Insekten für Lebensmittelproduktion

Roggentin – In Roggentin bei Rostock werden jetzt auch Insekten für die Lebensmittelherstellung produziert. Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus war bei der Eröffnungsfeier und betonte die Chancen der in Deutschland noch jungen Branche.

„Insekten als Bestandteil von Lebensmitteln sind für viele Menschen hierzulande neu und einige sind vielleicht noch skeptisch eingestellt. Dabei hat diese junge Branche einige sehr gute Argumente, auch geschmackliche. In der menschlichen Ernährung können Insekten eine alternative Proteinquelle zu Fleisch und Fisch darstellen.

Insekten enthalten einen hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren, Vitaminen und Mineralstoffe wie beispielsweise Kupfer, Eisen, Magnesium, Mangan, Selen und Zink. Insekten sind außerdem ein äußerst effektiver Eiweißlieferant und das bei einem sehr geringen Einsatz natürlicher Ressourcen. Bei der Produktion von Insekten fallen drei Mal weniger Kohlenstoffemissionen an als bei derselben Menge Geflügelfleisch und zwanzig Mal weniger als bei Rindfleisch.

Außerdem benötigen Insekten weniger Platz und Futtermittel als andere Nutztiere. Für die Produktion von 100 Gramm verzehrfähiger Insektenmasse werden 0,15 Quadratmeter Land benötigt, für die gleiche Masse Hühnerfleisch mehr als doppelt so viel.

Natürlich werden und sollen Insekten keine Konkurrenz zu der klassischen Nutztierhaltung darstellen. Vielmehr sind sie eine sehr gute Ergänzung des Angebots.“

Obwohl der Anwendungsbereich vielfältig sei, werden Insektenprodukte derzeit vorrangig im Internet angeboten, stellt der Minister fest: „Als Snack im Ganzen, wie etwa frittierte gewürzte Heuschrecken, in Schokolade oder Honig, gemahlen als Insektenmehl, sowie als Proteinriegel und -pulver für Sportlerinnen und Sportler. Frischware oder gar lebende Speiseinsekten bietet der Handel in Deutschland bislang nicht an.

Es tut sich aber etwas und ich bin davon überzeugt, dass ein künftiger Ernährungstrend sein wird, dass neue Produkte, darunter auch solche aus Insekten in die Regale unserer Lebensmittelketten Einzug halten werden.“

Gegenüber dem Unternehmen sagte der Minister abschließend: „Daher freut es mich sehr, dass INOVA-Protein hier in Roggentin eine Produktionsstätte für Mehlwürmer eröffnet. Sie beweisen Mut, sich des Themas anzunehmen, denn sie werden viel Pionier- und Überzeugungsarbeit leisten müssen. Sie müssen ihr Produkt nicht nur effizient herstellen, sie müssen sich zusätzlich auch noch einen Markt und einen Absatz aufbauen“.

Innovationen aus M-V

MV-Unternehmen präsentieren Innovationen auf der Hannover Messe

Hannover – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat sich am Montag auf der Hannover Messe bei Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern über innovative Technologien, Produkte und Dienstleistungen informiert.

„Messen sind eine effektive Möglichkeit, das eigene Leistungsspektrum einem internationalen Publikum zu präsentieren. Insbesondere die Hannover Messe als weltweit wichtigste Industriemesse sollte ein fest gesetzter Termin im Kalender der Unternehmen sein. Sie können die Messe nutzen, um ihren Stellenwert im internationalen Wettbewerb zu bestimmen, die Marktfähigkeit von Produkten zu prüfen und nicht zuletzt auch, um Geschäfte zu machen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Leitthema der noch bis zum 21. April andauernden Messe ist „Industrial Transformation – Making the Difference“. Insgesamt mehr als 4.000 Unternehmen aus dem Maschinenbau, der Elektro- und Digitalindustrie sowie der Energiewirtschaft zeigen Lösungen für die Produktion und Energieversorgung der Zukunft: von der Digitalisierung und Automatisierung komplexer Produktionsprozesse, dem Einzug von Künstlicher Intelligenz in die Industrie, dem Einsatz von Wasserstoff zur Energieversorgung von Fabriken bis hin zur Anwendung von Software zur Erfassung und Reduzierung des CO2-Fußabdrucks.

„Wir sind mitten in einem großen Transformationsprozess der Wirtschaftslandschaft. Das betrifft auch die Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben modernste Produktionsanlagen und -prozesse im Land, die auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sind. Die Digitalisierung der Produktion und der Prozesse zwischen Unternehmen und Kunden sind in vollem Gange. Die Landesregierung unterstützt diese Veränderungen unter anderem durch die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“, sagte Meyer.

