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Tag: 21. April 2026

Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf wird das am 14. Februar 2026 erzielte Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten der Länder zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen. Damit setzt die Landesregierung die Vereinbarungen der Koalition konsequent um.

Kern des Gesetzentwurfs ist eine stufenweise Erhöhung der Bezüge:

  • nachträglich zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro (Anwärterbezüge: +60 Euro),
  • zum 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent (Anwärterbezüge: +60 Euro),
  • zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent (Anwärterbezüge: +30 Euro).

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Landtagswahl im September 2026 verabschiedet werden, damit die Erhöhungen zeitnah wirksam werden können. Eine Auszahlung der erhöhten Bezüge wird nach derzeitiger Planung bereits ab Juni 2026 erfolgen. Dafür wird nun ein Abschlagserlass an das Landesamt für Finanzen auf den Weg gebracht.

Die Amtsgehälter der Mitglieder der Landesregierung sowie die Gehälter der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre werden von der Bezügeerhöhung um 2,8 Prozent zum 1. April 2026 dauerhaft ausgenommen.

„Mit der zeit- und systemgleichen Übertragung des Tarifergebnisses schaffen wir Verlässlichkeit in schwierigen Zeiten. Das ist ein wichtiges Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte Signal an die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in unserem Land“, erklärt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Neben der Besoldungsanpassung enthält der Gesetzentwurf auch eine wichtige Modernisierung im Beihilferecht: Künftig soll eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Risikomanagementsystemen in der au-tomationsgestützten Beihilfebearbeitung geschaffen werden. Ziel ist eine schnellere und effizientere Bearbeitung der stetig steigenden Antragszahlen.

Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vom 17. September 2025 ist nicht Bestandteil des Gesetzentwurfes. Diese wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden.

Landeskatastrophenschutzgesetz stärkt Sicherheit und Krisenfestigkeit

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt seinen Katastrophenschutz zukunftsfest auf: Mit dem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz reagiert das Land auf die tiefgreifend veränderten sicherheitspolitischen, klimatischen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Das Gesetz wurde in den zurückliegenden Monaten grundlegend neu strukturiert und inhaltlich weiterentwickelt – mit dem Ziel, schneller, flexibler und wirksamer helfen zu können, wenn es darauf ankommt.

„Die vergangenen Jahre haben uns eindrücklich gezeigt, dass Katastrophen und Krisen komplexer, dynamischer und oftmals länger andauernd sind als früher. Darauf müssen Staat und Gesellschaft vorbereitet sein. Mit dem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz schaffen wir klare Zuständigkeiten, flexible Strukturen und moderne Instrumente, um die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bestmöglich zu schützen“, betont Innenminister Christian Pegel.

Dem jetzigen Gesetzentwurf war eine längere gemeinsame Erarbeitungsphase mit den im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen und Verwaltungseinheiten im Land vorausgegangen. „Gemeinsam wurden Punkte im Gesetz eruiert, die der Neufassung oder Ergänzung bedürfen und erste gemeinsam getragene und gewollte Lösungsansätze entwickelt“, erläutert der Minister die Entstehungsgeschichte des Gesetzentwurfes. „Anders als sonst oft bei der Gesetzeserarbeitung üblich haben wir also keinen Gesetzentwurf innerhalb der Regierung vorbereitet und diesen dann erstmalig im Rahmen der Verbändeanhörung einem Praxistest ausgesetzt, sondern wir haben schon vor der Erarbeitung die Praxis und vor allem die Hilfsorganisationen einbezogen, um mit den Erkenntnissen aus der Praxis heraus praktikable und so auch gebrauchte Lösungen zu entwickeln“, so Pegel.

Lehren aus Krisen – konsequent umgesetzt

Starkregen- und Hochwasserereignisse, die Corona-Pandemie sowie die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa haben Defizite, aber auch Handlungsbedarfe deutlich gemacht – nicht nur auf internationaler und nationaler Ebene, sondern auch für Mecklenburg-Vorpommern. Das neue Gesetz zieht daraus Konsequenzen: Warnung, Koordination, Führung und Vorsorge werden gestärkt, Strukturen vereinfacht und anpassungsfähiger gestaltet.

