Ausgaben für berufliche Betreuungen sind in M-V weiter gestiegen

Zum Bürgerforum „Landesregierung vor Ort“ informiert Justizministerin Katy Hoffmeister in Gadebusch über die Vorsorgevollmacht: „Jeder braucht sie“

Gadebusch – Mit rund 33.000 ist die Zahl der Betreuungsverfahren im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern auf den niedrigsten Stand der letzten zehn Jahre gesunken. „Dennoch ist die Zahl rechtlicher Betreuungen anhaltend hoch. Auch zeigen die Gesamtausgaben für Betreuerinnen und Betreuer sowie Pflegerinnen und Pfleger in Betreuungssachen, wie intensiv das Thema bleibt. Im letzten Jahr stiegen die Ausgaben in Mecklenburg-Vorpommern auf ca. 30 Mio. Euro. Der Anteil davon für die beruflichen Betreuer lag bei rund 26 Mio. Euro, eine Million Euro höher als noch 2017“, so Justizministerin Hoffmeister am Donnerstag zunächst in Linstow zum Betreuungstag M-V und später zum Bürgerforum „Landesregierung vor Ort“ in Gadebusch.

„Zum Thema Vorsorgevollmacht besteht nach wie vor ein hoher Informationsbedarf. Daher sind alle Veranstaltungen wichtig, bei denen über das Betreuungsrecht gesprochen wird. Noch immer ist der Irrtum weit verbreitet, dass sich Eheleute im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit, etwa in Gesundheitsangelegenheiten, gegenseitig automatisch vertreten können. Dem ist nicht so. Gibt es keine Vorsorgevollmacht, in der die Betreuung im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit geregelt hat, wird vom zuständigen Amtsgericht eine rechtliche Betreuung bestellt. Darum rate ich jedem Erwachsenen, der über eine geeignete Vertrauensperson verfügt, zu einer eigenen Vorsorgevollmacht. Ich bin daher den Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen sehr dankbar, dass auch sie mithelfen, hier aufzuklären“, sagte Ministerin Hoffmeister.

Im Justizministerium kann die kostenlose Broschüre „Das Betreuungsrecht“ bestellt werden.

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