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Kategorie: Insel News Usedom

Robbenschutz in der Reusenfischerei

Schwerin – Fischerei- und Umweltminister Dr. Till Backhaus veranlasst als ad hoc Maßnahme für die diesjährige Reusenfischerei in den Küstenge­wässern MV, dass ab März 2025 zum Schutz von Kegelrobben (Halichoerus grypus) auch außerhalb des Greifswalder Boddens genehmigungspflichtige relevante Reusen nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Bisher galten solche Bestimmungen lediglich für den Fischereibezirk Greifswalder Bodden, in dem Kegelrobben seit Längerem besonders häufig anzutreffen sind.

Damit knüpft der Minister an seine Ankündi­gungen Ende 2024 an, angesichts des  erhöhten Aufkommens von toten Kegelrobben im letzten Spätherbst insbesondere im Küsten­bereich Südostrügens die Robbenschutzmaßnahmen an genehmi­gungs­pflichtigen Reusen in der Küstenfischerei M-V vorsorglich zu erhöhen (siehe PM 284/2024 vom 21.11.2024 sowie PM 303/2024 vom 10.12.2024). Die Fischereibetriebe der Küstenfischerei Mecklenburg-Vorpommerns im Haupt- und Nebenerwerb wurden entsprechend durch die obere Fischereibehörde über die vorläufige Sofortmaßnahme informiert.

„Es ist mir wichtig zunächst nochmalig festzustellen: Nach der derzeitigen Beweislage konnte kein Nachweis geführt werden, dass die damals einzige Großreuse im Gebiet Südostrügen den Tod von mehr als 40 Robben verursacht hat. Gleichwohl sollten wir – auch zum Imageschutz der Fischerei – vorsorglich Maßnahmen ergreifen, um das Schutzniveau für Robben in Bezug auf potenziell gefährdende Fanggeräte zu erhöhen“, stellt Dr. Backhaus heraus. „Mit diesem ersten wichtigen Schritt können für nahezu alle Kegelrobben ein Eindringen in die Großreusen und damit potentielle tödliche Beifänge verhindert werden“, so der Minister zu diesem ersten erforderlichen Schritt.

Klar sei auch, dass baldmöglichst dauerhafte Regelungen und Vorkehrungen zum Schutz von Robben benötigt werden. „Es ist allerdings eine sorgfältige Abwägung zwischen den zwingend erforderlichen artenschutzrechtlichen Belangen einerseits und der Gewährleistung einer ausreichenden Fängigkeit der Fanggeräte und der Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen andererseits erforderlich.

Aufgrund der bestehenden großen Wissenslücken und fehlender Erfahrungswerte haben dazu bereits Abstimmungen auf Fachebene begonnen, die weiter fortgesetzt werden“, sagt der Minister und zeigt sich zugleich zuversichtlich: „Die Reusenfischerei soll und wird ihre Bedeutung für die Küstenfischerei beibehalten oder diese sogar ausweiten können. Es muss gelingen, ihr erhebliches Potential als eine umweltangepasste und nachhaltige Fischerei­methode noch stärker zu nutzen, auch als Alternative zu anderen Fanggeräten wie Stellnetzen.“

Auf Einladung des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittel­sicherheit und Fischerei M-V (LALLF) als oberer Fischereibehörde fand am 22.01.2025 ein Fachgespräch statt, bei dem die Weiterentwicklung und Umsetzung von fischereitauglichen und wirksamen Robbenschutz­maßnahmen sowohl aus fischereilicher Sicht als auch aus Sicht des Artenschutzes intensiv beraten wurde. Als Experten nahmen sowohl Reusenfischer aus verschiedenen Fischereibezirken des Landes als auch Vertreter der Wissenschaft und der Fischerei- und Naturschutz­verwaltung teil.

Diskussionsgrundlage für die Beteiligten waren die bereits seit 2019 für die Reusenfischerei im Fischereibezirk Greifswalder Bodden geltenden Robbenschutzvorrichtungen. Nach Auffassung der Vertreter der zuständigen Fischereibehörden des Landes sei kurzfristig nur eine Ausweitung dieser Regelungen auf weitere Küstenbereiche verhältnismäßig und umsetzbar. Dies wurde von den übrigen Teilnehmern zur Kenntnis genommen und als Diskussionsgrundlage akzeptiert.

