Luftrettungsstandorte in M-V

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat im Landtag heute die Notwendigkeit einer Überplanung der Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern verdeutlicht. Das Rettungsdienstgesetz MV und die Rettungsdienstplanung würden vorschreiben, die Versorgung mit Rettungstransporthubschraubern und Intensivhubschraubern alle 10 Jahre zu überprüfen.

„Diese Aufgabe muss bis 2026 erfüllt sein. Wir wollen aufgrund der Bedeutung der Thematik aber frühzeitig mit den Arbeiten beginnen und stehen am Anfang eines Prozesses“, sagte Drese.

Die Ministerin betonte, dass die Landesregierung bei der Gestaltung des Prozesses auf die Sach- und Fachkompetenz verschiedener Akteure setze: zuvorderst auf den Landesbeirat für das Rettungswesen, auf die Kostenträger und auf die Expertinnen und Experten im Gesundheitsministerium.

Die luftgebundene Notfallrettung in Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit durch drei Rettungstransporthubschrauber an den Standorten in Güstrow, Greifswald und Neustrelitz abgedeckt. Darüber hinaus steht am Südstadt-Klinikum in Rostock der einzige Intensivtransporthubschrauber des Landes zur Verfügung, der im Ausnahmefall auch für Rettungseinsätze genutzt wird.

Drese: „Unsere Aufgabe ist es, eine gute und vor allem gleichmäßige Abdeckung der Luftrettung in unserem Land zu sozial tragbaren Benutzungsentgelten zu gewährleisten. Die Rettungstransporthubschrauber müssen dort stationiert sein, wo sie am meisten Nutzen für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger bringen können.“

Klar sei, so Drese, dass der westliche Landesteil durch Rettungstransporthubschrauber derzeit unterversorgt sei. Vor diesem Hintergrund und im Rahmen der vorgeschriebenen Überprüfung gebe es deshalb auf fachlicher Ebene erste Diskussionsvorschläge. Der Prozess laufe geordnet und regulär ab und ziehe die Träger des Rettungsdienstes natürlich mit ein. „Eine politische Entscheidung fällt erst auf Grundlage der fachlichen Vorarbeiten“, betonte Drese.

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