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Kategorie: Politik

Neues Löschfahrzeug für Tützpatz

Tützpatz – Für ein neues Löschfahrzeug erhält die Gemeinde Tützpatz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte per Sonderbedarfszuweisung 108.000 Euro Zuschuss vom Innenministerium. Ein entsprechender Bescheid wurde an Bürgermeister Roland Schulz versandt.

Die Freiwillige Feuerwehr in Tützpatz benötigt das neue Löschgruppenfahrzeug als Ersatz für ein 35 Jahre altes Tanklöschfahrzeug vom Typ TLF 16. In der Feuerwehr gewährleisten 25 aktive Kameradinnen und Kameraden die Tagesbereitschaft.

Das geplante Neufahrzeug vom Typ LF 20 wird über einen 2.000-Liter-Löschwassertank verfügen.  Über die dreiteilige Schiebeleiter sind Rettungen aus bis zu zwölf Meter hohen Gebäuden möglich. Das neue Löschfahrzeug kostet ca. 470.000 Euro. Der Landkreis beteiligt sich mit einer Förderung in Höhe von rund 134.000 Euro.  Der verbleibende kommunale Eigenanteil beträgt rund 228.000 Euro.

Vorbereitung auf „Omikron“

Oldenburg: Schulen haben Freiräume und können flexibel agieren

Schwerin – Schulen sind seit über einem Jahr in geübter Praxis mit dem Unterricht unter Pandemiebedingungen vertraut. Auf eine erwartete Welle mit „Omikron“ können sie jetzt mit einem Drei-Phasen-Modell reagieren. Nach Beratung mit den Verbänden der Schularten sowie mit weiteren Interessenvertretungen wurde das Phasenmodell erarbeitet, das den Schulbetrieb künftig mit dem Auftreten der Omikron-Variante regelt. Zunächst starten die Schulen mit der Phase 1 in den regulären Präsenzunterricht. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler dreimal in der Woche getestet werden, für Lehrkräfte und andere an den Schulen Beschäftigte besteht eine Testpflicht.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hat das Modell am Montag auf einer Pressekonferenz vorgestellt. „Die Schulleitungen entscheiden darüber, in welche Phase ihre Schule eintritt“, sagte Oldenburg. „Das ist davon abhängig, wie mit dem vorhandenen Personal der Unterricht abgesichert werden kann.“ Ziel bleibe es, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler abzusichern, so die Ministerin. „Mit dem Drei-Phasen-Modell können die Schulen flexibel auf das Pandemiegeschehen reagieren, den Schülerinnen und Schülern so viel Präsenzunterricht wie möglich bieten und die Lehrkräfte vor Überbelastungen schützen“, sagte Oldenburg.

Die drei Phasen sind wie folgt ausgestaltet:

Phase 1 Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung nicht oder unwesentlich eingeschränkt

Die derzeitigen Regelungen zum Schulbetrieb bleiben bestehen. Es findet Präsenzunterricht entsprechend § 7a „Regelungen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ der Schul-Corona-Verordnung in ihrer jeweiligen Fassung statt.

Zeugniskonferenzen können digital (vorzugsweise über itslearning) abgehalten werden.

Die Zeugnisse werden am 04.02.2022 ausgehändigt.

Phase 2 Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung eingeschränkt

Die Organisation und Ausgestaltung des Unterrichts findet in eigener Verantwortung und in Abhängigkeit des verfügbaren Personals der Schule statt. Hierfür erforderliche Entscheidungen für die Jahrgangsstufe 1 bis 6 erfolgen bei Bedarf in Absprache zwischen Schulleitungen und den Leitungen der Horte sowie den Trägern der Schülerbeförderung.

In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird Präsenzunterricht durchgeführt.

Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 werden im Wechselunterricht in einem A/B-Tages-/Wochenrhythmus beschult. Es wird ein wöchentlicher Wechsel der Klassen empfohlen. An den Präsenztagen (A-Tage/Wochen) erhalten die Schülerinnen und Schüler Hausaufgaben, welche in den darauffolgenden Tagen (B-Tage/Wochen) zu Hause eigenständig erledigt werden. Ein Distanzunterricht ist nicht vorgesehen.

