Besuch bei den Anklamer Peenerobben

Sportministerin Drese besucht „Anklamer Peenerobben“ und kündigt Verlängerung von Landesprogramm an

Anklam – Sportministerin Stefanie Drese besuchte heute den Polizeisportverein „Anklamer Peenerobben e.V.“. Am Rande der auswärtigen Kabinettssitzung sprach die Ministerin mit Geschäftsführer André Stegemann unter anderem über die vielseitigen Schwimmsportangebote für Kinder und Jugendliche und kündigte die Verlängerung des Landesprogramms „MV kann schwimmen“ an.

Drese: „Dank der Anklamer Peenerobben profitiert die Region rund um Anklam von einem der traditionsreichsten Schwimmvereine in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Der Verein hilft mit seinen Angeboten im eigens betriebenen Hansebad Anklam hunderten Kindern und Jugendlichen dabei, ihre Schwimmfähigkeiten zu verbessern.“ Über 400 der rund 650 Mitglieder des Vereins seien Kinder und Jugendliche, erläuterte die Ministerin.

Neben Sportarten wie Aquajogging und der Rettungsschwimmer:innen-Ausbildung bietet der Verein Kurse für Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder an. Drese: „Immer weniger Kinder, auch in Mecklenburg-Vorpommern, können sicher schwimmen. Deshalb ist ein möglichst breites Kursangebot für Kinder und Jugendliche von großer Bedeutung.“

Wichtig sei es laut Drese darüber hinaus, durch die Pandemie bedingte Defizite beim Schwimmen auch weiterhin zu überwinden. Drese: „Mit gezielten Aufholangeboten konnten bereits in den vergangenen zwei Jahren mehrere Tausend Grundschülerinnen und Grundschüler zusätzliche Schwimmkurse nutzen und schwimmen lernen.“

Das Land hatte hierzu bereits 2020 das Förderprogramm „MV kann schwimmen“ gestartet und zusammen mit Vereinen und Verbänden ergänzende Schwimmkurse außerhalb der Unterrichtszeiten kostenlos ermöglicht. Die Ministerin kündigt an: „Auch für 2023 stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung. Über die diesjährige Umsetzung der zusätzlichen Schwimmkurse werden wir noch im März mit den Vereinen und Verbänden beraten.“

Anbieter der Schwimmkurse, die vom Land gefördert werden, sind Vereine im Schwimm-Verband M-V, die DLRG MV, der ASB MV, die Wasserwacht im DRK-Landesverband MV sowie Städte und Gemeinden.

Um eine Förderung für die zusätzlichen Kurse zu erhalten, muss durch den Träger ein entsprechender Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin eingereicht werden. Die Durchführung kann nur durch qualifizierte Lehrkräfte erfolgen, die im Besitz einer gültigen Rettungsschwimmerqualifikation sind.

Unterstützung der Sportvereine

Drese: 2,5 Millionen Euro für den Sport aus dem Energiehärtefallfonds des Landes

Schwerin – Zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten stellt die Landesregierung für den Bereich des Sports 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Härtefallfonds des Landes für Härtefälle in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport, teilte Sportministerin Stefanie Drese im Anschluss an die auswärtige Sitzung der Landesregierung in Anklam am (heutigen) Dienstag mit.

„Sobald der Finanzausschuss des Landtages der Förderung zugestimmt hat, erfolgt die Endabstimmung mit dem Landessportbund, sodass noch im März mit den Antragstellung begonnen werden kann“, sagte Drese. Anträge können gemeinnützige Sportvereine und Sportverbände des Landes beim Landessportbund (LSB) stellen.

„Mit den finanziellen Hilfen wollen wir existenzgefährdende Härten für Sportvereine und Sportverbände verhindern. Sie sollen finanziell entlastet werden, um den Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb auch in der Energiekrise weiter absichern zu können“, betonte Drese.

Die Hilfen werden in Form einer Billigkeitsleistung nach § 53 Landeshaushaltsordnung gewährt. Grundlage ist die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich gestiegener Energiekosten für Sportvereine und Sportverbände aus dem Härtefallfonds M-V“.

Ministerin Drese verdeutlichte, dass Energiekosten für Strom, Gas und Fernwärme berücksichtigt werden. Zur Ermittlung der anerkennungsfähigen Mehrkosten werden die Energieverbrauchsmengen sowie die daraus resultierenden Kosten des Jahres 2019 zu Grunde gelegt. Der Förderanteil des Landes beträgt bis zu 100 % der förderungsfähigen Mehrkosten.

Antragsberechtigt sind die rund 1.900 im LSB organisierten Sportvereine und -verbände sowie auch der LSB im Bedarfsfall selbst. Sie müssen Eigentümer einer Sportanlage sein bzw. dem Eigentum gleichstehende Rechte an einer Sportanlage besitzen, eine solche im Rahmen eines schuldrechtlichen Vertrages, der die eigenständige Finanzierung der energetischen Betriebskosten beinhaltet, nutzen oder Eigentümer einer für die Aufgaben einer Geschäftsstelle genutzten Immobilie sein.

Drese: „Die Antragstellung ist für Sportvereine und Sportverbände unkompliziert. Ich bin dem LSB sehr dankbar, dass er die Umsetzung der Fördermaßnahmen übernimmt.“

Stadtradeln 2023

Klimaschutz: Backhaus ruft zum „Stadtradeln 2023“ auf – Land verdoppelt Unterstützung

Schwerin – Ab Mittwoch, den 15. März 2023, 10 Uhr, können sich Kommunen in ganz Deutschland für das „Stadtradeln 2023“ anmelden. Nachdem die Kommune freigeschaltet wurde, können sich Radelnde für Ihre Kommune anmelden. Bei dem Wettbewerb geht es darum, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen.

„Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn dieser sonst mit dem Auto zurückgelegt worden wäre“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Damit auch möglichst viele Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern dabei sind, übernimmt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt die Anmeldegebühr auch in diesem Jahr für einen Großteil der Teilnehmerkommunen aus dem Nordosten und hat den Unterstützungsbetrag sogar auf 40.000 Euro erhöht und damit verdoppelt.

„In Mecklenburg-Vorpommern werden bereits 14 Prozent der alltäglichen Wege mit dem Rad zurückgelegt – bundesweit im Vergleich der Flächenländer ein Spitzenwert. Unser Land als Fahrradland für Einheimische und Gäste noch attraktiver zu machen und noch mehr Menschen aufs Rad bringen – das ist unser erklärtes Ziel.

Davon profitiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch das Klima. Ich freue mich deshalb sehr, dass ich die finanziellen Unterstützung der Stadtradeln-Kampagne fortsetzen und sogar ausweiten konnten. Damit wollen wir erreichen, dass möglichst viele Kommunen teilnehmen und der Radverkehr in MV weiter Fahrt aufnimmt“, sagte Minister Backhaus.

Beim Stadtradeln kann jede Stadt, jede Gemeinde, jeder Landkreis und jede Region mitmachen. Ein Gemeindebeschluss oder ähnliches ist für eine Teilnahme nicht zwingend erforderlich. Das Einverständnis der Kommune etwa durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder die Verwaltung, muss jedoch gegeben sein. Bei der Anmeldung muss zudem mindestens eine Ansprechperson vor Ort für das Stadtradeln in der Kommune genannt werden.

Der Aktionszeitraum, in dem alle Teilnehmer aus der Kommune mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer sammeln, muss drei zusammenhängende Wochen nach Wahl zwischen dem 1. Mai und dem 30. September betragen. Kommunen können sich bis kurz vor dem letztmöglichen Starttermin anmelden unter https://www.stadtradeln.de/anmelden.

Neben „Wiederholungstätern“ wie Rostock, Greifswald und Stralsund vertreten auch immer wieder „Newcomer Kommunen“ das Land Mecklenburg-Vorpommern . Zusammen haben die 10.100 Teilnehmer aus 15 Kommunen im Aktionszeitraum 2022 mehr als 1,7 Millionen Kilometer mit dem Rad zurückgelegt und damit rund 264.000 Kilogramm Kohlendioxid vermieden, die beim Zurücklegen derselben Strecke mit dem Auto angefallen wären.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt übernimmt die Anmeldegebühr für die sich anmeldenden Kommunen so lange, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Die Gebühren variieren je nach Einwohnerzahl. Das Geld wird entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Dies erfolgt direkt bei Anmeldung auf www.stadtradeln.de – die Kommune muss nicht in Vorleistung gehen.