Im Ergebnis werden nun die bisher nur im Fischereibezirk Greifswalder Bodden geltenden Robbenschutzvorrichtungen in leicht modifizierter Form auch an allen relevanten Reusen, die in den Küstengewässern MV im Jahr 2025 aufgestellt und betrieben werden, verpflichtend. Entsprechend sind im Eingang zu geschlossenen Fangkammern nicht dehnfähige Strukturen einzubauen, die ein Einschwimmen von Kegelrobben verhindern. Beispielsweise darf im Falle einer geschlossenen ringförmigen Struktur deren Umfang maximal 75 cm betragen. Die einzuhaltenden Maße beruhen auf Vermessungen der am Meeresmuseum bisher untersuchten Robbentotfunde.

Spätestens zur Reusensaison 2026 soll die vorläufige Sofortmaßnahme 2025 durch permanente und nachhaltig wirksame Robbenschutz­regelungen ersetzt werden. Dazu bedarf es sowohl der Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen, insbesondere der Küstenfisch­ereiverordnung, als auch der technischen Überarbeitung und Anpassung der Vorgaben für Fanggeräte unter weiterer Einbeziehung fischerei- und naturschutzfachlicher Expertise, einschließlich der Expertise der Naturschutzverbände sowie der Naturschutzforschung. Ein erster technischer Überarbeitungsvorschlag soll durch die obere Fischereibehörde möglichst bis April 2025 erarbeitet werden und dann Gegenstand einer Vorstellung und Diskussion auf einer Informations­veranstaltung mit den Küstenfischereibetrieben im Juni 2025 sein.“

Natura 2000-Exkursion

Insel Usedom – Im Rahmen einer Gebietsbetreuung für das StALU Vorpommern bietet der Verein Jordsand am Mittwoch den 30. Oktober eine Exkursion zum Kesselmoor „Mümmelkensee“ an.

Wer unberührte Natur erleben möchte, ist am Mümmelkensee auf Usedom goldrichtig. Das Kesselmoor ist eines der wenigen unberührten Moore Pommerns. Als Lebensraum bieten Moore sehr besondere Bedingungen, an die sich Spezialisten wie Sonnentau und Torfmoose angepasst haben. Die Entwässerung von Moorgebieten führt zur Zerstörung der Lebensräume und zum Verlust der spezialisierten Arten.

Zum Schutz dieser seltenen Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume hat die europäische Union die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH) erlassen. Auch der Mümmelkensee gehört zu einem FFH-Gebiet und ist damit Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000. Während der Exkursion wird auf die Entstehung, den Schutz und die Bedeutung der Moore als Lebensraum eingegangen.

„In unmittelbarer Nachbarschaft zum Mümmelkensee-Moor liegt der Karschenbruch. Dieses entwässerte Moor bildet einen starken Kontrast zum unberührten Mümmelkensee und wird auf der Exkursion ebenso besichtigt.“ sagt Samuel Knoblauch. Der Mitarbeiter des Vereins Jordsand leitet die Exkursion im Rahmen einer Gebietsbetreuung für das StALU Vorpommern. Unterstützt wird er bei der Führung von erfahrenen Mitarbeitern des Greifswalder Moorzentrums.

Die Exkursion findet am 30. Oktober von 10 bis 13 Uhr statt, Treffpunkt ist der Parkplatz an der L 266, ca. 1 km nördlich von Bansin. Um Anmeldungen beim Verein Jordsand über 038371/257859 wird gebeten.

Die Führung wird mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Landesmitteln finanziert.

Geringe Konzentrationen der Goldalge

Schwerin – Im deutschen Teil des Stettiner Haffs (Kleines Haff) sind erstmals geringe Konzentrationen der Goldalge (Prymnesium parvum) nachgewiesen worden. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie hat im Zuge seines regulären Küstengewässer-Monitorings an allen drei Messstellen nun erstmals Zellen der für Fische, Muscheln und Schnecken (Kiemenatmer) mitunter giftigen Mikroalge gefunden.

