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Kategorie: Digitalisierung / IT / Technik / KI

Start-ups aus MV stellen sich auf internationalem Tech-Event vor

Schwerin – Fünf Start-ups aus Mecklenburg-Vorpommern erhalten in diesem Jahr die Möglichkeit, vom 19. bis 20. November an einem der größten Start-up- und Tech-Events Europas, der „Slush“ in Helsinki, teilzunehmen. Unterstützt wird diese Unternehmenspräsentation durch das Ministerium für Inneres und Bau sowie den Industrie- und Handelskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der ressortübergreifenden Arbeit der Landesregierung im Kontext der Ostseestrategie.

„Das internationale Tech-Event bietet unseren Jungunternehmen eine hervorragende Gelegenheit, ihre Geschäftsmodelle und Innovationen in kurzen Pitches – also in kurzen, überzeugenden Präsentationen ihrer Ideen – vor potenziellen Investoren zu präsentieren. Der Austausch unserer Start-ups in Finnland ist für uns als Landesregierung von besonderer Bedeutung: Wir wollen sie dabei unterstützen, sich zukunftssicher aufzustellen und gleichzeitig den Innovationsgeist in Mecklenburg-Vorpommern weiter stärken“, sagt der Minister für Inneres und Bau Christian Pegel.

Eine Jury aus Expertinnen und Experten in den Bereichen Gründung, Digitalisierung und Wirtschaft entschied, welche Newcomer-Unternehmen sich für die Teilnahme an der „Slush“ qualifizieren konnten.
Jurymitglied Nicole Vogelsang, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin & Geschäftsbereichsleiterin Organisation, Recht, Steuern, der IHK zu Rostock zeigt sich erfreut über das Ergebnis des Auswahlverfahrens: „Die Entscheidung ist gefallen: Fünf innovative Start-ups aus Mecklenburg-Vorpommern haben sich im Auswahlprozess durchgesetzt und reisen vom 19. bis 20. November 2025 zur ‚Slush‘.

Als IHKs in MV unterstützen wir die Start-up-Szene mit großer Überzeugung – denn junge, innovative Unternehmen sind ein wichtiger Motor für wirtschaftliche Dynamik und Zukunftsfähigkeit. Umso mehr freuen wir uns, mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern diesen Teams den Zugang zu einem der bedeutendsten internationalen Start-up-Events zu ermöglichen – eine großartige Chance, um neue Märkte, Investoren und Partner zu gewinnen und auch auf unsere Region aufmerksam zu machen.“

Minister Christian Pegel ergänzt: „Auch in diesem Jahr haben sich wieder spannende Start-ups für den Wettbewerb beworben. Wir freuen uns sehr, dass wir als Landesregierung die Unternehmenspräsentation auf einer internationalen Bühne unterstützen können.“

Die fünf ermittelten Gewinner erhalten jeweils ein Start-up-Ticket für eine Person pro Unternehmen. Die Sieger sind:

Elementarhy mit Sitz in Greifswald entwickelt Schlüsseltechnologien für grünen Wasserstoff und ergänzt diese durch datenbasierte Wartungsvorhersagen. Die Kombination aus physischem Produkt und digitalem Service erhöht Effizienz und Lebensdauer von Elektrolyseuren. Website: https://elementarhy.com/de/home-de

Photonsensetech aus Picher (Landkreis Ludwigslust-Parchim) bietet Systeme, die mithilfe von KI-Materialermüdung und Luftqualitätsveränderungen frühzeitig erkennen. So werden Ausfälle vermieden und Betriebskosten reduziert. Website: www.PhotonSensetech.de

Nordflux i.G. arbeitet an digitalen Sensortechnologien zur Effizienzsteigerung in Industrieprozessen. Das junge Unternehmen aus Wismar will sich auf der Slush als innovativer Tech-Player aus Mecklenburg-Vorpommern präsentieren. Website: https://nordflux.de

Artplaner ebenfalls mit Sitz in Wismar ist eine Plattform für Künstlerinnen und Künstler, die Werkverwaltung, Preiskalkulation, Website-Erstellung und Austausch vereint. Kunsthandel und -förderung digital. Website: www.artplaner.com

NOX AAL Technologies von Bergen auf Rügen verbindet smarte Türschlösser mit Pflegesoftware. Die Lösung ermöglicht sichere, schnelle Türöffnungen und schafft digitale Schnittstellen zwischen Pflege, Rettung und Technik. Website: https://nox-aal.de/de

