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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderung

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese besuchte am (heutigen) Donnerstag das Michaelwerk Kröpelin, um sich über die umfangreichen Eingliederungsleistungen und persönlichkeitsfördernden Maßnahmen in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu informieren. Das Michaelwerk befindet sich in Trägerschaft der Evangelischen Stiftung Michaelshof in Rostock.

„Im Michaelwerk Kröpelin wird Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen in einem geschützten Umfeld ermöglicht, sinnstiftende Arbeit und soziale Teilhabe zu erleben“, betonte Drese nach ihrem Besuch. Das erfolgt in den Bereichen Montage, Wäscherei, Grünanlagenpflege, Küche, im Berufsbildungsbereich sowie in der Tagesgruppe für Menschen mit schwerstmehrfacher Behinderung. Sie werden dabei von sozialen Fachdiensten betreut und individuell durch Fachkräfte der Arbeits- und Berufsförderung sowie Sozialpädagogen, Ergotherapeuten und Psychologen besonders gefördert und begleitet.

„Die Arbeit in der Werkstatt für und mit Menschen mit Behinderung beeindruckt mich sehr. Das Michaelwerk bietet Menschen mit Behinderung nicht nur vielfältige berufliche und soziale Teilhabemöglichkeiten, sondern schafft auch einen Ort des Miteinanders und der gegenseitigen Wertschätzung“, sagte Drese.

Das Michaelwerk hat neben Kröpelin weitere Werkstatt-Standorte in Bad Doberan, Rostock, Rövershagen, Bentwisch und bietet Außenarbeitsplätze für einfache Tätigkeiten in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes an. Rund 600 Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen sowie etwa 140 Mitarbeiter sind an den Werkstatt-Standorten im Einsatz. Jeder Standort hat dabei individuelle Schwerpunkte.

„Der Austausch mit den sozialen Einrichtungen vor Ort ist mir enorm wichtig, um Einblicke in die Weiterentwicklung der Inklusion, die Bedeutung der beruflichen Bildung für Menschen mit Behinderung sowie die Herausforderungen der sozialen Arbeit zu erhalten“, verdeutlichte Drese. „Werkstätten helfen Menschen mit Behinderungen durch individuelle berufliche und persönlichkeitsbildende Förderung, einen gleichberechtigten Platz in unserer Gesellschaft zu erlangen.“

Drese: Frühe Hilfen sind wichtige Unterstützung für junge Familien

Fachtag will Vernetzung von Fachkräften intensivieren

Schwerin – Eltern frühzeitig Unterstützung zu bieten und gute Übergänge rund um die Geburt zu ermöglichen, ist das Ziel der Frühen Hilfen in Mecklenburg-Vorpommern. Am (heutigen) Dienstag findet in Güstrow ein Vernetzungs-Fachtag des Landesprogramms Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen statt.

Sozialministerin Stefanie Drese betonte zum Auftakt, dass gerade die ersten drei Lebensjahre entscheidend sind für eine gesunde Entwicklung. „Deshalb sind die Frühen Hilfen so wichtig und profitieren Eltern und Kinder enorm, wenn die Fachkräfte rund um die Geburt gut miteinander vernetzt sind“, verdeutlichte Drese.

Das Frühe-Hilfen-Netzwerk soll bereits Vorhandenes ergänzen und verbinden. Dabei lässt es sich nicht einem spezifischen Hilfesystem zuordnen, sondern setzt sich aus Strukturen und Angeboten unterschiedlichster Fachkräfte und Institutionen zusammen, die Kontakt mit Kindern und Eltern haben.

Die Unterstützung der (werdenden) Eltern umfasst die Information, Beratung und Begleitung rund um die Schwangerschaft und die Entwicklung von Kindern. „Die niedrigschwelligen, freiwilligen und kostenfreien Angebote richten sich insbesondere an Familien, die aufgrund von unterschiedlichen Belastungen einen erhöhten Beratungsbedarf haben, jedoch häufig nur schwer einen Zugang zu Unterstützungsangeboten finden“, betonte Drese.

Ziele der Veranstaltung in Güstrow sind insbesondere die Vernetzung von Fachkräften untereinander, neue fachliche Impulse sowie der Erfahrungsaustausch zu den Angeboten der Frühen Hilfen.

Die Ministerin hob hervor, dass die Fachkräfte partizipativ, wertschätzend und ressourcenorientiert mit den Familien arbeiten. „Ihre Angebote werden von Eltern angenommen und geschätzt. Sie leisten damit einen eminent wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit in unserem Land“, sagte Drese.

