Berlin – Am 4. April 2019 hat der Bundestag im Rahmen seines Beschlusses zur Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) wichtigen Änderungen zur Netzanbindung für Offshore-Testflächen zugestimmt. Das bedeutet, dass vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns, das zuvor mit einem Antrag im Bundesrat den Prozess angestoßen hatte, ein Offshore-Testfeld entstehen kann.
„Die langjährigen Anstrengungen, die wir gemeinsam mit den Industrieverbänden und dem Netzbetreiber 50 Hertz unternommen haben, haben sich gelohnt. Für den Industriestandort Mecklenburg-Vorpommern ist es ebenso wie für den Industriestandort Deutschland entscheidend, dass es nun seit Jahren erstmals wieder reale Testmöglichkeiten für Offshore-Komponenten geben wird“, sagt Christian Pegel. Besonders hebt Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister hervor: „Aufgrund seiner Nähe zur Küste und zu Rostock, der größten Stadt unseres Landes mit Hochschulen und verschiedenen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, dürfte dieses Testfeld weltweit nahezu einmalig sein. Es ist die Chance, den Technologievorsprung, den sich deutsche Industrie- und Anlagenbauer mit einigen wenigen europäischen Konkurrenten erarbeitet haben, zu sichern.“
Pegel betont auch: „Es ist höchste Zeit, nach den ersten Offshore-Windparks, die seit nunmehr fast zehn Jahren infolge der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entstanden sind, eine neue Generation leistungsstärkerer Anlagen zu entwickeln. Dafür sind Tests unter realen Bedingungen unabdingbar. Modernere Anlagen werden auch dazu beitragen, Offshore-Windstrom noch konkurrenzfähiger zu machen.“ Zudem sei es wichtig, dessen Anteil an den erneuerbaren Energien zu erhöhen, wenn das Klimaschutzziel 2030 der Bundesregierung erreicht werden soll: 65 Prozent des in Deutschland produzierten Stroms sollen bis dahin aus erneuerbaren Quellen stammen.
Mit dem Beschluss der NABEG-Novelle heute wird auch das Windenergie-auf-See-Gesetz geändert: Es wird eine Definition für Offshore-Testflächen eingefügt und zudem das für die Offshore-Flächenplanung zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ermächtigt, noch innerhalb der Aufstellung des ersten Flächenentwicklungsplans bis 30. Juni 2019 – in Abstimmung mit dem jeweiligen Küstenbundesland – Testflächen im Küstenmeer festzulegen. Bislang ist Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland, das ein solches Testfeld in seinem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) festgeschrieben hat.
Außerdem wurde eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz mitbeschlossen, die dazu dient, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer laufenden Netzentwicklungsplanung die Netzanbindung solcher Offshore-Testflächen berücksichtigen muss.
„Bis zur Inbetriebnahme des Testfelds vor unserer Küste, die wir für 2023 geplant haben, ist es dennoch ein weiter Weg“, sagt Christian Pegel und erläutert, wie es weitergeht: Mit dem Schaffen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Netzanbindung des Testfelds kann nun begonnen werden, ein Konzept für dessen Nutzung und die Auswahl der zu testenden technologischen Innovationen zu erstellen. Ferner ist zu klären, wer das Testfeld betreiben wird. Außerdem soll – ähnlich wie beim ersten deutschen Testfeld Alpha Ventus – die gemeinsame Forschung von Wissenschaft und Industrie ermöglicht werden. Und schließlich soll unter Einbeziehung der Akteure vor Ort ein Konzept erstellt werden, um eine möglichst breite Akzeptanz des Testfelds zu gewährleisten. All‘ dies wird in enger Kooperation zwischen Bund, Land und der Offshore-Stiftung erfolgen, die dafür vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert wird.
„Ich werde mich im Rahmen der weiteren Gespräche dafür stark machen, dass – soweit es rechtlich möglich ist – auf die Einbindung lokaler Unternehmen und Forschungseinrichtungen ein besonderer Fokus gelegt wird“, kündigt der Minister an und begründet: „Nur bei entsprechender Vor-Ort-Beteiligung kann ein Großprojekt wie ein nationales Offshore-Testfeld zu einem Zukunftsprojekt werden, das die Akzeptanz der ganzen Region genießt.“
Das im LEP 2016 festgelegte Testfeld etwa zwölf Kilometer vor Rostock-Warnemünde soll Platz für zehn bis zwölf Offshore-Windenergieanlagen der 13- bis 15-Megawatt-Klasse bieten. Die Nähe zu Küste, Hafen und den Einrichtungen von Mecklenburg-Vorpommerns größter Stadt sowie die Wassertiefe von nur 20 Metern stellen einen enormen Kosten- und Standortvorteil dar.