Mehr zum Wettbewerb und zum Start-up-Event finden Sie auf der Website des digitalen MV: https://www.digitalesmv.de/

Kooperation für mehr digitale Souveränität

Kiel – Die Staatskanzlei Schleswig-Holstein und das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern haben gestern in Kiel eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der digitalen Souveränität unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, die digitale Leistungsfähigkeit, Unabhängigkeit und Sicherheit der öffentlichen Verwaltungen beider Länder zu erhöhen. Konkret geht es um gemeinsame Strategien, offene Standards und eine engere Zusammenarbeit bei Schlüsseltechnologien unter anderen auch KI.

Dr. Heiko Geue, Finanz- und Digitalisierungsminister Mecklenburg-Vorpommerns, betonte: „Mit dieser Vereinbarung schaffen wir die Grundlage für eine moderne, nachhaltige und widerstandsfähige Verwaltung. Digitale Souveränität bedeutet für uns, dass wir selbstbestimmt über unsere IT-Infrastrukturen verfügen und die Kontrolle über unsere Daten behalten. Gemeinsam mit Schleswig-Holstein bündeln wir Know-how, um Innovationen schneller und sicherer umzusetzen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Sicherheit der IT-Systeme. Wir wollen uns zukünftig dabei unterstützen, dass unsere Verwaltungen auch in Krisen und bei Angriffen handlungsfähig bleiben. Unsere Zusammenarbeit zeigt, dass föderale Kooperation der Schlüssel zu einer resilienten, vertrauenswürdigen Verwaltung ist.“

Auch Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, hob die Bedeutung der Kooperation hervor: „Die Sicherheit unserer digitalen Infrastrukturen ist eine zentrale Voraussetzung für eine funktionierende Verwaltung. Gleichzeitig wollen wir die Chancen der Datennutzung nutzen, um Prozesse effizienter zu gestalten und Bürgerinnen und Bürgern bessere digitale Services anzubieten. Gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern setzen wir dafür auf Vernetzung, Standards und Vertrauen. Das ist ein starkes Signal für den digitalen Norden. Diese Kooperation zeigt, dass wir Digitalisierung als Gemeinschaftsaufgabe verstehen.“

Die Kooperationsvereinbarung umfasst fünf zentrale Themenfelder:

  • Evidenzbasiertes Verwaltungshandeln: Aufbau gemeinsamer Datenpools („Data Fabric“) zur Förderung datenbasierter Entscheidungen,
  • IT-Resilienz: Entwicklung gemeinsamer Standards für Krisen- und Desaster-Recovery-Szenarien,
  • Open Source und digitale Souveränität: Aufbau von Community-Strukturen, um unabhängige, offene Softwarelösungen in der Verwaltung zu stärken,
  • Registermodernisierung und Once-Only-Prinzip: Nutzung bestehender Systeme wie X-Road für sicheren Datenaustausch zwischen Behörden,
  • Künstliche Intelligenz: Entwicklung arbeitsplatznaher KI-Lösungen zur Unterstützung von Organisation, Planung und Entscheidungsfindung in der Verwaltung.

Beide Länder betonen, dass die Vereinbarung nicht nur den Austausch von Konzepten, sondern auch die Nachnutzung von Entwicklungen ermöglicht. Damit sollen Synergien geschaffen, Innovationen beschleunigt und Ressourcen effizienter eingesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Fachabteilungen, unter anderem durch gemeinsame Workshops, Arbeitsgruppen und einen digitalen Datenraum.

M-V beteiligt sich am „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern geht einen wichtigen Schritt in Richtung digitaler Zukunft: Das Land beteiligt sich aktiv am bundesweiten „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ (MaKI). Mit dieser Plattform entsteht erstmals eine einheitliche und transparente Anlaufstelle für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung – über Bundes-, Landes- und Kommunalgrenzen hinweg.

Um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz schneller weiterzuentwickeln, wird sich das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern ab sofort am bundesweiten „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ (MaKI) beteiligen.

Der MaKI ist ein bundesweit entwickeltes Innovationsprojekt. Er macht sichtbar, welche KI-Lösungen bereits heute in Verwaltungen eingesetzt werden, dokumentiert deren Nutzen und eröffnet die Möglichkeit, erfolgreiche Anwendungen auch in anderen Bundesländern oder Kommunen einzusetzen. Gleichzeitig unterstützt die Plattform die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung und sorgt für Transparenz beim Einsatz von Hochrisiko-KI. Ziel ist es, Synergien zu nutzen, Doppelstrukturen zu vermeiden und Best Practices leichter zugänglich zu machen.

