gesetzliche und technische Regelungen, verbunden mit der Hoffnung auf eine zügige Umsetzung, durch die Bundesebene begrüßt.

Seit dem 09. November sind (Stand: 19. Januar) insgesamt 4209 Anträge beim Landesförderinstitut eingegangen. Davon sind bereits 378 Anträge von Mietern und 2928 Anträge von Wohnungseigentümern bewilligungsreif. Leider mussten ca. 20 % fehlerhafte Anträge zurückgeschickt werden. Am 06. Dezember wurde mit 162 Anträgen der Tageshöchstwert erzielt.