Bilanz Energie und Landesentwicklung

Meyer: Landesentwicklung als strukturellen Prozess betrachten – Energieversorgung bleibt Kernthema

Schwerin – Wie wird die Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft aussehen? Wie kann die Landesentwicklung gestaltet werden, um die Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Versorgung, Bildung, Gemeinschaftsleben und Freizeit zukunftsfähig aufzustellen? Zu diesen Bereichen hat der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer zum Jahresende Bilanz gezogen. „Landesentwicklung ist ein Thema, dass uns alle täglich betrifft – sei es, dass neue Wohn- oder Gewerbegebiete erschlossen, Windenergieanlagen errichtet, neue Straßen und Brücken gebaut oder Landschaften unter Schutz gestellt werden. Um ein einheitliches Ganzes zu entwickeln, bedarf es einer strukturierten Landesentwicklung. Daneben bleibt auch die Energieversorgung ein Kernthema für uns. Aufgrund der insbesondere durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hervorgerufenen Energiekrise und einer drohenden Mangellage mussten innerhalb kürzester Zeit Alternativen zu bisherigen Versorgungsstrukturen aufgebaut werden. Hervorzuheben sind hier zum einen die Sicherstellung der Ölversorgung PCK-Raffinerie Schwedt über den Rostocker Hafen und die Ölpipeline, zum anderen die Inbetriebnahme des LNG-Terminals Lubmin im Januar 2023 sowie die Planung und das Genehmigungsverfahren für die Pipeline sowie die LNG-Terminals in Mukran“, sagte Meyer.

Netzentgelte – höhere Entlastung für MV erwartet

Am 01. Dezember 2023 legte die nach der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes zuständige Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier für eine Reform der Verteilnetzentgeltsystematik vor. Wirtschaftsminister Meyer äußerte bereits schon damals seine Bedenken, dass die ausgewiesene Entlastung für Mecklenburg-Vorpommern zu gering sei. Am 22. Dezember 2023 informierte die Bundesnetzagentur, dass mittlerweile aktuellere Daten zur Verfügung stehen, mit denen die zu verteilenden Netzausbaukosten erneut abgeschätzt wurden. Demnach erhöht sich die Entlastung in Mecklenburg-Vorpommern noch einmal um bis zu 70 Prozent gegenüber der ersten Abschätzung. Nach eigenen Berechnungen des Wirtschaftsministeriums wird davon ausgegangen, dass die Netzentgelte im Land in Summe um bis zu 180 Millionen Euro pro Jahr sinken werden. Die von der Bundesnetzagentur ausgewiesenen Entlastungsbeträge für Brandenburg entfallen auch anteilig auf Mecklenburg-Vorpommern, da der Netzbetreiber E.DIS Netz GmbH auch in unserem Land zu den größten Verteilnetzbetreibern gehört. „Die aktualisierten Daten werden wir nun gemeinsam mit der Bundesnetzagentur besprechen und das Modell auf seine Zukunftsfähigkeit prüfen“, sagte Meyer.

Planungserlass Wind-an-Land

Zu Beginn des Jahres wurde der Planungserlass Wind-an-Land vorgestellt. Dieser regelt die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern. Es sind nun klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete vorgegeben. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Planungsprozesse beschleunigt werden. Festgelegt wird darin auch, dass die Verantwortlichkeit für die Planung der Windenergiegebiete bei den Regionalen Planungsverbänden bleibt. Eine weitere Grundsatzentscheidung ist, dass die Flächenausweisung gleichmäßig in den Regionen verteilt erfolgen – jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche sollen ausgewiesen werden. Der vom Kabinett verabschiedete Kriterienkatalog sieht vor, dass verschiedene Bereiche des Landes für die Ausweisung von Windenergiegebieten ausgeschlossen sind. Zudem sind Kriterien für besondere Schutzgüter definiert worden wie beispielsweise Siedlungsabstände sowie Kriterien für den Natur- und Landschaftsschutz, den Artenschutz, für den Gewässer- und Trinkwasserschutz und zur Vermeidung von Störungen wichtiger Infrastrukturen. Im Ergebnis wären 4,43 Prozent der Landesfläche für die Ausweisung von Windenergiegebieten möglich. Das bietet den regionalen Planungsverbänden ausreichend Spielraum, um unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und Prioritäten auf die bundesgesetzlich vorgegebenen jeweiligen Flächen für Windenergiegebiete zu kommen.