„Mit unserer Teilnahme am MaKI-Projekt werden wir die Digitalisierung und Modernisierung unserer Landesverwaltung weiter voranbringen. Mit der Zuarbeit von künstlicher Intelligenz kann uns gelingen, Prozesse effizienter zu gestalten und Verwaltungsleistungen bürgerfreundlicher bereitzustellen. Der MaKI ermöglicht uns, Doppelarbeit zu vermeiden, erfolgreiche Lösungen zu teilen und neue Kooperationen anzustoßen“, sagt Minister Dr. Heiko Geue.

Der IT-Planungsrat hatte Ende des Jahres 2024 das Pilotprojekt zur Öffnung des MaKI für Länder und Kommunen beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern ist nun Teil dieser bundesweiten Initiative, die von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam getragen wird.

Die Plattform verfolgt drei Kernziele:

  • Transparenz über aktuelle KI-Systeme in der Verwaltung,
  • Förderung der Vernetzung durch Austausch von Erfahrungen, Lessons Learned und Pilotierung gemeinsamer Vorhaben und
  • Stärkung der Außendarstellung durch Sichtbarkeit von Innovationen und Vorreiterprojekten der öffentlichen Hand.

Ende des Jahres soll der MaKI in die Strukturen des föderalen Produktmanagement-Modells überführt werden, um ihn langfristig in den „Marktplatz der Zukunft“ einzubinden und mit dem europäischen KI-Transparenzregister zu verknüpfen.

Digitale Baugenehmigung aus MV wird als Best Practice ausgezeichnet

Schwerin – Der Abschlussbericht zum bundesweiten Digitalisierungsprogramm „OZG Föderal“ hebt die von Mecklenburg-Vorpommern entwickelte Leistung „Bauvorbescheid und Baugenehmigung“, auch Digitale Baugenehmigung genannt, als Best Practice hervor. Damit wird das Projekt aus dem Nordosten gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen als richtungsweisendes Beispiel erfolgreicher Verwaltungsmodernisierung gewürdigt.

„Dass die Digitale Baugenehmigung aus Mecklenburg-Vorpommern im OZG-Abschlussbericht als Best Practice genannt wird, ist ein großer Erfolg – nicht nur für unser Land, sondern für die Verwaltungsdigitalisierung in ganz Deutschland. Wir zeigen, dass föderale Zusammenarbeit und konsequente Standardisierung zu Lösungen führen, die bundesweit Maßstäbe setzen“, sagt Bauminister Christian Pegel.

Die Digitale Baugenehmigung ermöglicht es Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, Bauanträge vollständig digital einzureichen und zu bearbeiten. Durch die Nutzung des bundesweit einheitlichen Standards XBau und den Aufbau eines gemeinsamen technischen Systems, des sogenannten Vorgangsraums, konnten bereits 28 digitale Antragsstrecken etabliert werden. Damit bildet die Lösung erstmals einen digitalen Bau-Lebenszyklus ab, der bundesweit nutzbar ist.

Eine Schlüsselrolle spielte dabei die frühe Pilotierung in Mecklenburg-Vorpommern, im Landkreis Nordwestmecklenburg: Die initiale Umsetzung mit der technischen Grundlage der brain-SCC GmbH diente als Katalysator für die bundesweite Weiterentwicklung und Nachnutzung. Damit wurde ein Fundament geschaffen, auf dem Bund und Länder ihre Digitalisierungsstrategien effizienter und abgestimmter vorantreiben konnten.

„Unser Erfolgsrezept war es, von Anfang an auf gemeinsame Standards, klare Zielbilder und die enge Einbindung aller Partner zu setzen. Diese Prinzipien sparen Zeit, vermeiden Doppelstrukturen und schaffen Vertrauen – bei Verwaltungen ebenso wie bei Bürgerinnen und Bürgern“, so der Minister weiter.

Der Abschlussbericht betont zudem die strategische Bedeutung der digitalen Baugenehmigung für zukünftige Projekte. Standardisierung, Datenschutz, Sicherheitskonzepte und Roll-out wurden von Beginn an berücksichtigt und vorbildlich umgesetzt.

