Zuschüsse für Wandertage weiter möglich

Oldenburg: Unterstützung bei Unternehmungen auch im zweiten Schulhalbjahr

Schwerin – Schulen können für Schülerinnen und Schüler noch bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 eine finanzielle Unterstützung für Wandertage und eintägige Exkursionen erhalten. Das Land hat den Schulen für das laufende Schuljahr insgesamt rund eine Million Euro für Schulausflüge zur Verfügung gestellt. Die Hälfte der Mittel haben die Schulen bereits in Anspruch genommen.

„Einem Besuch im Museum, Theater oder Zoo steht nichts mehr im Wege, insbesondere jetzt, weil es keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr gibt“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Die Mittel für Wandertage können insbesondere verwendet werden, um Fahrtkosten zu begleichen oder Eintrittskarten zu bezahlen. Das Geld kommt direkt den Schülerinnen und Schülern zugute. Diese Unterstützung ist uns besonders wichtig, um das Miteinander zu fördern, denn gerade in der Pandemie haben die sozialen Beziehungen sehr gelitten“, sagte Oldenburg.

Für jede Schülerin bzw. für jeden Schüler gewährt das Land einen finanziellen Zuschuss in Höhe von rund fünf Euro. Die Mittel werden über die Staatlichen Schulämter ausgereicht und stammen aus dem Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“.

Sie müssen nicht ausschließlich für Unternehmungen mit der gesamten Klasse eingesetzt werden. Sie können auch nur für eine bestimmte Schülergruppe mit einem bestimmten Ziel ausgegeben werden.

Die allgemein bildenden Schulen und Fachgymnasien können das Budget, das sie erhalten haben, flexibel und in eigener Verantwortung für schulische Veranstaltungen und eintägige Schulausflüge nutzen. Die Mittel müssen bis zum 31. Juli 2023 ausgegeben und beim zuständigen Staatlichen Schulamt abgerechnet werden.

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