Land investiert in Entlastung für pflegende Angehörige

4,4 Millionen Euro für die Kurzzeitpflege

Schwerin – Fast neun von zehn Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern werden im familiären Umfeld gepflegt, oftmals sogar ohne Unterstützung von ambulanten Diensten. „Dabei leisten die pflegenden Angehörigen Herausragendes, allzu häufig auch über die eigenen Kraftreserven hinaus“, betonte Drese. „Um sie künftig noch besser zu entlasten, hat das Land ein Investitionsprogramm für die Kurzzeitpflege mit Mitteln in Höhe von 4,4 Millionen Euro aufgelegt, die von Pflegeeinrichtungen ab sofort beantragt werden können“, sagte die Ministerin am Montag in Schwerin.

Kurzzeitpflegeplätze seien insbesondere dann wichtig, wenn Menschen, die regulär zu Hause gepflegt werden, für eine begrenzte Zeit professionell versorgt werden müssen. „Das kann bei der Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein, wenn die Wohnung barrierefrei umgebaut werden muss, aber eben auch, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen“, erklärte Drese.

Letzteres sei für die Angehörigen unglaublich wichtig. „Denn der eigene Akku ist begrenzt und die Pflege der eigenen Angehörigen körperlich, seelisch und mental außerordentlich fordernd“, so die Ministerin weiter. Auch für die Pflegebedürftigen kann die Kurzzeitpflege eine gute Möglichkeit sein, von einem anderen Umfeld, neuen sozialen Kontakten mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern oder von professionellen Therapien zu profitieren.

„Bisher sind solche Plätze aber noch nicht überall im Land ausreichend vorhanden. Genau hier setzt das Investitionsprogramm jetzt an“, unterstrich Drese. Gefördert werden Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen für Kurzzeitpflegeplätze – sowohl in bestehenden Einrichtungen als auch in Pflegeheimen mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen. Besonders profitieren sollen dabei Landkreise und kreisfreie Städte, in denen bislang eine Unterversorgung besteht.

Drese: „Wir wollen mit dem Investitionsprogramm die Voraussetzungen dafür schaffen, dass pflegende Angehörige überall im Land die Unterstützung und Entlastung bekommen, die sie verdienen.“

Der Förderzeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2026. Weitere Informationen zum Programm sowie die Antragsunterlagen finden interessierte Träger auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/ unter dem Menüpunkt „Förderung von Bauinvestitionen“.

Welt-Polio-Tag: Drese rät zum Impfschutz

Schwerin – Seit dem Jahr 2002 gilt ganz Europa als poliofrei. Dennoch ist die Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) weiterhin von großer Bedeutung, da sie das Virus weltweit eindämmen hilft. Darauf weist Gesundheitsministerin Stefanie Drese am heutigen Welt-Polio-Tag (24. Oktober) hin. Der Welt-Polio-Tag 2025 möchte daran erinnern, dass gemeinsame Anstrengungen aller Länder zur Bekämpfung der Poliomyelitis essenziell bleiben.

Die Kinderlähmung gehörte vor nicht allzu langer Zeit zu den am meisten gefürchteten Krankheiten, die schwere Lähmungen unter anderem an Beinen, Armen und Atmungsorganen verursachen und zu bleibenden Schäden führen kann. Dank umfassender und jahrzehntelanger Impfprogramme zirkuliert der Erreger, das Poliovirus, nicht mehr dauerhaft in der Bevölkerung und kann sich infolge der flächendeckenden Immunität nicht mehr ausbreiten.

Allerdings wurden nach Angabe von Drese 2024 und 2025 an mehreren Standorten in Deutschland genetisch verwandte Polioviren (cVDPV) in Abwasserproben nachgewiesen. Auch weitere europäische Länder waren betroffen, wobei bis zum jetzigen Zeitpunkt noch kein klinischer Fall aufgetreten ist. Zudem besteht weiterhin die Gefahr einer Ansteckung durch eingeschleppte Fälle oder bei Reisen in von Polio betroffene Gebiete.

„Um das Neuauftreten von Kinderlähmung-Fällen auch in Deutschland zu verhindern, ist es deshalb nach wie vor notwendig, dass möglichst viele Personen rechtzeitig und vollständig gegen Polio geimpft sind“, betonte Drese. Ziel sei eine Impfquote von mindestens 95 Prozent mit 3 Impfstoffdosen die bestenfalls bis zum Ende des 1. Lebensjahres verabreicht werden.

„Die aktuellen Impfquoten in Deutschland zeigen, dass diese Grundimmunisierung bei einem erheblichen Teil der Kinder unter 6 Jahren verspätet abgeschlossen wird oder lückenhaft bleibt“, verdeutlichte Drese.

