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Kategorie: Politik

Neubau einer Kinder- und Jugendpsychiatrie

Röbel  – Am MEDICLIN Müritz Klinikum in Röbel entsteht eine neue Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Gesundheitsministerin Stefanie Drese nahm heute (am 20. Januar 2022) am feierlichen Spatenstich teil. In ihrem Grußwort lobte sie die moderne und auf die Gegebenheiten angepasste Struktur des neuen Gebäudes: „Mehr Platz, kurze Wege zu den Behandlungen und Familienzimmer: Dieser Neubau wird für PatientInnen und Personal künftig deutliche Verbesserungen mit sich bringen.“

v.l.n.r. Marko Meißner (Architekt MHB)), Carsten Krüger (Kaufmännischer Direktor MediClin), Andreas Sprick (Bürgermeister Röbel), Sven Hendel (Kaufmännischer Direktor MediClin), Stefanie Drese, Philipp Schlösser (Regionalgeschäftsführer MediClin), Nadine Ük (Leiterin Abt. Bau und Technik MediClin).

So solle der Neubau nahezu alle Behandlungsbereiche unter einem Dach vereinen. Dadurch seien bessere Behandlungen der steigenden Zahl an geschlossen untergebrachten Patienten regelhaft in Einzelzimmern und die notwendige 1:1-Behandlung möglich. In der baulichen Planung wurde auch im Lichte der Corona-Pandemie ein Augenmerk auf die Trennung von Laufwegen gelegt.

Drese: „Ganz besonders freue ich mich, dass mit den neuen Familienzimmern flexibel auf die persönliche Situation von PatientInnen und Eltern eingegangen werden kann.“ Dies fördere die therapeutische Arbeit innerhalb der Familien- und Bezugs-Systeme.

Geplant sind darüber hinaus Angebote für PatientInnen mit komplexem Behandlungsbedarf. Dazu gehören flexible Wechsel zwischen Intensiv- und Regelbehandlung, tagesklinische Behandlung, Eltern-Kind-Behandlung und ambulante Behandlung unter größtmöglicher Wahrung der Behandlerkontinuität.

Das Land fördert das Bauvorhaben mit 17.5 Millionen Euro. Mit dem geplanten Neubau und dem anschließenden Umzug der Kinder- und Jugendpsychiatrie folgt eine Nachnutzung der frei werdenden Räumlichkeiten im Altbau für die Ambulanz der Erwachsenenpsychiatrie, für Therapieräume und für die Schule.

Innovatives Vorhaben in Parchim vorgestellt

Meyer: Wirtschaft und Wissenschaft entwickeln innovatives elektrohydraulisches Pumpensystem bis zur Marktreife

Parchim – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat in Parchim gemeinsam mit der Hydraulik Nord Technologies GmbH, der Universität Rostock (Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik) und dem Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP Rostock ein innovatives  Verbundforschungsvorhaben vorgestellt.

Ziel des Verbundvorhabens ist die Entwicklung eines innovativen, geräuscharmen und modularen Hochdruckpumpensystems. Dieses soll beispielsweise in Land- und Baumaschinen Anwendung finden.

„Innovative Hydrauliksysteme sind auf dem internationalen Markt gefragt. Moderne Pumpensysteme können beispielsweise dabei unterstützen, Grundfunktionen in Fahrzeugen, die das Lenken oder das Heben und Senken von Lasten betreffen, möglichst energieeffizient umzusetzen. Am Ende soll mit heimischen Know-how aus Wirtschaft und Wissenschaft ein marktfähiges Produkt entstehen, was auch im Land produziert wird. Das sichert und schafft Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die Firma Hydraulik Nord Technologies GmbH, die Universität Rostock (Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik) und das Fraunhofer-Institut für Großstrukturen wollen im Rahmen des Verbundvorhabens die Entwicklung eines Prototyps eines kompakten, leistungsdichten und leisen Pumpensystems in modularer Bauweise umsetzen. „Im Ergebnis soll das elektrohydraulische System dabei effizienter, kleiner und leiser werden. Es soll als modulares Baukastensystem in der Praxis seine Anwendung finden und somit den steigenden Marktanforderungen gerecht werden“, so Meyer weiter.

