Arbeiten und Leben als Lehrkraft in M-V

Oldenburg: Berufsleben und Freizeit gut miteinander verbinden

Schwerin – „Wissen säen und Wurzeln schlagen“ – während die Rapsfelder blühen und die Äcker bewirtschaftet werden, wirbt das Land mit diesem Slogan um Lehrkräfte. Anlass für die Lehrkräftewerbung im öffentlichen Raum ist – wie in jedem Jahr seit 2016 – der Start der Tourismussaison um Himmelfahrt und das Pfingstwochenende.

Das Land wirbt auf rund 40 Werbeflächen an allen wichtigen Verkehrskotenpunkten und Bahnhöfen in Mecklenburg-Vorpommern für den öffentlichen Schuldienst.

„Wir sprechen neben Touristinnen und Touristen vor allem Menschen an, die ihre Familien, Freunde oder unsere schönen Urlaubsorte an den langen Wochenenden besuchen. Wir hoffen, dass sich die Nachricht verbreitet, dass es bei uns im Land viele freie Stellen für Lehrkräfte gibt“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Wir zeigen auch, dass Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern Berufsleben und Freizeit gut verbinden können. Nur ein erfüllender Beruf und ein Ausgleich in der Freizeit ergeben eine gute Work-Life-Balance“, so Oldenburg.

Parallel zur landesweiten Plakatkampagne sind viele Stellen im Karriereportal für den Schuldienst des Landes ausgeschrieben. Ab 15. Mai 2023 werden die Stellen mit Zuschlag für MINT-Lehrkräfte an Regionalen Schulen im ländlichen Raum veröffentlicht.

Außerdem startet die Bewerbungsphase für das Referendariat mit Beginn am 1. Oktober 2023. Hier bietet das Land einen Gehaltszuschlag in Höhe von 40 statt bisher 20 Prozent an Schulen im ländlichen Raum an.

Tariftreue- und Vergabegesetz M-V

Meyer: Gute Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Schwerin – Im Landtag ist am Mittwoch der Entwurf zum Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. Im Mittelpunkt steht dabei die Regelung, dass Vergaben künftig nur noch an solche Unternehmen gehen sollen, die für den Auftrag mindestens Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen sowie geltende Mindestarbeitsbedingungen gewährleisten.

„Das derzeit bestehende Vergaberecht soll umfassend modernisiert werden. Ziel ist es, eine gute Entlohnung zu sichern sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung zu stärken. Das wird unter anderem durch die Maßgaben zur Einhaltung repräsentativer Tarifverträge und tariflicher Kernarbeitsbedingungen aus Branchentarifverträgen geregelt.

Ein wichtiger Punkt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei öffentlichen Aufträgen eine gute Entlohnung zu sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das bisherige Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) soll durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ersetzt werden. Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz soll im Herbst in Kraft treten. Durch Rechtsverordnung soll dann ein „Zwei-Umschlag-Verfahren“ eingeführt werden.

Diese Vorgehensweise ermöglicht es, zunächst eine Angebotsprüfung und qualitative Wertung des eingereichten Angebotes durchzuführen, ohne im ersten Schritt den Angebotspreis zu kennen. „Es geht um Wirtschaftlichkeit, also das nachhaltig günstigste Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten. Mit dem Verfahren gibt es zunächst die qualitative Prüfung, erst dann geht es um die Kosten“, sagte Meyer.

Weitere Regelungen betreffen untern anderem die Einhaltung repräsentativer Tarifverträge und die Übertragung tariflicher Kernarbeitsbedingungen. Der Gewährung von Arbeitsbedingungen nach einem repräsentativen Tarifvertrag kommt grundsätzlich der Vorrang zu. Fehlt es an einem solchen Tarifvertrag, sind ersatzweise die durch Rechtsverordnung festgelegten Arbeitsbedingungen auf der Grundlage von Branchentarifverträgen maßgeblich.

Weiterhin bleibt das „Mindest-Stundenentgelt“ nach dem jetzigen Vergabegesetz unter der neuen Bezeichnung „Vergaberechtlicher Mindestlohn“ als Untergrenze der Entlohnung erhalten. Nach der neuen Berechnungsvorgabe ist eine Unterschreitung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz ausgeschlossen. Zunächst soll ein vergaberechtlicher Mindestlohn von zwölf Euro (brutto) pro Stunde gelten.

Förderprogramm für Kita-Alltagshilfen

Oldenburg: Programm entlastet Kita-Fachpersonal

Schwerin – Das Land führt das Förderprogramm für Alltagshelferinnen und -helfer in Kitas für weitere zwei Jahre fort und stellt dafür insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung. Die neue Förderrichtlinie sieht vor, dass über 600 Kindertageseinrichtungen mit jeweils 6.500 Euro gefördert werden können.