Bundesweit waren 76,9 Prozent der im Jahr 2021 geborenen Kinder im Alter von 24 Monaten vollständig gegen Polio geimpft. In Mecklenburg-Vorpommern betrug die Quote 79,2 Prozent. Im Schuleingangsalter mit sechs Jahren waren es bundesweit 88 Prozent, die vollständig gegen Poliomyelitis geimpft waren.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese rät Eltern, den Polio-Impfstatus ihrer Kinder selbst zu überprüfen oder von medizinischem Personal in der Kinderarzt- bzw. Hausarztpraxis überprüfen zu lassen. Auch Erwachsene sollten ihren Polio-Impfstatus kontrollieren und gegebenenfalls eine unvollständige Grundimmunisierung nachholen.

Feierliche Eröffnung der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Röbel

Land hat Neubau mit 17,5 Millionen Euro gefördert

Röbel – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat den Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Müritz-Klinikum in Röbel (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) als bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung für junge Menschen in der Region gewürdigt.

„Diese Investition in die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen ist wichtig, da die Zahl der psychischen Erkrankungen bei jungen Menschen in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat, und zwar stärker als in der Gesamtbevölkerung“, sagte Drese bei der Eröffnung am (heutigen) Mittwoch.

Die Ministerin betonte, dass Kinder und Jugendliche im Laufe ihrer Entwicklung aus verschiedenen Gründen Schwierigkeiten in der Familie, mit Gleichaltrigen oder im schulischen Bereich bekommen können. Nicht selten sei dann fachliche Hilfe notwendig.

„Diesen Kindern und Jugendlichen muss so früh und so gut wie möglich geholfen werden. Mit der hochmodernen Einrichtung in Röbel werden die Arbeits- und Behandlungsbedingungen verbessert“, betonte Drese. Auch spezialisierte Angebote seien möglich, wie z.B. die Behandlung im Familiensystem, der flexible Wechsel zwischen Intensiv- und Regelbehandlung oder eine tagesklinische Behandlung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. „In den neuen, hellen und gut ausgestatteten Räumen, wird künftig jungen Menschen noch besser geholfen, die mit psychischen Erkrankungen kämpfen und unsere Unterstützung brauchen“, sagte die Ministerin.

Drese: „Für mich ist dieser Neubau ein Ort der Hoffnung, der Heilung und der Neuorientierung. Hier bietet das Klinikum nicht nur professionelle Hilfe, sondern auch eine Atmosphäre, in der sich junge Patientinnen und Patienten sicher und verstanden fühlen können. Besonders wichtig ist mir, dass mit der neuen Einrichtung den Bedürfnissen aller Altersgruppen gerecht wird – vom Kind bis zum jungen Erwachsenen. Es wurden Räume geschaffen, in denen nicht nur die Klinik als Institution im Mittelpunkt steht, sondern auch die Familien der Betroffenen aktiv eingebunden werden können.“

Die Ministerin hob zudem hervor, dass mit dem Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Nachnutzung der freiwerdenden Räumlichkeiten im Altbau für die Ambulanz der Erwachsenenpsychiatrie, für Therapieräume und für die Schule erfolgt.

Die Gesamtkosten für den Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Röbel betrugen etwa 20,5 Millionen Euro. Davon sind rund 17,5 Millionen Euro Fördermittel des Landes. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Röbel stehen 21 stationäre und 8 tagesklinische Betten bzw. Plätze zur Verfügung. Aktuell werden an allen drei Standorten im Landkreis (Röbel, Neubrandenburg und Waren) ca. 400 Patienten pro Jahr und in den Institutsambulanzen ca. 400 Patienten pro Quartal behandelt.

Impflücken bei Grippe, Gürtelrose und Co.

Drese und Kutzbach ermuntern gefährdete Personengruppen zur Vorsorge

Schwerin – Impfungen senken das Risiko, sich zu infizieren und schwer zu erkranken, deutlich. Insbesondere für Risikogruppen werden zum Beginn der kalten Jahreszeit daher verschiedene Schutzimpfungen empfohlen. „Sorge bereitet uns dabei, dass es zum Beispiel bei der Influenza, bei Pneumokokken aber auch bei der Gürtelrose zunehmend größere Impflücken gibt“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese, die heute gemeinsam mit Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER, über den aktuellen Stand der Impfungen im Land informiert hat.

