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Kategorie: Natur und Umwelt

Riesenschaden durch Sturmtief „Nadia“

Schwerin – Das Sturmtief „Nadia“ hat auch in den Wäldern des Landes Mecklenburg-Vorpommern Spuren hinterlassen.

Nach einer ersten Schätzung der Landesforstanstalt wird im Gesamtwald gegenwärtig von einer Schadholzmenge von 300.000 bis 500.000 Festmeter ausgegangen. „Auch wenn wir die Anzahl der Bäume, die zu Boden gegangen sind, nicht ganz verlässlich schätzen können, so sind es doch deutlich über 100.000 Bäume. Das ist keine Katastrophe, aber doch eine beachtliche Menge“, resümierte Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt.

Beim Schadholz handele es sich überwiegend um Einzelwürfe und kleinflächige Würfe, betonte Backhaus. Vorrangig betroffen seien Fichten und Buchen. „Offensichtlich wirken sich hier auch noch die Schädigungen der vergangenen Trockenjahre im Wurzelbereich aus, so dass die Standfestigkeit beeinträchtigt ist “, sagte er weiter. Auch seien die östlichen Landesteile stärker von Sturmschäden im Wald betroffen als der Rest des Landes. Für die Beseitigung der Schäden sei der jeweilige Waldbesitzer zuständig.

„Mit dem geworfenen Holz kann ist ein erheblicher betriebswirtschaftlicher Schaden für unsere Forstbetriebe entstanden. Dieser begründet sich im Wesentlichen in höheren Aufarbeitungsaufwand“, schätzte der Minister die Lage ein. Die geworfenen Bäume werden in den kommenden Wochen je nach Sortiment als Sägeholz, Industrieholz oder Brennholz weitergenutzt.

Der Minister wies darauf hin, dass beim Betreten der Wälder besondere Vorsicht notwendig ist, da weiterhin hängende Bäume und Äste herunterfallen können. Das Freischneiden und Beräumen der Waldwege werde noch einige Wochen dauern.

Auch in den Wäldern der drei Nationalparke und den sieben Biosphärenreservaten des Landes hat „Nadia“ nur mäßige Schäden angerichtet. Es gab überwiegend Einzelwürfe oder Brüche an Bäumen, zum Beispiel im Darßwald oder im Bereich Osterwald/Sundische Wiese. Der Zingster Osterwald bleibt noch gesperrt bis die akuten Gefahren durch den technischen Dienst beseitigt sind.

„Verletzt wurde zum Glück niemand und auch die Schäden an der bestehenden Infrastruktur halten sich in Grenzen“, fasste Backhaus zusammen. Teilweise fielen Bäume auf Straßen, Wanderwege und Leitungen. In Lohme im Nationalpark Jasmund wurde zudem ein Teilabschnitt eines Bohlensteges durch umstürzende Bäume zerstört.

Durch Feuerwehr, örtliche Einsatzkräfte und Personal der Nationalparkämter sowie der Biosphärenreservate wurden die Straßen zwischenzeitlich beräumt, die Telefon- und Stromleitungen instandgesetzt sowie ein Teil der Wander- und Radwege wieder für Besucher zugänglich gemacht. Die vollständige Beräumung aller Wander- und Radwege wird aber noch einige Tage andauern, sagte Backhaus abschließend.

Wertholzverkauf mit Spitzenwerten

Malchin – Den Spitzenwert bei der am 27. Januar 2022 durchgeführten Wertholz-Submission des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Malchin erzielte eine Stieleiche aus dem Forstamt Schlemmin mit 2.407 Euro pro Festmeter. Den Zuschlag für den Stamm erhielt eine Holzagentur aus Nordrhein-Westfalen.

„Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 31. Wertholztermin unseres Landes, 595 Festmeter Laubwertholz von 10 Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Die Ergebnisse zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt und bundesweit nachgefragt ist. Ich würde mich freuen, wenn sich künftig noch mehr Waldeigentümer unseres Landes an dem Wertholztermin beteiligen“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt.

Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieter (472 Festmeter) beteiligten sich auch fünf kommunale und private Waldbesitzer des Landes mit 123 Festmeter. Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 488 Festmeter die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 23 Bietern eingegangen. Unternehmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie dem Ausland (Dänemark, Polen) erhielten Zuschläge. Bis auf einen Stamm konnte die gesamte Angebotsmenge verkauft werden. Die beteiligten Waldbesitzer des Landes erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 527.000 Euro.

„Sehr gut beboten wurde in diesem Jahr erneut die Eiche. Viele Einzelstämme erzielten hervorragende Preise. Mit rund 1.042 Euro pro Festmeter wurde bei der Eiche in diesem Jahr der höchste Durchschnittspreis aller bisherigen Meistgebotsverkäufe im Land erreicht. Der preisliche Aufwärtstrend aus den Vorjahren wurde somit eindrucksvoll bestätigt“, kommentierte Backhaus

Aber auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten beachtliche Preise für die Anbieter. So wurde zum Beispiel eine Ulme für 733, eine Vogelkirsche für 679 und eine Roteiche aus dem Forstamt Bad Doberan für 456 Euro pro Festmeter verkauft. Dieser Preis wurde bei den bisherigen Wertholzterminen in Mecklenburg-Vorpommern für die Roteiche noch nicht erreicht. Bei fast allen angebotenen Baumarten konnten die Anbieter teilweise deutlich höhere Durchschnittspreise als im Vorjahr erzielen.

Die an der Submission beteiligten Waldbesitzer waren mit dem Ergebnis insgesamt sehr zufrieden und bedanken sich bei den Bietern für das große Interesse und die abgegebenen Gebote. Auch die Landesforst M-V als Ausrichter und Hauptanbieter zeigte sich mit den Ergebnissen und der Käuferbeteiligung sehr zufrieden. Die angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie Verwendung finden.

Abrissmaßnahme am Hochufer Sellin

Insel Rügen – Mit rund 126.000 Euro per Sonderbedarfszuweisung unterstützt das Innenministerium den Abriss des ehemaligen Militärbunkers am Hochufer der Gemeinde Sellin im Landkreis Vorpommern-Rügen. Der Bescheid wurde an den Bürgermeister, Reinhard Liedtke übersandt.

Bereits im November letzten Jahres drohte der Hang im Strand- und Hochuferbereich witterungsbedingt abzurutschen. Auch das Gelände, auf dem der ehemalige Militärbunker steht, ist dem Risiko einer Hangrutschung ausgesetzt. Die Gemeinde und Sachverständige hatten daher vor Ort entschieden, den Militärbunker abreißen zu lassen, um eine Gefahr für Mensch und Leben abzuwenden.

Deshalb sind die Abrissarbeiten bereits im Gange.

Nitratbelastung der Gewässer

Backhaus: „Nitratbelastung der Gewässer ist reales Problem“

Schwerin  „Die Nitratbelastung in unseren Gewässern ist ein real existierendes Problem und keine Räuberpistole der Politik oder der Umweltverbände. Das belegen auch die Daten aus den zwischen 2016 und 2021 neugebauten Messstellen“ sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, heute in Schwerin auf einer Pressekonferenz zur Düngelandesverordnung.

Grundlage für die Erarbeitung der neuen Düngelandesverordnung 2022 bilden 84 von 552 Grundwassermessstellen im Land, die zu hohe Nitratgehalte aufweisen, erläuterte der Minister. Die erhöhten Konzentrationen beschränkten sich nicht auf bestimmte Regionen, sondern seien fast in jedem Grundwasserkörper enthalten (siehe Karte im Anhang). Die Messdaten belegen Backhaus zufolge auch hohe Werte von Ammonium und Phosphat. In vielen Grundwassermessstellen des Landes (77 Prozent) seien zudem Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden worden. Allerdings werde nicht an allen dieser Messstellen der Schwellenwert oder der Gesundheitlichen Orientierungswert überschritten, differenzierte er.

„Ich bin der festen Überzeugung, dass die Auswertung weiterer Messstellen die vorhandene Belastungssituation weiter bestätigen wird. Unser Problem sind nicht die Messstellen, sondern die wissenschaftlich belegte Belastung unseres Grundwassers und unserer Oberflächengewässer. Wer diese Situation verkennt, verkennt die Realität“, betonte Backhaus.

