Land stärkt Sicherheit, Bildung und Zusammenhalt
Schwerin – Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat 2025 Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt rund 29,8 Millionen Euro bewilligt. Gefördert wurden 66 Vorhaben von Städten, Gemeinden, Ämtern und Landkreisen im ganzen Land.
„Unsere Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Die Sonderbedarfszuweisungen, oder auch abgekürzt SBZ, sind ein starkes Signal an unsere Kommunen. Wir helfen dort, wo besondere finanzielle Belastungen bestehen – ganz konkret und praxisnah. Das Geld fließt direkt in Projekte, die den Alltag der Menschen verbessern und die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden sichern“, betont Innenminister Christian Pegel.
Schwerpunkt: Feuerwehr, Schulen und Kinderbetreuung
Der größte Teil der bewilligten Mittel ist in zentrale Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge geflossen. Mit rund 8 Millionen Euro wurden insbesondere der Neubau und die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern unterstützt, weitere 5,7 Millionen Euro standen für die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung. Auch der Bildungsbereich profitierte in 2025 erheblich: Für Schulen sind rund 6,4 Millionen Euro vorgesehen gewesen, für Kitas und Horte weitere 2,6 Millionen Euro.
Darüber hinaus hat das Land gut 1,84 Millionen Euro in Sporthallen und Sportvereinsheime investiert sowie mit 3,63 Millionen Euro Verwaltungsgebäude und die Gefahrenabwehr gestärkt und gemeindeeigene sonstige Gebäude mit rund 750.000 Euro unterstützt. Ergänzend sind rund 826.000 Euro in den kommunalen Straßenbau geflossen, um die Verkehrsinfrastruktur vor Ort zu sichern und zu verbessern.
„Allein mehr als 13 Millionen Euro haben wir in den Brand- und Katastrophenschutz investiert. Das zeigt, welchen hohen Stellenwert Sicherheit für uns hat – gerade im ländlichen Raum. Aber auch moderne Lernbedingungen für Kinder oder sichere Straßen sind Grundpfeiler einer funktionierenden Daseinsvorsorge. Gerade im ländlichen Raum sind diese Investitionen entscheidend. Die Förderung über die sogenannten SBZ ist kein Gießkannenprinzip, sondern gezielte Hilfe. Jede bewilligte Maßnahme stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen – und damit die Lebensqualität der Menschen in unserem Land“, so Christian Pegel abschließend.
Beispiele aus der Förderung:
- Hansestadt Stralsund: Über 3,1 Millionen Euro für den Neubau und die Erweiterung von Schulgebäuden auf dem Campus „Hermann Burmeister“.
- Landkreis Vorpommern-Greifswald: 3,63 Millionen Euro für ein modernes Gefahrenabwehrzentrum
- Stadt Sassnitz: Rund 1,9 Millionen Euro für Schule und Hort
- Landeshauptstadt Schwerin: Mehr als 2,5 Millionen Euro für einen neuen Hort und die Sternwarte
- Gemeinden wie Grambin, Altwarp oder Dobbin-Linstow: jeweils bis zu 750.000 Euro für neue Feuerwehrgerätehäuser
- Zingst: 400.000 Euro für zusätzliche Klassen- und Mensaräume
„Unsere Kommunen leisten Tag für Tag Großes. Mit den Sonderbedarfszuweisungen geben wir ihnen Planungssicherheit und Rückenwind“, sagt Innenminister Christian Pegel abschließend.
Hintergrund
Eine Sonderbedarfszuweisung (SBZ) ist eine finanzielle Unterstützung für Kommunen, um wichtige Investitionen oder andere kommunale Projekte zu finanzieren. Ein entsprechender Antrag ist über das Innenministerium zu stellen. Sie wird nach § 25 des Finanzausgleichsgesetzes M-V geregelt und dient der Förderung von Verwaltungskooperationen oder zur Bewältigung besonderer öffentlicher Interessen. Die Richtlinie finden Sie auf der Seite des Innenministeriums.