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Kategorie: Politik

Unrecht aus DDR-Zeiten aufarbeiten

Schwerin – Jeden zweiten Tag wird ein Antrag auf SED-Opferrente gestellt. Insgesamt waren es knapp 200 Anträge im Jahr 2021. Gebilligt wurden vom Ministerium 215 Anträge.

Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz: „Den Menschen in unserem Land, denen zu DDR-Zeiten Unrecht geschehen ist, möchte ich ganz klar sagen, dass ich ihr Schicksal zutiefst bedaure. In einem diktatorisch regierten Staat, wie es die DDR war, sind Biografien gebrochen worden. Das ist durch nichts zu entschuldigen und gehört weiterhin, auch über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung, akribisch aufgearbeitet. Aus Gesprächen weiß ich, wie schwer es Opfern von damals fällt, über ihr Schicksal zu sprechen. Es ist gut, dass auch im letzten Jahr viele Menschen die Kraft gefunden haben, sich ihrer Vergangenheit und dem damit verbundenen Leid zu stellen. So waren es allein 197 Menschen, die eine SED-Opferrente beantragt haben“, so Justizministerin Bernhardt. Das Ministerium ist u. a. zuständig für die Entscheidung über Anträge auf monatliche SED-Opferrente von 330 Euro. Das Ministerium hat im Jahr 2021 insgesamt 215 Anträgen stattgegeben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte im Jahr 2021 etwa 13,8 Mio. Euro SED-Opferrente an ca. 3.500 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus. Ein Jahr zuvor waren es noch etwa 14,5 Mio. Euro.

„In der DDR ist großes Unrecht geschehen. Niemand sollte das bestreiten. Das Leid der SED-Opfer kann nicht ungeschehen gemacht werden. Die 330 Euro Opferrente monatlich können allerdings ein symbolisch wichtiger Akt des Ausgleichs sein“, so Justizministerin Bernhardt.

Corona-Landesverordnung geändert

Schwerin – Das Landeskabinett hat heute Änderungen an der Corona Landesverordnung vorgenommen, die nach der Bund-Länder-Konferenz letzte Woche und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Greifswald vom 7. Januar notwendig waren.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben wir bereits frühzeitig Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen eingeführt, wie z.B. die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie oder die Untersagung von Zuschauenden bei Sport-Veranstaltungen in der Warnstufe Rot. Deshalb war der Regelungsbedarf relativ gering“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Klar sei aber angesichts der Omikron-Welle, dass die Maßnahmen weiter konsequent umgesetzt werden müssen. „Durch das frühzeitige entschlossene Handeln hier bei uns im Land haben wir verhindert, dass die Delta-Variante uns noch mit voller Wucht trifft und die Omikron-Variante schon flächendeckend da ist. So haben wir wertvolle Zeit gewonnen, um unser Gesundheitssystem zu entlasten und Vorbereitungen für die fünfte Welle zu treffen“, so Drese.

Im Einzelnen hat die Landesregierung eine Test-Erleichterung für geboosterte Personen beschlossen. Mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung am 12. Januar entfällt die Testpflicht bereits ab dem Tag der Auffrischungsimpfung bei einer geltenden 2Gplus-Regelung. Bisher galt eine Übergangszeit von 14 Tagen. „Eine Person, die geboostert ist, kann damit sofort ohne Test ein Restaurant oder Fitnessstudio besuchen“, verdeutlichte die Ministerin.

Mit der neuen Corona-Landesverfolgung erfolgt in der Risikogewichteten Stufenkarte des LAGuS die Rückkehr zur bis zum 8.12.2021 geltenden Fassung hinsichtlich des Kriteriums der ITS-Auslastung. Bezugsgröße sind ab dem 12. Januar wieder die insgesamt verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Die Bettenauslastung ist ein Nebenkriterium des Corona-Ampelsystems, das den Umfang der Schutzmaßnahmen bestimmt. Das OVG hatte die seit dem 9.12.2021 gültige Fassung beanstandet.