Er stellte klar, dass es ihm nicht darum gehe, mit dem Finger auf einzelne Betriebe oder gar den ganzen Berufsstand zu zeigen: „Wir müssen das Problem zusammen in den Griff kriegen, denn wir alle haben ein Interesse daran, dass weniger Dünger und Pestizide in den Naturkreislauf gelangen und Mensch und Umwelt nachhaltig schädigen. Dafür braucht es rechtliche Regelungen, die den aktuellen Problemen Rechnung tragen.“

Backhaus wehrte sich gegen den Vorwurf des Bauernverbandes, das Land sei bei der Erarbeitung der Düngelandesverordnung 2022 intransparent und willkürlich vorgegangen: „Meine Fachleute arbeiten wissenschaftlich korrekt und halten sich an die rechtlichen Vorgaben. Über alle Arbeitsschritte und Entscheidungen wurde der Berufsstand informiert.“

Auch in die Erarbeitung der alten Düngelandesverordnung 2020 sei der Bauernverband immer eingebunden gewesen, stellte Backhaus klar. Damals sei ein komplexes, zweistufiges mathematisches Verfahren angewandt worden (erste und zweite Binnendifferenzierung), durch das verhindert werden konnte, dass weite Teile der Landwirtschaftsfläche pauschal als „mit Nitrat belastet“ eingestuft wurden. Im Ergebnis wurden ca. 13 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche als nitratbelastet ausgewiesen. Das sind rund 181.000 Hektar in über 4.500 Feldblöcken.

Der Ländervergleich zeigt laut Backhaus, dass die Situation in Mecklenburg-Vorpommern damit keineswegs unverhältnismäßig war. In Sachsen seien aktuell 14,5 Prozent der Landwirtschaftsfläche von den verschärften Düngeregeln betroffen. Niedersachsen (31%), Nordrhein-Westfalen (23 %) und Rheinland-Pfalz (23 %) wiesen sogar größere Gebiete aus; Bayern und Hessen (jeweils 12 %) etwa genauso viel; dennoch wurde gegen die Verordnung 2020 Klage eingereicht.

Das OVG-Urteil hat zur Folge, dass eine mehrstufige Regionalisierung, wie sie bislang vorgenommen wurde, nun nicht mehr möglich ist. Der Anteil der roten Gebiete werde deshalb im neuen Verordnungsentwurf 2022 mit 46 Prozent deutlich höher ausfallen (ca. 628.000 ha). „Nun kommt der sprichwörtliche Bumerang zurück“, kommentierte Backhaus. Da das OVG-Urteil noch nichts rechtkräftig ist, gilt nach wie vor die Düngelandesverordnung 2020 (13 Prozent rote Gebiete).

Der Minister bedauerte in diesem Zusammenhang, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald – wie gestern bekannt wurde – der Beschwerde des Landes nicht gefolgt ist und das Klageverfahren gegen die Düngelandesverordnung 2020 an das Bundesverwaltungsgericht weitergeben hat. „Nur damit das einmal deutlich wird: Wir haben die Beschwerde eingereicht, damit sich die Lage für die Landwirte nicht noch weiter verschärft. Hätten wir nicht so gehandelt, wäre das OVG-Urteil inzwischen rechtskräftig und wir hätten keine Landesregelung mehr. In einem solchen Fall greift die Düngeverordnung des Bundes, wonach ab sofort 77 Prozent der Landwirtschaftsfläche in MV als nitratbelastetes Gebiet gelten würde.“

Der neue Verordnungsentwurf 2022 befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren und soll im März 2022 in Kraft treten, informierte Backhaus.

Abschließend betonte der Minister, dass die Reduzierung der Düngemengen durch andere Methoden ergänzt werden müsse: „Die Digitalisierung und das Smart Farming werden dazu führen, dass viel differenzierter und standortangepasster gedüngt wird. Zum Fortschritt bei der Technik gehört auch die Erhöhung der Lagerkapazität für organische Dünger, um auf wetterbedingte Einflüsse, zum Beispiel lange, kalte Winter, reagieren zu können. Auch die Landwirtschaft kann weitere Beiträge leisten, um Austräge von Nitrat zu reduzieren, etwa durch eine Erweiterung der Fruchtfolge oder den Anbau von Zwischenfrüchten. Hierzu zählt auch ein verändertes Düngeregime beim Winterweizen, da diese Kultur im Herbst vor der Winterruhe nur geringe Nährstoffmengen aufnehmen kann.“ Ebenso müssten wissenschaftliche Modellprojekte zur Praxisreife geführt werden. In einem Versuch an der Universität Rostock wurde gezeigt, dass aus Dränwässer (Sickerwasser), die durch einen Graben mit Hackschnitzeln geführt werden, vor dem Einleiten in die Vorflut 70 bis 90 Prozent des Nitrats herausgeholt werden konnte.

Parallel zu dem Klageverfahren in M-V läuft ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie. Bislang ist es dem Bund nicht gelungen die EU-Kommission vom deutschen Verfahren zu überzeugen. Schafft es Deutschland nicht, der Forderung der EU bis Mitte Februar 2022 nachzukommen, wird ein Zweitverfahren eröffnet. Es ist zu erwarten, dass Deutschland dann zur Strafgeldzahlung in Höhe von ca. 861.000 Euro pro Tag verpflichtet wird. Da die Strafgeldzahlung rückwirkend angesetzt würde, wäre nach derzeitiger Einschätzung heute bereits ein Betrag von 1 Milliarden Euro fällig. Jeder weitere Tag der Nichtumsetzung der EU-Nitratrichtlinie lässt diesen Betrag anwachsen.

Krise der Fischerei in M-V

Schwerin – Am 24.01.2022 hat der für Fischerei zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, mit Fischern und Verbandsvertretern über die Lage der Ostseefischerei gesprochen. Dabei war es dem Minister wichtig, die Dramatik der Lage nicht herunterzuspielen: „Es sind schlechte Zeiten für die Fischerei. Dass sich nach 30 Jahren des Bestehens der Verband der Kutter- und Küstenfischer auflöst, ist nur ein Beleg für die katastrophale Lage. Und dennoch hoffe ich auf einen Neuanfang, den zu gestalten wir jetzt beginnen wollen. Dabei werden wir einige Sofortmaßnahmen umsetzen und dann Schritte für die Entwicklung 2023 – 2026 vorbereiten. Deswegen habe ich auch Mitarbeitende aus dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittel­sicherheit und Fischerei (LALLF) und der Landes­forschung zu der Diskussion eingeladen“, so der Minister.

Bei den Soforthilfen, die diskutiert wurden, ging es unter anderem um Prämien bei zeitweiliger Einstellung der Fischerei. Diese Hilfen hätten sich seit 2017 bereits bewährt, so Backhaus. Aus Gründen der notwendigen Strukturanpassung könnten auch Prämien bei endgültiger Einstellung der Fischerei gezahlt werden. Bis zu 1,6 Mio. Euro stünden zur Verfügung, erklärt der Minister.

Als weitere Maßnahmen solle die Fischerei auf Plattfisch in der Dorschschonzeit ermöglicht werden, fordert der Minister.

„Die EU beabsichtigt, in der ersten Jahreshälfte 2022 Dorsch-selektivere Schleppnetze vorzuschreiben. Forschungen und Entwicklungen dazu wurden durch das Thünen-Insitut für Ostseefischerei vorgenommen und durch MV aus dem EMFF und Landesmitteln gefördert. Ich werde mich dafür einsetzen, dass diese Schleppnetze auch während der Dorschschonzeiten eingesetzt werden dürfen. Außerdem beabsichtigen wir, die erstmalige Umrüstung der Schleppnetzfischerei mit 49 % aus dem EMFF und nationalen Mitteln zu fördern“, kündigt der Minister an.