„Alltagshilfen entlasten Erzieherinnen und Erzieher, weil sie sich so auf die pädagogischen Aufgaben und die Arbeit mit den Kindern konzentrieren können. Sie unterstützen die Fachkräfte im hauswirtschaftlichen Bereich und helfen zum Beispiel in der Küche, beim Tischdecken, kümmern sich um die Desinfektion. Für viele Kitas ist die Unterstützung durch die Alltagshelferinnen und -helfer mittlerweile ein verlässlicher Pfeiler in der täglichen Arbeit. Die neue Förderung gibt Beschäftigten und Trägern Sicherheit und Planbarkeit“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Wie auch die Übernahme der Ausbildungskosten für Erzieherinnen und Erzieher für Null- bis Zehnjährige (ENZ), ist die Fortführung von Alltagshilfen ein Teil unserer ‚Fachkräfteoffensive Kindertagesförderung‘, weil die Fachkräfte mehr Zeit für die Kinder haben. Gleichzeitig verbessern wir dadurch die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen“, so die Ministerin weiter.

Von den Mitteln kann neues Personal gewonnen oder Arbeitsstunden können beim bestehenden Personal aufgestockt werden. Die 6.500 Euro entsprechen der Zuverdienstgrenze von 520 Euro für 12 Monate, sodass der Träger eine Unterstützungskraft (in vollem Umfang) für ein Jahr beschäftigen könnte. Anders als zu Pandemie-Zeiten sieht die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen in der Kindertagesförderung für die Anstellung von nichtpädagogischen Hilfskräften (Kifö-Alltagshilfen-FöRL M-V)“ keine Mittel mehr für die Anschaffung von Arbeitsmitteln und Hygieneartikeln wie beispielsweise Masken vor.

Krippen, Kindergärten und Horte können über ihre Träger einen Antrag auf Förderung einer Alltagshilfe stellen. Sie müssen Alltagshilfen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024 beschäftigen.

Mehrere Einrichtungen können auch ein und dieselbe Alltagshilfe beschäftigen. Sie müssen deren Arbeitsstunden und ihr Entgelt dann jeweils separat dokumentieren und abrechnen. Alltagshilfen können auch für organisatorische oder verwaltungstechnische Aufgaben eingesetzt werden, wenn dadurch pädagogische Fachkräfte entlastet werden und sie somit mehr Zeit für die Arbeit mit Kindern haben.

Das Bildungsministerium informiert die Kindertageseinrichtungen und deren Träger über die zuständigen Jungendämter der Landkreise und kreisfreien Städte über die neue Förderrichtlinie.

Wer als Alltagshilfe arbeiten möchte, nimmt am besten Kontakt mit einer Kindertageseinrichtung vor Ort auf.

30 Jahre Verfassung M-V

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag: „Die Verfassung hat sich bewährt.“

Schwerin – „Die Landesverfassung ist das oberste Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist der Grundpfeiler für den lebendigen Rechtsstaat, der gerade in Krisenzeiten ein Garant für Freiheit und der Rechte der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist. Das merken wir heute deutlich in einer Zeit, in der wir gefühlt im globalen Dauerkrisenmodus stecken. Eine derart lebendige Zeit birgt Risiken für die Verfassung durch Rufe nach Veränderungen.

Dieses 30. Jubiläum der Landesverfassung sollte eine Mahnung sein: Mit unserer Verfassung muss behutsam umgegangen werden. Sie zu ändern liegt allein beim Parlament. Insgesamt wurde die Landesverfassung M-V sechsmal geändert. Daran zeigt sich der behutsame Umgang bislang in 30 Jahren Bestehens der Landesverfassung.

Insgesamt sind die behutsamen Änderungen ein Beleg, dass sich unsere Landesverfassung bewährt hat“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zur Aussprache des TOP 17 „30 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – bewährt und doch nicht selbstverständlich“.

„Eine besondere Änderung kam auf Grundlage der Volksinitiative ‚Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern‘ im Jahr 2007 zustande. Sie bedarf gerade heute ihrer vollen Beachtung. Es geht um den Artikel 18a – Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit als Staatsziel. In der aktuellen Situation, wo ein Krieg in Europa wütet, ist das Bekenntnis zum Frieden und zur Gewaltfreiheit wichtiger denn je“, hebt die Ministerin hervor.

„Die Verfassung regelt die Gewaltenteilung. Da muss ich als Justizministerin selbstverständlich Artikel 76 erwähnen. ‚Die Rechtsprechung wird im Namen des Volkes ausgeübt. Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.‘ Dies ist für mich das höchste Gut in der Justiz. Diese Unabhängigkeit werde ich immer verteidigen. Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie.

