Gesetz für Seniorenbeteiligung in M-V wirkt

Schwerin – Im Jahr 2010 führte Mecklenburg-Vorpommern als eines der ersten Bundesländer ein Seniorenmitwirkungsgesetz ein. Die Evaluation des Gesetzes zeigt, dass sich die Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen seither verbessert haben. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese im Zuge einer Aussprache im Landtag am 10. November.

Drese: „Im Zusammenspiel des Seniorenmitwirkungsgesetzes und der darüber hinaus gehenden Projekte der Landesregierung wird eines deutlich: Die Teilhabe der Seniorinnen und Senioren im Land ist auf vielfältige Art und Weise über breite Themengebiete gesichert, gewünscht und geschätzt.“

Dabei sieht das Seniorenmitwirkungsgesetz eine regelmäßige Überprüfung auf seine Wirksamkeit ausdrücklich vor. „Wir machen also kontinuierlich den Praxischeck und holen Stellungnahmen von allen relevanten seniorenpolitischen Akteuren und Institutionen ein,“ erklärte die Ministerin dazu.

Durch die gesetzlichen Bestimmungen würde das Engagement der Seniorenvertretungen im Land eine hohe Anerkennung erfahren und ihre wichtige Arbeit legitimiert. Die Evaluation zeige: Der Anspruch der Seniorinnen und Senioren, sich kritisch und konstruktiv in die Gestaltung der Politik einzubringen sei dadurch gewachsen, so Drese weiter.

Die Landeregierung unterstützte darüber hinaus viele weitere Projekte, die sich gezielt an Menschen ab 60 Jahren richten, zum Beispiel im Bereich Digitalisierung und Ehrenamt. Drese: „Auch in Zukunft fördern wir die aktive Beteiligung von Seniorinnen und Senioren am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.“

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