„Die Anerkennung als Best Practice ist ein Signal: Deutschland kann die Digitalisierung erfolgreich gestalten, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Mecklenburg-Vorpommern ist stolz, hier als Vorreiter bundesweite Impulse geben zu können“, betont Minister Christian Pegel und:

„Mit der Digitalen Baugenehmigung liefert Mecklenburg-Vorpommern damit nicht nur einen praxisnahen, nutzerfreundlichen Online-Dienst, sondern auch eine Blaupause für die weitere Verwaltungsdigitalisierung in ganz Deutschland.“

Der digitale Bauantrag ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Mecklenburg-Vorpommern hat das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen. Jährlich werden in Deutschland etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt – vornehmlich als Papierantrag. Mit dem digitalen Bauantrag ist eine ortsungebundene, vollständig digitale Antragstellung möglich.

Mehr freies WLAN in MV / Ehrenamt vernetzt das Land

Schwerin – Mehr freies WLAN für alle: Das Projekt „Freifunk fördern – landesweite Initiative für kostenfreie und offene Internetzugangspunkte mittels WLAN“ ist mit großem Erfolg bis Ende 2024 umgesetzt worden. Unter Federführung der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement Mecklenburg-Vorpommern konnten mithilfe engagierter Freifunk-Initiativen und einer gezielten Förderung aus dem Strategiefonds neue kostenfreie WLAN-Zugänge im ganzen Land geschaffen werden.

„Mit dem Freifunk-Projekt schaffen wir nicht nur mehr digitale Teilhabe im ganzen Land, sondern stärken auch das Ehrenamt. Es freut mich besonders, dass hier Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv geworden sind, um ihre Orte besser zu vernetzen“, sagt Bauminister Christian Pegel.

Insgesamt elf qualifizierte Projekte wurden bis zum Ende der Antragsfrist am 30. September 2024 bewilligt und fristgerecht realisiert. Für die Umsetzung standen rund 400.000 Euro zur Verfügung. Das Geld stammt aus dem Strategiefonds des Landes, mit dem gezielt zivilgesellschaftliche und digitale Infrastrukturprojekte unterstützt werden.

„Freier Internetzugang ist kein Luxus, sondern eine Frage der Chancengleichheit – in der Stadt wie auf dem Land. Deshalb war es ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrags, genau solche Projekte gezielt zu fördern“, so Christian Pegel weiter.

Die Erfahrungen aus dem Projekt sollen auch langfristig in die Landesstrategie zur Digitalisierung eingebunden werden. Die Landesregierung sieht in dem Projekt ein Modell für künftige Kooperationen zwischen Land, Zivilgesellschaft und Technik-Initiativen.

„‚Freifunk‘ ist ein Beispiel dafür, wie moderne Infrastruktur gemeinschaftlich und nachhaltig aufgebaut werden kann. Das ist Digitalisierung zum Anfassen – gemacht von den Menschen für die Menschen“, so Pegel abschließend.

Das Projekt „Freifunk fördern“ wurde im Rahmen des Koalitionsvertrags beschlossen. Ziel war es, flächendeckend offene, sichere und kostenfreie Internetzugänge mittels WLAN in öffentlichen Räumen zu schaffen. Die Umsetzung erfolgte durch lokale Freifunk-Initiativen in enger Kooperation mit der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement MV.

MV treibt Mobilfunkausbau weiter voran / 17 neue Masten in Planung

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern investiert weiter in den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur. Insgesamt sind derzeit 17 Mobilfunkmasten im Landeseigentum geplant, um die Netzabdeckung insbesondere in ländlichen Regionen deutlich zu verbessern.

„Unser Ziel ist es, auch in bisher schlecht versorgten Gebieten endlich stabile Mobilfunkverbindungen zu ermöglichen. Überall, wo wir als Land nach Bundes- und EU-Gesetzen tätig werden dürfen, wollen wir das auch – dort sollen Funklöcher möglichst schnell der Vergangenheit angehören“, sagt Christian Pegel, Minister für Inneres und Bau, zum aktuellen Stand des Mobilfunkausbaus durch die Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (FMI).