„Das Gesetz verzichtet bewusst auf starre Maßnahmenkataloge und detaillierte Teileinheiten und ermöglicht stattdessen flexible Einsatzstrukturen – je nach Lage und Bedarf. Neue Landeseinheiten können künftig schneller aufgestellt werden, und auch ereignisbezogene Einrichtungen lassen sich leichter einbinden. So wird beispielsweise Veterinärwesen fest in den Katastrophenschutz integriert, ebenso wie Stellen außerhalb der klassischen Gefahrenabwehr“, erklärt der Minister weiter.

Erstmals wird ein landesweites Krisenreaktionsmanagement gesetzlich verankert. Der neue Krisenbegriff schafft einen klaren Handlungsrahmen für langanhaltende oder ressortübergreifende Lagen – etwa bei Pandemien, Energieengpässen oder Angriffen auf kritische Infrastrukturen. Einheitliche Führungsstrukturen, feste Kontaktstellen und die Verstetigung der KRITIS-Koordinierungsstelle sorgen für mehr Übersicht und Schlagkraft.

„Krisen halten sich nicht an Zuständigkeitsgrenzen. Deshalb brauchen wir klare Regeln, wer wann welche Verantwortung trägt – und genau das leistet dieses Gesetz“, so Pegel. Die Krise setzt vor dem Eintritt einer Katastrophe an und ermöglicht, bereits strukturiert bei einer drohenden Katastrophe nach den Regeln des Katastrophenschutzgesetzes tätig zu werden und nicht erst den Katastropheneintritt abwarten zu müssen. Dies ist eine zentrale Lehre aus der befürchteten Energiemangellage 2022.

Mehr Unterstützung für Helfende

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer. Aus-, Fort- und Weiterbildung werden landesweit einheitlich geregelt. Auch Spontanhelfende werden erstmals klar definiert und von den originären Angehörigen des Katastrophenschutzes abgegrenzt.

Das Gesetz fördert zudem die Eigenvorsorge der Bevölkerung, führt einen Katastrophenvoralarm ein und passt den Datenschutz an moderne Anforderungen an – etwa bei der Nutzung von Drohnen oder zur Vermeidung von Mehrfachverplanungen. Die Beschaffung von Fahrzeugen und Großgerät kann künftig einheitlich und effizient per Verordnung geregelt werden.

„Dieses Gesetz ist ein zentraler Baustein für einen leistungsfähigen Bevölkerungsschutz. Es stärkt die Resilienz unseres Landes, erhöht die Sicherheit der Menschen und trägt den Realitäten unserer Zeit Rechnung. Wir setzen ein deutliches Zeichen: Der Schutz der Bevölkerung hat höchste Priorität – heute und in Zukunft – und die vor allem ehrenamtlich engagierten Kräfte der Hilfsorganisationen sind unser wichtigstes Gut im Katastrophenschutz und der Krisenvorsorge“, fasst Innenminister Christian Pegel zusammen.

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau

Verwaltungsverfahren sollen spürbar vereinfacht, beschleunigt und konsequent digital ausgerichtet werden

Schwerin – Mit dem Ersten Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung setzt die Landesregierung einen zentralen Baustein der föderalen Modernisierungsagenda um: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und ein Staat, der für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als verlässlicher Partner funktioniert.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue: „Für mich gilt ein klarer Grundsatz: Keine Digitalisierung ohne Bürokratieabbau. Bürokratieabbau heißt dabei nicht weniger Rechtsstaat, sondern bessere Verfahren. Schutzstandards bleiben bestehen. Lediglich unnötige Umwege und Aufwände fallen weg. Von den heute beschlossenen Maßnahmen profitieren alle: Unternehmen erhalten schnellere Genehmigungen und mehr Planungssicherheit. Bürgerinnen und Bürger sparen Wege, Zeit und Kosten. Und unsere Verwaltung wird entlastet und kann sich daher stärker auf inhaltliche Aufgaben konzentrieren. Das ist ein konkreter Schritt zu einer moderneren Verwaltung, die handlungsfähig bleibt.“

Der Gesetzentwurf setzt genau dort an, wo Bürokratie im Alltag spürbar wird und schafft somit ganz konkrete Erleichterungen:

  • Die Schriftform wird zur Ausnahme: Die Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift soll in vielen Fällen entfallen. Stattdessen genügt künftig die Textform, etwa per E-Mail. Dies greift beispielsweise bei Einwendungen im Planfeststellungsverfahren gem. § 73 VwVfG oder bei der Beantragung einer Anerkennung als Schuldnerberatung gem. § 4 Insolvenzausführungsgesetz M-V.
  • Beglaubigungen und Originale werden überflüssig: In zahlreichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen reicht künftig eine einfache Kopie oder eine digitale Datei. Damit entfallen Gebüh-ren für Beglaubigungen und zusätzliche Behördengänge.
  • Öffentliche Bekanntmachungen und Planunterlagen werden grundsätzlich online veröffentlicht: Die Informationen sind somit jederzeit und von überall abrufbar. Zudem entfallen teure Zeitungsanzeigen und das mehrfache Auslegen in verschiedenen Behörden.
    Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau
    Verwaltungsverfahren sollen spürbar vereinfacht, beschleunigt und konsequent digital ausgerichtet werden.
  • Berichtspflichten werden reduziert: Zahlreiche Berichtspflichten sollen gestrichen werden, darunter beispielsweise die jährlichen Berichte zu Schiffsabfällen, Stellungnahmen der Landesregierung zu jedem Datenschutzbericht und verpflichtende Evaluierungsberichte im Seniorenbereich.
  • Die digitale Kurkarte wird ein einfach nutzbarer Standard: Mit der Schaffung einer Widerspruchslösung im Zusammenhang mit der digitalen Kurkarte wird eine vereinfachte und digitale Abwicklung für Gäste und Beherbergungsbetriebe geschaffen. Die bislang erforderliche Einholung, Dokumentation und revisionssichere Nachweisführung datenschutzrechtlicher Einwilligungen entfällt. Gäste können jedoch jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Nutzung der digitalen Kurkarte widersprechen.
  • Genehmigungen sollen schneller erteilt werden: Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und keine Entscheidung innerhalb von drei Monaten getroffen wird, soll eine Genehmigung in geeigneten Fällen automatisch als erteilt gelten. Beispiel: Abfallbewirtschaftungspläne von Hafenbetreibern gelten künftig nach 3 Monaten automatisch als genehmigt, sofern die Behörde nicht entscheidet. Die Genehmigungsfiktion wird für finanzielle Leistungen des Staates als auch in sensiblen Bereichen, bspw. dem Jagdrecht und Schulgesetz, nicht gelten.

Das Gesetz ist bewusst als ressortübergreifendes Gesamtpaket angelegt. Dafür werden 93 Gesetze und Verordnungen geändert. Es geht nicht um einzelne Korrekturen, sondern um einen strukturellen Ansatz, mit dem Bürokratie abgebaut, Verfahren vereinfacht und staatliches Handeln stärker auf die Wirkung ausgerichtet werden sollen.

Kindern in der Grundschule praktische Fähigkeiten vermitteln

Unterrichtsangebot „Lebenspraxis“ startet zum neuen Schuljahr

Schwerin – Zum neuen Schuljahr startet an den Grundschulen das Unterrichtsangebot „Lebenspraxis“. Hier lernen die Mädchen und Jungen praxisnah den Umgang mit alltäglichen Dingen des Lebens.  „Wir möchten, dass Kinder bereits in der Grundschule Dinge ihres alltäglichen Lebens besser kennenlernen, um später ihren Alltag selbstständig bestreiten zu können“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Warum wackeln meine Zähne? Welche Zutaten brauche ich, wenn ich einen Geburtstagskuchen für meine Eltern oder Freunde backen möchte? Wie komme ich mit meinem Taschengeld zurecht? Genau diese und ähnliche Fragen greift unser Angebot auf.“

Das Unterrichtsangebot „Lebenspraxis“ kann zwei- bis dreimal pro Schuljahr im Rahmen des regulären Unterrichts, in Form eines Projekts, eines Projekttags, eines Umwelttags oder einer Schulwanderung umgesetzt werden. Es umfasst verschiedene Themenbereiche, die eng mit den Inhalten der Rahmenpläne für die Fächer Sachunterricht, Deutsch, Mathematik und Werken verknüpft sind. Im Themenbereich „Ohne Moos nichts los” lernen die Kinder beispielsweise den richtigen Umgang mit Geld. Im Bereich „Bunt und gesund” dreht sich alles um eine gesunde Ernährung. Die Kinder können eine Ernährungspyramide erstellen oder gemeinsam kochen. Im Themenfeld „Hör zu” sind Projekte zum Umgang mit Gefühlen und Emotionen wie Wut und Trauer sowie Übungen zur Stressbewältigung möglich.