Darüber hinaus sollten die Fischereibetriebe bei der Diversifizierung und der Direktvermarktung stärker gefördert werden, so Minister Backhaus. Und es müssten gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Fischer Tourismusangeboten machen könnten. Bisher stünden dem oft Schiffssischerheitsvorschriften entgegen, so Backhaus.

Abschließend erklärt der Minister: „Es wird nicht ein alleiniges Mittel geben, den Berufsstand zu retten. Aber wir wollen Maßnahmenpakete schnüren, die in Kombination ein Überleben dieses identitätsstiftenden Handwerks ermöglichen.“

Wertholz-Submission des Landes M-V

Malchin – Am 27. Januar findet in Malchin die diesjährige Wertholz-Submission des Landes Mecklenburg-Vorpommern statt. Bereits seit 1992 führt die Landesforstverwaltung jährlich diesen Wertholztermin durch, bei dem die besten Holzqualitäten unseres Landes meistbietend verkauft werden. Nach 28 Jahren als Versteigerung fand der Termin im Jahr 2020 erstmals als Submission (Verkauf nach schriftlichem Meistgebot) statt. An dieser Verkaufsform wird auch in diesem Jahr festgehalten.

Das diesjährige Angebot umfasst insgesamt 595 Festmeter Laubwertholz von 10 verschiedenen Baumarten. Davon stammen 123 Festmeter aus Kommunal- und Privatforsten des Landes. Den Hauptanteil des Holzes stellt mit 488 Festmeter erneut die Baumart Eiche, aber auch Esche, Buche, Ahorn und Vogelkirsche sind mit teils nennenswerten Mengen vertreten. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieter beteiligen sich auch 5 kommunale und private Waldbesitzer des Landes mit Werthölzern am diesjährigen Meistgebotstermin. Unter ihnen befinden sich die Universität Greifswald, sowie die Städte Rostock, Greifswald und Güstrow.

„Beim letztjährigen Wertholztermin konnten die beteiligten Waldbesitzer unseres Landes einen Erlös von insgesamt ca. 464.000 Euro erzielen. Die Spitzenpreise vieler Baumarten können sich auch bundesweit sehen lassen. Ich würde mich freuen, wenn sich künftig noch mehr Waldeigentümer unseres Landes an der Wertholz- Submission beteiligen“ so Minister Dr. Till Backhaus.

Die auf der Submission angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie Verwendung finden. Die Kaufinteressenten erwartet ein interessantes Angebot, welches zentral auf dem Wertholzplatz Nossentiner Heide lagert und seit dem 03. Januar 2022 besichtigt werden kann. Der Submissionskatalog wurde an Kaufinteressenten aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland gesandt und steht zudem auf der Homepage der Landesforstanstalt unter www.wald-mv.de als Download zur Verfügung.

Die Öffnung der schriftlichen Gebote erfolgt am 27.01.2022 ab 09.00 Uhr in der Zentrale der Landesforstanstalt. Im Zusammenhang mit entsprechenden Corona-Vorsorge-Maßnahmen ist die Submissionsleitung bestrebt, die Teilnehmerzahl auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Deshalb sollten sich Interessenten im Vorfeld an die Submissionsleitung wenden (Tel. 03994 / 235 210).

Die Ergebnisse der Submission werden am 28.01. vom Ministerium bekanntgegeben.

Wasserstände im Land erholen sich

Schwerin . Die Wasserstände in Mecklenburg-Vorpommern haben sich erholt und die großen Seen erreichen wieder ihr Stauziel für den Monat Januar. Grund dafür waren vergleichsweise durchschnittliche Niederschläge im vergangenen Jahr und die ergiebigen Regen-/ Schneefälle der letzten Wochen. Nur die Mecklenburgischen Oberseen weisen noch ein Defizit aus, teilt Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus mit.

„Die Seen in Mecklenburg-Vorpommern melden nach den vergangenen Jahren endlich wieder flächendeckend gute Zahlen. Nach den Trockenjahren 2018, 19 und 20 sehen wir eine deutliche Erholung der Füllmengen. So liegen fast alle Binnengewässer im Normalbereich. Lediglich die Mecklen­burgischer Oberseen haben sich noch nicht gänzlich von den Trockenjahren erholt – hier fehlen noch etwa 10cm bis zum Sollwert.,“ so Minister Baackhaus.