Seit dem 30. September 2022 ist der erste landeseigene Mobilfunkmast in Glambeck – der Prototyp für landeseigene Funkmasten in besonders schlecht erschlossenen Lagen – bereits in Betrieb. Zwei weitere Masten in Cantnitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) und Alt Sammit (Landkreis Rostock) sind durch das Land errichtet und mit Strom- sowie Datenleitungsanschlüssen versehen worden und wurden den Mobilfunknetzbetreibern bereits zur Installation der Antennentechnik übergeben. Auf die Mobilfunkanbieter kommt es dabei weiterhin entscheidend an, weil das Land „nur“ den Mobilfunkmast genehmigen und errichten lässt sowie die Versorgung mit Strom und Glasfaseranschlüssen für die Weiterleitung der Mobilfunkdatenpakete anbietet.

Die eigentliche Funktechnik für die Mobilfunknutzung bringen die Mobilfunkanbieter, also vor allem die Telekom, Vodafone und die Telefonica, seit einigen Jahren auch 1&1, mit. Sechs weitere Standorte befinden sich aktuell in der Bauphase, dort werden also gerade neue Mobilfunkmasten errichtet und für diese Strom- und Datenanschlüsse verlegt. Zwei weitere geplante landeseigene Mobilfunkmasten durchlaufen das Genehmigungsverfahren. Für sechs weitere Standorte läuft derzeit die Planungsphase.

„Die Standorte, die das Land in den Blick nimmt, sind bislang gar nicht versorgt. Die dünne Besiedlung dieser Gebiete ist für die Mobilfunkunternehmen eine echte Herausforderung. Es rechnet sich für sie einfach nicht, dort selbst Funkmasten zu bauen. Das Land stellt diese daher zur Verfügung – und zwar mit beihilferechtlicher Genehmigung der Europäischen Union! Das bedeutet, dass die Mobilfunkunternehmen nur noch ihre Funktechnik installieren und dann ihre Mobilfunkdienste bereitstellen müssen. Und das Beste daran: Es ist viel günstiger als der Bau eines eigenen Funkmasts“, ergänzt Christian Pegel und:

„Diese Infrastrukturmaßnahmen sind ein entscheidender Schritt für gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land“, so Minister Pegel. Er fügt hinzu: „Wir wissen aber auch, dass solche Projekte Geduld erfordern – von uns als Verwaltung ebenso wie von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort.“ Die landeseigene FMI darf in unversorgten Gebieten nur dann einen landeseigenen Funkmast errichten, wenn in den folgenden drei Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Mobilfunknetzbetreiber geplant ist und mindestens ein Netzbetreiber die Nutzung eines durch die FMI errichteten Funkmastes verbindlich zugesagt hat.

Dafür muss die landeseigene FMI zunächst die Mobilfunkunternehmen bei identifizierten potentiellen Standorten für landeseigene Mobilfunkmasten befragen, ob auch nur einer von ihnen ohne staatliche Unterstützung innerhalb der nächsten drei Jahre beabsichtigt, an dem geplanten Standort in die Errichtung eines eigenen Funkmastes zu investieren. Nur wenn das alle verneinen, darf die landeseigene FMI für das Land weiterplanen. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf die landeseigene FMI in das konkrete Planungs- und Genehmigungsverfahren eintreten.

Zu den Herausforderungen bei diesen weiteren Planungs- und Genehmigungsprozessen der Maststandorte gehören dann das Finden geeigneter Grundstücke, die Überzeugung der Beteiligten vor Ort, diese Grundstücke nutzen zu dürfen, naturschutzrechtliche Prüfungen und nicht selten das Eingehen auf gesundheitliche Bedenken in der Bevölkerung.

„Natürlich nehmen wir dabei die Bedenken aus der Bevölkerung ernst und setzen auf transparente Kommunikation. Gleichzeitig müssen wir als Land aber auch die Rahmenbedingungen schaffen, damit auch der ländliche Raum digital erreichbar bleibt“, so Minister Pegel abschließend. Dazu zähle auch eine funktionstüchtige digitale Breitbandinfrastruktur via Mobilfunk.

Der Mobilfunkausbau ist Teil der digitalen Agenda der Landesregierung und wird in enger Abstimmung mit den Kommunen und Mobilfunknetzbetreibern umgesetzt. Mehr Informationen zum Landesprogramm Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und zur FMI finden Sie auf den Webseiten der Landesgesellschaft.

Start-ups aus M-V können sich für Slush 2025 in Helsinki bewerben

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern goes „Slush“: Bereits zum fünften Mal bietet das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern des Landes jungen Unternehmen die Chance, sich auf der internationalen Leitmesse „Slush“ in Helsinki zu präsentieren. Die Delegationsreise findet vom 18. bis 21. November 2025 statt, die Messe selbst am 19. und 20. November.