Durch den Einsatz neuer Materialien sowie durch eine optimierte Gestaltung der einzelnen Komponenten, welche insbesondere für die Strömung der Fluide relevant sind, soll eine neue Generation von Pumpensystemen entstehen. Diese sollen später in Parchim produziert und mit ihren neuen strömungstechnischen Eigenschaften, der geringeren Masse, einer kleineren Baugröße sowie geringeren Geräuschemissionen in modernen kompakten Anlagen zum Einsatz kommen.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt das innovative Verbundvorhaben mit einer Zuwendung für Forschung, Entwicklung und Innovation in Höhe von 1,12 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

„Wir werden auch in der neuen EU-Förderperiode bis 2027 einen Förderschwerpunkt auf die Unterstützung von Verbundforschungsprojekten legen. Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen und Hochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen mehr innovative Produkte bis zur Marktreife zu entwickeln, die im Land produziert werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Neue Quarantäne- und Isolationsregelungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich heute auf Grundlage der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar und zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung mit den neuen Quarantäne- und Isolationsregelungen beschäftigt. Um die Umsetzung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten einheitlich zu vollziehen, gibt es eine sogenannte Entscheidungshilfe des Landes für den öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen.

„Die Omikron-Variante stellt uns durch die steigenden Fallzahlen vor große Herausforderungen. Es werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit vielfach Personen infizieren, die von hoher Bedeutung für unser gesellschaftliches Leben sind, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

Drese: „Es ist deshalb sehr wichtig, wie wir die Isolation von Infizierten und die Quarantäne von engen Kontaktpersonen gestalten. Unser Ziel ist es, das notwendige Schutzniveau für die Bevölkerung zu gewährleisten, aber gleichzeitig das gesellschaftliche Leben aufrechtzuerhalten.“ Deshalb seien klare Regelungen und eine enge Abstimmung mit den Gesundheitsämtern vor Ort notwendig, verdeutlichte die Ministerin.

Im Einzelnen gilt ab sofort:

  1. Enge Kontaktpersonen mit Geimpft- oder Genesenenstatus sind von der Quarantäne ausgenommen:
  • Personen mit einer Auffrischimpfung (insgesamt drei Impfungen erforderlich auch bei jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson)
  • Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, bis 3 Monate nach der Impfung, gilt auch für Johnson & Johnson
  • Genesene bis 3 Monate nach positivem Test

Dabei gilt: Symptombeobachtung über 14 Tage nach letztem Kontakt zum Fall, immer PCR bei Symptomen

  1. Änderung der Isolierungsdauer für Infizierte
  • 10 Tage Quarantäne (keine Testung am Ende, außer bei Entwicklung von Symptomen – dann PCR-Test)
  • Verkürzung auf 7 Tage möglich mittels PCR- oder zertifizierten Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Hausarzt oder Testzentrum); für Beschäftigte mit Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z.B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen) immer PCR
  1. Anpassung der Quarantänedauer von Kontaktpersonen
  • Kontaktpersonen können Quarantäne nach 10 Tagen ohne abschließenden Test verlassen
  • Verkürzung auf 7 Tage möglich mittels PCR- oder zertifizierten Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Hausarzt oder Testzentrum)
  • Arbeitsquarantäne für Personal der kritischen Infrastruktur durch Ausnahmeregelung des Gesundheitsamtes möglich (tägliche Testung und strenge Einhaltung der Hygieneregeln)

Viele Sonderimpfaktionen in dieser Woche

3-Millionen-Marke bei den Impfungen überschritten

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind mittlerweile über drei Millionen Impfungen gegen das Corona-Virus erfolgt. Mit Stand 18. Januar waren es genau 3.015.313 Impfungen, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute über den Stand der landesweiten Impfkampagne.

„Jede Impfung ist wichtig, weil sie einen selbst und andere schützt und da wir damit unserem gemeinsamen Ziel, raus aus der Pandemie zu kommen, immer näherkommen“, sagte Drese in Schwerin.

