Opferhilfebeauftragte vor und nach Ostern erreichbar

Justizministerin Hoffmeister: „Häusliche Gewalt darf nicht hingenommen werden“

Schwerin – „Die Berichte über die Zunahme häuslicher Gewalt machen mich betroffen. Gewalt darf nicht hingenommen werden. Die Täter müssen angezeigt werden. Den Opfern der Gewalt sei versichert, dass sie in Mecklenburg-Vorpommern ein breites Netz an Opferschutzstellen vorfinden. Einer der zentralen Ansprechpartnerinnen ist die Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe, Amtsgerichtsdirektorin a. D. Ulrike Kollwitz. Sie nimmt sich ihrer Sorgen an und lotst sie an die richtige Stelle der Opferhilfe. Vor allem kann sie Mut machen, rechtliche Schritte zu veranlassen. Denn häusliche Gewalt, die meistens gegen Frauen und Kinder ausgeübt wird, muss für den Täter Konsequenzen haben. Mein Appell richtet sich aber auch an die Nachbarn und Freunde. Bitte achten Sie aufeinander, damit die Zeit zu Ostern trotz Beschränkungen ein fröhliches Fest bleibt“, so Justizministerin Hoffmeister.

Amtsgerichtsdirektorin a. D. Ulrike Kollwitz als Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe rät Opfern, aber auch Zeugen von häuslicher Gewalt Hilfe zu suchen: „Gewalt auch in den eigenen vier Wänden ist eine Straftat, die in keinem Fall erduldet werden muss. Ich biete Betroffenen an, die hier bestehenden Hilfemöglichkeiten zu nutzen. Ich kann bei Verständnisfragen rund um entsprechende Ermittlungs- und Strafverfahren weiterhelfen. Auch können mein Team und ich die Suche nach einer Opferhilfeeinrichtung forcieren. Aber ich kann auch einfach nur Zuhörerin sein.“

Erreichbar ist die Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern mit ihrem Team telefonisch unter (0381) 241 2000 oder per E-Mail: opferhilfe@mv-justiz.de. Postanschrift: Die Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe in M-V, Haus der Justiz, August-Bebel-Str. 15, 18055 Rostock.

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