„Die Slush ist eines der weltweit wichtigsten Treffen der internationalen Start-up-Szene. Wir wollen unseren jungen Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit geben, sich dort zu präsentieren, Kontakte zu knüpfen und neue Märkte zu erschließen“, so Innenminister Christian Pegel. „Wer Innovationen entwickelt und digital denkt, sollte diese Bühne nutzen. Wir wollen Start-ups aus Mecklenburg-Vorpommern diese Gelegenheit bieten, um sich mutig und selbstbewusst zu präsentieren. Wenn Sie ein junges Unternehmen mit digitalen Lösungen führen und bereit sind, den nächsten Schritt zu gehen, bewerben Sie sich.“

Bewerben können sich Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die nicht älter als sieben Jahre sind, deren Geschäftsmodell digitale Elemente enthält und die international tätig sind oder dies anstreben. Bewerbungsschluss ist der 12. September 2025. Die Anmeldung erfolgt online unter: www.digitalesmv.de/slush-2025-wettbewerb.

„Die Slush in Helsinki hat sich zu einem festen Termin im Jahreskalender unserer Start-up-Szene in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Mit über 13.000 internationalen Teilnehmenden bietet sie jungen, technologieorientierten Unternehmen eine herausragende Gelegenheit, sich mit Investorinnen und Investoren zu vernetzen, internationale Kontakte zu knüpfen und Sichtbarkeit auf globaler Bühne zu gewinnen. Auch in diesem Jahr freuen wir uns auf zahlreiche Bewerbungen von jungen Unternehmen, die als starke Botschafter für Mecklenburg-Vorpommern unsere Delegation bereichern.“, Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der IHK zu Rostock.

Mecklenburg-Vorpommern war mit einer Delegation auf der Slush 2024 in Helsinki vertreten, einer der größten Start-up- und Tech-Events Europas. Sechs Start-ups aus MV, die zuvor den landesweiten Pitchwettbewerb gewonnen hatten, präsentierten sich dort auf der German Pitch Stage. Begleitet von Unternehmen, Digitalen Innovationszentren, Wirtschaftsförderungen und Verwaltung nutzte die Delegation die viertägige Reise für Pitches, Networking und den Austausch mit der internationalen Gründerszene.

Die Slush zog im vergangenen Jahr mehr als 13.000 Teilnehmende aus aller Welt an, darunter über 5.000 Start-ups, 3.000 Investoren und 300 internationale Medienvertreter. Die ausgewählten Start-ups erhalten unter anderem einen Pitch-Slot auf der „German Pitching Stage“, Eintritt zur Slush, Hotelübernachtung, ein Vorbereitungswebinar der Auslandshandelskammer Finnland sowie die Teilnahme am offiziellen Begleitprogramm. Flugkontingente stellt die IHK zu Rostock bereit. Im Rahmen des Auswahlverfahrens nehmen alle Bewerber zunächst an einem Pitch-Training teil, bevor beim finalen Wettbewerb die Gewinner feststehen.

Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte liegen vor

Schulen verfassen Regelungen, die am besten zu ihren Bedingungen passen, selbst und schreiben sie in ihren Schulordnungen fest

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen Computer und Laptops gezielt im Unterricht eingesetzt, Schülerinnen und Schüler aber vor übermäßigem Medienkonsum bewahrt werden. Schulen erhalten daher Empfehlungen für die Nutzung digitaler Endgeräte. Diese Empfehlungen sind nach einem breiten Austausch mit den Schulleitungsvereinigungen, Verbänden, dem Landesschülerrat und Landeselternrat entstanden. Die abgestimmten Empfehlungen unterstützen Schulen beim Verfassen eigener, verbindlicher Regellungen, die sie in ihren Schulordnungen festschreiben.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Smartphone, Tablet und PC gehören heute zu unserem Alltag und erleichtern die Suche nach wichtigen Informationen. Sie sind aber auch Ursache für ständige Ablenkung, Computersucht, Fake News, Mobbing und für die unkontrollierte Verbreitung von verstörenden Inhalten. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Nutzung von digitalen Endgeräten in den Schulen so zu organisieren, dass ihre Chancen genutzt werden, um die Bildungsziele zu erreichen und gleichzeitig Risiken minimiert werden. Viele Schulen haben sich bereits Regeln gegeben und setzen sie erfolgreich um. Dort besteht häufig kein weiterer Handlungsbedarf. Andere Schulen sind noch nicht soweit oder sehen den Bedarf, ihre Regeln zu aktualisieren. Für diese Schulen sollen die Empfehlungen eine gute Orientierung bieten. Ich bedanke mich bei allen, die an der Erarbeitung der Empfehlungen mitgewirkt haben“, so Oldenburg.