Die Quote der Erstimpfungen beträgt 73 Prozent, grundimmunisiert sind 71,4 Prozent und eine Auffrischimpfung haben bisher 45,1 Prozent aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. „Mich freut besonders, dass die Impfquote bei den älteren Menschen in unserem Land hoch ist. In der Gruppe der über-60-Jährigen haben gut 87 Prozent die Grundimmunisierung und mehr als 68 Prozent die Booster-Impfung erhalten“, hob Drese hervor.

Einen besonderen Impf-Schwerpunkt bildet nach Angaben von Ministerin Drese in den nächsten Wochen die Gruppe der 12-17-Jährige. Die Kommunen böten auch für diese Altersgruppe flächendeckend und regelmäßig an verschiedenen Standorten Impftermine mit und ohne vorherige Terminvereinbarung an.

Drese teilte mit, dass es parallel zu diesen Maßnahmen noch vor Beginn der Winterferien im Umfeld von Schulen ergänzende Impfangebote geben wird. Impfungen für junge Menschen seien wichtig, um einen besseren Schutz vor der infektiösen Omikron-Variante zu haben, so Drese.

Dank der intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsministerium und den Landkreisen und kreisfreien Städte werden nun vermehrt für Eltern, die das wünschen, Impfaktionen auch für jüngere Kinder angeboten. Diese finden häufig auch an den Wochenenden statt wie z.B. am kommenden Samstag im Impfzentrum Laage (5-11-Jährige, 9:00-12:00).

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim veranstaltet sogar eine Familien-Impf-Woche mit Angeboten für 5-11-Jährige, 12-17-Jährige und deren Eltern mit einer abschließenden Familienimpfaktion am Freitag in Crivitz mit freien Impfterminen für alle Altersgruppen.

Drese: „Alle Landkreise und kreisfreien Städte sind sehr engagiert, umfassende und fachlich gut begleitete Impf-Möglichkeiten auch in der staatlichen Impfstruktur für Kinder und Jugendliche zu schaffen.“

Eine ständig aktualisierte Auflistung der Impfangebote (inkl. Sonderimpfaktionen) gibt es unter diesem Link: https://www.mv-corona.de/impfaktion

Mobile Impfteams an Schulen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg und Gesundheitsministerin Stefanie Drese werben mit einem gemeinsamen Elternbrief für die freiwilligen Corona-Schutzimpfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren. Oldenburg und Drese erklären:

„Als Landesregierung setzen wir weiterhin auf die Erhöhung der Impfquote, auch bei den Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren. Dazu wollen wir zudem die Booster-Impfkampagne ausweiten. Geimpfte Menschen, am besten mit Auffrischimpfung, sind gut vor schweren Krankheitsverläufen mit Klinikaufenthalten geschützt. Die meisten unserer Lehrkräfte sind bereits geimpft. Dies gibt nicht nur den Erwachsenen an den Schulen, sondern auch den Schülerinnen und Schülern mehr Sicherheit.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich bereits seit längerem für eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige ausgesprochen. Inzwischen hat die STIKO angesichts des aktuell dynamischen Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der Verbreitung der Omikron-Virusmutation zusätzlich eine Auffrischimpfung empfohlen. Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorherigen Corona-Schutzimpfung verabreicht werden.

Das an die Eltern gerichtete Impfangebot der Kinder und Jugendlichen umfasst somit sowohl die Möglichkeit zur Grundimmunisierung als auch zur Auffrischimpfung. Die Impfung erfolgt möglichst außerhalb der Unterrichtszeiten nach ärztlicher Aufklärung und ist selbstverständlich freiwillig. Geimpft wird mit dem für Kinder ab 12 Jahren zugelassenen mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech.

„Mit unserem gemeinsamen Elternbrief fragen wir nun den Bedarf für mobile Impfangebote an bzw. im Umfeld von Schulstandorten ab. Zudem verweisen wir auf die bereits bestehenden vielfältigen Impfmöglichkeiten vor Ort. Ziel ist es, noch vor den anstehenden Winterferien möglichst viele Impfaktionen vor Ort durch die mobilen Impfteams durchzuführen“, sagten Oldenburg und Drese.