Mecklenburg-Vorpommers Umweltminister Dr. Till Backhaus bittet um eine sachliche Einordnung: „Im Moment sind die Zellzahlen weit von einer Algenblüte oder fischtoxischen Gefährdungen entfernt. Für Alarmstimmung gibt es deshalb keinen Grund. Die zuständigen Behörden sind nach wie vor in enger Abstimmung und auf den Fall eines größeren Fischsterbens vorbereitet. Derzeit haben wir die Überwachungsstufe 1 von drei Überwachungsstufen aktiviert.

Mit wöchentlich drei Probenahmetouren an vier landgebundenen zusätzlichen Messstellen wird die Entwicklung des Algenvorkommens überwacht. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser verstärkten Überwachung bewerten wir, welche weitergehenden Maßnahmen erforderlich sind. Von polnischer Seite liegen uns bisher keine Informationen zu einem Goldalgen-Vorkommen im Stettiner Haff vor.“

Nach dem massiven Fischsterben in der Oder in 2022 haben sich seit April 2024 im Oder-System wieder Bedingungen eingestellt, die zeitweise oder lokal zu erhöhten bis kritischen Goldalgen-Entwicklungen und lokalen Fischsterben in polnischen und deutschen (brandenburgischen) Oder-Nebengewässern geführt haben. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Entwicklung seit April 2024 ebenfalls verstärkt überwacht.

Gefährlich an der Goldalge ist ihre Fähigkeit, Gift zu produzieren, mit dem sie ihre mikroskopisch kleine Beute lähmt. Kommt es zu einer Massenblüte, kann das umgebende Wasser auch für höhere Organismen wie Fische, Muscheln und Schnecken zu einer tödlichen Umgebung werden. Der Eintritt in den Organismus und den Blutkreislauf erfolgt über die Kiemen. Für Lungenatmer wie Menschen, Säugetieren und Vögeln besteht deshalb grundsätzlich keine Gefahr.

UBB-Angebot zum Sommerfahrplan

Haltepunkte Zempin, Koserow, Kölpinsee, Stubbenfelde und Ückeritz wieder durchgängig mit der Bäderbahn erreichbar – Usedomer Bäderbahn rollt zu Kernzeiten wieder durchgängig auf der Strecke Zinnowitz – Ückeritz – Gewinnung neuer Fahrdienstleiter ermöglicht wieder mehr Zugfahrten – Verbleibende SEV-Busse fahren bis Świnoujście Stadtzentrum

Insel Usedom – Die Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB) baut ab dem 28. Juni für die Fahrgäste ihr Fahrplanangebot auf der Insel Usedom wieder auf. Nachdem in den vergangenen Monaten vom frühen Abend bis in die Morgenstunden die UBB-Züge nur bis Zinnowitz gefahren sind, rollen die Züge der Linie RB23 Richtung Świnoujście (Swinemünde) in diesem Sommer (bis einschließlich 06. Oktober 2024) weiter bis nach Ückeritz. Somit sind die Haltpunkte Zempin, Koserow, Kölpinsee, Stubbenfelde und Ückeritz wieder durchgängig mit der Bäderbahn erreichbar. Ebenfalls fahren ab dem 28. Juni die Busse, die bisher an der Grenze enden, auf dem letzten verbleibenden Ersatzverkehr-Abschnitt bis Swinemünde Stadtzentrum.

Möglich wurde dies durch gemeinsame Gespräche zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der DB sowie durch die Gewinnung neuer UBB-Mitarbeitender und deren erfolgreiche Ausbildung zu Fahrdienstleitern. Zwei Quereinsteiger und weitere Eisenbahner, die zuvor in anderen Gesellschaften der Deutschen Bahn tätig waren, haben sich für die UBB entschieden. Die neu ausgebildeten Fahrdienstleiter stellen die Besetzung des Stellwerks in Koserow sicher. Dies ermöglicht in der anstehenden Hauptsaison den gewohnten Zug-Takt für die Fahrgäste.

Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Es ist wichtig, dass die personelle Aufstockung im Stellwerk es möglich macht, dass die UBB zu den Kernzeiten wieder ihr bewährtes Angebot bereitstellt. Für Anwohner und die Gäste der Region ist die Strecke eine wichtige Verbindung.“

Dörte Basler, Geschäftsführerin der UBB: „Ich freue mich für unsere Fahrgäste, aber auch für das gesamte UBB-Team, dass es uns in Zeiten des angespannten Fachkräftemarkts gelungen ist, neue Fahrdienstleiter für unsere beliebte Bäderbahn zu begeistern. Zusätzlich zu zwei Quereinsteigern konnten wir auch weitere Eisenbahner sowie eine Eisenbahnerin aus anderen DB-Bereichen begeistern, zeitlich befristet nach Usedom zu wechseln. Hier zeigt sich die Attraktivität des Arbeitgebers Deutsche Bahn des integrierten DB-Konzerns. Viele Insulaner, Urlauber, Gäste, Hotelbetreiber, Gastronomen und Pendler profitieren so in diesem Sommer wieder vom UBB-Zug-Takt – jetzt auch nach 17:30 Uhr bis nach Ückeritz. Wir wollen den nachhaltigen Tourismus auf Usedom fördern und im Rahmen unserer DB-Strategie ‚Starke Schiene‘ mehr Menschen für den Umstieg auf die klimafreundliche Bahn gewinnen.“

Auf dem Abschnitt zwischen Swinemünde und Ückeritz gelten die weiter verbleibenden Einschränkungen an Schultagen jeweils Montag bis Freitag zwischen 17:30 Uhr und 5:30 Uhr sowie am Wochenende und an den Ferientagen zwischen 20 Uhr und 8 Uhr.

Alle Informationen und Verbindungen sind über die Auskunftsmedien bahn.de sowie in der App DB Navigator abrufbar.

Die UBB mit Sitz im Seebad Heringsdorf ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG und Besitzerin der Bahnanlagen auf der Insel Usedom sowie auf den Strecken Züssow–Wolgast und Velgast–Barth.

Erstes deutsch-polnisches Polizeiteam aktiv

Insel Usedom – Landesinnenminister Christian Pegel hat  das Projekt zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der polnischen Polizei in Ahlbeck bei der ersten Polizeistreife begleitet. Das Polizeipräsidium Neubrandenburg und die Wojewodschaftskommandantur der Polizei in Stettin verstärken damit ihre bereits bestehende gemeinsame Kooperation.

„Wir sind sehr stolz darauf, dieses einzigartige Projekt für unser Land nun mit Leben zu erfüllen. Jeweils drei deutsche und drei polnische Polizeibeamtinnen und -beamte kümmern sich ab sofort auf Usedom um Unfälle, Einbrüche oder Verkehrskontrollen auf deutscher und polnischer Seite gleichermaßen. Ziel ist es, die auch für Touristen beliebte Region sicherer zu machen und zugleich das Image der Grenzregion zu verbessern“, sagte Innenminister Christian Pegel in Ahlbeck.

In den Jahren 2021 bis 2023 gab es monatlich drei bis vier gemeinsame Streifen des Polizeipräsidiums Neubrandenburg und der KWP Szczecin im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Heringsdorf und der KMP Świnoujście. Ab sofort werden diese täglich im Einsatz sein.

„Ich freue mich darüber, dass wir ab heute ständige gemeinsame Streifen installieren können und kann sagen, dass sowohl auf deutscher, als auch auf polnischer Seite nun weiter daran gearbeitet wird, diese Form der Zusammenarbeit dauerhaft zwischen den beiden Polizeibehörden zu etablieren“, erklärt Polizeipräsident Thomas Dabel.

In den vergangenen zwei Monaten hat das deutsch-polnische Polizeiteam gemeinsame Trainings unter anderem zu Rechtskenntnissen, polizeitaktischen Aspekten sowie zum Erwerb der jeweiligen Sprachkompetenz absolviert. Das Dienstgebäude ist auf deutscher Seite. In Ahlbeck wurden dafür Räumlichkeiten von der Gemeinde Heringsdorf angemietet. Diese wurden am heutigen Tage ebenfalls offiziell übergeben.

Im Rahmen des Kleinprojektefonds (KPF) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polska 2021-2027 wurde die Ausbildung des deutsch-polnischen Polizeiteams während der ersten drei Monate gefördert.