Drese: „Künftig ist die Warnstufe Rot bei einer Auslastung der ITS-Betten mit Corona-Patienten von über 15 Prozent erreicht. Um die Dimension deutlich zu machen: ITS-Betten in den Krankenhäusern sind auch im Normalbetrieb immer fast voll belegt. Durch Corona stehen aber 15 Prozent oder mehr dieser Betten nicht für den Herzinfarkt, den Schlaganfall oder die Hüftoperation zur Verfügung – die Krankenhäuser sind also sehr belastet durch Corona-Patienten und müssen Operationen verschieben.“

Das Landeskabinett hat zudem den Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz zur Verkürzung der Absonderungsdauer bei Corona-Infizierten von bisher 14 auf 10 Tage umgesetzt. Für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur kann bei negativem PCR-Test und 48-stündiger Symptomfreiheit die Isolationsdauer durch das zuständige Gesundheitsamt auf sieben Tage reduziert werden. Die vorgesehenen ähnlich verkürzten Absonderungsfristen für Kontaktpersonen werden ebenso wie die Aufhebung der Quarantäne für Geboosterte voraussichtlich am Freitag von Bundestag und Bundesrat geregelt.

„Diese neuen Fristen sind möglich, da die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Omikron-Variante im Vergleich zu den bislang kursierenden Varianten eine deutlich kürzere Generationszeit zeigen. Daraus kann auf einen früheren Schwerpunkt der Inkubationszeit geschlossen werden“, betonte Drese.

MV Werften stellen Insolvenzantrag

Meyer: Hiobsbotschaft für alle Beschäftigten – konstruktive Lösungen vor Ort erarbeiten

Schwerin – Die MV Werften-Gruppe hat am Montag beim Amtsgericht Schwerin einen Insolvenzantrag gestellt. „Das ist ein trauriger Tag für die maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Der Insolvenzantrag ist eine Hiobsbotschaft für alle Beschäftigten in Wismar, Rostock und Stralsund und auch für zahlreiche Zulieferer im Land. Der Insolvenzantrag ist ein herber Rückschlag für den Schiffbaustandort Mecklenburg-Vorpommern. Es geht um den industriellen Kern des Landes MV und um die Zukunft von ca. 2.000 direkt beim Unternehmen Beschäftigten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Land und der Bund haben in den vergangenen Monaten gemeinsam versucht, eine Verhandlungslösung im Sinne der Beschäftigten und der Zukunft der MV Werften zu erreichen. „Die Landesregierung hat immer wieder deutlich gemacht, dass sie alles tun wird, was rechtlich möglich und wirtschaftlich vernünftig ist, um die Zukunft der MV Werften zu sichern. Dazu stehen wir nach wie vor“, so Meyer weiter.

Es muss nun ein vorläufiger Insolvenzverwalter beauftragt werden. „Die Insolvenzverwaltung ist gefordert, die Situation bei den MV-Werften zu ordnen. Das Land steht dabei mit Blick auf Fortführungslösungen und die Zukunft der Beschäftigten bereit, entsprechend zu unterstützen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Meyer.

Die Landesregierung wird gemeinsam mit den Standortkommunen, den Akteuren vor Ort, den Gewerkschaften, dem Bund und Experten den erforderlichen Strukturwandel einleiten und gestalten. „Wichtig ist, dass auch in den kommenden Tagen an den anstehenden Herausforderungen gemeinsam gearbeitet wird. Es geht nicht um gegenseitige Schuldzuweisungen. Wir sind an konstruktiven Lösungen im Interesse der Beschäftigten vor Ort interessiert“, verdeutlichte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Zwei Jahre beitragsfreie Kita

Land investiert jährlich über 350 Millionen Euro in Kindertagesförderung

Schwerin – Im Jahr 2020 hat die Koalition von SPD und CDU die beitragsfreie Kita in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Seit zwei Jahren sind Krippe, Kindergarten, Tagesbetreuung und Hort gebührenfrei. Das Land investiert seit 1. Januar 2020 pro Jahr über 350 Millionen Euro in die Kindertagesförderung.