Während die Oberseen an der Pegelstation Waren im Januar einen Zielstauwert von 199cm aufweisen sollen, liegt der aktuelle Wert bei 189cm. Der Schweriner See liegt mit 110cm aktuell einen Zentimeter über dem Zielwert für Januar.

Ebenfalls positive Werte zeigen sich aktuell in der Grundwasserneubildung. Seit Beginn des aktuellen Abflussjahres (01.11.2021) wurden an der Lysimeterstation in Groß Lüsewitz 81,2 mm Grundwasserneubildung gemessen (Stand 11.01.2022). In seinem bisherigen Verlauf trägt das aktuelle Abflussjahr damit zur Kompensation der Defizite der Vorjahre bei. Normal ist eine Grundwasserneubildung von 199mm (mittlere Summe im Zeitraum von 1973-2021) pro Jahr.

Der Minister wertet die Zahlen als Ergebnis eines niederschlagsreichen 2021: „Auch wenn der Regen dem ein oder anderen mal auf das Gemüt schlägt, für die Natur waren die Niederschläge nach der Trockenphase dringend notwendig. In unserem letzten Waldzustandsbericht sehen wir bereits, dass sich die Vegetation dadurch etwas stabilisieren konnte. Wir sollten uns jetzt deshalb aber nicht zurücklehnen. Trockenphasen und Extremwetterereignisse werden in Zukunft wahrscheinlicher und heftiger ausfallen. Unsere Wälder klimastabil umzubauen und das Wasserrückhaltevermögen in der Landschaft zu erhöhen, bleibt eine wichtige Aufgabe.“

Eine schnelle Übersicht über die Pegelstände des Landes findet sich im Internet auf dem Pegelportal Mecklenburg-Vorpommern www.pegelportal-mv.de.

Fischsterben auf Rügen

Insel Rügen – Die Bergung der toten Fische im Kleinen Jasmunder Bodden, koordiniert durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP), ist vorerst beendet. Seit dem 10. Januar wurden ca. 31 Tonnen tote Fische geborgen und zur fachgerechten Entsorgung in die Tierkörperbeseitigungsanlage nach Malchin gebracht.

Der Kleine Jasmunder Bodden wird in den nächsten Tagen und Wochen von den zuständigen Behörden vor Ort verstärkt beobachtet. Setzt sich das Fischsterben fort und landen weiterhin größere Mengen toter Fische an, wird das StALU VP eine weitere Beräumungsaktion durchführen.

Das Umweltministerium bittet mit Blick auf das bevorstehende Wochenende Bürgerinnen und Bürger darum, tote Fische nicht eigenständig einzusammeln, da eine ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung so nicht sichergestellt werden kann. Gleichwohl empfehlen das Land sowie der Landkreis Vorpommern-Rügen, bis auf Weiteres auf das Angeln und Fischen im Bereich des Kleinen und Großen Jasmunder Boddens zu verzichten.

Die Ursache für das Fischsterben ist nach wie vor unbekannt. Derzeit werden Wasserproben mit aufwendigen wissenschaftlichen Untersuchungsmethoden analysiert. Solange keine konkreten Erkenntnisse vorliegen, sollte kein Fisch aus dem Kleinen oder Großen Jasmunder Bodden verwertet oder verzehrt werden. Ebenso sollten Hunde und Katzen von den Kadavern ferngehalten werden.

An der Beräumungsaktion waren zwischenzeitlich über 70 Einsatzkräfte und Mitarbeiter des Technischen Hilfswerk, des Anglerverbandes, des Biosphärenreservates Südost-Rügen und des StALU VP beteiligt. Dabei wurden vor allem die günstiger zugänglichen Uferabschnitte auf einer Länge von rund 21 Kilometer Länge – mitunter sogar mehrfach – abgesammelt.

Das StALU VP nimmt Hinweise zum Fischsterben und zu weiteren Totfunde am Kleinen Jasmunder Bodden unter 03831 / 696-0 entgegen.