Bilanz und Ausblick

Entwicklung des Arbeitsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und die Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit Margit Haupt-Koopmann haben in Schwerin die Arbeitsmarkt-Bilanz für das Jahr 2021 und ihre Erwartungen für das Jahr 2022 vorgestellt. „Die Arbeitslosigkeit ist in den vergangenen Monaten trotz der Pandemie gesunken. Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist wieder gestiegen. Auch im neuen Jahr wird die weitere Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes stark vom Verlauf der Pandemie abhängen. Vor allem die Omikron-Variante kann uns weiter zu schaffen machen. Anhaltende Lieferengpässe, wachsende Rohstoffpreise und erschwerte Absatzmöglichkeiten sind bremsende Faktoren, die den Unternehmen zu schaffen machen. Dennoch rechne ich im Jahresverlauf mit einem weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag in Schwerin.

Haupt-Koopmann betonte: „Wie 2020, so war auch das Jahr 2021 ein atypisches Jahr auf dem Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern. Aber wir sind auch Dank der Kurzarbeit und der Wirtschaftshilfen von Bund und Land recht stabil durch dieses Jahr gekommen. Ich blicke verhalten optimistisch auf den Arbeitsmarkt im Jahr 2022.“

Im Februar 2021 war in Mecklenburg-Vorpommern die bisher höchste Arbeitslosenquote (8,7 Prozent) während der Pandemie zu verzeichnen. Seit dem erfolgte ein beständiger Rückgang. Im Dezember 2021 lag die Arbeitslosenquote im Land bei 7,0 Prozent, 0,9 Prozentpunkte unter dem Vorjahresmonat und 0,1 Prozentpunkte unter dem Dezember 2019. „Der ´Corona-Effekt´ auf die Arbeitslosenquote im Land lag im Dezember 2021 bei 1,1 Prozentpunkten, ohne diesen Effekt würde die Arbeitslosenquote bei 5,9 Prozent liegen und den Wert aus der Vor-Corona-Zeit Dezember 2019 noch viel stärker unterschreiten“, erläuterte Meyer weiter.

„Im Jahresdurchschnitt 2021 gab es“ – so Haupt-Koopmann – „62.400 Arbeitslose, ein Rückgang von 2,3 Prozent oder 1.400 gegenüber dem Jahr 2020. Das Vorkrisenniveau von durchschnittlich 58.500 Arbeitslosen konnte 2021 aufgrund der schwierigen ersten Jahreshälfte noch nicht wieder erreicht werden (+3.900/+6,7 Prozent). Allerdings gehen wir für 2022 – auch wenn insbesondere die ersten Monate des Jahres mit Unwägbarkeiten behaftet sind – davon aus, dass wir insgesamt gute Chancen haben, in der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit das Vorkrisenniveau zu erreichen.“

Durch den massiven Einsatz von Kurzarbeitergeld konnten während der Pandemie schwerwiegende Folgen auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Schwerpunktmäßig wurde Kurzarbeit von Betrieben aus dem Gastgewerbe, dem Einzelhandel und dem Gesundheitswesen genutzt. Im Dezember 2021 war ein Anstieg bei der angezeigten Kurzarbeit zu verzeichnen: 869 Betriebe für 10.572 Beschäftigte. „Angesichts der Unsicherheit, der sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten mit der unklaren Entwicklung der Corona-Pandemie gegenüber sehen, wurden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld im Wesentlichen bis zum 31. März 2022 verlängert. Das ist ein gutes Signal für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Ich bin deshalb sehr froh über die Verlängerungen der Regelungen beim Kurzarbeitergeld bis Ende März 2021. Das verschafft uns eine gewisse Sicherheit“, betonte Arbeitsminister Meyer. „Jetzt kommt es darauf an, dass möglichst schnell Klarheit darüber besteht, wie es danach weitergeht.“

