Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei Streiks

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es im Falle von Streiks der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer zu Unterrichtsausfällen kommen. Bei Warnstreiks sollen Grund- und Förderschüler an ihren jeweiligen Schulen betreut werden. Der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur haben eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Die Vereinbarung gilt für den Februar und März 2019. Hintergrund sind die angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2019.

„An welchen Schulen genau gestreikt wird, können wir nicht sagen. Eine Erfassung von Streikenden durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Sie würde dem individuellen Streikrecht widersprechen“, erläuterte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Für Eltern von jüngeren Schülerinnen und Schülern ist wichtig zu wissen, dass ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt sind. Die Betreuung an den Schulen ist entgegen vereinzelter anders lautender Meldungen abgesichert“, betonte Hesse.

Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den komplett bestreikten Grund- und Förderschulen. An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte arbeiten, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall. An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.

In Abstimmung mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler, die zu beaufsichtigen sind, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und verrichten den Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten.

Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, das in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten. Die GEW und das Bildungsministerium informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.

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