Schwesig wirbt am 1. Mai für mehr Tariflohn

Rostock – Für mehr Tariflohn und das von der Landesregierung geplante Vergabe- und Tariftreuegesetz hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute auf der DGB-Kundgebung zum 1. Mai in Rostock geworben.

„Die Menschen in unserem Land leisten genauso gute Arbeit wie ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Teilen Deutschlands. Und deshalb haben sie auch gleiche Löhne verdient“, sagte die Ministerpräsidentin in ihrer Rede.

Das Land befinde sich in einem zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte. „Wer Fachkräfte will, muss sie ordentlich bezahlen und gute Arbeitsbedingungen bieten“, sagte die Ministerpräsidentin.

Viele Unternehmen im Land hätten das längst erkannt. „Unser Ziel sind gute und faire Löhne. Und deshalb finden wir es gut, dass in unserem Land inzwischen eine ganze Reihe von Unternehmen Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Es dürfen aber gerne noch mehr sein. Der beste Weg zu guten Löhnen ist eine höhere Tarifbindung.“

Schwesig warb in ihrer Rede für das geplante Vergabe- und Tariftreugesetz. Es sieht vor, dass Unternehmen bei der Erfüllung von öffentlichen Aufträgen des Landes und der Kommunen mindestens Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen müssen. „Wir schützen mit diesem Gesetz auch die vielen Unternehmen in unserem Land, die längst auf gute Löhne und familienfreundliche Arbeitsbedingungen setzen. Sie sind nämlich nicht länger gegenüber der Billigkonkurrenz im Nachteil, Dieses Gesetz liegt auch im Interesse von erheblichen Teilen der Wirtschaft unseres Landes“, sagte die Ministerpräsidentin. Der Entwurf der Landesregierung wird im Mai in den Landtag eingebracht.

Der 1 Mai sei traditionell der Tag der Gewerkschaften. Die Landesregierung setze auch in Zukunft auf eine enge Partnerschaft. „Wir haben gemeinsame Ziele. Wir arbeiten daran, dass unser Land wirtschaftlich vorankommt. Wir sorgen dafür, dass Arbeitsplätze in unserem Land gesichert werden und neue entstehen. Und wir kämpfen gemeinsam für ein höheres Lohnniveau“, so die Ministerpräsidentin.

Wichtige Vorhaben für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien von der Landesregierung bereits umgesetzt worden. So ist nach der Kita auch der Ferienhort beitragsfrei gestellt worden. Mit dem Internationalen Frauentag hat Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Feiertag erhalten.

Hilfe für Wohnungsunternehmen

Schwerin – Mit den aktuell stark gestiegenen Energiekosten sind erhebliche Belastungen in Bezug auf die Zahlungsfähigkeit von Wohnungsunternehmen verbunden. Da die Wohnungsunternehmen den Energieversorgern bereits jetzt die höheren Energiekosten als Abschläge zahlen müssen, ihren Mietern diese erhöhten Umlagen aber erst im kommenden Jahr mit der Nebenkostenabrechnung weiterreichen können und bis dahin die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter auf Grundlage der deutlich geringeren Energiekosten der Vergangenheit berechnet werden, kann dies einzelne Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften in wirtschaftliche Schieflagen bringen. Die Landesregierung sichert deshalb mit insgesamt fünf Millionen Euro das 1,1 Milliarden Euro schwere Härtefallprogramm ab, das der Bund für diese Fälle aufgelegt hat.

„Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine stehen Deutschland und Europa vor großen Herausforderungen bei der Energieversorgung. Mit einem Härtefallfonds ermöglichen wir Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, bei denen trotz Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse vorübergehende finanzielle Belastungen bestehen, die Aufnahme von Betriebsmittelkrediten. Damit können kurzfristig finanzielle Engpässe zwischen zum Beispiel Einkauf und Bezahlung von Energie und Eingang der Mietzahlungen überbrückt werden“, sagte Landesbauminister Christian Pegel.

Er wies zugleich darauf hin, dass bislang keine Fälle im Land bekannt seien, dass Wohnungsunternehmen infolge der Energiemarktturbulenzen in eine solche besondere Notlage geraten seien. „Wir wollen aber für den schlimmsten Fall der Fälle vorbereitet sein und haben deshalb gehandelt“, so der Minister.

„Die sozialen Vermieter haben ihren Mieterinnen und Mietern versprochen, dass niemand seine Wohnung verliert, sollte sie oder er die gestiegenen Energiekosten nicht tragen können“, sagte Andreas Breitner, Direktor des Verbands Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), der in M-V 146 Wohnungsgenossenschaften sowie kommunale und sozialorientierte privaten Wohnungsunternehmen vertritt.

„Das Härtefallprogramm von Bund und Land hilft unseren Unternehmen, dieses Versprechen einzuhalten. Das ist im Sinne alle: dem Menschen im Land und den Unternehmen, die vor allem im ländlichen Raum wichtige wirtschaftliche Anker sind. Man darf nicht vergessen: unsere Wohnungsunternehmen bieten ja nicht nur den Menschen zu bezahlbaren Mieten ein sicheres und schönes Zuhause. Sie sind als Wirtschaftsunternehmen zugleich unverzichtbarer Auftraggeber für viele kleine regionale Handwerksbetriebe. Geriete eines unserer Unternehmen auf Grund gestiegener Heizkosten unverschuldet in eine Schieflage, hätte das Auswirkungen aus die gesamte Region“, so VNW-Direktor Andreas Breitner und ergänzt:

„Zu guter Letzt: Soziale Vermieter sind für eine Kommune von großer wirtschaftlicher Bedeutung und sorgen zudem für ‚positive Wohlfahrtseffekte‘. Am Gemeinwohl orientierte Vermieter sorgen ja nicht nur für bezahlbare Mieten. Sie arbeiten mit der örtlichen Wirtschaft zusammen, beauftragen Bauunternehmen, Handwerker oder Dienstleister und sichern damit Arbeitsplätze.“

„Die Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Wohnungsunternehmen ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Die vorgesehenen Liquiditätshilfen für mögliche künftige Notlagen bei Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sind eine wichtige Unterstützungsleistung, um mögliche Schäden oder Nachteile, die die Wohnungsunternehmen treffen könnten, abzuwenden“, sagte Bauminister Pegel und führte weiter aus: „Damit tragen wir auch unserem Ziel Rechnung, dauerhaft das bezahlbare Wohnen als eines der zentralen Interessen der Menschen und Unternehmen in unserem Land zu gewährleisten.“