Bildungsministerin Simone Oldenburg zieht eine positive Bilanz. „Die Beitragsfreiheit bedeutet eine große Entlastung der Familien. Wir sind damit nach wie vor Vorreiter in Deutschland“, betonte Oldenburg.

Im Jahr 2021 haben 15.045 Mädchen und Jungen eine Kindertageseinrichtung und eine Tagespflegeeinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern besucht.

In keinem anderen Bundesland gilt die Beitragsfreiheit für alle Förderarten, also in der Krippe, im Kindergarten, für die Tagesbetreuung und im Hort in vollem Förderumfang. Das heißt, bis zu 10 Stunden täglich.

„Mit diesen Regelungen hat das Land eine gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder geschaffen, unabhängig vom Verdienst“, sagte die Ministerin.

Die Bildungsministerin kündigte außerdem weitere Verbesserungen in der Kindertagesförderung an, die schrittweise umgesetzt werden sollen. „Wir wollen mehr Menschen für den Beruf in der Kindertagesförderung begeistern. Dazu wird die Zahl der Plätze für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern erhöht und die Ausbildung an zusätzlichen Standorten angeboten werden.

Vorbereitung auf Omikron-Ausbreitung in M-V

Schwerin – Bei der zweiten Sitzung des Krisenstabs am 5. Januar 2022 im hybriden Format haben sich seine Mitglieder – u. a. Vertreter der Landesministerien, Kommunen, Hilfsorganisationen und Betreiber kritischer Infrastrukturen – über den aktuellen Stand hinsichtlich der Ausbreitung der Omikron-Variante wie auch der Vorbereitung von Maßnahmen ausgetauscht, einem eventuellen Personalmangel in den Bereichen der kritischen Infrastruktur zu begegnen.

„Klar ist: Auch bei uns im Land ist Omikron auf dem Vormarsch. Hier zitiere ich den Rostocker Infektiologen Prof. Emil Reisinger, der uns berichtete, dass 62 Prozent der Laborproben an der Rostocker Universitätsmedizin von heute positiv auf Omikron getestet wurden“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin nach der Sitzung.

Zuversichtlich stimmten ihn die Neuigkeiten aus dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU): „Laut einer Umfrage unter dessen Mitgliedsunternehmen halten die Energie-, Wasser- und weiteren Netzversorger bei uns im Land die Situation aktuell für unproblematisch. Bei allen arbeiten die Krisenstäbe. Für alle haben Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Tests für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unverzichtbar sind, oberste Priorität und sie sind auch darauf vorbereitet, diese Kollegen im Notfall zu ,kasernieren‘, also vollständig im Unternehmen zu lassen und dort mit Betten, Nahrung et cetera zu versorgen. Keines der Unternehmen sieht die Versorgung mit Wasser, Strom, Wärme in Gefahr.“ Sollte es allerdings zu zusätzlichen unvorhersehbaren Ereignissen wie zum Beispiel einer besonderen Wetterlage mit Beschädigungen von Stromleitungen kommen, müsse bei Ausfall größerer Teile der Mitarbeiterschaft durch Omikron-Infektionen oder Quarantäne-Maßnahmen damit gerechnet werden, dass deren Reparatur länger dauern könnte als gewohnt.

Der Landesbrandmeister habe berichtet, dass die Feuerwehr aufgrund ihrer dezentralen Organisation punktuelle Ausfälle gut kompensieren könne und großflächige Ausfälle nicht erwarte.

„In der Summe habe ich den Eindruck, dass die Betreiber kritischer Infrastrukturen bei uns im Land gut vorbereitet sind beziehungsweise sich gerade gut vorbereiten für den Fall der Fälle. Unsere zweite Sitzung heute zeigt mir auch, wie sinnvoll es ist, über diesen Krisenstab und seine Arbeitsstäbe, die die einzelnen Ministerien mit den verschiedenen Betreibern kritischer Infrastrukturen als dem Krisenstab nachgelagerte Struktur aufbauen, regelmäßig akute Themen zu besprechen. Wir werden jetzt wöchentlich zusammenkommen und, sollte dies erforderlich werden, auch mehrmals pro Woche, um uns koordiniert über den Stand dieser Bereiche in unserem ganzen Land zu informieren und bei Bedarf unterstützend einzugreifen“, so Pegel.