Das Wirtschaftsministerium hat über die Regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 2021-2027) Rahmenbedingungen für die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in drei Aktionsfeldern (Erneuerbare Energien-, Wasserstofftechnologien, Medizintechnik und Biotechnologie sowie Maschinen- und Anlagenbau) und zwei Querschnittstechnologien (Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Bioökonomie) geschaffen.

Das Ergebnis der Förderung sollen innovative Produkte und Verfahren sein, welche von regionalen Unternehmen im Land produziert werden. Die Landesregierung unterstützt Unternehmen, auch im Verbund mit regionalen Forschungseinrichtungen und Hochschulen, auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation. Aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) werden in der aktuellen Förderperiode für wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung etwa 266 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Aus Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 24 Unternehmen und Institutionen vertreten, die sich als Einzelaussteller oder am Landesgemeinschaftsstand präsentieren. Die Gemeinschaftsbeteiligung Mecklenburg-Vorpommern wird durch die Landesregierung finanzierend unterstützt. Die CIM Technologie-Zentrum Wismar e.V. organisiert in diesem Jahr gemeinsam mit der IHK zu Schwerin den Landesgemeinschaftsstand MV.

Sechs Millionen Euro Heizkostenzuschüsse

Oldenburg: Finanzielle Unterstützung ist dringend notwendig

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben Schülerinnen, Schüler, Studierende und Fortzubildende, die BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG erhalten, Zuschüsse für ihre Heizkosten erhalten. Die Bundesmittel haben einen Umfang von sechs Millionen Euro. Die Heizkostenzuschüsse I und II gingen an 10.000 Anspruchsberechtigte. 

„Die finanzielle Unterstützung ist dringend notwendig. Gestiegene Energiekosten sind auch für die anspruchsberechtigten Schülerinnen, Schüler, Studierenden und Fortzubildenden eine große Belastung. Sie können die Zuschüsse des Bundes sehr gut gebrauchen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung und in den beiden Studierendenwerken in Greifswald und Rostock, die für einen reibungslosen Ablauf bei der Auszahlung gesorgt haben“, so die Ministerin. 

Die Zahlungen an die Anspruchsberechtigten sind automatisch ohne weiteren Antrag erfolgt. Der Heizkostenzuschlag I betrug für berechtigte BAföG- und AFBG-Empfängerinnen und -Empfänger pauschal einmalig 230 Euro und der Heizkostenzuschuss II betrug 345 Euro.

Grundlage für die Auszahlungen bilden das bundeseinheitliche Heizkostenzuschussgesetz und die Heizkostenzuschusszuständigkeitsverordnung des Landes, die das Kabinett im Januar beschlossen hatte. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung für Angelegenheiten der Aus- und Fortbildungsförderung zuständig.

Instandsetzung von Wohnraum

Landes-Sonderprogramm für Instandsetzung von Wohnraum startet

Schwerin – Ab sofort können Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mecklenburg-Vorpommern Zuschüsse für die kurzfristige Instandsetzung von nicht genutzten Wohnungen beantragen. Drei Millionen Euro stellt das Land per Sonderprogramm zur Verfügung.

„Ziel ist, benachteiligten Haushalten – insbesondere auch Geflüchteten, die in unserem Bundesland Zuflucht zum Beispiel vor Krieg, Hunger, Verfolgung oder Klimakatastrophen gesucht und gefunden haben – eine preisgünstige Unterkunft zu bieten.

Die Wohnungen, die mit Hilfe dieses Programms kurzfristig wiederhergerichtet werden, sollen über drei Jahre zu günstigen Mieten angeboten werden. Diese haben als Obergrenze, was Landkreise und kreisfreie Städte Bürgergeldempfängern zum Bestreiten der Kosten für Unterkunft und Heizung gewähren“, so Bauminister Christian Pegel.

Zu den Förderkonditionen sagt er: „Je Wohnung können aus dem Programm jeweils 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden, maximal 5.000 Euro. Wichtig für die Antragsteller ist, dass mit dem Vorhaben erst begonnen werden darf, wenn die Bewilligung vorliegt.“

Anträge nimmt das Landesförderinstitut entgegen. Formulare und Einzelheiten zum Programm finden Sie auf dessen Webseiten zur Wohnraumförderung. Das Programm war eine wesentliche Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung bei einem Spitzengespräch kürzlich bei der Ministerpräsidentin.

