Börgerende-Rethwisch – Wirtschafts- und Tourismusstaatssekretär Jochen Schulte hat am Donnerstag der Gemeinde Börgerende-Rethwisch (Landkreis Rostock) den Titel „Staatlich anerkanntes Seebad“ verliehen.
„Die Gemeinde überzeugt Urlauber und Anwohner mit einem großen Freizeit- und Erholungswert. Neben einer einwandfreien Badewasserqualität sowie einem gepflegten Badestrand mit Strandpromenade und vom Straßenverkehr ungestörte Parkanlagen gibt es attraktive Rad- und Wanderwege sowie zahlreiche Möglichkeiten für Spiel und Sport, ergänzt um ein vielfältiges gastronomisches Angebot“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.
Die Gemeinde Börgerende-Rethwisch liegt eingebettet zwischen den Ostseebädern Warnemünde und Heiligendamm in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes „Conventer Niederung“ mit dem Conventer See und zeichnet sich durch die Vielfalt von Sumpf- und Wasservögeln aus. Die touristische Infrastruktur vor Ort wird unter anderem bestimmt durch einen Rad- und Strandkorbverleih, eine Tourist-Information, gut ausgebaute Geh- und Radwege, barrierefreie Strandzugänge, öffentliche Toiletten und vieles mehr.
„Die enge Vernetzung der touristischen Dienstleister vor Ort ist wichtig für eine hohe Zufriedenheit der Gäste. Ineinandergreifende und miteinander verbundene Angebote sind für Urlauber ein echter Mehrwert. Diese Bemühungen werden wir weiter unterstützen“, sagte Schulte.
In Mecklenburg-Vorpommern haben bislang 75 Städte und Gemeinden eine staatliche Anerkennung nach dem Kurortgesetz erhalten. Davon wurden zwei als Heilbad, fünf als Seeheilbad, drei als Luftkurort, zwei als Kneipp-Kurort, 26 als Seebad und 36 als Erholungsort prädikatisiert. Bad Sülze ist ein Ort mit Peloidkurbetrieb. Zwei Gemeinden tragen mehr als ein Prädikat. Göhren auf der Insel Rügen ist sowohl Seebad als auch ein Kneipp-Kurort. Die Feldberger Seenlandschaft trägt den Titel Kneipp-Kurort und Erholungsort.
Die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, wenn die Orte nach den §§ 1, 5 i.V.m. §§ 2, 3 Abs. 3 des Kurortgesetzes M-V, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- a) Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein,
- b) klimatische Eigenschaften und eine Luftqualität, die überwacht werden und die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen,
- c) mindestens eine Arztpraxis,
- d) einwandfreie Badewasserqualität an einem gepflegten und bewachten Badestrand, die überwacht wird,
- e) Strandpromenaden, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport.