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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes

Vorwürfe halten einer Überprüfung nicht Stand

Schwerin – In Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden werden alle Anstrengungen unternommen, um eine Ausbreitung von Infektionen innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes und in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu verhindern. In der aktuellen Notsituation haben der Infektionsschutz für das Personal, die Asylbewerber und die Bevölkerung Vorrang. Deshalb wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionsketten ergriffen. Der Staatssekretär im Innenministerium Thomas Lenz hat sich heute in den beiden Landeseinrichtungen in Nostorf-Horst und der Außenstelle Stern Buchholz persönlich informiert, um auch den öffentlich gemachten Vorwürfen nachzugehen.

„Der Umgang mit den Folgen der Corona-Krise ist weder für die einheimische Bevölkerung noch für die Asylsuchenden einfach und für alle ein Lernprozess. Ich kann auch nach meinem Besuch heute mit gutem Gewissen versichern, dass alles dafür getan wird, mögliche Ansteckungsgefahren zu vermeiden“, so Thomas Lenz. „Die Vorwürfe halten einer Überprüfung nicht stand. Sie haben sich vielmehr als haltlos erwiesen.“

Die Bewohner werden immer wieder auf die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen hingewiesen. Getestet wird grundsätzlich nach den Empfehlungen des RKI. Alle Neuzugänge der EAE, die zunächst in einer vorgelagerten Einrichtung untergebracht werden, alle Bewohner der EAE, die Symptome des neuartigen Corona-Virus aufweisen sowie Kontaktpersonen bereits infizierter Einwohner der EAE sowohl in Nostorf-Horst als auch in Stern-Buchholz werden getestet. Ausschließlich negativ getestete Personen dürfen dann die Einrichtung betreten. Darüber hinaus werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Quarantänebereich und in der Ausweichunterkunft Parchim eingesetzt werden, regelmäßig getestet. Alle anderen Personen dürfen sich selbstverständlich frei bewegen, so wie das unsere Bürgerinnen und Bürger, die als Erkrankte nicht in häuslicher Isolation oder als Kontaktperson in Quarantäne sind, auch dürfen.“

Personen aus der EAE in Nostorf/Horst sowie in der Außenstelle in Stern Buchholz, die am Corona-Virus erkrankt sind, werden zur häuslichen Isolation in einer Ausweichunterkunft der EAE in Parchim untergebracht, versorgt und betreut. Es sind Fälle mit milder Symptomatik, die nicht stationär behandelt werden müssen. Derzeit (Stand 07.04.2020) leben in Parchim 28 Personen. Insgesamt 15 Personen konnten nach ihrer Genesung die dortige Einrichtung wieder verlassen. Die Polizei ist täglich an der Quarantäneeinrichtung präsent und steht mit dem Betreiber sowie dem dortigen Wachschutz in Kontakt. Es ist polizeilich nicht bekannt geworden, dass drei Personen die Quarantäneeinrichtung in Parchim mehrere Tage unerlaubt verlassen haben sollen. Demnach mussten auch keine Suchmaßnahmen durch die Polizei erfolgen.

Kontaktpersonen von Infizierten werden sowohl in Stern Buchholz als auch in Nostorf-Horst separat unter häuslicher Quarantäne gestellt. Dafür stehen innerhalb der beiden Einrichtungen spezielle Gebäudeabschnitte mit gesonderten Zugängen bzw. separate Gebäude zur Verfügung. In Stern Buchholz steht außerdem ein Schutzhaus zur Verfügung, in dem gesundheitlich gefährdete Personen untergebracht werden können.

Nicht unter Quarantäne stehende Bewohner der EAE Stern Buchholz dürfen die Einrichtung verlassen, sie sind dort nicht eingesperrt. Für sie gelten selbstverständlich dieselben ordnungsbehördlichen Auflagen zur Kontaktbeschränkung wie für die übrige Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern. Ordnungskräfte der Landeshauptstadt und Polizei kontrollieren innerhalb des Stadtgebietes von Schwerin die Einhaltung der Auflagen. Aufgrund der geografischen Lage der EAE Stern Buchholz sind die Bewohner zum Einkaufen auf den ÖPNV angewiesen und nutzen diesen auch. In der Mittagszeit kam es an der Haltestelle zu den Abfahrtszeiten der Busse zu einem erhöhten Fahrgastaufkommen. Die Mitarbeiter der Polizei vor Ort sprechen die Personen regelmäßig auf die Einhaltung der Abstandsregelungen an, es wird fortlaufend geprüft, ob die Buslinie beschränkt werden muss. Zudem wird durch eine größere Angebotspalette des Kioskes in der EAE versucht, das Fahrgastaufkommen zu verkleinern. Auch Ansammlungen oder größere Gruppen in der Stadt werden von der Ordnungsbehörde oder der Polizei angesprochen. Die Polizei konnte jedoch bislang keine signifikanten Besonderheiten hinsichtlich der Einwohner der EAE feststellen.

Zur Behauptung, es gäbe keine Kontrollen in der EAE:

Tatsache ist, dass seit Auftreten der ersten Corona-Fälle in der EAE Stern Buchholz und einem am 18.03.2020 festgestellten Verstoß gegen die Quarantäneauflagen (zwei Kontaktpersonen hatten sich aus den Quarantänebereich entfernt und wurden durch die Polizei im Bus nach Schwerin festgestellt) mit allen Beteiligten ein konkreter Maßnahmenplan umgesetzt wird, der auch die ständige polizeiliche Präsenz beinhaltet. Die Informationsketten und Abläufe funktionieren. Die Polizei weist die Behauptung, niemand habe mehr die Kontrolle, entschieden zurück.

MV-Schutzfonds: 20 Millionen Euro für die Kultur bereitgestellt

Schwerin – Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten mit insgesamt 20 Millionen Euro. Das Kabinett hat heute in seiner telefonischen Sitzung die entsprechenden Auszahlungsbedingungen für die Schutzleistungen beschlossen. Die Millionenhilfen sind Teil des MV-Schutzfonds des Landes, der insgesamt 1,1 Milliarden Euro umfasst.

„Die Landesregierung unterstützt mit dem MV-Schutzfonds die Unternehmen und die Beschäftigten im Land. Wir wissen, dass auch viele kulturelle Einrichtungen und Träger und auch viele Künstlerinnen und Künstler durch die jetzt notwendigen Schutzmaßnahmen erhebliche Einnahmeausfälle haben. Deshalb war für uns immer klar, dass die Kultur eine besondere Unterstützung braucht. Ich bin Bildungsministerin Martin sehr dankbar, dass Sie hierfür dem Kabinett heute sehr gute Vorschläge gemacht hat“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Die Corona-Krise stürzt Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Einrichtungen in schwere Existenznöte“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich durch eine vielfältige und lebendige Kulturszene aus. Wir dürfen nicht zulassen, dass uns diese kulturellen Angebote wegbrechen und Leerstellen entstehen. Kunst und Kultur haben eine unverzichtbare Rolle in unserer Gesellschaft. Die Landesregierung unterstützt daher die Kulturschaffenden im Land, damit sie leichter durch diese schwere Zeit kommen“, sagte Martin.

In Ergänzung zu den bestehenden Hilfen (Soforthilfen, Grundsicherung etc.) umfasst dieses Paket eine Unterstützung für folgende Säulen:

Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden

Säule 2: Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung

Säule 3: Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung

Säule 4: Überbrückungsstipendien

Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung

Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit

Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden

Bedarfsschätzung: 3,5 Mio. Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Kultureinrichtungen, die eine regelmäßige Förderung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erhalten (insbesondere Deutsches Meeresmuseum, Historisch Technisches Museum Peenemünde, Pommersches Landesmuseum, Künstlerhaus Lukas, Technisches Landesmuseum, Stiftung Mecklenburg, Ernst-Barlach-Stiftung)

Säule 2: Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung

Bedarfsschätzung: 3,8 Mio. Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die für gemeinnützige Projekte regelmäßig eine Kulturförderung erhalten

Beispiele (nicht abschließend): Usedomer Kunstverein, Festspiele Mecklenburg-Vorpommern, Burg Klempenow, Schloss Plüschow, Internationales Kleinkunstfestival, Müritzeum

Säule 3: Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung

Bedarfsschätzung: 1,5 Mio. Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die für ihre gemeinnützigen Projekte keine regelmäßige Kulturförderung erhalten

Beispiele (nicht abschließend): MuSeEn gGmbH (Schliemann-Museum Ankershagen, Agroneum Alt Schwerin, 3 Königinnen Palais Mirow), Freilichtmuseum Klockenhagen, Konzertverein Schwerin, Freie Theater

Säule 4: Überbrückungsstipendien

Bedarfsschätzung: 3 Mio. Euro

Zuwendungsweck: Arbeitsstipendien i. H. v. je 2.000 Euro zur Unterstützung freischaffender, professioneller Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in Existenznot geraten sind. Das Stipendium dient in Abgrenzung zur Grundsicherung der Sicherung des künstlerischen Arbeitens und Wirkens*. Näheres wird in den Vollzugshinweisen geregelt.

Zuwendungsempfänger: freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler mit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Wort, Bildende und Darstellende Kunst, Musik); inkl. Härtefallregelung

Das Land setzt sich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit dafür ein, dass das Überbrückungsstipendium nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung

Bedarfsschätzung: 600.000 Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Förderung in den Bereichen allgemeine und politische Weiterbildung erhalten

Beispiele (nicht abschließend): Arbeit und Leben MV, Europäisches Integrationszentrum Rostock, Dien Hong – Gemeinsam unter einem Dach, Frauenbildungsnetz M-V, Akademie Schwerin

Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit

Bedarfsschätzung: 200.000 Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Grundförderung im Bereich Gedenkstättenarbeit erhalten

Beispiele: Dokumentationszentrum Prora, Grenzhus Schlagsdorf, Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte Alt Rehse

Reserve für aktuell noch nicht bezifferbare, aber anfallende Bedarfe der Säulen 1-6

Die Landesregierung hat 7,4 Millionen Euro als Reserve vorgesehen, um die zum jetzigen Zeitpunkt nicht scharf bezifferbaren finanziellen und inhaltlichen Bedarfe vorzuhalten.

Neue Online-Plattform für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe gestartet

Schwerin – Die Corona-Krise verändert die Kommunikation in allen Berufen. Insbesondere die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe bauen sonst auf den direkten Kontakt mit den Menschen. Um den Kindern, Jugendlichen und Familien die wichtige Unterstützung dennoch zukommen zu lassen, werden bundesweit neue Wege gegangen. Damit diese Informationen mit den Fachkräften vor Ort geteilt und präsentiert werden können, wurde nun die Plattform www.forum-transfer.de gestartet.

„Die Akteure u.a. im Bereich der Frühen Hilfen, Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Jugendsozialarbeit bis hin zum Kinderschutz haben jetzt überall neue Konzepte und Ansätze entwickelt, um den Menschen zum Beispiel digital Hilfe anbieten zu können. Damit diese Methoden nicht überall neu erfunden werden müssen, bietet die Online-Plattform eine Möglichkeit des Austausches an,“ erklärte Sozialministerin Stefanie Drese das neue Angebot.

Die vom Bundesfamilienministerium geförderte Plattform www.forum-transfer.de enthält aktuelle Hinweise und Empfehlungen sowie fachlich systematisierte Beispiele „guter Praxis“, wie die Arbeitsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe in der Situation der Corona-Pandemie aufrechterhalten und auch für die Zeit danach weiterentwickelt werden kann.

Das Portal wurde vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH in Kooperation mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V., dem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim und dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. entwickelt.

Einlass in die Supermärkte

Schwerin – In der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV) vom 03. April 2020 sind verschiedene Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung erläutert. Darin geht es beispielsweise auch darum, gestiegene Hygieneanforderungen einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Wichtig ist – so die Verordnung der Landesregierung – die Einhaltung von Abstandsregelungen von mindestens zwei Metern Abstand zu anderen Personen. Darüber hinaus gibt es Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen, die insbesondere bei großen Supermärkten sicherstellen, dass sich je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche nur je ein Kunde mit einem Einkaufswagen im Geschäft aufhält.