Gemeinsam gegen den Krebs

Schwesig: Wir kämpfen gemeinsam gegen den Krebs in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf dem 9. Krebsinformationstag im Schweriner Schloss die Arbeit der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt.

„Die Diagnose Krebs verändert alles: Betroffene wissen nicht, wie es weitergeht, ob es weitergeht, ob sie leiden müssen. Angst und Unsicherheit können manchmal sogar größer sein als die Krankheit selbst. Deshalb ist die Beratung der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern so wichtig. In schwerer Zeit bringt sie Klarheit und zeigt Perspektiven auf“, sagte Schwesig.

Das Angebot zur Information, zur Beratung und zur Selbsthilfe der Krebsgesellschaft sei längst ein ganz wesentlicher Bestandteil beim Kampf gegen den Krebs in Mecklenburg-Vorpommern, betonte die Ministerpräsidentin.

Schwesig: „Jedes Jahr erkranken in unserem Land etwa 11.000 Menschen an Krebs. Als Landesregierung wollen wir für sie die bestmögliche Behandlung. Im Januar haben wir deswegen mit den Universitätsmedizinen in Rostock und Greifswald die Zielvereinbarung für das Comprehensive Cancer Center 2030 unterschrieben. Damit wollen wir Forschung, Vorsorge und Zusammenarbeit der ärztlichen Landschaft in MV weiterentwickeln. Das Land fördert das neue Center mit mindestens zwei Millionen Euro jährlich.“

Wie auch in den vergangenen Jahren sei es weiter das Hauptanliegen der Krebsgesellschaft, den Aufbau einer flächendeckenden ambulanten Krebsberatung in M-V weiter voranzutreiben, sagte Prof. Ernst Klar, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied der Krebsgesellschaft M-V. Eine enge Zusammenarbeit aller Akteure sei in einem Flächenland wie M-V besonders wichtig. „Unser Ziel ist, die Hilfe für Erkrankte und Angehörige gemeinsam zu verbessern.“

Abschließend dankte Ministerpräsidentin Schwesig den vielen Menschen, die in der Gesundheitsbranche arbeiten – ob im Beruf oder ehrenamtlich. „Wir wissen alle, dass die Arbeit im Gesundheitswesen nicht leicht ist. Und dennoch tun sie ihr Bestes, dass Patientinnen und Patienten es so gut wie möglich haben. Dafür danke ich von Herzen.“

Integrationspreis ausgelobt  

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael, lobt in diesem Jahr zum ersten Mal einen Integrationspreis aus. Unter dem Motto „Zuhause in MV“ sind Vereine, Verbände und Organisationen aber auch Einzelpersonen dazu aufgerufen, sich bis zum 17.Juni 2023 mit ihrem Engagement im Bereich Integration zu bewerben. Schirmherrin des Preises ist die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese.

Drese: „Für eine erfolgreiche Integration ist es von großer Bedeutung, dass sich Bürgerinnen und Bürger engagieren und Hilfe direkt vor Ort anbieten. Der Integrationspreis ist ein Zeichen aufrichtiger Anerkennung und soll die wertvolle Arbeit der Menschen und ihren Beitrag für ganze Gesellschaft sichtbarer machen.“

Der Preis solle laut Jana Michael auch aufzeigen, wie vielfältig das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern sei. „Ob es die Nachhilfe im Schulunterricht ist, Hilfe bei Behördengängen oder die Organisation von Kultur- und Freizeitaktivitäten – jede und jeder kann sich mit ihrem Beitrag bewerben,“ betont Michael.

Beteiligen können sich Vereine, Verbände, NGO’s und Migrant:innenorganisationen und Einzelpersonen. Auch Nominierungen durch Dritte sind möglich. „Indem wir zeigen, wir viel in Mecklenburg-Vorpommern bereits für die Integration getan wird, setzen wir zeitgleich ein Zeichen gegen Spaltung und Hass,“ ergänzt Michael.

Über die Preisträger wird eine unabhängige Jury bestehend aus Politiker:innen und Wissenschaftler:innen entscheiden. Ausgelobt wird der Integrationspreis in den drei Kategorien „Hauptamt“, „Ehrenamt“ und „Einzelperson“ entscheiden. Die festliche Verleihung findet am 10. Juli im Goldenen Saal in Schwerin statt.