Um die räumlichen Voraussetzungen für den benötigten weiteren Ausbau der Windenergie an Land zu schaffen, sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes vom 20. Juli 2022 verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor; das Gesetz ist am 01. Februar 2023 in Kraft getreten. Festgelegt werden verbindliche Flächenbeitragswerte in Form von Zwischenzielen für 2027 und Gesamtzielen für 2032 für die einzelnen Bundesländer, die sich in der Summe auf zwei Prozent der Bundesfläche belaufen; für Mecklenburg-Vorpommern sind 1,4 und 2,1 Prozent der Landesfläche als Ziele vorgesehen.

LNG-Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern

„Die Herausforderungen, die sich für Mecklenburg-Vorpommern durch den kurzfristigen Aufbau einer LNG-Infrastruktur ergeben haben, waren und sind sehr groß. Die komplexen Interessensabwägungen erfolgten dabei stets mit dem Ziel, Entscheidungen im Sinne der Zukunftsfähigkeit des Landes zu treffen. Dabei war zugleich klar: Wir tragen Verantwortung nicht nur für die Energieversorgungssicherheit im Land, sondern als Teil einer solidarischen Gemeinschaft auch für die Bundesrepublik und Europa. Dass für eine stabile und verlässliche Energieversorgung der Auf- und Ausbau einer LNG-Infrastruktur erforderlich ist, haben die zuständige Bundesnetzagentur und das Bundeswirtschaftsministerium mehrfach dargelegt. Für uns ist aber auch klar, dass die Energie der Zukunft grün sein muss und wir mit der Dekarbonisierung der Sektoren schnellstmöglich vorankommen müssen. Bei alldem muss Energie jedoch auch bezahlbar bleiben. Das ist für Bürgerinnen und Bürger genau wie für die Unternehmen im Land von zentraler Bedeutung. Auch dafür setzen wir uns weiter ein“, sagte Meyer.

Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben

„Mecklenburg-Vorpommern bietet ideale Voraussetzungen, um eine führende Rolle in der Wasserstoffwirtschaft einzunehmen. Für die Erzeugung von grünem Wasserstoff sind wir dank der großen Potentiale der Wind- und Photovoltaikanlagen, die den notwendigen Strom liefern, sowie viel Expertise und Engagement bei den Beteiligten im Land optimal aufgestellt. Zugleich ist Mecklenburg-Vorpommern aufgrund seiner geografischen Lage und seiner Infrastruktur prädestiniert als Drehkreuz für Wasserstoffimporte im Ostseeraum. Deshalb unterstützen wir konsequent Projekte im Land, die zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft beitragen – etwa gemeinsam mit dem Bund im Rahmen der IPCEI-Förderung. So sollen in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise drei Elektrolyse-Projekte im Rostocker Hafen, in Rostock-Laage und bei Güstrow umgesetzt werden. Dass der Bund sich angesichts der Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf den Bundeshaushalt nun so deutlich zu den IPCEI-Projekten bekannt hat, ist ein sehr wichtiges Signal für alle Beteiligten im Land und gibt uns Rückenwind“, sagte Meyer.

Das Land und der Bund unterstützen mit der IPCEI-Förderung zentrale Wasserstoffprojekte, die sowohl national als auch europäisch von großer Bedeutung sind. IPCEI ist die Abkürzung für „Important Projectrs of Common European Interest“. Diese Projekte umfassen in Mecklenburg-Vorpommern:

  • „HYTechHafen Rostock“ – hier ist bis 2025 der Bau eines Elektrolyseurs mit einer Leistung von 100 Megawatt geplant, der bis 2030 auf ein Gigawatt erweitert werden soll. Er wird On- und Offshore-Windstrom vor allem in grünen Ammoniak für das Düngemittelwerk Yara bei Rostock sowie in Fernwärme für die Stadtwerke Rostock umwandeln. Gesamtinvestition: 380 Millionen Euro.
  • „Doing Hydrogen – ein Wasserstoff-Hub für den Osten“ – der Pipelinebauer und -betreiber Ontras plant, mit Partnern aus der Energiebranche eine Wasserstoffleitung ab Rostock bis nach Berlin, Brandenburg und Sachsen zu bauen. Diese Leitung soll in das deutsche und europäische Wasserstoffnetz integriert werden.
  • „Grüner Wasserstoff aus Rostock“ – der Wasserstoffproduzent Apex Energy Teterow plant in Rostock-Laage die Errichtung eines weiteren Elektrolyse-Systems, das ab 2026 vor allem Wasserstoff für die „Doing Hydrogen“-Pipeline produzieren wird – mit einer langfristigen Zielsetzung von bis zu 7.000 Tonnen jährlich. Die Projektkosten belaufen sich auf 80 Millionen Euro. Geplant ist auch die Integration der Speicherung in Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und/oder Wasserstofftankstellen (Wasserstoff-Parks).
  • „Elektrolysekorridor Ostdeutschland“ – die Firma Enertrag plant die großtechnische Produktion von grünem Wasserstoff an vier Elektrolyseurstandorten (Rostock, Sperenberg und Treuenbrietzen in Brandenburg sowie Bobbau in Sachsen-Anhalt) mit einer Gesamtelektrolyseurleistung von rund 210 Megawatt. Diese speisen unter anderem in die Wasserstoff-Pipeline „doing hydrogen“ ein und bilden einen bundesländerübergreifenden Korridor. In unmittelbarer Nähe der Elektrolyseure sollen vier Wasserstofftankstellen errichtet werden. In der Nähe von Güstrow ist der Bau eines 55-Megawatt-Elektrolyseurs inklusive einer Wasserstoff-Tankstelle geplant.

Mecklenburg-Vorpommern will die vielfältigen Potentiale im Bereich Wasserstoff aber auch für mehr Wertschöpfung im Land und zur weiteren Steigerung der Standortattraktivität für industrielle und gewerbliche Ansiedlungen nutzen. Hierzu dienen unter anderem folgende Vorhaben:

  • Das Wirtschaftsministerium entwickelt gemeinsam mit neun Partnern aus dem Ostseeraum die Grundlagen für den Ausbau eines Wasserstofftankstellennetzes für den Güterverkehr entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes von Rostock über Berlin-Brandenburg, Poznan, Kaunas, Vidzeme bis nach Helsinki. Das Wirtschaftsministerium ist Lead-Partner dieses EU-geförderten Projektes mit einem Budget von insgesamt 2,6 Millionen Euro.
  • Im Rahmen des INTERREG-Projektes „GreenIndustrialAreas“ wird für das Jahr 2024 der Abschluss der Arbeiten an dem Handlungsleitfaden zur einheitlichen und anerkannten Zertifizierung entsprechender „grüner“ Gewerbegebiete im Ostseeraum erwartet. Es soll sechs Pilotprojekte geben, zwei davon in Mecklenburg-Vorpommern.

Landesinitiative „Neue Dorfmitte MV“

Mit der Landesinitiative „Neue Dorfmitte MV“ (NDM) werden stationäre und mobile Dorfläden unterstützt. Ziel der Initiative ist es, die Nahversorgung in zentrenfernen Räumen aufrechtzuerhalten, Dorfmittelpunkte zu stärken und somit die Lebensqualität zu erhöhen. Im Jahr 2023 erhielten vier Dorfläden Fördermittelbescheide über insgesamt 350.000 Euro; durch die Förderung wurden Investitionen in Höhe von 515.000 Euro ausgelöst. In Roggendorf (Landkreis Nordwestmecklenburg) wurde beispielsweise mit 64.000 Euro die Erneuerung des Minimarkts von Sylvia Illgen gefördert. Der Dorfladen von Angela Matthies in Glewitz (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhielt 71.000 Euro für eine Neuausstattung. Ein Schwerpunkt im Jahr 2024 soll neben der nachhaltigen Sicherung der rund 50 Standorte sein, das Konzept weiterzuentwickeln. Dazu ist vorgesehen, modellhafte innovative NDM-Varianten zu initiieren.

Landesinitiative Ländliche GestaltungsRäume M-V (LGR)

Seit dem Inkrafttreten der Fördergrundsätze zum Fonds zur Unterstützung der LGR (LGR-Fonds) im Jahr 2019 konnten rund 12 Millionen Euro für über 30 Vorhaben in den strukturschwachen ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns gebunden werden. Fünf Vorhaben sind erfolgreich abgeschlossen. Dabei handelt es sich um die Sanierung des Anklamer Schützenhauses, die Revitalisierung der Altstadt von Tribsees, die filmische Langzeitdokumentation Goldberg-Mildenitz, die interaktive Website für den Amtsbereich Goldberg-Mildenitz und das Projekt „Vorpommersche Dorfstraße – Elektromobile Ferienstraße“ zwischen Loitz und Anklam.

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