Auch Haupt-Koopmann unterstrich, dass die Kurzarbeit entscheidend zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes beigetragen habe. „So konnten Arbeitsplätze erhalten, Fachkräfte gesichert und die drohende Arbeitslosigkeit von vielen Menschen verhindert werden. Seit Beginn der Krise haben die Arbeitsagenturen insgesamt 685 Millionen Euro Kurzarbeitergeld an die Betriebe ausgezahlt, allein 2021 waren es 385 Millionen.“

Die Pandemie verdeutlicht auch eines der drängendsten Probleme des Arbeitsmarktes in M-V: die Fachkräftesicherung. Besonders in medizinischen Berufen, der Pflege, der Hotellerie, im Gastgewerbe und im Tourismus sind Engpässe spürbar. „Dem begegnen wir mit einer neuen Fachkräftestrategie für M-V, an der mein Ministerium zurzeit auf Hochtouren arbeitet. Sie stützt sich auf das ´Industriepolitische Konzept´ und soll vier Säulen umfassen: die Qualifizierung von Fachkräften, die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotenzialen, die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland sowie die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen im Land“, sagte Meyer. „Angesichts der demografischen Entwicklung wird es nicht ausreichen, Fachkräftepotenziale in M-V und Deutschland auszuschöpfen. Deshalb wird es notwendig sein, ergänzend gezielt Fachkräfte von außerhalb mit dringend benötigten Kompetenzprofilen nicht nur vorübergehend für unser Bundesland zu gewinnen.“

Haupt-Koopmann betonte: „Es muss allen bewusst sein, dass es bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels keinen Königsweg gibt, sondern eine Vielzahl von Ansatzpunkten – von der dualen Ausbildung bis zur Fachkräftezuwanderung aus EU- und Drittstaaten. Dazu gehört allerdings auch, dass wir gemeinsam alle Potentiale der Arbeitslosen und der angelernten Beschäftigten durch Weiterbildung entwickeln und nutzen.“

Mit verschiedenen Leistungen vor allem aus dem MV-Schutzfonds werden Impulse gesetzt, um den Folgen der Corona-Pandemie arbeitsmarktpolitisch entgegen zu steuern. Als Beispiel nannte Arbeitsminister Reinhard Meyer insbesondere die „Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit. Durch diese Maßnahme soll ein Impuls zur Stärkung der Binnennachfrage gesetzt werden. Im Rahmen der „Neustart-Prämie II“ können Betriebe, die Sonderzahlungen an besonders von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte zahlen, dazu einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent beantragen. Bei der Neuauflage werden für erhebliche Kurzarbeit im Zeitraum Januar bis März 2022 einheitlich 200 Euro pro Monat gezahlt, maximal 600 Euro.

Im Jahresdurchschnitt 2021 waren im Land 25.800 Langzeitarbeitslose gemeldet, 4.600 (21,9 Prozent) mehr als 2020 und 6.000 (30,1 Prozent) mehr als 2019. „Die Aufholprozesse, die bei der Arbeitslosigkeit insgesamt erreicht wurden, waren zeitverzögert in den vergangenen Monaten auch bei der Langzeitarbeitslosigkeit erkennbar. Diese werden durch die aktuellen pandemiebedingten Maßnahmen jedoch erneut stark ausgebremst. Der Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit basiert – wie bei der Arbeitslosigkeit insgesamt – nicht auf mehr Zugängen, sondern auf weniger Abgängen. Ein Teil der geringeren Abgänge begründet sich durch geringere Eintrittszahlen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen seit Beginn der Pandemie“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer weiter.

Auch während der Coronapandemie sind Integrationsprojekte zugunsten von Langzeitarbeitslosen gesetzt. Sie werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Insgesamt wurden hier seit 2015 211 Projekte mit 25,7 Millionen Euro gefördert. Von den Jobcentern des Landes wurden diese Projekte in den meisten Fällen kofinanziert.