Bewerbungen können ab sofort über ein Formular an integrationsbeauftrage@sm.mv-regierung.de oder auf dem Postweg an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport, Werderstraße 124, 19055 Schwerin eingereicht werden. Für Fragen zu den Voraussetzungen und Abläufen können sich Interessierte auch telefonisch unter 0385/58819091 an die Landesintegrationsbeauftragte wenden.

Die CDU scheitert erneut vor dem LVerfG

Greifswald – Mit Beschluss vom 30. März 2023 hat das Landesverfassungsgericht den Antrag eines Landtagsabgeordneten wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts verworfen.

Nachdem das Mitglied des Landtags Patrick Dahlemann als parlamentarischer Staatssekretär zum Chef der Staatskanzlei berufen worden ist, stellte der Antragsteller in diesem Zusammenhang unter dem 13. Dezember 2021 eine kleine Anfrage beim Antragsgegner (LT-Drs. 8/161). Diese beantwortete der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung mit Schreiben vom 17. Januar 2022.

Mit dem vorliegenden Organstreitverfahren rügt der Antragsteller die Verletzung seiner Rechte aus Art. 40 Abs. 1 S. 1 LV, in dem die Landesregierung seine kleine Anfrage nicht vollständig beantwortet habe.

Das Landesverfassungsgericht führt in seinem einstimmig gefassten Beschluss aus, dass der Antragsteller zwar antragsbefugt sei, ihm jedoch das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle. Es sei zumindest im vorliegenden Fall der bestehenden Obliegenheit zur Konfrontation der Landesregierung vor Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens nicht nachgekommen.

Bei etwaig unrichtig beantworteten parlamentarischen Fragen kann daher vom Antragsteller jedenfalls in den Fällen, in denen sich die gegen die Beantwortung erhobenen Bedenken auf die Vollständigkeit der Beantwortung erstrecken, gefordert werden, der Antragsgegnerin durch einen entsprechenden Hinweis zu ermöglichen, die Sach- und Rechtslage zu prüfen und die Antwort gegebenenfalls zu berichtigen oder zu ergänzen.

Eine solche Nachfrage sei im vorliegenden Fall geboten gewesen. Insbesondere hätte der Antragsteller durch eine Konfrontation der Antragsgegnerin vorprozessual offenlegen müssen, inwieweit die formal umfassende Beantwortung seiner Kleinen Anfrage nach seiner Auffassung unzureichend ist und ihn in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt. Dieser Obliegenheit zur Konfrontation sei der Antragsteller nicht nachgekommen.

SPD: Krawall-CDU erneut vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert

Erneut ist die CDU-Landtagsfraktion vor dem Landesverfassungsgericht mit einer Klage gescheitert. Nachdem bereits die Klage hinsichtlich der Größe der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse gescheitert war, wies das Landesverfassungsgericht jetzt auch die Klage hinsichtlich der Beantwortung einer kleinen Anfrage als unzulässig zurück.

Hierzu erklärt Julian Barlen, Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zeigt einmal mehr, dass es der CDU-Landtagsfraktion nur um Krawall geht, nicht aber um sachliche Parlamentsarbeit. Und deshalb bekommt die CDU vor Gericht nun einmal mehr auf den Deckel. Mehr noch: Im aktuellen Beschluss stellt das Landesverfassungsgericht fest, dass die CDU-Fraktion selbst die parlamentarischen Möglichkeiten nicht genutzt hat, die ihr gegeben sind.

Die jüngste gerichtliche Entscheidung zum CDU-Agieren ist mehr als blamabel für die CDU und sollte sie zu einer Rückkehr zur Sachlichkeit bewegen.

Dazu gehört auch, dass die CDU endlich mit den unangemessen, persönlichen Angriffen bspw. auf den Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann aufhören muss. Der CdS macht einen richtig tollen Job und koordiniert mit vollstem Einsatz und Engagement die Regierungsgeschäfte und vor allem die Abstimmung zwischen Parlament und Landesregierung.

Der Ort der politischen Auseinandersetzung ist und bleibt der Landtag. Die CDU hat dort alle Möglichkeiten einer aktiven und fairen Beteiligung. Mit Krawall und Gerichtsprozessen versucht die CDU davon abzulenken, dass sie selber auch Verantwortung trägt und konstruktive Lösungen vorschlagen müsste. Auch das zeigt die aktuelle Entscheidung des Gerichts.“

 

Zuschüsse für Wandertage weiter möglich

Oldenburg: Unterstützung bei Unternehmungen auch im zweiten Schulhalbjahr

Schwerin – Schulen können für Schülerinnen und Schüler noch bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 eine finanzielle Unterstützung für Wandertage und eintägige Exkursionen erhalten. Das Land hat den Schulen für das laufende Schuljahr insgesamt rund eine Million Euro für Schulausflüge zur Verfügung gestellt. Die Hälfte der Mittel haben die Schulen bereits in Anspruch genommen.

