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Kategorie: Natur und Umwelt

Jahr der Jubiläen am Königsstuhl

Neujahrsempfang steht im Zeichen eines weiteren bewegten Jahres an Rügens Kreideküste

Insel Rügen – Mit großer Zufriedenheit blicken die Leiter des Nationalparks Jasmund und des Nationalpark-Zentrums KÖNIGSSTUHL auf dem gemeinsamen Neujahrsempfang auf ein ausgesprochen turbulentes, aber erfolgreiches Jahr zurück.

Vor rund 80 geladenen Partnern und Freunden, zu denen auch Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V, gehörte, wurde am Samstag nicht nur ein Resümee des Jahres 2023 gezogen, sondern vor allen Dingen auf die diesjährigen Jubiläen und Maßnahmen vorausgeschaut.

Minister Backhaus hielt in seinem Grußwort fest: „Nationalpark heißt die Natur, Natur sein zu lassen – auf großer Fläche und möglichst konsequent. Nur an solchen Plätzen können wir erleben, was die Natur ohne unser Zutun bewirkt und hervorbringt. ‚Natur Natur sein lassen‘ bedeutet jedoch nicht, den Menschen dieses wunderbare Naturmonument vorzuenthalten.

Im Gegenteil: Der neue Skywalk ermöglicht in einzigartiger Weise, den Königsstuhl zu erleben, ihn frei von menschlicher Nutzung zu bewahren und das Geotop sich selbst zu überlassen, damit sich die Natur frei entwickeln kann. Der Skywalk Königsstuhl ist eine architektonische und technische Meisterleistung, die diesem einmaligen Platz in der Natur gerecht wird und die berühmte Kreideformation des Königsstuhls schützt.“

Der große Zuspruch auf den im April eröffneten Skywalk Königsstuhl und die modernisierte Ausstellung prägten das Jahr am Königsstuhl. Mit einer Rekordbesucherzahl seit der Eröffnung von über 400.000 Gästen konnte das Nationalpark-Zentrum mehr Nationalparkbesucher als erwartet begrüßen.

Darunter viele Gäste mit einer Gehbeeinträchtigung, die nun den barrierefreien Zugang zur Kreideküste dankbar angenommen haben. Auch die modernisierte Ausstellung wurde von mehr Gästen frequentiert, in der vier neue Ausstellungsräume, Nachhaltigkeitsstationen und barrierefreie Teilhabemöglichkeiten auf die Besucher warten.

„Durch die neuen Erlebnismöglichkeiten hat sich die Aufenthaltsdauer in der Ausstellung signifikant verlängert. Die positive Resonanz und der starke Zulauf unterstreichen den Anspruch des Hauses, ein ganzjähriges Erlebnis auf hohem Niveau für Einheimische und Gäste aus Deutschland und der Welt anbieten zu können“, fasste Mark Ehlers, Geschäftsführer des Nationalpark-Zentrums das Resümee des vergangenen Jahres zusammen.

Auch im Schutzgebiet hat sich einiges getan. Gernot Haffner, Leiter des Nationalparkamtes Vorpommern, blickt zurück auf eine erfolgreiche Revitalisierung der Jasmunder Moore und sieht künftige Herausforderungen: „Unser Fokus richtet sich auf eine noch bessere und geschickte Lenkung der zahlreichen Besucher zum Schutz der wertvollen Natur, auch unter veränderten Rahmenbedingungen für die Nationalparkverwaltung.“

Durch neue Besucherzähleinrichtungen können nun auch die Besucherströme beobachtet und ausgewertet werden. Hier ist erkennbar, dass die erhöhte Besucherfrequenz am Zentrum nicht zu einer verstärkten Belastung für den Naturraum wurde, sondern eher im Gegenteil die Gäste auf die neue Plattform zog und andere Räume dadurch eine Entspannung erfuhren.

Umso wichtiger ist die stetige Qualifizierung der Angebote am Nationalpark-Zentrum KÖNIGSSUTHL. Pünktlich zum 20-jährigen Bestehen des Besucherzentrums wird das Außengelände ab Sommer in neuem Glanz erstrahlen und mit zwölf neuen Freiluftstationen für vielfältige Entdeckungsmöglichkeiten am Wegesrand sorgen. Eine Eröffnung ist noch vor den Sommerferien vorgesehen, auf welcher auch das Jubiläum des Hauses zelebriert wird.

Das deutschlandweite Jubiläum zu 250 Jahre Caspar David Friedrich nimmt darüber hinaus den Originalschauplatz an der Kreideküste in den Fokus. Dr. Birte Frenssen vom Pommerschen Landesmuseum, stellte die Interpretation des berühmten Gemäldes „Kreidefelsen auf Rügen“ dar, welches vom 18. August bis 6. Oktober das erste Mal als Original in M-V in ihrem Haus bestaunt werden kann.

Des Weiteren gab sie einen Überblick über die Höhepunkte im Jubiläumsjahr in der Hansestadt Greifswald, die auch durch den neu ernannten Weltbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder an diesem Tag vertreten war. Mit der Sonderausstellung „Rügens Kreideküste – bedeutender Inspirationsort der Romantik“ widmet sich das Nationalpark-Zentrum dem Wirken des berühmten Malers und seiner Zeitgenossen.

Diese wurde im Rahmen der Veranstaltung eröffnet und von den geladenen Gästen interessiert in Augenschein genommen. Die traditionellen Romantiktage vom 19. bis 25. August stellen im Veranstaltungsjahr am Königsstuhl mit Sicherheit einen Höhepunkt dar. Neben Konzerten, Theateraufführungen, Lesungen und Romantikwanderungen wird es auch wieder den beliebten Kreideküsten-Malkurs im Rahmen der Veranstaltung geben.

In diesem besonderen Jahr wird dieser zusätzlich an weiteren Terminen in Zusammenarbeit mit der Inselmalerin Kathrin Thesenvitz angeboten. Interessierte können sich für Termine am 2.3., 26.3., 16.7. und 12.10. im Nationalpark-Zentrum anmelden.

Im Jahr 2024 stehen somit nicht nur das Nationalparkamt Vorpommern und das Nationalpark-Zentrum KÖNIGSSTUHL weiterhin Seite an Seite, sondern rücken auch Rügen, Greifswald und Vorpommern in der Verbindung zu Caspar David Friedrich näher zusammen, um frei nach dem pommerschen Maler die Kunst als Mittlerin zwischen der Natur und den Menschen treten zu lassen.

Die besonderen Ferienangebote

Ferienangebote in den Nationalen Naturlandschaften

Schwerin – Wer in den Winterferien noch nichts geplant hat, aber die Zeit auch nicht zuhause verbringen mag, für den lohnt sich ein Blick in die Naturparke, Nationalparke und Biosphärenreservate des Landes MV. Hier gibt es auch in der Ferienzeit wieder spannende Angebote für große und kleine Naturfreunde:

Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide

Am 13.02. lädt der Naturpark zur Schietwetter-Wanderung mit dem Naturpark-Ranger für die ganze Familie ein. Von 10.00 – 12.00 Uhr geht es auf ca. 5 km durch das Mildenitz-Durchbruchstal. Treffpunkt: Parkplatz Alte Mühle Kläden

Vom 5.-6. sowie vom 15.-16. Februar können Kinder mit einer Wildnispädagogin auf Spurensuche gehen. Zwei erlebnisreiche Tage mit Wanderung(en) und einer Übernachtung. Nähere Informationen unter www.christina-blohm.de

Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See

Am 17. Februar wird im Naturpark von 14.00 – 16.30 Uhr gewandert. Themen auf der Route sind: Spuren im Schnee (soweit vorhanden) – Knospen und Zweige im Winter – Überwinterungsstrategien der Insekten.  Die Wanderung leitet Paul Blei vom Förderverein Burg Schlitz. Treffpunkt: Parkplatz am „Goldenen Frieden“

Naturpark Flusslandschaft Peenetal:

Der aktuelle Katalog der Naturerlebnisangebote für die Peenetalregion sortiert nach Orten und den verschiedenen Angebotsarten. Besucherinnen und Besucher können die Angebote in dieser Form nutzen, es besteht aber vielfach auch die Möglichkeit, nach eigenen Vorstellungen zu variieren. Die Termine werden individuell verabredet:

https://www.naturpark-flusslandschaft-peenetal.de/fileadmin/Flusslandschaft_Peenetal/downloads/Umweltbildungs-Katalog_2023_WEB.pdf

Biosphärenreservat Südost-Rügen

Für die kleinen Gäste bietet das Biosphärenreservat die Tour „Mit dem Ranger Wald und Strand entdecken“ an. Die Wanderung gibt es an verschiedenen Terminen während der Ferien.

Veranstaltungen – Biosphärenreservat Südost-Rügen – – (biosphaerenreservat-suedostruegen.de)

Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft:

Das Team der Umweltbildung lädt in den Ferien mit der Familienführung „Der Natur auf der Spur“ zu einem kinderfreundlichen Mitmach-Angebot ein. Jeweils am Mittwoch, dem 7. und 14. Februar, startet in Prerow eine etwa zweieinhalbstündige Führung in den Darßwald, auf der kleine Entdeckerinnen und Entdecker den Wald durch interaktive Aktionen mit allen Sinnen erleben können.

Auch Erwachsene kommen dabei auf ihre Kosten und lernen auf der zwei Kilometer langen Strecke so manch überraschenden Fakt über den Wald und seine Bewohner dazu. Die Führung eignet sich für Kinder ab fünf Jahren. Los geht’s um 11 Uhr an der Waldschranke Buchenstraße in Prerow beim Hotel Bernstein.

Neben dieser Sonderführung finden außerdem die regulären Rangerwanderungen statt. Ebenfalls mittwochs um 11 Uhr startet die Führung „Wilder Wald am Meer“ ab dem Parkplatz „Drei Eichen“ zwischen Ahrenshoop und Born. Diese Tour führt durch den urigen Darßwald an den wilden Weststrand. Wer mit Rangern durch das jüngste Land im Nationalpark wandern möchte, hat dazu jeden Donnerstag die Gelegenheit.

Die „Exkursion Küstendynamik“ startet um 11 Uhr am Leuchtturm Darßer Ort (westlich von Prerow) und Besucher erfahren allerhand Spannendes zur Entstehung des Neudarßes und seiner bewegten Küste.

Auf dem Zingst brechen Ranger darüber hinaus jeden Mittwoch um 11 Uhr mit Interessierten zur Führung „Hoher Himmel, weites Land“ auf. Die kombinierte Fahrradtour und Wanderung startet vor der Infoausstellung (Landstraße 33 bei Zingst) und führt durch die Moorlandschaft der Sundischen Wiese zum Pramort, der östlichsten Spitze des Zingstes und der Hohen Düne.

Weiter vertiefen in die Geschichte sowie Fauna und Flora des Ostzingstes können sich Naturfreunde im Anschluss in der kleinen Infoausstellung. Sie ist täglich von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Aktuell ist dort außerdem eine Fotoausstellung des Naturfotografen Jürgen Reich zu sehen, die in die Moore des Nationalparks entführt.

Nationalpark Jasmund:

Auf dem Jasmund läuft die Führung „WeitSicht – Grüner Wald auf weißer Kreide“, mehr dazu hier: https://www.nationalpark-jasmund.de/erleben-erholen/termine-veranstaltungen/fuehrungen/weitsicht

Auf Hiddensee fällt ein „Mitmachtag“ der Landschaftspflege in die Winterferien, nämlich der 13. Februar.

Mehr dazu hier: https://www.nationalpark-vorpommersche-boddenlandschaft.de/erleben-erholen/termine-veranstaltungen/termine/die-duenenheide-mitmachtage

Müritz-Nationalpark:

Am 3. Februar geht es von 13.00 – 16.00 Uhr auf einer Wanderung etwa 4 km durch den Winterwald – Finden Sie Tierspuren und erfahren Sie Spannendes über Überlebensstrategien unserer Tier- und Pflanzenwelt in der kalten Jahreszeit. Treffpunkt: Schwarzenhof, Nationalpark-Information

Allgemein für alle Einrichtungen gilt:

Individuelle Angebote (Führungen etc.) können direkt in den Besucherinformationszentren (auch telefonisch oder per Mail) der jeweiligen Gebiete angefragt werden. Alle Termine sowie Informationen zu den Veranstaltungen sind auf den jeweiligen Webseiten der Nationalen Naturlandschaften unter www.natur-mv.de abrufbar. Eine Anmeldung ist nicht immer erforderlich, aber oft sinnvoll. Wichtig ist auch festes Schuhwerk, warme (wetterfeste) Kleidung und ein wenig Proviant.

Nachhaltiger Tourismus auf der Insel Rügen

Tourismusminister informiert sich über maritime, nachhaltige Urlaubswelt in Lauterbach (Rügen) / Meyer: Gutes Beispiel für nachhaltigen Tourismus – markante Alleinstellungsmerkmale für die Region entstanden

Insel Rügen – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat sich heute in Lauterbach bei der im-jaich oHG wasserferienwelt Rügen über aktuelle Vorhaben informiert. Das Unternehmen baut unter anderem Yachthäfen zu nachhaltigen Urlaubswelten aus; so sind schwimmende Ferienhäuser, auf Pfählen stehende Suiten, Uferhäuser und Hotels auf Rügen und in Bremerhaven entstanden.

„Das Familienunternehmen hat auf Rügen eine maritime, nachhaltige Urlaubswelt entwickelt. Neben unterschiedlichen Übernachtungsmöglichkeiten kann Wassersport betrieben werden, zudem gibt es einen Werft- und Marinabetrieb. Von Beginn an wurde der Fokus auf Nachhaltigkeit gelegt – die Nutzung von Sonnenenergie, der Betrieb eines Blockheizkraftwerks und Nahwärmeleitungen sorgen für eine effiziente Wärme- und Stromerzeugung.

Das ist ein gutes Beispiel für nachhaltigen Tourismus. Darüber hinaus sind mit der besonderen Bauweise der Pfahlhaussuiten und der schwimmenden Ferienhäuser im Yachthafen markante Alleinstellungsmerkmale entstanden, die sich gut in die Region einfügen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Familienunternehmen wurde vor über 35 Jahren gegründet. Seit dieser Zeit entstanden insgesamt neun Marinas an der deutschen Nord- und Ostseeküste, das Boardinghouse und Hotel in Bremerhaven sowie eine vielfältige Wasserferienwelt auf Rügen. Am Standort in Lauterbach arbeiten rund 60 Beschäftigte, die ganzjährig angestellt sind. Neben dem Standort Lauterbach liegt in einer Lagune im Süden der Insel Rügen die Naturoase Gustow.

In Waren (Müritz) betreibt die im-jaich GmbH & Co. KG den Yachthafen mit 160 Liegeplätzen im Stadtzentrum. Weiterhin gibt es innerhalb des Familienunternehmens die Ostseedienst GmbH mit Sitz in Kappeln (Schleswig-Holstein). Das Unternehmen ist an der gesamten deutschen Ostseeküste, aber auch an der Nordsee, den Kanälen und Binnenseen im Bereich Hafen- und Wasserbau aktiv. „Das Unternehmen geht einen klugen, beispielgebenden Weg und stellt sich inhaltlich breit auf, um auch im touristischen Bereich ganzjährig aktiv sein zu können“, sagte Meyer.

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat die „Nachhaltigen Urlaubswelten an Deutschlands Küsten“ der im-jaich oHG mit dem Deutschen Tourismuspreis 2023 ausgezeichnet. Das Projekt überzeugte die Jury durch originelle Ferienunterkünfte am Wasser, nachhaltiges Unternehmertum sowie eine vielschichtige Nachhaltigkeitsstrategie. Aus der Begründung: Die nachhaltigen Urlaubswelten zeichnen sich durch eine bemerkenswert vielschichtige Nachhaltigkeitsstrategie aus.

Die Verzahnung origineller Ferienunterkünfte mit einem Yacht- und Werftbetrieb zeugt von klugem Unternehmertum, das auch ganzjährige Beschäftigung ermöglicht. Besonders innovativ wird die Rolle als lebendiges Reallabor bewertet.

Vor rund zwei Jahren hat das Wirtschaftsministerium die Modernisierung des Naturhafens Gustow mit rund 787.000 Euro bei Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 1,96 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unterstützt. Mit dem Vorhaben sind zwei neue Arbeitsplätze entstanden, sieben Jobs wurden gesichert.

Ausweitung der Kormoranverordnung M-V

Backhaus: rechtliche Möglichkeiten beim Kormoran bereits voll ausgeschöpft

Schwerin – Anlässlich eines Antrags der Opposition im Landtag zur Ausweitung der Kormoranverordnung M-V widerspricht Umweltminister Dr. Till Backhaus. Laut Minister sei die Verordnung bereits umfassend und schöpfe alle rechtlichen Möglichkeiten aus, die über eine Verordnung angewendet werden können.

„Soweit der vorliegende Antrag darauf abstellt, dass mit Blick auf den günstigen Zustand der Kormoranpopulation die Kormoranverordnung anzupassen sei, bitte ich zu berücksichtigen, dass eine Kormoranverordnung auf Grundlage Bundesnaturschutzgesetzes nicht pauschal auf eine Reduzierung der Kormoranpopulation ausgerichtet werden kann. Die mit einer solchen Verordnung legitimierten Maßnahmen müssen vielmehr erforderlich und geeignet sein, um konkret belegbare fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden“, so Backhaus.

Bereits in der Verordnung berücksichtig sind nach Ausführung des Ministers alle außerhalb von Naturschutzgebieten und Nationalparken gelegenen fischereiwirtschaftlich genutzten Binnengewässer und Teichanlagen und somit auch Orte fischereiwirtschaftlich genutzter Binnengewässer, an denen die im Antrag angesprochenen Aalbesatzmaßnahmen durchgeführt werden.

Hier können Kormorane in der Zeit vom 1. August bis zum 31. März geschossen werden. Nicht am Brutgeschäft beteiligte immatur gefärbte Kormorane, die als solche sicher erkannt werden, können dort sogar ganzjährig geschossen werden. Auch ist es in den genannten Bereichen und im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. März gestattet, die Neugründung von Brutkolonien durch Störungen in der Koloniebildungsphase zu verhindern.

Für Küstengewässer konnte hingegen keine hinreichend untersetzte Ableitung für den Nachweis konkreter erheblicher oder ernster fischereiwirtschaftlicher Schäden erbracht werden, so dass diese im Rahmen der Kormoranverordnung M-V nicht berücksichtigt werden konnten.

Sollten jedoch Fälle vorliegen, die eine Entnahme von Kormoranen notwendig machten, bestehe neben der Kormoranverordnung immer auch die Möglichkeit, Ausnahmeanträge zu stellen, betont der Minister:

„Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, entsprechend begründete Ausnahmeanträge im Einzelfall zu stellen für Fallkonstellationen, welche nicht durch die Kormoranverordnung M-V abgedeckt werden. In den vergangenen Jahren wurden für zwei Fischteichanlagen entsprechende Anträge (zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden) gestellt und genehmigt, da hier aufgrund der Lage in Schutzgebieten nicht die Voraussetzungen nach der Kormoranverordnung vorlagen, jedoch der Nachweis für konkrete fischereiwirtschaftliche Schäden gleichwohl erbracht werden konnte.“

Die Gesamtsituation werde aber auch künftig weiterhin im Blick behalten und entsprechenden Prüfungen unterzogen, so dass bei sich ändernden Rahmenbedingungen auch Anpassungen der Rechtsgrundlagen erwogen werden können, verspricht Dr. Backhaus.

In den letzten fünf Jahre verlief die Entwicklung dieses Brutbestandes in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

  • Jahr 2019 – 15.133 Brutpaare in 17 Kolonien,
  • Jahr 2020 – 13.207 Brutpaare in 19 Kolonien,
  • Jahr 2021 – 10.740 Brutpaare in 20 Kolonien,
  • Jahr 2022 – 11.085 Brutpaare in 23 Kolonien,
  • Jahr 2023 – 12.794 Brutpaare in 22 Kolonien.

Spitzenpreis bei Wertholz-Submission

Malchin – Den Spitzenwert bei der Wertholz-Submission des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 25. Januar in Malchin erzielte eine Stieleiche aus dem Forstamt Güstrow mit 3.710 Euro pro Festmeter. Dieses Höchstgebot ist zudem ein neuer Landesrekord für die Baumart Eiche (bisheriger Spitzenpreis 3.295 Euro pro Festmeter, erzielt im Vorjahr). Bei einem Volumen von 3,77 Festmeter brachte der Stamm insgesamt fast 14.000 Euro ein. Den Zuschlag für die Stieleiche erhielt ein Furnierhandelsunternehmen aus den Niederlanden.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 33. Wertholztermin des Landes, 704 Festmeter Laubwertholz von zwölf Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Davon stammten 189 Festmeter aus Kommunal- und Privatforsten. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieterin beteiligten sich auch zwei Bundesforstbetriebe sowie zwölf kommunale und private Waldbesitzende des Landes. Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 551 Festmeter wiederum die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 13 Bietenden eingegangen, darunter auch zwei einheimische Unternehmen. Zwölf (Vorjahr 13) Unternehmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie dem Ausland (Dänemark, Polen, Niederlande) erhielten Zuschläge. Bis auf zwei Buchenstämme konnte die gesamte Angebotsmenge verkauft werden. Die beteiligten Waldbesitzenden erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 672.000 Euro (Vorjahr: ca. 540.000) Euro.

Sehr gut beboten wurde erneut die Eiche. Viele Einzelstämme erzielten hervorragende Preise. Mit 1.173 Euro pro Festmeter wurde bei der Eiche fast wieder der höchste Durchschnittspreis aller bisherigen Meistgebotsverkäufe unseres Landes erreicht (1.213 Euro pro Festmeter im Vorjahr). Auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten teilweise beachtliche Preise. So wurde zum Beispiel eine Ulme eines privaten Anbieters für 697 Euro pro Festmeter verkauft. Auch der Durchschnittspreis über alle beteiligten Baumarten von 968 Euro pro Festmeter (Vorjahr: 1.016 Euro pro Festmeter) kann sich bundesweit sehen lassen.

Die Landesforstanstalt als Ausrichterin der Submission war mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. Sie bedankt sich im Namen der Anbieterseite bei allen Bietenden für das Interesse und die abgegebenen Gebote.

„Die Ergebnisse zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage ist das sehr beachtenswert. Daher würde ich es sehr begrüßen, wenn weitere Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer unseres Landes diese Möglichkeit zur Präsentation Ihrer besten Holzqualitäten nutzen und sich an der Submission beteiligen“ sagte Forstminister Dr. Till Backhaus. Die auf diesem Termin angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie verwendet.

Förderung von Tierheimen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern stellt für das Jahr 2024 erneut Haushaltsmittel für Investitionen in den Tierheimen des Landes zur Verfügung.

„Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sehen sich derzeit mit vielen Problemen konfrontiert. Die Tierheimförderung soll dazu beitragen, dass wichtige existenzerhaltende und entlastende  Maßnahmen in den Tierheimen durchgeführt werden können. Ich danke besonders allen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die Situation vor Ort Tag und Nacht mit vollem Arbeitseinsatz und Herzblut meistern“, betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Ab sofort bis zum 15. März können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Danach beginnt das Auswahlverfahren.

Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrecht­erhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, welche über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Geschlossene Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen sind bei dem Auswahlverfahren hilfreich.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“.

Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Verfügung: Tierheime (lfi-mv.de)

Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragssteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht allen Antragsstellenden beratend und unterstützend zur Verfügung.

Rügen jetzt „Wolfsgebiet“

Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen nunmehr landesweit förderfähig

Schwerin – In den zurückliegenden Monaten konnten für die Insel Rügen mehrere Wolfsnachweise erbracht und weitere Hinweise ausgewertet werden. Demnach ist weiterhin von der Anwesenheit mindestens eines Wolfes auf Rügen auszugehen und künftige weitere Besiedlungen müssen als wahrscheinlich angenommen werden.

Vor diesem Hintergrund wird unter anderem die Insel Rügen ab sofort zum Bestandteil des „Wolfsgebietes“ im Sinne der Förderkulisse nach der Förderrichtlinie Wolf M-V erklärt. Auch die Inseln Hiddensee und Poel sowie weitere kleinere Insellagen, welche bislang nicht Bestandteil der Förderkulisse waren, werden in das „Wolfsgebiet“ aufgenommen, da das – ggf. auch nur zeitweilige – Auftreten von Wölfen auch dort potenziell nicht ausgeschlossen werden kann.

Im Ergebnis haben Tierhalter nun auch in diesen Regionen und somit nunmehr landesweit die Möglich­keit, Zuwendungen für die Realisierung von über den Grundschutz hinausgehenden Präventionsmaßnahmen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwen­dungen zur Vermeidung oder Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (Förderrichtlinie Wolf – FöRLWolf M-V) zu erhalten.

Nach Ablauf einer Übergangszeit von sechs Monaten muss allerdings auch in diesen neu hinzugetretenen Gebieten zumindest ein Grundschutz installiert sein, um im Falle eines Rissvorfalls auch weiterhin Ausgleichs­zahlungen erhalten zu können. Innerhalb der genannten Übergangszeit von sechs Monaten kann ein durch einen Wolf verursachter Schaden in den nun neu in das „Wolfs­ge­biet“ bzw. in die Förderkulisse aufgenommen­en Gebieten auch ohne entsprechenden Grundschutz ausgeglichen werden.

Kostenlose Termine zu den Themen Herdenschutz- und Präventionsberatung können unter der Nummer 0171-727 06 24 vereinbart werden. Wolfssichtungen, bevorzugt mit Foto- oder Videodokumentation, können weiterhin an das landesweite Monitoring unter der E-Mailadresse stier@wildundforst.de oder telefonisch unter 0171-485 97 89 gemeldet werden.

Vorfälle mit der Beteiligung von Wölfen (z.B. Schadens­fälle bei Nutztieren oder Nahbegegnungen) werden sieben Tage die Woche durch die zentrale Koordination Wolf M-V unter der Telefonnummer 0170-7658887 aufgenommen und bearbeitet.

Diese Kontaktdaten sowie weitere Informationen zur Thematik finden Sie auch auf der Webseite des Landes zum Thema Wolf https://wolf-mv.de/.

Änderungen im Landesplanungsgesetz

Meyer: Ausweisung von Windeignungsgebieten bleibt in Verantwortung der regionalen Planungsverbände

Schwerin – Im Landtag ist heute die Änderung des Landesplanungsgesetzes diskutiert worden. Dabei geht es unter anderem um die Festlegung von Flächen für Windenergieanlagen.

„Wir haben im Februar 2023 im Kabinett mit dem Planungserlass Wind festgelegt, dass die Zuständigkeit für die Ausweisung der Windenergiegebiete weiterhin bei den regionalen Planungsverbänden verbleibt und in allen vier Planungsregionen gleichermaßen 2,1 Prozent der Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden müssen.

Ich halte diese Regelung für wichtig, um direkt vor Ort über regionale Besonderheiten zu diskutieren und bei der Festlegung von Windeignungsgebieten zu berücksichtigen. Das erhöht die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie. Sollte sich abzeichnen, dass ein regionaler Planungsverband die Planungen nicht rechtzeitig schafft, können wir als oberste Landesplanungsbehörde die Planung übernehmen und zu Ende führen.

Das ist aber nur eine Notfalloption. Deshalb haben wir ein umfassendes Projektmanagement und Monitoring eingeführt und sind im engen, regelmäßigen Austausch mit den Ämtern für Raumordnung und Landesplanung zur Einhaltung der Zeitpläne“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Bundes-Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) aus dem Jahr 2022 gibt den Ländern verbindliche Flächenziele vor, die für den Ausbau der Windenergie an Land benötigt werden, um die Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu erreichen.

Danach muss jedes Bundesland einen prozentualen Anteil der Landesfläche für Windenergie an Land ausweisen. Mecklenburg-Vorpommern ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,1 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen.

Länder, in denen die Windenergiegebiete auf der Ebene der Regionalplanung ausgewiesen werden, müssen ihren Flächenbeitragswert auf die zuständige regionale Planungsebene herunterbrechen und die landesspezifischen Ziele in verbindlicher Form an die nachfolgende Planungsebene weitergeben.

Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes wird in einem Landesgesetz festgelegt, dass die vom Bund festgelegten Flächenziele erreicht werden müssen. Im Landesplanungsgesetz wird zudem die Möglichkeit verankert, dass regionale Planungsverbände untereinander vertragliche Vereinbarungen darüber abschließen können, mit denen sich eine Planungsregion gegenüber einer anderen Planungsregion verpflichtet, mehr Fläche als erforderlich für die Windenergie auszuweisen.

Sobald entsprechende Gebietsfestlegungen getroffen wurden, kann der Flächenüberhang der einen Region der anderen Region für die Zielerreichung angerechnet werden.

„Damit ermöglichen wir den regionalen Planungsverbänden individuelle und flexible Lösungen. Das kann beispielsweise in der Planungsregion Rostock hilfreich sein, da sie aufgrund luftverkehrsrechtlicher und artenschutzrechtlicher Beschränkungen über ein vergleichsweise geringeres Flächenpotenzial verfügt“, sagte Meyer.

Außerdem werden Anpassungen des Landesplanungsgesetzes an das durch den Bundesgesetzgeber mehrfach geänderte Raumordnungsgesetz (ROG) vorgenommen. Dies betrifft insbesondere Änderungen zur weiteren Beschleunigung, Modernisierung und Digitalisierung der Planungsprozesse sowie zur Erhöhung der Planungssicherheit.

„Mit der Gesetzesnovelle wird auch das Ziel der Deregulierung verfolgt: Überall dort, wo eine Bundesregelung alles Erforderliche erschöpfend regelt, wird auf eine gleich oder ähnlich lautende Landesregelung verzichtet“, sagte Meyer.

Anträge auf Zielabweichung nach dem Raumordnungsgesetz sind bei der obersten Landesplanungsbehörde zu stellen. Diese entscheidet im Einvernehmen mit den jeweils berührten Fachministerien, ob die Zielabweichung im Einzelfall aufgrund veränderter Tatsachen und Erkenntnisse nach raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist oder wegen übergeordneter Bundes- oder Landesinteressen oder der Berührtheit der Grundzüge der Planung zurückgewiesen werden muss.

Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass es sich bei einer Zielabweichung um eine Entscheidung im Einzelfall handeln muss, zu der die fachlich berührten Ressorts gegenüber der obersten Landesplanungsbehörde ihr Einvernehmen erklären.

So können gewichtige öffentliche Interessen des Landes an einer geordneten nachhaltigen Raumentwicklung gewahrt bleiben, wie etwa der Schutz der Moore, der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für den Aspekt der Ernährungssicherheit oder auch der Entwicklung nachhaltiger Industrie- und Gewerbestandorte.

„Die Regelung legt fest, dass das Einvernehmen im internen Verhältnis der zu beteiligenden Fachministerien als erteilt gilt, wenn es nicht innerhalb eines Monats versagt wird. So erreichen wir weitere Beschleunigungen im Verfahren“, sagte Meyer.