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern:„Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern:„Der Entwurf von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule wird vom Grundschulverband begrüßt. Auf dieser Grundlage kann jede Schule ihre eigenen Schwerpunkte in der Schul- und Hausordnung setzen. Dabei sprechen wir uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Der reflektierte Umgang mit digitalen Endgeräten gehört heute selbstverständlich zur schulischen Wirklichkeit. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass das Land den Schulen mit fundierten Empfehlungen zur Seite steht. Diese dürfen jedoch keine starre Vorgabe sein. Vielmehr braucht es ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit vor Ort. Jede Schule muss eigenständig – unter Einbindung aller Beteiligten – entscheiden können, wie der Einsatz von Smartphones, Tablets und Co. geregelt wird. Entscheidend ist dabei eine verbindliche, altersangemessene und pädagogisch sinnvolle Linie, die im Konsens getragen wird und sich klar in der Schulordnung sowie im Medienbildungskonzept der Schule widerspiegelt.“

Hans-Joachim Prakesch, Vorsitzender des Landesverbandes MV im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung:„Der BvLB ist der Meinung, dass es für die beruflichen Schulen nicht nötig ist, einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones, Tablets oder anderen digitalen Endgeräten zu erlassen. Im Rahmen ihrer Schulordnungen haben die beruflichen Schulen gemeinsam mit ihren Mitbestimmungsgremien ausreichend Gestaltungsspielraum zur Festlegung pädagogisch sinnvoller Konzepte zur Nutzung der digitalen Geräte. Die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen von den Schulen die Vorbereitung ihrer Absolventinnen und Absolventen auf die ständig steigenden Anforderungen im Erwerbsleben.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Unsere Empfehlungen für die verbindlichen Regeln zur Nutzung von digitalen Geräten verdeutlichen, wie wichtig die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an jeder einzelnen Schule ist. Sie verdeutlichen die Chancen von Mediennutzung in der Schule und zugleich werden die Risiken minimiert. Bewährte Konzepte bleiben erhalten und für alles Weitere wird ein Rahmen erläutert. Für uns ist klar: Modernes Lernen fordert einen modernen Umgang. Deswegen müssen Schulen flexibel bleiben und gegebenenfalls im eigenen Ermessen mit allen Beteiligten Regeln überdenken und anpassen.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates:„Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Im kommenden Schuljahr haben die Schulen Gelegenheit, ihre bestehenden Regeln zu überprüfen, gegebenenfalls neue Regelungen zu verfassen und in Kraft zu setzen. Im Schuljahr 2026/2027 sollen sie dann spätestens angewendet werden. Im Schuljahr 2027/2028 ist eine Evaluation der Regelungen geplant.

Die Empfehlungen raten vom Gebrauch privater Smartphones im Unterricht ab. Eine geringe Bildschirmgröße, eingeschränkte Funktionalität und ein hohes Ablenkungspotenzial – insbesondere durch soziale Medien – sprechen dagegen. Zudem haben Lehrkräfte keine Möglichkeit, installierte Apps oder gespeicherte Inhalte zu kontrollieren. Schulisch administrierte Tablets bieten hier didaktisch und datenschutzrechtlich deutlich bessere Voraussetzungen. Ein Einsatz privater Smartphones im Unterricht kommt daher allenfalls in pädagogisch begründeten Einzelfällen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Schule in Betracht. Im Detail sehen die Empfehlungen Folgendes vor:

Klasse 1 bis 6  

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

 Klasse 7 bis 9 

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

Klasse 10 bis 12  

Die Nutzung privater Smartphones kann innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden – etwa durch festgelegte Nutzungszeiten, ausgewiesene Bereiche oder die bereits benannten Ausnahmen. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Gleichzeitig wird empfohlen, bewusst digitale Freizeiten und -zonen einzurichten, um Phasen der Erholung und des sozialen Miteinanders zu fördern.