„Die Gesunderhaltung der Menschen steht an erster Stelle. Viele Menschen im Land halten sich an die bestehenden Regeln. Dafür dankt die Landesregierung allen sehr. Die kontaktreduzierenden Maßnahmen werden bestmöglich eingehalten. Es geht auch im Rahmen der Verordnung darum, Dinge mit Augenmaß anzugehen. Es ist praktisch nicht immer möglich für eine Betreuung eines Kindes zu sorgen, wenn der Einkauf erledigt werden muss. Alleinerziehende Mütter oder auch, wenn ein Elternteil ein Kind dabei hat, können die Kinder nicht vor der Supermarkttür warten und allein gelassen werden. Der Einkauf ist hier dennoch möglich. Es gilt weiter, Abstand zu anderen Kunden im Laden zu halten. Darüber hinaus gibt es im Land auch Menschen, die auf Hilfe beim Einkauf angewiesen sind, wie beispielsweise Sehbehinderte. Auch hier sollte der Einkauf durch Mitarbeiter vor Ort ermöglicht werden.“

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 7.381 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Montagabend, 05. April 2020). „Es wird weiter zügig vom Landesförderinstitut an der Bewilligung und Auszahlung gearbeitet. Nicht jeder, der heute einen Antrag gestellt hat, wird auch morgen die Soforthilfe auf dem Konto haben. Wir bitten um etwas Geduld, enorm viele Anträge sind eingegangen. Die Bandbreite der Branchen für die Anträge ist groß. Sie kommen beispielsweise aus dem Einzelhandel, Handwerk oder auch dem Tourismus. Ein Großteil der Antragsteller sind Soloselbstständige“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Circa 34.000 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden knapp 80 Millionen Euro. Es handelt sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. Aktuell wurde das Antragsformular 167.000 heruntergeladen.

Backhaus: Einzelhandel muss Lebensumstände der Kunden berücksichtigen

Schwerin – Das Kontaktverbot in Mecklenburg-Vorpommern stellt den Lebensmitteleinzelhandel vor große Herausforderungen. Dabei ist es in den letzten Tagen offenbar zu unglück­lichen Auslegungen der Verordnung gekommen. Hierzu stellt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus klar:

„Mich haben Nachrichten erreicht, wonach Alleinerziehende, die gemeinsam mit ihren Kindern Lebensmittel einkaufen wollten, vor der Ladentür abgewiesen wurden. Die Begründung: Es dürfe sich maximal ein Kunde pro 10 qm Ladenfläche aufhalten. Im Fall von Alleinerziehenden mit Klein- und Kleinstkindern macht das natürlich keinen Sinn. Öffentliche Betreuungsangebote für die Kinder gibt es derzeit nicht. Darunter leiden vor allem Alleinerziehende und ihre Kinder. Jetzt dürfen wir ihnen das Leben nicht noch schwerer machen. Ich appelliere daher an die Unternehmer des Lebensmitteleinzelhandels, sich auf die besonderen Lebensumstände ihrer Kunden flexibel einzustellen.

Das ist auch ein Dienst am Kunden. Der wird sich auszahlen, spätestens, wenn wir diese Krise endlich überwunden haben“, so der Minister. „Ich appelliere aber auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher, Kinder nur zum Einkauf mitzunehmen, wenn es gar keine alternative Betreuungsmöglichkeit gibt. Wir sind stolz auf die hochwertigen regionalen Erzeugnisse unserer Ernährungswirtschaft. Wenn wir die Verordnungen zum Kontaktverbot vernünftig anwenden, profitieren Kunden, Erzeuger und Verkäufer weiterhin gleichermaßen von diesen Angeboten.“

Neustart der Südbahn auf Zeit nach Ostern

Schwerin – Der Beginn des neuerlichen Zugverkehrs auf der so gennannten Südbahn-Strecke, der für die Osterfeiertage geplant war, muss verschoben werden. Grund sind die Corona-Pandemie und die daraus erwachsenden Reisebeschränkungen in und nach Mecklenburg-Vorpommern.

„Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es keine Touristen mehr bei uns im Land. Da zu Ostern auch die Bewohner Mecklenburg-Vorpommerns sich nur in ihrem direkten Wohnumfeld bewegen sollen, haben wir uns in Abstimmung mit allen Beteiligten entschieden, den Start der Südbahn zu verschieben“, begründet Infrastrukturminister Christian Pegel und verspricht: „Aufgehoben ist nicht aufgeschoben. Sobald klar ist, wann die Reisebedingungen nach M-V und innerhalb unseres Bundeslands gelockert werden, wird es einen neuen Termin geben.“ Zudem werde die Anregung der Bürgerinitiative geprüft, die jetzt entfallenden Verkehrstage der Südbahn zumindest teilweise im September, nach dem eigentlichen Saisonende, nachzuholen.

Die Landesregierung, die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim sowie das Eisenbahninfrastrukturunternehmen Regio Infra Nord-Ost hatten sich Ende vergangenen Jahres darauf verständigt, die Strecken zwischen Parchim, Karow, Malchow und Waren nicht nur zu erhalten, sondern über ein Gesamtkonzept mit dem übrigen Verkehr besser als bisher zu verzahnen. In einem ersten Schritt sollten dazu ab Ostern 2020 an den Wochenenden drei Mal täglich Züge zwischen Parchim über Karow nach Plau am See und zurück verkehren.

„Dass die Südbahn erhalten und die ganze Region besser angebunden wird, ist ein positives Signal für Einheimische und Besucher, auch wenn es später losgeht“, so Pegel. Das Konzept und seine Finanzierung sind zunächst bis 2027 gesichert. Bei einer ersten Evaluierung nach drei Jahren sollte sich eine Mindestauslastung der Sitze von 30 Prozent mit steigender Tendenz ergeben. Auch die Evaluierung wird sich aufgrund der derzeitigen Situation verschieben. „Der Personenverkehr ist allerdings nur ein Aspekt. Um die Strecke zukunftsfähig zu machen, muss es uns gelingen, auch den Güterverkehr auf der Strecke wieder zu beleben“, mahnte Pegel erneut.

Opferhilfebeauftragte vor und nach Ostern erreichbar

Justizministerin Hoffmeister: „Häusliche Gewalt darf nicht hingenommen werden“

Schwerin – „Die Berichte über die Zunahme häuslicher Gewalt machen mich betroffen. Gewalt darf nicht hingenommen werden. Die Täter müssen angezeigt werden. Den Opfern der Gewalt sei versichert, dass sie in Mecklenburg-Vorpommern ein breites Netz an Opferschutzstellen vorfinden. Einer der zentralen Ansprechpartnerinnen ist die Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe, Amtsgerichtsdirektorin a. D. Ulrike Kollwitz. Sie nimmt sich ihrer Sorgen an und lotst sie an die richtige Stelle der Opferhilfe. Vor allem kann sie Mut machen, rechtliche Schritte zu veranlassen. Denn häusliche Gewalt, die meistens gegen Frauen und Kinder ausgeübt wird, muss für den Täter Konsequenzen haben. Mein Appell richtet sich aber auch an die Nachbarn und Freunde. Bitte achten Sie aufeinander, damit die Zeit zu Ostern trotz Beschränkungen ein fröhliches Fest bleibt“, so Justizministerin Hoffmeister.

Amtsgerichtsdirektorin a. D. Ulrike Kollwitz als Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe rät Opfern, aber auch Zeugen von häuslicher Gewalt Hilfe zu suchen: „Gewalt auch in den eigenen vier Wänden ist eine Straftat, die in keinem Fall erduldet werden muss. Ich biete Betroffenen an, die hier bestehenden Hilfemöglichkeiten zu nutzen. Ich kann bei Verständnisfragen rund um entsprechende Ermittlungs- und Strafverfahren weiterhelfen. Auch können mein Team und ich die Suche nach einer Opferhilfeeinrichtung forcieren. Aber ich kann auch einfach nur Zuhörerin sein.“

Erreichbar ist die Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern mit ihrem Team telefonisch unter (0381) 241 2000 oder per E-Mail: opferhilfe@mv-justiz.de. Postanschrift: Die Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe in M-V, Haus der Justiz, August-Bebel-Str. 15, 18055 Rostock.