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Kategorie: Natur und Umwelt

Hotspot 28 – Forum der Vielfalt

1,2 Millionen Euro für den Schutz von Lebensräumen an der Ostseeküste

Travemünde – Weiterhin großen Handlungsbedarf beim Schutz von Küstenlebensräumen als Brut- und Rastgebiete für Küsten- und Wiesenvögel sieht Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus. Heute nimmt er an der Auftaktveranstaltung des länderübergreifenden Naturschutzgroßprojekts „Hotspot 28 – Forum der Vielfalt“ in den Räumen der Naturwerkstatt Priwall in Travemünde teil.

Anhand bundesweit vorliegender Daten wurden für Deutschland 30 Hotspots der biologischen Vielfalt mit einer besonders hohen Dichte und Vielfalt charakteristischer Arten, Populationen und Lebensräume ermittelt. Sie nehmen etwa 11 Prozent der Landesfläche ein.

Mecklenburg-Vorpommern hat insgesamt vier solcher Hotspot-Regionen, die ganz oder teilweise in MV liegen. Die Region „Hotspot 28“ umfasst rund 700 Quadratkilometer und erstreckt sich über die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Dazu Minister Backhaus: „Das Gebiet gehört zu den wichtigsten Naturschätzen Deutschlands und besitzt auch international Bedeutung als westlichster Ostseeküstenrastplatz der ostatlantischen Vogelzugroute. Von nationaler Bedeutung sind die Brut- und Rastgebiete für Küsten- und Wiesenvögel in der Wismar-Bucht sowie dem Trave-Ästuar. Diese bilden mit einem vielfältigen Mosaik von Küstenformationen sowie ausgedehnten Salzwiesen, Dünen, Windwatten und trockenrasen-geprägten Uferhängen der Untertrave eine vielfältige und artenreiche Landschaft.

Für den Erhalt der Artenvielfalt und den Schutz des Klimas ist es von zentraler Bedeutung, dass wir die naturschutzfachlichen Qualitäten dieser Regionen erhalten und optimieren. Im Projekt „Hotspot 28“ sind eine Vielzahl an Maßnahmen vorgesehen, zum Beispiel die Renaturierung von Dünenlandschaften und Waldmooren, das Habitatmangement auf Inseln, Salzwiesen und Trockenrasen, Flächensicherung am Grünen Band, integrierter Artenschutz in Agrarlandschaften sowie Bildungsprojekte zu Land und Wasser.

Der Schlüssel für das Gelingen solcher Vorhaben ist aus meiner Sicht, die Menschen aus der Region aktiv in diese Aufgaben einzubeziehen, denn was sie kennen und schätzen, sind sie bereit zu schützen. In den Hotspot-Regionen ist dieser Verbundgedanke zentraler Bestandteil der Zusammenarbeit. Das begrüße ich sehr. Bei allen großen Naturschutzprojekten geht es aber auch darum, bereits laufende Maßnahmen zu verstetigen und nachhaltige Strukturen zu etablieren. Hierzu wird von Mecklenburg-Vorpommern im ‚Hotspot 28‘ u.a. die Einrichtung einer Naturschutzstation verfolgt.“

Verbundpartner im Projekt „Hotspot 28 – Forum der Vielfalt“ sind der Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V. als Koordinator, sowie die Stiftung Umwelt- und Naturschutz M-V , der BUND Mecklenburg-Vorpommern, die Gemeinde Ostseebad Insel Poel und die Hansestadt Lübeck. Im Fokus stehen Maßnahmen für die bedrohte Vielfalt im Agrarbereich innerhalb des Hotspot-Gebietes und die Flächensicherung am Grünen Band.

Das Vorhaben wird mit rund 950.000 Euro aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt (besteht seit 2011) und jeweils 113.000 Euro Landesmitteln aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gefördert. Davon finanziert werden sollen u.a. Kommunikationskonzepte, Habitatverbesserungen und Personalstellen.

Zerbrechlichkeit der Natur

Glasarche 3 ankert in Schwerin

Schwerin – Ab 16. Februar erwartet Einheimische und Besucher Schwerins ein ganz besonderes Highlight: Das Kunstprojekt Glasarche 3 wird auf den Marstallwiesen gegenüber vom Schloss vor Anker gehen. Die Glasarche3 ist ein zweiteiliges Ensemble aus Holz und Glas. Ein gläsernes Boot ruht in einer fünf Meter großen Hand aus Eichenholz. Das Kunstprojekt wurde 2015/2016 vom Landschaftspflegeverein Mittleres Elstertal e.V. (Zeitz, Sachsen-Anhalt) ins Leben gerufen.

„An einem der schönsten Orte der Landeshauptstadt, den Marstallwiesen, gleich gegenüber vom Schloss, macht sie auf die Zerbrechlichkeit der Natur aufmerksam. Sie steht gleichzeitig für die Verantwortung eines jeden Menschen, sich für den Erhalt unseres Ökosystems einzusetzen. Denn aus meiner Sicht ist heutzutage der Schutz unserer Umwelt und der natürlichen Ressourcen eins der drängendsten Themen. Jeder kann und sollte etwas dafür tun, dass unsere Erde auch noch für die kommenden Generationen lebenswert bleibt“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV.

Mecklenburg-Vorpommern will seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten und für die Verbindlichkeit ein Klimaschutzgesetz verabschieden, das sowohl konkrete Ziele, etwa für die Sektoren Energie, Verkehr, Gebäude, Industrie sowie Land- und Abfallwirtschaft umfasst, als auch die Vorbildwirkung der Landesregierung einschließt.

„Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, das Land MV bis 2040 und die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu machen. Das Gesetz entsteht im Rahmen eines Beteiligungsprozesses, den es so noch nie in MV gegeben hat. Er geht dem Gesetzgebungsverfahren voraus. Dafür stehen meine Fachleute mit der Fachöffentlichkeit und mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern in einem intensiven Austausch.

Ziel ist es, belastbare und vor allem realistische Klimaschutzziele zu formulieren. Erste Ergebnisse werden ab dem Frühjahr auf mehreren Regionalkonferenzen im ganzen Land diskutiert. Interessierte können unter Klimaschutzgesetz MV (mitdenken.online) konkrete Vorschläge und Ideen online einbringen. Ich sehe es als unsere Pflicht an, möglichst viele Menschen in diesen Prozess einzubeziehen, um eine große Akzeptanz für das Gesetz und den Klimaschutz insgesamt zu erreichen“, betonte Backhaus.

Ein weiteres zentrales Anliegen der Landesregierung ist die Wasserversorgung. Es geht darum, die Trinkwasserversorgung im Land zu erhalten und für nachfolgende Generationen zu sichern. MV entwickelt daher – parallel zur Nationalen Wasserstrategie des Bundes – eine spezifische Wasserstrategie für unser Land. Ziel ist es, diversen Problemlagen für die Zukunft zu begegnen, sei es Hochwasser, Starkregen oder Niedrigwasser durch Dürren.

Die Sicherung von ausreichendem und sauberem Wasser hat Priorität. Für die Trinkwasserversorgung hat die Landesregierung zusammen mit zahlreichen Akteuren in 2022 eine Trinkwasserschutzkonzeption entwickelt. Eine Änderung des Landeswassergesetzes wird in 2023 auf den Weg gebracht“, erklärte Backhaus. „Wasser ist Leben – Wasser ist das wichtigste Lebensmittel“, so der Minister. „Doch der wertvolle Rohstoff, steht nicht endlos zur Verfügung, das müssen wir verstehen.“

Vor diesem Hintergrund passe die Skulptur wirklich ausgenommen gut nach Schwerin. „Wir wollen mit diesem wunderbaren Kunstobjekt zum Nachdenken über die Nachhaltigkeit der eigenen Lebensweise anregen. Es geht dabei vor allem darum, die Natur aus einem anderen Blickwinkel zu sehen und neu zu entdecken. Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher des Landes sind herzlich eingeladen, die Glasarche an Ort und Stelle auf sich wirken zu lassen“, wirbt Minister Backhaus für das Kunsterlebnis.

Planungserlass Wind-an-Land

Kriterien für Windenergiegebiete in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Reinhard Meyer und Klima- und Umweltminister Till Backhaus haben in Schwerin im Rahmen einer Landespressekonferenz (LPK) einen „Planungserlass Wind-an-Land“ vorgestellt.

Dieser regelt die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss für unsere zukünftige klimaneutrale und krisensichere Energieversorgung deutlich beschleunigt werden. Aus diesem Grund ist der Planungserlass Wind-an-Land erarbeitet worden. Wir haben jetzt klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete vorgegeben.

Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Verantwortlichkeit für die Planung der Windenergiegebiete bei den Regionalen Planungsverbänden bleibt und gleichzeitig Prozesse beschleunigt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Flächenausweisung gleichmäßig in den Regionen verteilt erfolgen – jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche sollen ausgewiesen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Aus meiner Sicht ist der Ausbau der Windenergie als Bestandteil der Energiewende für unser Bundesland in mehrfacher Hinsicht eine Zukunftsfrage: Er ist notwendig, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Er dient der Energiesicherheit, weil sich MV und Deutschland unabhängig von Energieimporten macht.

Er verschafft uns einen Standortvorteil, da die ausreichende Verfügbarkeit von Energie für die wirtschaftliche Entwicklung von zentraler Bedeutung ist. Und er sorgt für den sozialen Ausgleich, da nur ausreichende heimische regenerative Energie auf Dauer bezahlbar ist“, ergänzte Klima- und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus, dessen Ressort für die Genehmigung von Windenergieanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern zuständig ist.

Im konzentrierten Genehmigungsverfahren spielen laut Backhaus aber auch andere Aspekte wie der Artenschutz und der Denkmalschutz eine wichtige Rolle. Die Beteiligung einer Vielzahl von Behörden habe in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass Genehmigungsverfahren ins Stocken geraten sind.

Um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, hat das Umweltministerium M-V einen wichtigen Punkt gesetzt: „Die naturschutzrechtliche Bewertung bei der Zulassung von Windenergieanlagen wird hierzulande künftig von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt vorgenommen. Vorher lag sie bei den Landkreisen.

Ziel dieser Zuständigkeitsänderung ist es, dass die naturschutzrechtlichen Entscheidungen durch dieselbe Behörde getroffen werden, die auch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchführt, und dadurch das Verfahren effektiver und effizienter bewältigt werden kann. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass wir den Natur- und Artenschutz aushebeln, sondern, dass wir Klima- und Umweltbelange in Einklang bringen wollen.

Denn das eine funktioniert nicht ohne das andere. Deshalb haben wir bei der Ausweisung von Windenergiegebieten klare Ausschlusskriterien für besondere Schutzgüter durchgesetzt“, erläuterte Minister Backhaus.

Der vom Kabinett verabschiedete Kriterienkatalog sieht vor, dass verschiedene Bereiche des Landes für die Ausweisung von Windenergiegebieten ausgeschlossen sind. „Es sind Kriterien für besondere Schutzgüter definiert worden, das ist uns wichtig. Da geht es um Siedlungsabstände sowie um den Natur- und Landschaftsschutz, den Artenschutz, Wasser und Infrastruktur.

Im Ergebnis wären 4,43 Prozent der Landesfläche für die Ausweisung von Windenergiegebieten möglich. Das bietet den regionalen Planungsverbänden ausreichend Spielraum, um unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und Prioritäten auf die bundesgesetzlich vorgegebenen jeweiligen Flächen für Windenergiegebiete zu kommen“, sagte Meyer.

Bereiche, in denen landesweit keine Windenergiegebiete festgelegt werden – „Kriterien für besondere Schutzgüter“

Siedlungsabstände:

  • 1.000 Meter Siedlungsabstand zu Bereichen gemäß §§ 30 und 34 BauGB mit Wohn-, Erholungs-, Tourismus- und Gesundheitsfunktion,
  • 800 Meter Siedlungsabstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich.

Natur- und Landschaftsschutz; Wald, Moorschutz

  • Naturschutzgebiete, Nationalparke,
  • Biosphärenreservate,
  • Waldgebiete mit hoher bis herausragender Bedeutung der Schutz- und Erholungsfunktion, zusammenhängende Waldgebiete ab 500 Hektar, Waldkompensationspools und raumrelevante Flächen für Ersatzaufforstungen,
  • gesetzlich geschützte Biotope ab fünf Hektar Größe,
  • europäische Vogelschutzgebiete,
  • Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege,
  • tiefgründige Moore ab fünf Hektar.

Artenschutz

  • Nahbereiche der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten,
  • zentraler Prüfbereich des Schreiadlers.

Wasser

  • Binnengewässer aller Ordnungen,
  • zu sichernde Überschwemmungsgebiete einschließlich Hochwasser- und Küstenschutzanlagen mit den beiderseitigen Schutzstreifen,
  • innere Schutzzone (Zonen I und II) von Trinkwasserschutzgebieten und Vorranggebiete Trinkwasser.

Infrastruktur

  • militärische Liegenschaften und Anlagen einschließlich ihrer Schutzbereiche,
  • Flugplätze (Flughäfen und Landeplätze), einschließlich Bauschutzbereiche,
  • Wetterradar und Windprofiler einschließlich Schutzabstand 5 Kilometer,
  • Vorranggebiete Rohstoffsicherung.

Um die räumlichen Voraussetzungen für den benötigten weiteren Ausbau der Windenergie an Land zu schaffen, sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes vom 20. Juli 2022 verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor; das Gesetz ist am 01. Februar 2023 in Kraft getreten.

Festgelegt werden verbindliche Flächenbeitragswerte in Form von Zwischenzielen für 2027 und Gesamtzielen für 2032 für die einzelnen Bundesländer, die sich in der Summe auf zwei Prozent der Bundesfläche belaufen; für Mecklenburg-Vorpommern sind 1,4 und 2,1 Prozent der Landesfläche als Ziele vorgesehen.

„Wir gehen in Mecklenburg-Vorpommern in zwei Schritten vor. Der erste Teil mit landesweiten Ausschlusskriterien für besondere Schutzgüter ist heute vom Kabinett beschlossen und soll am 20. Februar im Amtsblatt veröffentlicht werden. Der zweite Teil wird im April folgen.

Dabei geht es um weitere Abwägungskriterien, zu denen unter anderem das Thema Denkmalschutz zählt. Hier gibt es noch weiteren Konkretisierungsbedarf zwischen den Ressorts“, sagte Meyer.

Backhaus wehrt sich gegen Dünge-Kritik

Berufsstand ist „mit im Boot“

Schwerin – Zu den Vorwürfen des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern gegenüber der Düngelandesverordnung nimmt der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wie folgt Stellung: „Die Debatte um die Düngelandesverordnung wurde von Anfang an emotional geführt. Das ist vollkommen nachvollziehbar, denn es geht nicht nur um wirtschaftliche Existenzen, sondern auch um die Versorgung der Gesellschaft mit gesunden und hochwertigen Lebensmitteln.

Ich muss mich allerdings sehr wundern, dass immer wieder Unwahrheiten verbreitet werden, die jeglicher fachlicher Grundlage entbehren und nicht nur die Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diskreditieren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürgern falsch informieren und verunsichern.

Fakt ist, wir haben ein Problem mit Nitrat im Grundwasser und das weiß auch der Bauernverband. Selbst das vom Verband eigens in Auftrag gebene Gutachten weist für einen Großteil der mit Nitrat belasteten Grundwassermessstellen des Landes aus, dass die Zustromgebiete in den allermeisten Fällen zwischen 80 und 100 Prozent landwirtschaftlich genutzt werden. Was gibt es da noch zu diskutieren?

Wir müssen endlich ins Handeln kommen und zwar gemeinsam. Mir geht es dabei nicht um die Schuldfrage – das habe ich immer wieder betont. Denn wir alle profitieren von der harten Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte. Wir alle brauchen Lebensmittel zum Leben. Wir brauchen aber ebenso sauberes Wasser, gesunde Böden, reine Luft und intakte Naturlandschaften.

Insofern liegt es für mich auf der Hand, dass wir zum Schutz des Klimas und unserer Umwelt gemeinsam Verantwortung übernehmen. Das funktioniert eben nicht ohne Einschränkungen für alle Beteiligten.“

Einzelne in den Medien aufgegriffene Aussagen kommentiert das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt wie folgt:

1)

„Knapp 200 Landwirte hatten vor allem die zugrunde gelegten Messstellen angezweifelt, gegen das Verfahren geklagt – und Recht bekommen.“

Das ist falsch: Das Urteil ist nicht wegen der zugrunde gelegten Messstellen gefällt worden: Das Oberverwaltungsgericht Greifswald sah einen Verfahrensschritt bei der Gebietsausweisung nicht angewandt.

2)

„Die Bauern bringt vor allem das Ausweisungsverfahren für die Roten Gebiete auf die Palme. So waren binnen vier Jahren durch neue Bewertungsverfahren plötzlich einstige Rote Gebiete beispielsweise auf der Insel Poel und auf Rügen gänzlich aus der Liste der nitratbelasteten Regionen herausgefallen.“

Das ist falsch: Die Insel Poel war weder zur DüLVO 2019, 2020 noch 2022 rotes Gebiet. Fraglich ist, warum sich darüber beschwert wird, dass auf Rügen jetzt weniger Flächen rot sind. Die Messstellen-Neubauten im Bereich Trent und Poseritz haben zu einer deutlichen Verkleinerung der roten Gebiete geführt. Diese Entwicklung ist im Sinne der Landwirtinnen und Landwirte.

 3)

„Dazu sollen beispielsweise mit Wasserversorgern Kooperationsvereinbarungen für mehr Trinkwasserschutz geschlossen und Felder in Trinkwasserschutzgebieten aus der intensiven Produktion genommen werden.“

„Die Düngeverordnung werde diesem Ziel aber nicht gerecht, kritisierte der Bauernpräsident.“

 […]

„Landwirte, die sich für den Trinkwasserschutz engagierten, müssten auch honoriert werden, forderte Kurreck.“

„Anreize und Motivation sind besser als Restriktionen und Bestrafung.“

Weder die Düngeverordnung noch die Düngelandesverordnung können diesem Ziel gerecht werden, da sie verpflichtende Instrumente mit Ge- und Verboten sind. Die Kooperationen sind freiwillig, können also nur über die Anforderungen der DüV und DüLVO hinausgehen. Die Herausnahme der intensiven Produktion in Trinkwasserschutzgebieten ist auch kein Gegenstand, der in der DüV und DüLVO geregelt werden kann.

Es geht zudem nicht nur um den Trinkwasserschutz (Schutzgut Mensch), sondern auch um das Schutzgut Umwelt, insbesondere die Eindämmung der Eutrophierung der Oberflächengewässer, die auch vom Grundwasser gespeist werden.

 4)

„Sie sei vielmehr „ein Mittel zur Abstrafung von Landwirten, die das Pech haben, in bestimmten Regionen zu wirtschaften“.“

Das ist falsch: Die Gebietsausweisung der DüLVO 2022 beruht auf nachvollziehbaren Daten von 824 geeigneten Messstellen im Land, die in das in MV anwendbare und wissenschaftlich fundierte deterministische Berechnungsverfahren „Inverse Distance Weighting“ (IDW) zur Abgrenzung der zu den belasteten Messstellen gehörenden Flächen einfließen.
Es gibt auch nach Stand von Wissenschaft und Forschung keine Zweifel daran, dass die landwirtschaftliche Düngung Hauptursache für die Nitratbelastung der Gewässer ist.
Auch die Daten zur Emissionssituation in M-V bestätigen die hohen Nitrateinträge in die Gewässer.

 5)

„Oft sei unklar, woher die Nitratbelastungen stammten.“ […]

„Vor allem sehen die Bauern das Verursacherprinzip in der neuen Verordnung nicht ausreichend berücksichtigt.“

Die Debatte um die Verursachergerechtigkeit ist eine Scheindebatte, die zum einen darüber hinwegtäuscht, dass es um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung geht und die zum anderen suggeriert, dass die „wahren“ Verursacher wirklich ausgemacht werden könnten. Das ist mit Blick auf die flächenhaft diffusen Einträge schlichtweg unmöglich. Auch wird dieses Prinzip bei der Gebietsfestlegung anhand der Nitratwerte im Grundwasser von der EU ganz klar abgelehnt.  Sie hält allenfalls verursacherbezogene Ausnahmeregelungen bei den Maßnahmen, die in den mit Nitrat belasteten Gebieten gelten, für möglich. Allerdings lässt sie sich erst einmal nachweisen, dass die in Deutschland getroffenen Maßnahmen positive Auswirkungen auf die Nährstoffbelastung der Gewässer haben.

Betreiber eines Campingplatzes gesucht

Schwerin – Das Nationalparkamt Vorpommern und die Stiftung Umwelt- und Naturschutz M-V (StUN M-V) suchen mit einer öffentlichen Bekanntmachung nach potenziellen Betreibern, die den Campingplatz bei Prerow im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft pachten und nationalparkgerecht entwickeln wollen. Im nächsten Schritt werden ausgewählte Interessenten um die Erstellung eines Konzeptes gebeten.

Die Bekanntmachung wird bis zum 10. März 2023 auf den Internetseiten der StUN M-V und des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft veröffentlicht.

Mit der langfristigen Verpachtung soll ein qualitativ hochwertiger Campingbetrieb gewährleistet werden, der die Schutzziele im Nationalpark und europäischen Vogelschutzgebiet ebenso berücksichtigt, wie die Kriterien der ECOCAMPING-Zertifizierung. Weitere Ziele sind eine wirtschaftlich stabile Situation, Familien­freundlichkeit, der Erhalt von Arbeitsplätzen und eine gesicherte Infrastruktur-, Dienstleistungs- und Servicequalität (BVCD/DTV-Zertifikat).

„Erwartet wird ein Konzept, das in jeder Hinsicht Modellcharakter besitzt. Dabei spielen neben der Verbindung von Tourismus und Naturschutzzielen auch eine klimaneutrale Bauweise und Energieversorgung eine Rolle“, erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus und ergänzt:.

„Die Bekanntmachung beschreibt unter anderem die Rahmenbedingungen zur Pachtfläche, zum Rückbau­plan, zur Verkehrslenkung und Sicherheit, zu Umwelt­auflagen sowie zu Schutzmaßnahmen angrenzender Naturbereiche. Die aktuell etwa 20 Hektar verpachtete Campingfläche wird sich zum 1.1.2033 um einen geschützten Dünenbereich (Areal H) auf 17,8 Hektar verringern. Weitere Dünenflächen erfahren bereits  früher mehr Schutz, indem in einem angrenzenden Areal (G) 50% der Stellplätze reduziert werden.

Die Strandfläche wird auch künftig öffentlich nutzbar bleiben und auch der Waldcharakter bleibt erhalten und die Wälder können über die Wege weiterhin erreicht werden“, so Minister Backhaus.

Der bekannte traditionelle Campingplatz am Prerower Nordstrand wurde 1990 Bestandteil des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft. Sein Fortbestand war in der Nationalparkverordnung mit einer Begren­zung der Stellplatzzahl gesichert. Eine nationalpark­gerechte Entwicklung des Campingplatzes und die Einhaltung europäischen Naturschutzrechtes konnten seitdem nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet werden. Mit Übernahme großer Teile des Gebietes durch das Land M-V und durch die Landesstiftung kommt dieses seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach und wird die Schutz- und Nutzungsinteressen schritt­weise annähern. Das Nationalparkamt Vorpommern hat in Abstimmung mit der StUN M-V die Bekanntmachung herausgegeben und erwartet bis zum 10. März die Interessenbekundungen.

Für Fragen steht das Nationalparkamt Vorpommern und die Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.

Wertholz-Submission des Landes am 26.01.2023

Malchin – Am 26. Januar findet in Malchin die diesjährige Wertholz-Submission des Landes Mecklenburg-Vorpommern statt. Bereits seit 1992 führt die Landesforstverwaltung jährlich diesen Wertholztermin durch, bei dem die besten Holzqualitäten unseres Landes meistbietend verkauft werden. Nach 28 Jahren als Versteigerung wird der Termin seit dem Jahr 2020 als Submission (Verkauf nach schriftlichem Meistgebot) ausgerichtet.

Das diesjährige Angebot umfasst insgesamt 531 Festmeter Laubwertholz von 12 verschiedenen Baumarten, davon stammen 104 Festmeter aus Kommunal- und Privatforsten des Landes. Den Hauptanteil des Holzes stellt mit 401 Festmeter erneut die Baumart Eiche.

Aber auch Esche, Buche, Ahorn, Erle und Vogelkirsche sind mit teils nennenswerten Mengen vertreten. Neben der Landesforstanstalt als Hauptan-bietender sowie zwei Bundesforstbetrieben beteiligen sich auch acht kommunale und private Waldbesitzende des Landes mit Werthölzern am diesjährigen Meistge-botstermin. Unter ihnen befinden sich die Städte Rostock und Greifswald.

„Die Spitzenpreise vieler Baumarten können sich auch bundesweit sehen lassen. Beim letztjährigen Wertholz­termin konnten die beteiligten Waldbesitzenden unseres Landes einen Erlös von insgesamt ca. 527.000 Euro erzielen. Ich würde mich freuen, wenn sich künftig noch mehr Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer unseres Landes an der Wertholz-Submission beteiligen“ so Forstminister Dr. Till Backhaus.

Die auf der Submission angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie Verwendung finden. Die Kaufinteressierten erwartet ein vielfältiges Angebot, welches zentral auf dem Wertholzplatz Nossentiner Heide lagert und seit dem 02. Januar 2023 besichtigt werden kann.

Der Submissionskatalog wurde an Kaufinteressierte aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland gesandt und steht zudem auf der Homepage der Landesforstanstalt unter www.wald-mv.de als Download zur Verfügung.

Die Öffnung der schriftlichen Gebote erfolgt am 26.01.2023 ab 09.00 Uhr in der Zentrale der Landes­forstanstalt. Bei einer beabsichtigten Teilnahme von Anbietenden bzw. Kaufinteressierten bittet die Submissionsleitung um eine vorherige Information (Tel. 03994 / 235 210).

Die Ergebnisse der Submission werden ab 27.01. vom Ministerium bekanntgegeben.

Backhaus: Fangverbot Aal ist unverhältnismäßig

Schwerin – Kürzlich verhängte der Ministerrat für die Freizeitfischerei ein Aalfangverbot in allen Meeres- und Küstengewässern der Union. „Das ist absolut unverhältnismäßig“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, der sich dazu mit dem Landesanglerverband MV und dem Ostseeangelverband Wismar e.V. verständigte.

„Bisher galt für den Aal in den Meeres- und Küstengewässern der EU eine dreimonatige Schonzeit. Sie galt für die Erwerbs- und Freizeitfischerei und wurde nach Maßgabe der Mitgliedstaaten festgelegt. Nun wurde gleich das schärfste Schwert gezogen und ein ganzjähriges, EU-weites Fangverbot erlassen“, stellte der Minister fest. Er kritisierte, dass die Maßnahme bereits auf Bundesebene nicht angemessen mit den Ländern abgestimmt worden war.

„Man hätte zweifellos weniger restriktive, aber dennoch effektive Maßnahmen ergreifen können, darunter eine Ausdehnung der Schonzeit korrespondierend zur Berufsfischerei, Tagesfangbegrenzungen – so genannte Baglimits, wie bereits bei Dorsch und Lachs – oder auch eine europaweite Verständigung über höhere Mindestmaße“, sagte der Minister.

„Darüber hat die Bundesregierung nicht mit dem nötigen Vorlauf und unter Einbindung der politischen Ebene gesprochen. Ärgerlich ist dabei, dass auch fachliche Argumente der Länder, die sich aus mehr als zehn Jahren wissenschaftlicher Begleitforschung und Erfahrungen aus dem Aalmanagement ergeben, nicht gehört werden“, kritisierte er.

Gleichzeitig äußerte Backhaus grundsätzliches Einverständnis, dass nach wie vor gezielte Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten erforderlich sind. „Genau dafür gibt es beim Aal eine gesonderte EU-Verordnung. Sie stellt die Grundlage für das in Deutschland etablierte und nach Flussgebietseinheiten strukturierte Aalmanagement da.

Nunmehr eine derart strenge Maßnahme wie ein totales Fangverbot für die Freizeitfischerei auf Aal über den Umweg einer TAC- und Quotenverordnung zu erlassen, diskreditiert die EU-Aalverordnung als eigentliches Hauptinstrument ebenso wie die Aktivitäten der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nach bestem Wissen und Gewissen wahrgenommenen Verantwortlichkeiten.“

Demnächst wolle die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern zur Umsetzung der für die Erwerbsfischerei ebenfalls erweiterten Schonzeit sowie über den besseren Schutz des Aals auch in den Binnengewässern führen. „Ich werde dies zum Anlass nehmen, die offensichtliche Diskriminierung der Angler anzusprechen. Außerdem werde ich deutlich machen, dass wir an dem bisherigen Aalmanagement in Deutschland grundsätzlich festhalten wollen.

Wer den langen Lebenszyklus des Aals kennt, muss einfach die nötige Geduld aufbringen, um zu prüfen, ob die bisherigen Maßnahmen Ergebnisse zeitigen. Gerade vom Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns, wo nun ein totales Fangverbot gilt, haben wir Signale für erste signifikante Verbesserungen des Bestandes – das muss man jetzt endlich auch mal zur Kenntnis nehmen!“, stellt Dr. Backhaus heraus.

Was den Binnenbereich betrifft, so könne über vernünftige Maßnahmen immer geredet werden. Fangverbote auf die Binnengewässer auszudehnen, lehnt der Minister allerdings ab.

„Besonders beim Aal stellen wir eine hohe Sensibilität der Anglerschaft fest, die sich umfassend zum Schutz der Fische engagiert. Kernelement ist der Besatz. Jedoch reichen die Aktivitäten deutlich darüber hinaus, wenn es um die Verbesserung der Habitate, Fischwandereinrichtungen und die Einbettung in übergreifenden Artenschutz im und am Gewässer geht.

Der Landesanglerverband ist schließlich auch Naturschutzverband. Und das macht er mit Tausenden Stunden ehrenamtlicher Aktivitäten seiner Mitglieder und finanziellen Beteiligungen beim Besatz sehr deutlich“, würdigte Dr. Backhaus.

Zwischen 2019 und 2022 ist der jährliche Zuschuss des Landes aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds für Aalbesatz noch gestiegen: von rund 176.000 Euro auf 242.600 Euro. Dieses Jahr sind 246.000 Euro vorgesehen. Von 2009 bis 2022 sind die heimischen Gewässer mit 11,64 Millionen vorgestreckten und 10 Millionen Glasaalen besetzt worden.

Das ist eine Investition von rund 4,37 Millionen Euro, finanziert aus 2,52 Millionen Euro EU-Mitteln, rund 775.000 Euro Landesmitteln sowie mehr als 1 Million Euro Eigenmitteln der Angler und der Binnenfischer.

Dabei gäbe es nicht nur die mit EU- und Landesmitteln gestützten Maßnahmen. Auch der LAV finanziere selbst und mit Partnern Vorhaben – beispielsweise über die Aalaktie. „Wer etwa nur den Kochtopfangler im Blick hat, verkennt die Bedeutung der Freizeitfischerei als Wirtschaftsfaktor ebenso wie aktiv gelebte Funktion der Angler als Schutzpatrone ihrer Gewässer.“

Backhaus: Besucherströme brauchen Lenkung

Wieck – Bis zu 4 Millionen Menschen besuchen pro Jahr den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Daher gibt es seit dem Sommer 2020 konkrete Überlegungen, die Besucherströme besser zu lenken und den Menschen mehr Orientierung beim Verhalten in der sensiblen Landschaft zu geben. Heute haben sich die Projektpartner (u.a. Deutsches Meeresmuseum, Nationalparkamt, Nationalparkförderverein, Tourismusverband FDZ, Kurverwaltungen, Deutsche Naturfilmstiftung und die Bürgermeister der Gemeinden Wieck, Zingst und Prerow) in Wieck getroffen, um sich darüber auszutauschen, wie es auf dem Weg zum geplanten Nationalpark-Infonetzwerk weitergehen soll.

„Im Zusammenspiel von Nationalpark, Region und Tourismus ist es wichtig, Synergien zu finden und zu entwickeln. Die kann ein neu und breit gedachtes Informationsnetzwerk sein, das den Nationalpark vielerorts sichtbar und verständlich macht und die Region weiter zusammenschmiedet. Für ein solches Projekt sind die von meinem Haus bereitgestellten 100.000 Euro sicher gut angelegt“, sagt Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Großes gelingt nur, wenn alle an einem Strang ziehen, dies wird gerade auf dieser Halbinsel immer sichtbarer. Ich bin froh und auch ein bisschen stolz darauf, dass wir als Land, mit Unterstützung der Kommunen, der Naturschützer und Touristiker, ein Projekt umsetzten, an dem einige gescheitert sind und dass viele für unlösbar gehalten haben. Der Inselhafen in Prerow ragt inzwischen unübersehbar aus der Ostsee heraus, als Meilenstein für Regional- und Nationalparkentwicklung hier auf der Halbinsel und als Beispielprojekt weit über unsere Landesgrenzen hinaus. Der Bau schreitet voran, auch in diesen schwierigen Zeiten.

Auch eine weitere Baustelle, das Regenbogencamp, ist sichtlich in Bewegung geraten. Im Interessenkonflikt zwischen touristischer Nutzung mit Historie und dem Schutz einer besonderen Küstenlandschaft sind innovative zukunftsweisende Lösungen gefragt. Inzwischen sind hier Dünenbereiche wieder das, was sie per Gesetz sein müssen: geschützte Biotope, in denen Natur Natur sein darf.

Daneben läuft das größte Renaturierungsvorhaben im Nationalpark in der Sundischen Wiese, für das ebenfalls immer wieder Interessen abgewogen und ausgeglichen werden müssen. Das heißt, zwischen Schutzzielen für Arten und Prozesse, den Bedingungen für eine langfristige Beweidung, ebenso Möglichkeiten des Naturerlebens und nicht zuletzt für den Moorschutz. Dies geschieht auch mit Blick auf die Moore von morgen, in dieser Region, die wir zum Schutz des Klimas unbedingt brauchen.

Die zukunftsweisende Koexistenz zwischen Naturschutz und Tourismus verlangt nach immerwährendem Aufklären und Sensibilisieren. Dies kann nur als gemeinsame Aufgabe gelöst werden, die auch bei Gemeinden und Kurbetrieben gesehen wird. Für das Nationalpark-Informations-Netz ist dies geschehen, mit finanzieller Starthilfe des Landes.

Für die nächsten Schritte sind Kreativität und Engagement gefragt und zwar von allen. Ich freue mich den Weg mit den Projektpartnern gemeinsam weiterzugehen und bin zuversichtlich, dass hier etwas Beispielhaftes entstehen wird. Für die Besucherinnen und Besucher, vor allem auch der kommenden Generationen, für die Anwohnerinnen und Anwohner. Für den unschätzbaren Wert des Nationalparks und den Zusammenhalt in einer Nationalparkregion“, so Minister Backhaus.