„Einem Besuch im Museum, Theater oder Zoo steht nichts mehr im Wege, insbesondere jetzt, weil es keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr gibt“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Die Mittel für Wandertage können insbesondere verwendet werden, um Fahrtkosten zu begleichen oder Eintrittskarten zu bezahlen. Das Geld kommt direkt den Schülerinnen und Schülern zugute. Diese Unterstützung ist uns besonders wichtig, um das Miteinander zu fördern, denn gerade in der Pandemie haben die sozialen Beziehungen sehr gelitten“, sagte Oldenburg.

Für jede Schülerin bzw. für jeden Schüler gewährt das Land einen finanziellen Zuschuss in Höhe von rund fünf Euro. Die Mittel werden über die Staatlichen Schulämter ausgereicht und stammen aus dem Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“.

Sie müssen nicht ausschließlich für Unternehmungen mit der gesamten Klasse eingesetzt werden. Sie können auch nur für eine bestimmte Schülergruppe mit einem bestimmten Ziel ausgegeben werden.

Die allgemein bildenden Schulen und Fachgymnasien können das Budget, das sie erhalten haben, flexibel und in eigener Verantwortung für schulische Veranstaltungen und eintägige Schulausflüge nutzen. Die Mittel müssen bis zum 31. Juli 2023 ausgegeben und beim zuständigen Staatlichen Schulamt abgerechnet werden.

Agraranträge für 2023 verfügbar

Schwerin – Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort beginnen unter www.agrarantrag-mv.de ihre Agraranträge auszufüllen.

Das Landwirtschaftsministerium weist gleichwohl darauf hin, dass derzeit zwar mit der Bearbeitung begonnen werden kann, das Einreichen der Anträge ist aber erst möglich, wenn die letzten Funktionalitäten programmiert und per Update in den kommenden Wochen nachinstalliert wurden.

Da die Einreichungsfrist am 15. Mai 2023 endet, empfiehlt der zuständige Minister dennoch rechtzeitig mit der Bearbeitung zu starten. Die ausgefüllten Anträge können im System entsprechend gespeichert werden.

Nach dem 15. Mai 2023 eingehende Anträge haben auf Grund der verspäteten Abgabe Prämienkürzungen zur Folge. Anträge die nach dem 31. Mai 2023 eingehen, gelten als verfristet und werden abgelehnt.

Die jeweiligen Bewilligungsbehörden stehen den Antragstellern unter der Woche zu den Dienstzeiten als fachliche und technische Ansprechpartner zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten werden im Antragsverfahren ersichtlich. Um ein sorgfältiges Lesen der verschiedenen Hinweise im Antragsverfahren wird seitens der Verwaltung ausdrücklich gebeten.

Digitaler Einer-für-alle-Wohngeldantrag online

Schwerin – Seit dieser Woche ist in 86 Wohngeldbehörden in M-V ein neuer Online-Dienst für die Beantragung von Wohngeld in Betrieb.

„Der digitale Wohngeldantrag, den Schleswig-Holstein als Einer-für-alle-Leistung entwickelt hat, erleichtert es unseren Bürgerinnen und Bürgern, Wohngeld zu beantragen. Er entlastet zugleich die fürs Wohngeld zuständigen Behörden vor Ort von Arbeit“, sagte Bau- und Digitalisierungsminister Christian Pegel anlässlich des „Go live“ des Antrags.

„In einigen Wohngeldstellen unseres Landes war bereits das Online-Wohngeldverfahren des Zweckverbands Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz. Da dieser Antrag mit dem zugrundeliegenden Wohngeld-Fachverfahren verbunden ist, aber die meisten Wohngeldstellen ein anderes Fachverfahren nutzen, konnte diese Lösung nicht flächendeckend nachgenutzt werden. Deshalb haben wir uns für die Online-Lösung entschieden, die Schleswig-Holstein jetzt zentral für alle anderen Bundesländer bereitstellt“, so Pegel weiter.

Seit dieser Woche können nun Bürgerinnen und Bürger in nahezu allen Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns ihre Wohngeldanträge digital stellen. „Vielerorts ist es der Antrag aus Schleswig-Holstein, in anderen Kommunen der des Zweckverbands. Auf lange Sicht soll es überall die Einer-für-All-Lösung sein. Dafür müssen noch flächendeckend die Fachverfahren angebunden werden“, sagt Christian Pegel mit Blick auf die Zukunft.