Für weiterführende Schulen hat bereits mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Modellversuch „Globales Lernen: selbstständig, partizipativ und kooperativ“ begonnen. In Projektwochen, Werkstätten oder auch gemeinsam mit außerschulischen Partnern setzen sich Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern fächerverbindend mit konkreten gesellschaftlich relevanten Fragen auseinander. Sie sind im Orientierungsrahmen „Globale Entwicklung“ der Kultusministerkonferenz verankert und können die Themenbereiche Mobilität, Bildung, Good Governance, Klimapolitik, Globalisierung, Entwicklungszusammenarbeit und Friedenssicherung umfassen. Schülerinnen und Schüler lernen, verschiedene Perspektiven einzunehmen, kritisch zu reflektieren und Stellung zu beziehen.

EnergieTag MV 2026

Gemeinsam die Energiezukunft entdecken

Schwerin – Der EnergieTag MV lädt Bürgerinnen und Bürger, Familien, Unternehmen und Interessierte dazu ein, die vielfältigen Facetten moderner Energieversorgung hautnah zu erleben.

Ob spannende Führungen durch Anlagen der erneuerbaren Energien, Mitmach-Aktionen für Groß und Klein oder exklusive Einblicke hinter die Kulissen innovativer Projekte – der EnergieTag MV macht die Energiezukunft greifbar und verständlich.

Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Mit dem EnergieTag MV werden die erneuerbaren Energien erlebbar – live und vor Ort. Es werden Türen geöffnet, die sonst verschlossen sind: Lassen Sie sich diese spannenden Einblicke nicht entgehen! Für Mecklenburg-Vorpommern sind die Erneuerbaren längst ein entscheidender Wirtschaftsfaktor, an dem viele tausend Arbeitsplätze hängen. Der EnergieTag macht die große Bedeutung der Branche für unser Land sichtbar und stärkt Akzeptanz und Verständnis für die erneuerbaren Energien.“

Der 11. EnergieTag am 25. April 2026 verspricht ein buntes Programm mit vielen Highlights:

  • Erlebnistag auf dem Anklamer Markt 

Regionale Unternehmen und Initiativen haben ein vielseitiges Stadtfest für Familien und Technikinteressierte auf die Beine gestellt. Geboten wird ein buntes Programm rund um die Erneuerbaren. Solarbootrennen, Segway-Parcours und Hüpfburg laden zum Mitmachen ein.

  • Stralsunder Hafeninsel – Treffpunkt für erneuerbare Energien

Die Stadt Stralsund lädt mit Ausstellern, Mitmachaktionen und dem beliebten Solarbootrennen zum Entdecken und Ausprobieren auf die Hafeninsel ein.

  • Schautag rund um Photovoltaik in Neustadt-Glewe

Die Steffen Huber GmbH lädt auf ihrem Firmengelände zum Energiesparfest mit Angeboten für die ganze Familie ein.

  • Zukunft zum Anfassen auf dem Mittelhof in Gessin

Die Meck-Schweizer sind eine Regionalvermarktungs-initiative und zeigen auf ihrem Hof, wie sie die Erneuerbaren und Elektromobilität im Alltag verbinden.

  • Marktplatz Neubrandenburg – moderne Energielösungen

Entdecken Sie bei den Stadtwerken Wärmepumpen mit Speicher, Solaranlagen und Wallboxen. Erfahren Sie, wie klimaneutrales Wohnen funktioniert, während Kinder auf spielerische Weise die Windenergie erleben können.

Weitere Informationen sowie eine ausführliche Übersicht über alle geplanten Aktionen finden Interessierte auf der offiziellen Website: energietag-mv.de.