Die unabhängige Justiz als Judikative, das gesetzgebendes Parlament als Legislative und die Landesregierung als Exekutive sind den Menschen gegenüber verpflichtet auf Grundlage unserer Verfassung eben diese zu leben und das in unserem Zusammenspiel auch zum Ausdruck zu bringen. In diesem Zusammenhang muss natürlich auch das Landesverfassungsgericht genannt werden. Seit 1995 ist es in Greifswald unverzichtbarer Wächter der demokratischen Grundregeln.

Das Landesverfassungsgericht hat oftmals im Prozess der Auseinandersetzung der unterschiedlichen politischen Kräfte im Land den verfassungsrechtlichen Rahmen vorgegeben. Diese Rolle findet sich daher selbstverständlich auch in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wieder“, sagt Justizministerin Bernhardt.

„Als zuständige Gleichstellungsministerin möchte ich auch aus dieser Perspektive einen Blick auf die Verfassung werfen. Artikel 13 beinhaltet die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern: ‚Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung. […]‘

Daher ist es richtig und wichtig, dass diese Landesregierung die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen lebt und stärkt. Angefangen von der Schaffung einer Landesbeauftragen für Gleichstellung der Landesregierung bis hin zur Nennung der weiblichen und männlichen Form in Gesetzen und Verordnungen.

Darüber hinaus erarbeitet die Landesregierung mit den Menschen vor Ort derzeit ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm. Ich rufe alle dazu auf, sich einzubringen und damit die Landesverfassung lebendig zu halten. Eine gute Verfassung ist ein Baustein für eine gute Verfassung des Landes. Daran arbeiten wir jeden Tag“, so Ministerin Bernhardt.

Am 30. April 1993 hat die Verfassungskommission des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern nach mehr als dreijähriger Arbeit den Entwurf der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet. Die Schlussabstimmung über den Entwurf fand am 14. Mai 1993 statt. Dabei wurde die Verfassung mit der Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages beschlossen. Am 12. Juni 1994 ist die Verfassung in einem Volksentscheid gebilligt worden. Und abschließend ist sie am 15. November 1994 ist die Verfassung von endgültig in Kraft getreten.

Gewerbegebiet Boizenburg

Schulte: Areal ist Dank verkehrsgünstiger Lage und guter Infrastruktur stark nachgefragt

Boizenburg – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat heute die erweiterten Flächen im Industrie- und Gewerbegebiet Lindhorst in Boizenburg offiziell frei gegeben.

„Eine gut ausgebaute Infrastruktur der Gewerbegebiete ist Grundvoraussetzung für die Ansiedlung und Erweiterung von Unternehmen. Im Boizenburger Industrie- und Gewerbegebiet hat das gut funktioniert. Dank der verkehrsgünstigen Lage und attraktiver Gewerbeflächen ist das Areal so gefragt, dass weitere Flächen benötigt werden. Diese Entwicklung stärkt die regionale Wirtschaft, schafft und sichert Arbeitsplätze“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Mit der Erschließung des Industriegebietes unter dem Namen „Gammwiese“ in Boizenburg wurde in 2005 begonnen. Die Auslastung der Fläche beträgt 100 Prozent. Jetzt ist vorgesehen, das am östlichen Stadtrand gelegene Industriegebiet „Gammwiese“ zu erweitern, um weitere Flächen zur Verfügung stellen zu können.

Das Vorhaben umfasst die Erschließung (Verkehrsanlagen, Abwasserentsorgung, Löschwasserbrunnen und Ausgleichs- sowie Artenschutzmaßnahmen) des Industriegebietes Gammwiese Nord und Gammwiese Nordwest/Nordost. Nach Angaben der Stadt Boizenburg soll das Industrie- und Gewerbegebiet nunmehr mit dem Namenszusatz „Lindhorst“ vermarktet werden. Die Fläche der Erweiterung beträgt fast 25 Hektar; das bisherige Gebiet umfasste knapp 21 Hektar.

„Um im Standortwettbewerb bei potentiellen Investoren zu bestehen, ist es wichtig, gut erschlossene Gewerbeflächen anzubieten. Dabei unterstützen wir die Kommunen und fördern die Investitionen in die Infrastruktur“, sagte Schulte.

Die Gesamtinvestition der Erweiterung beträgt rund vier Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro.

Die Stadt Boizenburg wurde seit 1990 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für Infrastrukturmaßnahmen mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt rund 19,6 Millionen Euro bei Gesamtausgaben in Höhe von rund 28,9 Millionen Euro unterstützt.