Dazu solle auch ein einheitliches Erfassungssystem beitragen, welches das Innenministerium ausgearbeitet hat: „Alle Betreiber von kritischer Infrastruktur erhalten von uns eine Handreichung, mit deren Hilfe sie einheitlich ihre personelle und materielle Situation erfassen und wöchentlich dem Krisenstab melden können und auch sollen. Diese Meldungen resultieren dann in einem leicht verständlichen Ampelsystem, das uns hilft zu erkennen: „Alles im grünen Bereich oder gelb – Achtung, hier müssen wir aufpassen und bei Rot: akuter Handlungsbedarf. Ich hoffe, zu Rot wird es dank unserer aller Vorbereitung nicht kommen.“

„Re-Start Lebendige Innenstadt“

Schwerin – Ab sofort können sich Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, die dies noch nicht getan haben, für das Förderprogramm des Landesbauministeriums „Re-Start Lebendige Innenstadt“ bewerben. In einem zweiten Aufruf werden die etwa zwei Millionen Euro vergeben, die nach dem ersten Aufruf für das insgesamt fünf Millionen umfassende Programm noch übrig sind.

„Auf den ersten Aufruf im Herbst hin konnten wir drei Millionen Euro für 14 zentrale Orte bewilligen, die sich mit Vorhaben zur Revitalisierung ihrer Innenstädte beworben haben. Sie wollen mit dem Geld zum Beispiel ein Gutscheinsystem einführen, Sitzbänke erneuern oder kostenloses WLAN in ihrer Innenstadt bereitstellen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel (siehe auch unsere Pressemitteilung Nr. 205 vom 21. Dezember 2021). Weiter führt er aus:

„Mit unserem zweiten Aufruf geben wir den Kommunen Zeit bis zum 28. Februar, um sich für die Fördermittel zu bewerben. Wir unterstützen damit Maßnahmen, die die Anziehungskraft der Zentren stärken und wieder mehr Publikum in die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Innenstädte locken.“

Die Förderung kann bis zu 100.000 Euro in Grundzentren, 250.000 Euro in Mittelzentren und 500.000 Euro in Oberzentren betragen. Je Kommune kann nur ein Förderantrag gestellt werden – von der Gemeinde selbst oder auch von Wirtschafts- und Werbegemeinschaften wie Stadtmarketing- und Citymanagementorganisationen in diesen Orten. Der Eigenanteil beträgt in der Regel 20 Prozent. Wirtschafts- und Werbegemeinschaften müssen nur fünf Prozent Eigenanteil beisteuern. Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, treffen die Vertreter des Dialogforum Einzelhandel.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.

Die Landesregierung hatte im August 2021 beschlossen, zehn Millionen Euro für die Wiederbelebung der Innenstädte aus dem Corona-Schutzfonds bereitzustellen. Die Hälfte vergibt das Wirtschaftsministerium für Citymanagementmaßnahmen, die andere Hälfte das Bauministerium für städtebauliche Vorhaben. Antragsteller müssen sich für einen dieser zwei Fördertöpfe entscheiden. Gefördert werden Maßnahmen, die kurzfristig den Folgen der Corona-Pandemie entgegenwirken können und nicht durch andere Programme gefördert werden.

Umfragen der Handelsverbände zeigen infolge der Corona-Pandemie enorme Einsatzeinbußen im Non-Food-Handel auf, insbesondere im Textil- und Schuhhandel mit mehr als 50 Prozent. Die Befragten konstatieren zudem, dass verglichen mit Vor-Corona-Zeiten deutlich weniger Kunden  zum Shopping in den Stadtzentren unterwegs sind.

Lern- und Förderprogramm 2020/21

66.000 Förderstunden für fast 3.000 Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Fast 3.000 Schülerinnen und Schüler haben am Lern- und Förderprogramm 2020/21 teilgenommen. Sie konnten Lernrückstände ausgleichen, die auch durch die Coronapandemie und die daraus resultierenden Einschränkungen entstanden sind.