Der Antrag kann für die teilnehmenden Kommunen über das MV-Serviceportal aufgerufen werden. Um die Antragsstellung möglichst einfach zu gestalten, wurden Hilfetexte in den Onlinedienst integriert, die die einzelnen Schritte der Antragsstellung erläutern.

Der neue Online-Dienst bietet auch die Möglichkeit, sich über die Online-Ausweisfunktion (eID) elektronisch zu identifizieren und den Antrag somit komplett digital zu stellen. Weiter empfiehlt der Minister: „Um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie dies zum Beispiel mit Hilfe des Wohngeld-Plus-Rechners checken, bevor Sie einen Antrag stellen.“

Mit der Wohngeldreform des Bundes, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, sind die die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld deutlich gestiegen. Viele Menschen, die vorher keinen Anspruch hatten, können jetzt Wohngeld erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten in Mecklenburg-Vorpommern dürfte sich schätzungsweise verdreifacht haben.

Im Jahr 2022 haben nach vorläufigen Daten des Bauministeriums im Durchschnitt rund 22.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten. Insgesamt wurden knapp 45 Millionen Euro ausgezahlt.

Eine Auflistung der 86 Kommunen in M-V, die den neuen Einer-Alle-Online-Wohngeldantrag anbieten, finden Sie im Anhang.

Befreiung vom Steuergeheimnis

Schwerin – In Verbindung mit der heute dem Landtag übersandten Kleinen Anfrage 8/1962 zu Fragen rund um die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV wurden durch das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern ergänzende Unterlagen an den Finanz- und Rechtsausschuss übersandt. Dazu erklärt das Finanzministerium vorsorglich Folgendes:

Dem Finanzministerium war es bis zum 28. Februar 2023 nicht möglich, steuerlich geschützte Daten an Dritte weiterzugeben. Dies betraf aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs zwischen dem Steuervorgang und den Steuerunterlagen auch die Vernichtung von Steuererklärungen.

Derzeit sind mehrere presserechtliche Gerichtsverfahren gegenüber dem Finanzministerium anhängig. In einem aktuell laufenden Gerichtsverfahren, in dem die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV als Beigeladene beteiligt ist, wird von der Gegenseite die Meinung vertreten, die Stiftung habe das Ministerium im Rahmen von konkreten Presseanfragen bereits im August und nochmals im November 2022 vom Steuergeheimnis beim Schenkungssteuerfall der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV befreit. Und meint zudem, dies gelte bei den Fragen aus dem November auch für die Verwaltungsvorgänge beim Steuerfall.

Dies ist falsch: Vor der vollumfänglichen Befreiung vom Steuergeheimnis für die Schenkungsteuer am 28.02.2023 hat die Stiftung im November 2022 ihr Einverständnis zur Beantwortung einer Presseanfrage nur „unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften, vornehmlich der Datenschutzgrundverordnung“ gegeben (die Datenschutzgrundverordnung stellt strenge Anforderungen an die Offenlegung persönlicher Daten).

Aber: Eine Befreiung unter Bedingungen ist keine Befreiung vom Steurgeheimnis!

Denn mit der generellen Einschränkung, eine Beantwortung habe unter der Wahrung gesetzlicher Vorschriften zu erfolgen, ist nicht erkennbar, welche Informationen zu denen zu zählen sind, die offengelegt werden dürfen und welche nicht. Damit ist keine rechtlich verlässliche Grundlage für die Weitergabe steuerlich geschützter, im Sachzusammenhang stehender Daten gegeben. Das Risiko einer Strafverfolgung aufgrund des Verstoßes gegen das Steuergeheimnis bleibt bestehen.

Obwohl die Stiftung in den seit Sommer 2022 laufenden Gerichtsverfahren als Beigeladene beteiligt ist, hat sie die Gelegenheit in den Verfahren nicht genutzt, um explizit auf den Schutz des Steuergeheimnisses zu verzichten – weder vollumfänglich, noch bezogen auf die konkreten Fragen des Presseorgans ohne Einschränkung.

Insoweit bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht hier entscheiden wird.

Fördermittel für IT-Initiative M-V

Meyer: Enger Schulterschluss der Unternehmen im neuen Branchen-Netzwerk

Roggentin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute einen Zuwendungsbescheid an die IT-Initiative MV e.V. in Roggentin übergeben. Mit der Förderung soll das Netzwerk „BranchenNET IT MV“ umgesetzt werden.

„Um die vorhandenen Potenziale einzelner IT-Unternehmen bei uns im Land zu verstärken, ist ein enger Schulterschluss der Unternehmen richtig. Die gegenseitige Unterstützung bei der Entwicklung von IT-Prozessen oder auch die Vermittlung von Ressourcen über das Netzwerk helfen, die Branche insgesamt stärker im Wettbewerb aufzustellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die IT-Initiative MV e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, Wissenschaft, Forschung und Bildung über ein Kooperationsnetzwerk enger zusammen zu führen. Die regionale und überregionale Zusammenarbeit von Unternehmen und wissenschaftsnahen Einrichtungen soll zielgerichtet unterstützt werden.

Zugleich ist vorgesehen, Start-ups noch stärker in das Branchenumfeld einzubinden. Der Branchenverband wird im Wesentlichen durch die regionalen Unternehmen getragen. Die Branche hat nach Angaben der IT-Initiative MV rund 700 Unternehmen mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Gesamtinvestition beträgt 265.500 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 199.000 Euro.

Neubau NABU-Kranichzentrum „Kranichwelten“

Schulte: Steigende Besucherzahlen – Angebot wird erweitert

Staatssekretär Jochen Schulte hat am Donnerstag einen Zuwendungsbescheid für den Neubau eines internationalen NABU-Kranichzentrums „Kranichwelten“ in Groß Mohrdorf (Landkreis Vorpommern-Rügen) übergeben.

„Das beeindruckende Naturereignis, wenn die Kraniche auf ihrer langen Reise bei uns rasten, zieht alljährlich Tausende Besucher an. Den steigenden Besucherzahlen ist das derzeit bestehende Zentrum nicht mehr gewachsen. Auch die Parkplatzsituation ist nicht mehr ausreichend. Deshalb soll nun ein neues Kranichzentrum entstehen mit einem deutlich erweiterten Angebot“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Vorgesehen ist, dass die Kranichschutz Deutschland gGmbH in Trägerschaft des Naturschutzbundes Deutschland e.V. ein internationales Kranichzentrum mit dem Schwerpunkt Klimaschutz und Biodiversität (Artenvielfalt) als touristische Einrichtung in der Gemeinde Altenpleen errichtet.

Der Neubau ist auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche außerhalb des Ortes Günz vorgesehen. Das neue Besucherzentrum soll mit multimedialer Ausstattung, Erlebnisraum, Bistro und Shop ausgestattet werden. Der hochgedämmte Holzbau mit einer selbstschützenden Lärchenholzverkleidung wird ressourcenschonend gebaut.

Zum öffentlichen Bereich gehören die Ausstellungshalle sowie ein modern ausgestatteter Multimediaraum. Dieser bietet Möglichkeiten für Filmvorführungen, Seminarveranstaltungen oder die intensive Arbeit mit Schülergruppen zu ökologischen und naturschutzfachlichen Themen. „In Kombination mit der in unmittelbarem Umfeld liegenden barrierefreien Beobachtungsplattform Kranorama entsteht vor Ort ein attraktives Ausflugsziel für Urlauber, Naturliebhaber und Anwohner“, sagte Schulte.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 3,3 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro.

Qualifizierung von Familienhebammen

Erstmals in Kooperation mit der Unimedizin Rostock

Rostock – Das Landesprogramm „Familienhebammen (FHB) und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen (FGKiKP)“ wird in diesem Jahr erstmals in Kooperation mit der Universitätsmedizin Rostock durchgeführt. Am heutigen Donnerstag  fiel der offizielle Startschuss bei der Auftaktveranstaltung in Rostock.

Stefanie Drese, Gesundheitsministerin: „Durch das Landesprogramm zur Qualifizierung als Familienhebamme und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. pflegerin erhalten Familien in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend professionelle Unterstützung bei Fragen zur Kindesentwicklung und beim Abbau von Ängsten und Unsicherheiten in belasteten Lebenslagen. Ich freue mich sehr, dass die Qualifizierung in diesem Jahr erstmals an der Unimedizin Rostock am Institut für Gesundheitswissenschaften erfolgt.“

Laut Drese sei Mecklenburg-Vorpommern damit bundesweiter Vorreiter für eine gemeinsame Qualifizierung zur FHB/FGKiKP von ausgebildeten Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Studierenden im Bereich der Hebammenwissenschaft.

Das Programm besteht bereits seit 2008. Bisher konnten 101 FHB/FGKiKP in insgesamt acht Modulen ausgebildet werden. Die Qualifizierung sei laut Drese wichtig, damit die Fachkräfte den anspruchsvollen Aufgaben der Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen gerecht werden könnten. „Die Unterstützung der Familien erfolgt nach Ablauf der 8. Lebenswoche bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes. Die Familienhebammen und -pflegerinnen betreuen die Familien in ihrem gewohnten Umfeld ganz individuell zuhause,“ erklärt Drese.

Der Zugang zur Unterstützung durch die FHB und FGKiKP für die Familien sei dabei niedrigschwellig und auf vielen Wegen möglich. „Die Mütter und Väter können sich zum Beispiel zunächst an ihren Kinderarzt oder Familienberatungsstellen im Land wenden. Über die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt werden dann weitere Treffen und der Bedarf mit der Familie abgestimmt,“ so Drese.

Das Land fördert das Programm mit 500.000 Euro im Jahr. Die Mittel werden durch die Landesfachstelle Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen M-V beantragt und unter anderem für die Beschäftigung von Dozentinnen und Dozenten eingesetzt. Die Landesfachstelle fungiert als Ansprechpartner, Koordinator und Organisator von Supervisionen, Fachtagen und Fortbildungen.

Die Qualifizierung an der Unimedizin Rostock erfolgt im Rahmen der Hebammenwissenschaften. Insgesamt nehmen 11 Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen sowie 11 Studierende des Studiengangs „Hebammenwissenschaft“ an der diesjährigen Qualifizierung teil.

Die Qualitätsstandards für die Qualifizierung gelten bundesweit.

Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen

Meyer: Mitarbeitende von Sicherheitsdiensten, Kontroll- und Ordnungsunternehmen tragen bei ihrer Arbeit hohe Verantwortung

Schwerin – Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. September 2022 gilt rückwirkend ab 01.01.2023 als allgemeinverbindlich. Damit sind auch die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber der Branche verpflichtet, die tarifvertraglichen Regelungen anzuwenden.

„Objektschutz, Sicherheitstätigkeiten bei Veranstaltungen oder die Bewachung von Bundeswehrliegenschaften – die Mitarbeitenden von Sicherheitsdiensten, Kontroll- und Ordnungsunternehmen tragen bei ihrer Arbeit eine hohe Verantwortung. Es ist wichtig, dass alle in der Branche tätigen Unternehmen ihre Mitarbeitenden zu gleichen Bedingungen beschäftigen. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung setzen wir das um“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach Abschluss eines Tarifvertrages können die Tarifpartner die Allgemeinverbindlichkeitserklärung beantragen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde im September letzten Jahres der entsprechende Tarifvertrag unterzeichnet. Dieser beinhaltet unter anderem eine Stundenlohnregelung in verschiedenen Stufen für Sicherheitsmitarbeiter, Gehaltsregelungen für Angestellte, die Ausgestaltung von Zulagen, die Regelung zu Zuschlägen, Urlaub und Arbeitszeitkonten sowie Ausbildungsvergütungen.

„Wir sind im Schulterschluss mit den Tarifvertragsparteien und dem Tarifausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam den nächsten Schritt gegangen und haben den Tarifvertrag rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Nach entsprechender Tätigkeit eingestufte Löhne und Gehälter, einheitliche Zuschläge bei Nachtarbeit, Ausbildungsvergütungen und vieles mehr – für die Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe verbessern sich damit die Bedingungen weiter.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge schützen vor Lohndumping und unlauterem Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten. Gute Lohn- und Arbeitsbedingungen stärken auch die Fachkräftesicherung in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Reinhard Meyer.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde im Amtsblatt am 11. April 2023 veröffentlicht. In nächster Zeit erfolgt auch im Bundesanzeiger die Veröffentlichung. Der allgemeinverbindliche Teil des Tarifvertrags gilt landesweit vom 01.01.2023 bis mindestens zum 31.12.2023. Er bleibt auch danach noch in Kraft, falls er nicht von einer Tarifvertragspartei (mit einer dreimonatigen Frist) gekündigt wird.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren am 30. Juni 2022 in Mecklenburg-Vorpommern bei privaten Wach- und Sicherheitsdiensten 3.665 Personen – ganz überwiegend in Vollzeit – sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Davon waren 683 Helfer für einfache Tätigkeiten, 2.707 Fachkräfte, 237 Spezialisten und 38 Experten. 852 Personen hatten bei privaten Wach- und Sicherheitsdiensten einen Minijob.