So seien in der Saison 2023/2024 nur rund 41 Prozent der Menschen mit Vorerkrankungen gegen die echte Grippe geimpft gewesen, erklärte Drese. Auch in der Gruppe der über 60-jährigen betrug die Grippeimpfquote zuletzt nur 49 Prozent, so die Ministerin weiter. Das ist zwar mehr als im Bundesschnitt (38 Prozent), aber nicht zufriedenstellend. Denn mit dem Alter lasse das Immunsystem nach – egal wie fit und junggeblieben man sich fühlt. „Das macht die Schutzimpfung für diese Gruppe so besonders wichtig“, appellierte sie.

Neben der Grippeimpfung sollten Risikogruppen deshalb auch die Notwendigkeit anderer Impfungen prüfen. „So lag die Quote bei den Corona-Schutzimpfungen bei den über 60-Jährigen zuletzt nur noch bei etwa zwölf Prozent, bei Pneumokokken waren es 23 Prozent, so Drese. Auch bei Herpes zoster (Gürtelrose) gebe es große Lücken, erklärte auch Henning Kutzbach und nahm dabei Bezug auf den neuen Arzneimittelreport der BARMER.

„Drei von vier anspruchsberechtigten Menschen in MV haben keinen oder nur einen unvollständigen Schutz gegen Herpes zoster. Das entspricht rund 440.000 Menschen ab 60 Jahren im Land, für die die Impfung bereits seit Mai 2019 Kassenleistung ist“, erklärte der Landesgeschäftsführer der Kasse. Gürtelrose gehe dabei oftmals einher mit starken, anhaltenden Schmerzen, die zu Einschränkungen der Lebensqualität führen können. Nicht selten drohen schwerwiegende Verläufe sowie Langzeitschäden. „Vor diesem Hintergrund ist die bisherige Impfquote absolut unzureichend“, attestierte er.

Der Arzneimittelreport der BARMER zeige, dass in Mecklenburg-Vorpommern vor allem ältere Menschen an Gürtelrose erkranken und mit steigendem Alter auch öfter Folgeerkrankungen auftreten. Die Impfung kann hiervor schützen. „Laut unserer Analyse sinkt das Erkrankungsrisiko bei vollständiger Impfung um 64 Prozent. Auch Komplikationen wie eine Gürtelrose am Auge, bei der schlimmstenfalls Erblindung droht, treten deutlich seltener auf“, erklärte Kutzbach. Gleiches gelte für den sogenannten postherpetischen Nervenschmerz. Dieser kann für Monate verbleiben und so quälend sein kann, dass eine Behandlung mit Opioiden erforderlich ist.

„Deshalb können wir nur den Appell an alle ab 60 Jahren richten, sich beim nächsten Arztbesuch oder vielleicht auch im Rahmen der anstehenden Grippeschutzimpfung über die Impfempfehlungen für die eigene Altersgruppe zu informieren“, so Drese und Kutzbach. In der Regel sei sogar die gleichzeitige Grippe- und Gürtelroseimpfung möglich.

„Als Land weisen wir derzeit auf rund 140 Bildschirmen, vorwiegend in Arztpraxen, auf die Impfangebote hin und erinnern an die Wichtigkeit eines vollständigen Impfschutzes“, erklärte Drese. Das Gesundheitsministerium hat zudem einen neuen Flyer herausgebracht, der explizit über empfohlene Impfungen für die Altersgruppe ab 60Jahren informiert. „Unser Ziel ist es, so möglichst viele Menschen zu erreichen, damit sie sich und ihr Umfeld schützen und möglichst gesund durch die Herbst- und Wintersaison kommen“, so die Ministerin abschließend.

Wer sich darüber hinaus zum Thema Impfen informieren möchte, kann dies auf dem Impfportal des Landes unter www.mv-impft.de tun. Der BARMER Arzneimittelreport steht unterdessen unter www.bifg.de/lY4ZkbX  zum Download bereit.

Besonders von den aufgeführten Schutzimpfungen profitieren Personen, bei denen durch eine Infektion das Risiko für einen schweren Verlauf oder Komplikationen erhöht ist. Dazu zählen vor allem folgende Personengruppen:

  • Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten wie Immunschwäche, Herz-, Lungen- oder Stoffwechselerkrankungen
  • Stark übergewichtige Personen
  • Seniorinnen und Senioren über 60 Jahre
  • Schwangere

Für Personen mit einem arbeitsbedingt erhöhten Infektionsrisiko (z. B. medizinisches und Pflegepersonal sowie Personal in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr), Familienangehörige bzw. Kontaktpersonen zu Risikopersonen wird von der Ständigen Impfkommission eine Impfung gegen Grippe (Influenza) empfohlen. Neu ist in diesem Jahr die Empfehlung für alle Personen, die im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zum Beispiel zu Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und in Tierhaltung) sowie Robben haben, sich gegen Influenza impfen zu lassen. Dies ist eine Präventionsmaßnahme, um Doppelinfektionen mit tierischen und menschlichen Influenzaviren zu vermeiden. So sinkt auch das Risiko der Entstehung neuer Viren.

