Arbeit der Betreuungsvereine

Grimm: Deutlich mehr Zuschüsse für wichtige Arbeit der Betreuungsvereine

Grevesmühlen – Das Land unterstützt die anerkannten Betreuungsvereine in Mecklenburg-Vorpommern zur Wahrnehmung von sogenannten Querschnittsaufgaben in diesem Jahr mit 680.000 Euro. Die geänderte Verordnung ist vor wenigen Tagen in Kraft getreten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat bereits mit der Auszahlung Mittel begonnen, teilte Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm am Donnerstag bei ihrem Besuch beim Betreuungsverein „Der Weg e.V.“ in Grevesmühlen mit.

„Die Betreuungsvereine erhalten in diesem Jahr damit deutlich mehr Landesmittel als in den Vorjahren“, betonte Grimm. In 2022 betrug die Landesförderung knapp 180.000 Euro. Vereine wie „Der Weg“ betreuen rechtlich Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht oder nur teilweise in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu bewältigen.

„Diese wichtige soziale Aufgabe der Betreuungsvereine unterstützen wir zukünftig sehr viel umfangreicher“, verdeutlichte Grimm. Die Landesmittel seien etwa zur Begleitung und Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer*innen, zur Unterstützung Bevollmächtigter und zur Information über betreuungsrechtlichen Fragen vorgesehen, so Grimm.

Im Einzelnen erhält jeder anerkannte Betreuungsverein vom Land für die Wahrnehmung der Querschnittsaufgaben im Jahr 2023 eine Grundausstattung von 20.400 Euro (bisher 6.000 Euro). Die Erhöhung der Grundausstattung hat das LAGuS in dieser Woche umgesetzt. Erhöht wird auch die Zusatzausstattung für auf Grundlage einer Vereinbarung begleitete ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern von bisher maximal 200 Euro auf bis zu 680 Euro.

„Um Betreuungsvereinen, die in Existenznot geraten sind, so schnell wie möglich helfen zu können, wurde die Auszahlung der Grundausstattung vorgezogen. Die Zusatzausstattung wird nach Ablauf der Antragsfrist gesondert neu festgelegt“, sagte Grimm im Rahmen ihrer Sommer-Tour in Grevesmühlen.

Die Staatssekretärin kündigte zudem an, dass bis Ende September von der Landesregierung eine Evaluation auf der Grundlage von Datenerhebungen durchgeführt wird. Deren Ergebnisse sind die Voraussetzung zur Ermittlung einer bedarfsgerechten finanziellen Ausstattung ab dem Jahr 2024, so Grimm.

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