Bädertag M-V 2024

Schulte: Kur- und Erholungsorte sind wichtiger Bestandteil der Gesundheitswirtschaft und die Säulen des Gesundheitstourismus

Insel Usedom – Der 27. Bädertag M-V des Bäderverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. findet noch bis Freitag (01.03.) im Ostseebad Zinnowitz auf der Insel Usedom statt. „Die 75 staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorte in Mecklenburg-Vorpommern sind ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitswirtschaft und des Gesundheitstourismus in unserem Land.

Die Orte sind für Patienten, Urlaubende und auch Einheimische beliebte Orte, um gesund zu werden oder gesund zu bleiben. In den vergangenen Jahren haben sich die Kur- und Erholungsorte zu touristischen, medizinischen und therapeutischen Zentren mit hochwertiger kommunaler und verkehrlicher Infrastruktur entwickelt. Diese Gesundheits- und Tourismuszentren bieten somit beste Voraussetzungen für eine weitere Profilierung unseres Landes im Gesundheitstourismus.

Wir haben die Kur- und Erholungsorte seit Inkrafttreten des Kurortgesetzes im Jahr 1993 mit rund 826 Millionen Euro Infrastrukturfördermitteln unterstützt, das entspricht einem Anteil von rund knapp 60 Prozent der insgesamt für touristische Infrastrukturmaßnahmen ausgereichten Zuwendungen im Land. Vom Ausbau der Infrastruktur profitieren Gäste und Einheimische gleichermaßen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Ein wichtiges Thema auf dem Bädertag ist die Reprädikatisierung, also das erneute Durchlaufen des Anerkennungsverfahrens für die Prädikatisierung als Kur- und Erholungsort. „Die Prädikate sind Gütesiegel für die Kur- und Erholungsorte, denn sie stehen für eine hohe Qualität im gesundheitstouristischen Angebot vor Ort“, so Schulte.

Als erste Gemeinde hat sich Born auf dem Darß auf den Weg gemacht, die Qualitätskriterien und Voraussetzungen vor Ort zu überprüfen und nach drei Jahrzehnten Bilanz zu ziehen. „Hierbei hat sich herausgestellt, dass eine höhere Prädikatisierung vom Erholungsort zum Seebad möglich ist. Im nächsten Jahr werden die Insel Hiddensee sowie die Gemeinde Wieck am Darß reprädikatisiert“, sagte Schulte.

Chancen bieten sich für Mecklenburg-Vorpommern im gesundheitsbezogenen Tourismus. „Hier haben wir ideale Voraussetzungen. Dazu gehören die reichen Vorkommen von natürlichen Heilmitteln wie Kreide, Sole und Moor, ein gesundheitsförderndes Reizklima sowie eine gute Wasserqualität, moderne Kliniken und Hotels sowie Rehabilitationseinrichtungen“, erläuterte Schulte.

Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern 59 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen; davon sind 30 Reha-Kliniken im Erwachsenenbereich und 23 im Mutter-/Vater-Kind-Bereich tätig. Hinzu kommen sechs Sucht-Rehakliniken. Im Jahr 2022 wurden etwa drei Millionen Übernachtungen in diesen Häusern realisiert. Im Jahr 2021 generierte die Gesundheitswirtschaft im Land rund 6,5 Milliarden Euro Wertschöpfung; das entspricht etwa 14,6 Prozent der Wirtschaftsleistung des Landes insgesamt – und beschäftigte mehr als 160.000 Erwerbstätige.

„Wir wollen im Bereich der Gesundheitswirtschaft weiter wachsen. Die Branche ist ein verlässlicher Wachstumsfaktor für Bruttowertschöpfung und Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Schulte.

Veranstalter des Bädertages M-V ist der 1992 gegründete Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Er verfolgt den Zweck, die Kurortmedizin, die Kurortwissenschaften und die Bäderwirtschaft zu fördern und sich für die Nutzung der natürlichen Heilmittel des Klimas, des Meeres und des Bodens zur Prävention und Rehabilitation zu engagieren.

Das Wirtschaftsministerium hat den Bäderverband seit 2010 über verschiedene Vorhaben mit Unterstützung des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) unterstützt. Die Vorhaben im Bereich Profilierung der Kur- und Erholungsorte sowie weitere Projekte mit Bezug zum Gesundheitstourismus hatten ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 868.000 Euro; das Wirtschaftsministerium hat die Projekte in Höhe von knapp 744.000 Euro unterstützt.