35 Jahre Kreisverband Schwerin

Staatssekretärin Grimm würdigt Engagement des Sozialverbands Deutschland

Schwerin – Seit 35 Jahren setzt sich der Schweriner Kreisverband des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und die Rechte von sozial Benachteiligten ein. Anlässlich der heutigen Jubiläumsfeier gratulierte Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm allen Mitgliedern und dankte ihnen für das jahrzehntelange soziale Engagement.

„Sei es die Hilfestellung in Rentenfragen, die Unterstützung in Angelegenheiten mit Krankenkassen und Versicherungsträgern oder der juristische Beistand bei Streitigkeiten vor den Sozialgerichten: Seit ihrer Gründung stehen Sie Menschen zur Seite, die oft nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Dass Sie das ehrenamtlich tun, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern Ausdruck eines tiefen sozialen Verständnisses und einer gelebten Solidarität“, betonte die Staatssekretärin in ihrer Rede.

Mit seiner Expertise, insbesondere in Fragen der Inklusion, Pflege oder zur zukünftigen Ausgestaltung des Sozialstaates, sei der SoVD auch längst zu einem wichtigen Partner der Landesregierung geworden, so Grimm weiter. „Dafür, dass wir auf dem langen Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft und zur Gleichstellung aller schon einiges gemeinsam erreicht haben, gilt Ihnen mein ausdrücklicher Dank“, unterstrich sie.

„Nun fällt ihr Jubiläum aber auch in durchaus bewegte Zeiten. Schwierige Haushaltslagen bei Land und Kommunen, der Herbst der Reformen auf Bundesebene und zunehmende Debatten darüber, wie viel Sozialstaat wir uns noch leisten können, stellen uns alle vor große Herausforderungen“, hob Grimm hervor. „Dabei bauen wir auch auf den Input des SoVD, um soziale Sicherheit und Teilhabe auch in Zukunft zu gewährleisten“, so die Staatssekretärin.

Neue Pflegefachassistenzausbildung – Einstieg in die Pflege attraktiver

Schwerin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Pflegefachassistenzgesetz zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Dabei wird die Ausbildungszeit auf 18 Monate festgesetzt.

„Durch das neue Bundesgesetz wird die Ausbildung von Pflegefachassistenzkräften attraktiver und gibt es eine bundesweit einheitliche Ausbildung ab 2027“, begrüßte Sozialministerin Stefanie Drese die Entscheidung der Länderkammer. Die landesrechtlich geregelte Kranken- und Altenpflegehelferausbildung wird somit abgelöst.

Drese hob hervor, dass nunmehr erstmals alle Auszubildenden über den Pflegeausbildungsfonds eine Vergütung erhalten. Für Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger Berufserfahrung bestünden Möglichkeiten, die Ausbildungszeit zu verkürzen.

Die Ministerin bezeichnete es als sehr positiv, dass Assistenzkräfte künftig besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können. „Dadurch können sie nach der Ausbildung verstärkt Aufgaben übernehmen, die bislang oft nur Pflegefachpersonen erledigen und entlasten diese somit spürbar“, verdeutlichte Drese.

Die neue Ausbildung ist generalistisch angelegt und umfasst alle zentralen Versorgungsbereiche – die stationäre Langzeitpflege, die ambulante Pflege sowie die stationäre Akutpflege. „Nach der Ausbildung sind die Pflegeassistenzkräfte somit in allen Bereichen der Pflege einsatzfähig: vom Krankenhaus über die Altenpflege bis hin zur ambulanten Versorgung“, betonte Drese. Auch eine spätere Weiterqualifizierung zur Pflegefachkraft in verkürzter Zeit sei möglich und erwünscht.

Voraussetzung für die neue Pflegefachassistenzausbildung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. Bewerberinnen und Bewerber können auch ohne formalen Schulabschluss zugelassen werden, wenn die Pflegeschule eine positive Eignungsprognose stellt.

Das Gesetz vereinfacht außerdem die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Künftig genügt eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang – eine aufwendige Gleichwertigkeitsprüfung ist nicht mehr erforderlich.

Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun verkündet werden. Es tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft, Teile davon bereits zum 1. Januar 2026.