Mit diesen Mitteln wurden unter anderem die Erschließung des Gewerbegebietes Boizenburg-Bahnhof, die Erschließung des Industriestandortes Elbewerft sowie die Erweiterung der Kläranlage gefördert.

„Mittelstand – Digital Zentrum“ eingeweiht

Schulte: Initiative leistet wichtigen Beitrag, um die Digitalisierungskompetenzen zu stärken

Rostock – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat am Dienstag (09.05.) das „Mittelstand – Digital Zentrum Rostock“ (MDZ) offiziell eingeweiht. „Das Zentrum leistet einen wichtigen und notwendigen Beitrag, um die Digitalisierungskompetenzen von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Am Standort in Rostock gibt es zudem das Zentrum für Künstliche Intelligenz an der Universität Rostock, das Demonstrationszentrum 4.0 am Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP und das Kompetenzzentrum Arbeit 4.0 (mv-works).

Mit dem neuen Digital Zentrum wird das bereits bestehende Angebot in der Hansestadt inhaltlich klug ergänzt. Unternehmen können nun eine umfassende, den eigenen Bedürfnissen angepasste Beratung und fachliche Begleitung in Anspruch nehmen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Für Interessierte sollen im Digital Zentrum Rostock unter anderem anbieterneutrale, kostenfreie und passgenaue Angebote zu allen Fragen der Digitalisierung angeboten werden. Zudem gibt es Informationsgespräche zum Einsatz digitaler Technik im Unternehmen sowie Schulungen, Workshops und zertifizierte Fortbildungen, um die Unternehmen für den Einsatz digitaler Technik zu befähigen. Inhaltlich wird sich das MDZ auf die Bereiche Tourismus, Gesundheitswirtschaft, Medizintechnik und Bau konzentrieren.

„Unternehmen haben die Möglichkeit, sich Digitalisierungspläne erstellen und den Einsatz digitaler Prozesse im Betrieb durch Experten begleiten zu lassen. Das ist vor allem für Unternehmen, die nicht die entsprechenden Kapazitäten haben, eine enorme Unterstützung“, sagte Schulte.

Das MDZ Rostock gehört zur bundesweiten Initiative Mittelstand-Digital. Die Initiative informiert kleine und mittlere Unternehmen über die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung. Über eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sind die Angebote kostenfrei.

Für das noch bis Ende Februar 2026 laufende Projekt hat der Bund insgesamt rund 5,5 Millionen Euro bereitgestellt. Die Konsortialleitung wird von der Universitätsmedizin Rostock übernommen. Weitere Partner sind das Fraunhofer IGP, das Institut für ImplantatTechnologie und Biomaterialien e.V. sowie die Hochschulen Stralsund und Wismar. Bundesweit gibt es derzeit insgesamt 27 Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren bzw. Mittelstand – Digital Zentren mit unterschiedlichen Branchenexpertisen.

Einigung beim Whistleblowerschutz

Berlin – Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich am 9. Mai 2023 auf Änderungen am Hinweisgeberschutzgesetz geeinigt. Der Kompromiss enthält insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes.

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Der Bundestagsbeschluss enthält Vorschriften zur Einrichtung von internen und externen Meldestellen, zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und zu Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien – aber auch zu Haftung, Schadensersatz und Bußgeldern im Falle bewusst falscher Angaben.

Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, auf eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, zu verzichten. Dies gilt sowohl für interne als auch auch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten. Der Vorschlag enthält zudem eine Regelung nach der hinweisgebende Personen in Fällen, in denen intern wirksam gegen Verstöße vorgegangen werden kann, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen sollten.

Informationen über Verstöße sollen nach dem Kompromiss nur noch in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stand, beziehen.

Das Gesetz sieht bislang bereits eine Beweislastumkehr vor, wenn die hinweisgebende Person eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erleidet. Dabei soll es nach der Einigung bleiben. Die Vermutung, dass die Benachteiligung eine Repressalie für den Hinweis ist, soll aber nur dann bestehen, wenn die hinweisgebende Person dies auch selbst geltend macht.

Die maximale Höhe der für Verstöße gegen das Gesetz angedrohten Bußgelder soll nach dem Kompromiss statt 100.000 Euro nur noch 50.000 Euro betragen.

Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen gewesen wäre.

Es war vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossen worden, hat aber in der 1030. Plenarsitzung des Bundesrates nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen erhalten. Da es der Zustimmung der Länderkammer bedarf, konnte es bisher nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung hatte am 5. April 2023 beschlossen, ein Vermittlungsverfahren zu verlangen.

Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Gemäß den in der Einigung vorgesehenen neuen Vorschriften zum Inkrafttreten soll es zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten – möglicherweise also etwa Mitte Juni 2023.