B 111 Ortsumgehung Wolgast

Ausführungsplanung für Bau der Peenestrombrücke vergeben

Wolgast – Die Ausführungsplanung für den Bau der Peenestrombrücke an der Bundesstraße 111 ist an das Ingenieurbüro Leonhardt, Andrä und Partner vergeben worden. „Damit nehmen wir den nächsten Meilenstein, um den Zeitplan für den Neubau der Ortsumgehung Wolgast einzuhalten“, sagt der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Die Auftragssumme für die Ausführungsplanung beläuft sich auf 4,8 Millionen Euro. Der Baubeginn ist für das Jahr 2025 geplant.

Auch die Bauleistung für die Überführung der Kreisstraße VG 27 über die künftige Ortsumgehung zwischen Wolgast-Mahlzow und Neeberg ist vergeben worden. Den Zuschlag hat die ARGE Meyer Tiefbau/Fritz Spieker erhalten. Die Auftragssumme beträgt 7,7 Millionen Euro. Mit dem Beginn des Baus der örtlichen Umfahrung an der K 27 sind die ersten Arbeiten in dieser Woche gestartet.

Bereits weit fortgeschritten ist der Bau der Überführung der Kreisstraße VG 26 über die künftige Umgehungsstraße im Bereich der Gemeinde Sauzin auf der Insel Usedom. Nach derzeitigem Planungsstand soll das neue Bauwerk – vorbehaltlich der Witterung – noch in diesem Jahr einspurig in Betrieb genommen werden.

Für den Neubau der Ziesebrücke auf der Festlandseite sind zuletzt rund 746 Mörtelstopfsäulen mit einem Durchmesser von 60 Zentimetern für die Standsicherheit der Straßendämme beidseitig der Ziese in den Boden gebracht worden. Nun werden die Spundwandkästen für die neue Brückengründung eingebaut und der zweite Trockendurchlass errichtet. Im kommenden Jahr wird dann mit der Bohrpfahlgründung der Bau der neuen Ziesebrücke fortgesetzt.

Die Ortsumgehung Wolgast soll künftig auf 6,8 Kilometern Länge den Verkehr auf der Bundesstraße 111 südöstlich um die Stadt Wolgast herumführen. Die neue Trasse soll die Verbindung zwischen der A 20 und der Insel Usedom sowie dem Hafen- und Industriestandort Wolgast verbessern.

Im Zuge der Ortsumgehung wird eine Zügelgurtbrücke über die Peene gebaut. Mit einer Gesamtlänge von 1,4 Kilometern, einer lichten Höhe über dem Peenestrom von 42 Metern und 70 Meter hohen Pylonen wird es die größte Brücke ihrer Art in Europa sein.

Daneben werden kleinere Bauwerke errichtet wie die Ziesebrücke, eine Radwegestützwand, eine Lärmschutzwand, eine Sedimentationsanlage, ein Regenrückhaltebecken sowie eine Uferwand am Peenestrom. Auch der Bau der „Neuen Bahnhofstraße“ in der Stadt Wolgast und ein neuer Radweg an der Kreisstraße 26 auf der Insel ist Teil der Gesamtmaßnahme.

Die Kreisstraße 26 und der Radweg werden mit einer Brücke über die künftige Ortsumgehung geführt, genauso wie die Kreisstraße 27 und der Wirtschaftsweg an der Kompostieranlage. Als Ausgleichmaßnahme entsteht zudem eine Brücke über den Mellengraben im Zuge der B 111 bei Loddin.

Prädikatisierte Tourismusregion

Insel Usedom und Stadt Wolgast als prädikatisierte Tourismusregion anerkannt – 22 Gemeinden und zwei Städte im Verbund / Meyer: Gebietsbezogenes Marketing und gemeinsame Projekte intensiver entwickeln

Insel Usedom – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat heute in Heringsdorf die Anerkennung als Tourismusregion „Insel Usedom und Stadt Wolgast“ an 22 beteiligte Gemeinden und zwei Städte übergeben.

„Die Insel marschiert mit gutem Beispiel voran. Urlaubern ist es nicht wichtig, wo eine Gemeindegrenze beginnt oder aufhört. Unsere Gäste suchen Erholung in einer Region und wünschen sich über Gemeindegrenzen hinweg ein ineinandergreifendes Angebot.

Das gibt es jetzt in der neuen Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast. Diesen Weg hin zu einer innovativen Tourismusentwicklung sind die Gemeinden und Städte gemeinsam gegangen, um unter anderem ein gebietsbezogenes Marketing intensiver auszubauen. Die UsedomCard sowie eine einheitliche Kurabgabensatzung wurden in enger kooperativer Zusammenarbeit entwickelt.

Über Gemeindegrenzen hinweg lassen sich viele Aufgaben bündeln, aufteilen und effizienter bearbeiten. Davon profitieren Gäste, indem sie beispielsweise mit ihrer Kurkarte die touristischen Leistungen in allen Seebädern nutzen können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Zwei Gemeinden haben darüber hinaus Mobilitätsleistungen in die Kurkarten inkludiert. In den Kaiserbädern können die Gäste den Bus nutzen, in Ückeritz Bus und Bahn. Dass weitere Gemeinden diesem positiven Beispiel ab dem Jahr 2024 folgen, unterstützt Minister Meyer ausdrücklich.

In der Tourismusregion zusammengeschlossen sind die Gemeinden Benz, Ostseebad Ückeritz, Dargen, Ostseebad Zempin, Garz, Ostseebad Zinnowitz, Kamminke, Peenemünde, Korswandt, Pudagla, Krummin, Rankwitz, Mellenthin, Sauzin, Mölschow, Seebad Loddin, Ostseebad Heringsdorf, Stolpe auf Usedom, Ostseebad Karlshagen, Zirchow, Ostseebad Koserow, Ostseebad Trassenheide sowie die Städte Usedom und Wolgast.

Bislang war der Gemeindezusammenschluss Mönchgut-Granitz mit vier beteiligten Gemeinden die deutschlandweit einzige anerkannte Tourismusregion. Die Insel Usedom und Stadt Wolgast reihen sich nun als zweite Tourismusregion in die Liste ein. „Eine branchen- und regionenübergreifende Zusammenarbeit ist insbesondere auf der Insel Usedom, auf der der Tourismus die wirtschaftlich stärkste und damit prägendste Branche darstellt, unerlässlich. Federführend hat die Usedom Tourismus GmbH den gesamten Prozess begleitet“, sagte Meyer.

Seit dem Jahr 2020 ist die Insel Usedom mit der Stadt Wolgast eine von fünf touristischen Modellregionen im Land. Ziel war es, Insel und Stadt zu einem Erhebungs- und Erholungsgebiet zu entwickeln.

Im vergangenen Sommer wurde in Mecklenburg-Vorpommern das Kurortgesetz angepasst und die neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ eingeführt. Durch die zeitgleiche Anpassung des Kommunalabgabengesetzes können diese Tourismusorte und Tourismusregionen eine Kurabgabe einführen. Für die Anerkennung sind nach § 4a Abs. 4 KurortG M-V folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Touristische Region vorzugsweise mit mindestens einem Kur- oder Erholungsort
  2. Vorhandensein einer leistungsfähigen touristischen Infra- und Angebotsstruktur
  3. Bestehen einer konzeptionellen Entwicklungsgrundlage (Tourismuskonzept) mit regionalem Schwerpunkt
  4. Nachweis einer regionalen Kooperationsbereitschaft mit übergemeindlich organisierten Zusammenschlüssen einschließlich einer Harmonisierung des Satzungsrechts zur Erhebung der Kurabgabe
  5. Aktivitäten im Hinblick auf ein gebietsbezogenes Marketing
  6. Regionale branchenübergreifende Zusammenarbeit mit nachgeordneten Behörden, wie zum Beispiel Nationalparkämtern, Biosphärenreservatsämtern und Naturparkverwaltungen.

Die Urkundenübergabe fand im Rahmen des Touristiker-Talks der Insel Usedom statt. Veranstalter sind der Tourismusverband Insel Usedom e.V., die Usedom Tourismus GmbH und das Steigenberger Grand Hotel & Spa.