Einmalzahlung ab morgen beantragen

Oldenburg: Unterstützung von 200 Euro wird dringend benötigt  

Schwerin  – In Mecklenburg-Vorpommern können knapp 10.000 Berufs- und Fachschülerinnen und -schüler die Energiepreispauschale des Bundes in Höhe von 200 Euro beantragen. Am Mittwoch, 15. März 2023, startet bundesweit das Online-Antragsverfahren. Dazu haben Schülerinnen und Schüler von ihrer Schule zwei Briefe mit Zugangsdaten erhalten oder erhalten sie in diesen Tagen. Das Bildungsministerium hat den Schulen die entsprechenden Schreiben zur Verfügung gestellt.

„Berufs- und Fachschülerinnen und -schüler benötigen dringend diese Unterstützung von 200 Euro“, bekräftigte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich bin froh, dass sie die Energiepreispauschale beantragen können. Neben dem Zugangscode erhalten die Schülerinnen und Schüler in den beiden Briefen über ihre Schulen eine PIN. Dadurch haben sie eine weitere Möglichkeit für die Beantragung und können somit zwischen verschiedenen Wegen wählen“, sagte Oldenburg.

Für die Anmeldung benötigen Schülerinnen und Schüler ein BundID-Konto, das sie in den vergangenen Wochen bereits anlegen konnten. Die Identifizierung erfolgt über den Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat. Schülerinnen und Schüler, die keine elektronische Identifizierung nutzen wollen oder können, richten ein Nutzerkonto mittels Benutzernamen und Passwort ein. Erforderlich ist lediglich eine gültige E-Mailadresse.

Wird eine elektronische Identifizierung mittels Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat nicht genutzt, geben die Schülerinnen und Schüler bei der Beantragung der Energiepreispauschale neben dem Zugangscode zusätzlich eine PIN ein. Den Zugangscode und die erforderliche PIN finden sie in den beiden Schreiben, die die Schulen den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt haben.

Weitere Informationen: www.einmalzahlung200.de

Info-Hotline des Bundes: 0800 2623 003 (kostenfrei), 

dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr

Landesstiftungsrecht an Bundesrecht angepasst

Am 1.7.2023 tritt die sogenannte Stiftungsrechtsreform in Kraft, wodurch die Praxis der Stiftungsaufsichten in allen Bundesländern vereinheitlicht werden soll

Schwerin – Das Kabinett hat sich mit einem Gesetzentwurf zur Anpassung des Landesstiftungsrechts an künftige Vorgaben des Bundes befasst. Hintergrund ist die Stiftungsreform, mit der der Bundesgesetzgeber erstmals die Voraussetzungen für die Änderung von Stiftungssatzungen regelt.

Bundesweit einheitlich vorgeben werden am 1. Juli 2023 mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes auch die Möglichkeiten der Stiftungsaufsicht zur Zusammenlegung von Stiftungen und für deren Aufhebung und Auflösung. Verfolgt werden soll mit der Stiftungsreform, dass der sogenannte „Stiftungstourismus“ eingedämmt wird.

Denn bei einheitlichen Regeln in allen Bundesländern können sich Stifterinnen und Stifter künftig nicht mehr das Bundesland heraussuchen, das aus ihrer Sicht die besten Entscheidungen etwa bei den Anerkennungsvoraussetzungen trifft. Das teilt das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz als Stiftungsaufsicht des Landes nach der Kabinettsitzung mit.

Alle Bundesländer, auch Mecklenburg-Vorpommern, müssen nun ihre Landesstiftungsgesetze an die neuen BGB-Vorschriften anpassen. Dazu gehört, auf Landesebene die zuständige Stelle für die landesseitig wahrzunehmenden Aufgaben neu festzulegen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsanhörung.

In Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell 180 Stiftungen registriert. Das sind rund 20 Stiftungen mehr als vor zehn Jahren.