Erklärungsabgabe zur Grundsteuerreform

Schwerin – Seit dem 1. Juli 2022 sind alle Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer dazu aufgerufen, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Letzter Abgabetermin ist bundeseinheitlich der 31. Oktober 2022.

Aktuell liegen den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern rund 105.000 Erklärungen digital und in Papierform vor. Das sind knapp 12 % der bislang in den Finanzämtern erfassten, neu zu bewertenden Einheiten. Deutlich über 90 % der bisher eingegangenen Erklärungen wurden in elektronischer Form eingereicht.

 „Der aktuelle Stand der Erklärungsabgabe ist für mich durchaus erwartbar. Erfahrungsgemäß nimmt die Anzahl der abgegebenen Erklärung zu, je näher die Abgabefrist rückt. Gegenwärtig wenden sich sehr viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz an unsere Finanzämter mit Fragen zur Grundsteuerreform. Das zeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger aktuell die Erklärungsabgabe vorbereiten“, informiert Finanzminister Dr. Heiko Geue

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch, beispielsweise über das Portal der Steuerverwaltung „MEIN ELSTER“, beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Unterstützungsangebote sind auf dem Steuerportal M-V unter www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundstück/Grundsteuerreform/ zu finden. Hier stellt die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise ausführliche Klickanleitungen für die Abgabe über „MEIN ELSTER“ und weitere nützliche Informationen, wie ein Merkblatt zur Wohnflächenberechnung, zur Verfügung.

Bodenrichtwerte, Ertragsmesszahlen und verschiedene Katasterdaten sind auf dem Datenportal zur Grundsteuerreform unter www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/ ersichtlich.

Übrigens steht seit kurzem der vereinfachte Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de auch für Eigentümerinnen und Eigentümer mit ELSTER-Konto zur Verfügung. Diese Seite kann für die Erklärungsabgabe bei einfach gelagerten Eigentumsverhältnisse, wie Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken, genutzt werden.

„Mit Bürgerveranstaltungen, ausgewiesenen Sprechstunden in den Finanzämtern, der Servicenummer -930 und den vielen Hilfen in unserem zentralen Steuerportal wollen wir alle Steuerpflichtigen unterstützen. Noch ist ausreichend Zeit, um alle erforderlichen Daten zusammenzutragen“, sagt Geue.

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