„Mehr als 66.000 Förderstunden haben die Kinder und Jugendlichen bei den außerschulischen Lerninstituten absolviert“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das zeigt, dass das Programm ein gutes Zusatzangebot zum regulären Unterricht war. Es ist aber klar, dass es lediglich eine Ergänzung sein kann.“

Schülerinnen und Schüler konnten zwischen dem 10.05.2021 und dem 30.07.2021 jeweils bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten bei einem privaten Lerninstitut in Anspruch nehmen. Die Institute haben anschließend die Kosten über das Landesförderinstitut (LFI) abgerechnet.

Vor allem Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 haben das Angebot angenommen. Dabei wurde am häufigsten Nachhilfe in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch nachgefragt. Die abgerechneten Gesamtkosten des Programms beliefen sich auf rund 830.000 Euro und werden aus dem MV-Schutzfonds beglichen.

Vergleicht man die einzelnen Regionen des Landes, so haben die meisten Schülerinnen und Schüler im Landkreis Vorpommern-Greifswald (694) das Zusatzangebot in Anspruch genommen, im Landkreis Nordwestmecklenburg war der Zuspruch am geringsten (182).

Seit dem 1. September 2021 gibt es das Lern- und Förderprogramm 2021/22. Dafür stehen bis zu 5 Mio. Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. Es ist Teil des Aktionsprogramms „Stark machen und Anschluss sichern“. Es können zum Beispiel auch Lehramtsstudierende, ehemalige Lehrkräfte und andere externe Vertretungskräfte in den Schulen tätig werden. Dafür steht den einzelnen Schulen ein zusätzliches Budget zur Verfügung. Dabei können Schulen je nach Schüleranzahl zwischen 2.500 und 5.000 Euro einsetzen, um externe Unterstützungskräfte in den Schulalltag einbinden zu können. Zahlreiche Schulen haben davon in den vergangenen Monaten Gebrauch gemacht. 86 Schulen haben Mittel in Höhe von mehr als 172.000 Euro in Anspruch genommen.

Im Rahmen dieses Aktionsprogramms waren an den Schulen unseres Landes bis zum 30. November 2021 insgesamt 231 Lehramtsstudierende im Einsatz, 27 ehemalige Lehrkräfte und 23 weitere externe Vertretungskräfte.

„Ich danke allen, die die Lehrkräfte in den vergangenen Wochen und Monaten in den Schulen unterstützt haben und so den Schülerinnen und Schülern dabei geholfen haben, Lernrückstände aufzuholen“, sagte Bildungsministerin Oldenburg. „Die hohe Zahl der Lehramtsstudierenden, die in dieser Zeit an den Schulen mit den Kindern und Jugendlichen gearbeitet haben, zeigt auch, dass das Angebot für sie attraktiv war, um erste Erfahrungen in ihrem künftigen Beruf zu sammeln.“

Zusätzliche Kinderkrankentage auch 2022

Schwerin – Auch für das laufende Jahr haben gesetzlich krankenversicherte Eltern Anspruch auf erweiterte Kinderkrankentage bei Betreuung zu Hause. Darauf weist Sozialministerin Stefanie Drese hin. „Die coronabedingte Sonderregelung zum Kinderkrankengeld wurde in das Jahr 2022 hinein verlängert“, so Drese.

Damit stehen jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil erneut 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr zur Verfügung. Für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

„Eltern können zunächst befristet bis einschließlich 19. März 2022 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss“, verdeutlicht Ministerin Drese. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Kita, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist, einen eingeschränkten Zugang hat oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Das gilt auch, wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Ab 20. März 2022 besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld wieder nur bei Erkrankung des Kindes und entsprechendem Betreuungsbedarf. „Über eine mögliche Verlängerung dieses Datums aufgrund der Corona-Lage wird rechtzeitig entschieden“, betont Drese.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Drese: „Die unbürokratische Sonderregelung hilft Eltern und Alleinerziehenden, den schwierigen Alltag zu meistern. Wichtig ist, wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“