Speziell als Reaktion auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die auch wieder ansteigende Langzeitarbeitslosigkeit wurde ab Anfang 2021 aus dem europäischen Förderprogramm REACT-EU eine zusätzliche Förderung mit modifizierten und situationsangepassten Förderbedingungen nach der „Richtlinie zur Förderung von Integrationsprojekten“ zur Bewältigung der Pandemiefolgen auf den Weg gebracht. Hierfür standen eine Million Euro zusätzlich zur Verfügung. „Ziel war es hierbei auch, Beschäftigungsgesellschaften im ländlichen Raum zu unterstützen, indem passgenaue Brücken zur Förderung von Integrationsprojekten gestellt werden. So sollten diese Projekte zur Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen im ländlich-peripheren Raum beitragen“, so Meyer weiter. Der Fördersatz wurde für die REACT-Projekte auf neunzig Prozent erhöht und die Einbringung eines Eigenanteils von nur 10 Prozent ermöglicht.

Haupt-Koopmann hob hervor: „Über viele Jahre ist es uns in Mecklenburg-Vorpommern gut gelungen, auch Langzeitarbeitslosigkeit weiter abzubauen, zwischen 2014 und 2019 um Minus 42 Prozent. Dann kam Corona. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter werden nun verschiedene ‚Hebel‘ nutzen, von denen ich hier exemplarisch die Prävention nennen möchte. Hierbei geht es darum, insbesondere den ‚Nachschub‘ in Langzeitarbeitslosigkeit durch frühzeitige Qualifizierungsangebote oder den Einsatz von Lohnkostenzuschüssen zu verhindern.“

Mit dem Auslaufen der Bundeszuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Betriebe mit erheblicher Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ zum 31.12.2021 fehlt aktuell eine gezielte Förderung, damit ausbildende Unternehmen trotz des durch die Corona-Pandemie bedingten erheblichen Arbeitsausfalls bzw. gar der Schließung ihres Unternehmens Ausbildungsverhältnisse fortsetzen und ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken müssen.

Durch eine Neuauflage des Landesprogramms „Ausbildungsfortsetzung“, das sich von Mai bis Juli 2020 bewährt hatte, soll wieder Unterstützung durch das Land angeboten werden. Das neue Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ soll für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. März 2022 gelten.

„Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe mit erheblichem Arbeitsausfall, die für ihre Auszubildenden keine Kurzarbeit beantragen und das Ausbildungsverhältnis nicht kündigen, sondern die Ausbildung fortsetzen. Diese Unternehmen können aus diesem Landesprogramm einen Zuschuss von 75 Prozent zu den von ihnen in dieser Zeit gezahlten Ausbildungsvergütungen erhalten“, erläuterte Meyer. Anträge werden voraussichtlich ab dem 01. Februar 2022 bis spätestens zum 30. Juni 2022 beim Landesförderinstitut rückwirkend gestellt werden können. „Gerade im Hinblick auf den hohen Stellenwert der Fachkräftesicherung möchte ich alle Ausbildungsbetriebe dazu ermuntern, die Unterstützungsmöglichkeit zu nutzen. Jeder Auszubildende, der in dieser schwierigen Zeit im Unternehmen gehalten werden kann, hilft dabei, sich nach der Krise der Nachwuchssicherung und der Bewältigung des Fachkräftemangels erfolgreich stellen zu können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Corona-Verordnung Pflege und Soziales

Drese: Hohe Schutzwirkung in Pflegeeinrichtungen durch Impfungen

Schwerin – Die Situation in den Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe stellt sich sehr viel besser dar als vor einem Jahr. „Wohl in keinem anderen Bereich ist die Schutzwirkung der Impfungen so gut ablesbar, wie in der Pflege“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Wochenende mit.

Allerdings ist nach Ansicht von Drese weiterhin große Sorgfalt und Vorsicht nötig. „Die hohe Ansteckungsgefahr durch die Omikron-Variante stellt auch die Pflegeeinrichtungen zukünftig vor große Herausforderungen“, betonte Drese. Dies zeigten Ausbruchsfälle, wie jüngst in Zingst. Dennoch habe die sehr hohe Impfquote im dortigen Pflegeheim verhindert, dass Bewohnende oder Beschäftigte schwer erkrankt sind, so die Ministerin.

Insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern mit Stand 14. Januar 16 Ausbruchsgeschehen in vollstationären, teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen.

Drese: „Wir müssen deshalb an den Schutzmaßnahmen in den Einrichtungen weitgehend festhalten. Vieles, wie die verpflichtenden Testungen für Besucherinnen und Besucher, hat sich bewährt“, verwies Drese auf die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung, die seit dem 12. Januar gilt.

Änderungen an der Verordnung wurden nur im geringen Umfang vorgenommen. So wurden die Isolationsregelungen an die Corona-Landesverordnung angepasst (Reduzierung der Frist auf 10 Tage). Zudem kann für geboosterte Bewohnende von einer Isolationsmaßnahme bei Neuaufnahme oder Rückkehr in die Einrichtung/besondere Wohnform abgesehen werden.

Klargestellt wird in der neuen Pflege-Verordnung, dass die Einrichtungs- und Angebotsleitung festlegen kann, ob die die notwendige Mund-Nase-Bedeckung durch einen medizinischen Mund-Nase-Schutz oder eine FFP2 Maske zu erfolgen hat.

Ab Samstag Warnstufe Orange in M-V

Schwerin – Ab Sonnabend (15. Januar) gelten in Mecklenburg-Vorpommern die Regeln und Schutzmaßnahmen der Corona-Ampelstufe Orange. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten hat am Donnerstag nach der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS landesweit den Schwellenwert von 9 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten.

Gemäß § 1 Absatz 5 Satz 1 Corona-LVO M-V gelten daher ab dem übernächsten Tag, also ab dem 15. Januar 2022, landesweit die Maßnahmen nach § 1e Absätze 3 und 4, § 1f Absätze 2 und 3, § 1g Absätze 1 bis 3 Corona-LVO M-V sowie die in der Corona-LVO M-V genannten Maßnahmen, die an die Warnstufe 3 (orange) der risikogewichteten Einstufung anknüpfen.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen ergriffen, wie z.B. die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie oder die Untersagung von Zuschauenden bei Sport-Veranstaltungen in der Warnstufe Rot. Durch dieses entschlossene Handeln haben wir verhindert, dass die Delta-Variante uns noch mit voller Wucht trifft und die Omikron-Variante schon flächendeckend da ist“, bewertete Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Entwicklung der Zahlen.

Drese machte aber gleichzeitig deutlich, dass kein Grund zur Entwarnung besteht. „Unsere Expertinnen und Experten sagen uns, dass die Omikron-Variante in den kommenden Wochen zu einem weiteren Anstieg der Zahl der Infizierten führt. In Folge kommt es dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auch wieder zu einer höheren Hospitalisierungs-Inzidenz“, so Drese.

In der Corona-Ampelstufe Orange bleiben in Mecklenburg-Vorpommern Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Auch die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).

Ab dem 15. Januar können in Mecklenburg-Vorpommern unter 2G-Plus-Regeln und Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte u.a. folgende Angebote wieder stattfinden:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder
  • Musik- und Jugendkunstschulen
  • Tanzschulen
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr (max. 50% Kapazitätsauslastung und max. 200 Personen innen bzw. 1.000 Personen außen)
  • tourismusaffine Dienstleistungen
  • Vereinssport (Aufhebung der Regelung für geschlossene Gruppen von 15 Personen innen und 25 Personen außen)
  • soziokulturelle Zentren (auch für Publikumsverkehr)

Für Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben, entfällt die Testpflicht bereits ab dem Tag der Auffrischimpfung bei einer geltenden 2Gplus-Regelung.

Wichtiger Hinweis: In Landkreisen und kreisfreien Städte, die laut der risikogewichteten Einstufung des LAGuS in der Warnstufe Rot sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe. Der landesweite Wechsel in die Warnstufe Orange wirkt sich also nur für die Landkreise und kreisfreien Städte aus, die nicht in der Warnstufe Rot sind.