Diese Regelung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, welche sich ausschließlich oder überwiegend im Distanzunterricht gemäß § 7a Absatz 1 Satz 2 der Schul-Corona-Verordnung befinden.

Die gültigen Regelungen zur Leistungsbewertung bleiben bestehen.

Abschlussklassen erhalten Präsenzunterricht. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung in Auswertung der personellen Gegebenheiten an der Schule. Sollte keine Beschulung möglich sein, erhalten diese Schülerinnen und Schüler ebenfalls Wechselunterricht.

Zeugnis- und Klassenkonferenzen werden digital (vorzugsweise über itslearning) abgehalten.

Phase 3 Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung stark eingeschränkt

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht durchgeführt. Sofern die Schule aufgrund ihrer personellen Ausstattung in ihrem Unterrichtsablauf eingeschränkt ist und Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Dabei ist auf eine Verkürzung der Unterrichtstage auf durchschnittlich je 4 Unterrichtsstunden zu achten, um eine Überlastung zu vermeiden. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bleibt unberührt.

Abschlussklassen erhalten Präsenzunterricht. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung in Auswertung der personellen   Gegebenheiten an der Schule. Sollte keine Beschulung möglich sein, erhalten die Schülerinnen und Schüler dieser Klassen ebenfalls Distanzunterricht. Dabei ist auf eine Verkürzung der Unterrichtstage auf durchschnittlich je 4 Unterrichtsstunden zu achten.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat alle Schulen im Land bereits über die jetzt geltenden Regelungen informiert.

Bildungsministerin Oldenburg sieht in dem Drei-Phasen-Modell größere Freiräume für Schulen und die Möglichkeit, vor Ort an der jeweiligen Schule den Unterricht gezielt abzusichern.

Stärkung von Resozialisierung

Schwerin – „Der Übergang von Haft zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist ein sehr sensibler Punkt“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt und plant für das Jahr  2022 Praxistage ein.

Im Frühjahr wird die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt die Straffälligenarbeit des Landes in der Praxis erleben. Geplant ist ein Aktionsfrühjahr in den vier Justizvollzugsanstalten, dem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit und der Bildungsstätte.

„Ich möchte mein Augenmerk auf die Resozialisierung im Vollzug legen. Dabei ist es mir wichtig, die bisherigen Abläufe in den Justizvollzugsanstalten und den sozialen Diensten der Justiz kennenzulernen. Die Straffälligenarbeit mit dem Vollzug, aber auch den sozialen Diensten muss so gut ausgestattet sein, dass zum einen alle Maßnahmen, die zur Entlassungsvorbereitung erforderlich sind, auch wie vorgesehen, stattfinden können. Aus meiner Sicht sollte darüber nachgedacht werden, wie der Bereich der Entlassungsvorbereitung weiter gestärkt werden kann. Denn der Übergang von der Haft zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist ein sehr sensibler Bereich, der für den Erfolg der Resozialisierung entscheidend ist. Hier wird gute Arbeit geleistet, die ich gern stärken werde“, sagt Justizministerin Bernhardt.

Justizministerin Bernhardt wird im Frühjahr verschiedene Bereiche der Straffälligenarbeit begleiten. Sie möchte den Stationsalltag in einer JVA kennenlernen, sich Einblicke in die Sozialtherapie und Ausbildungsbereiche im Vollzug verschaffen, die Bewährungshilfe begleiten und auch die Anwärterinnen und Anwärter besuchen.

Rund 650 Millionen Euro für den Schulbau

Oldenburg: Gute Schulen sind Voraussetzung für gutes Lernen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat seit dem Jahr 2016 mehr als 650 Millionen Euro für den Schulbau bereitgestellt. Rund 400 Schulbauvorhaben wurden und werden mit diesen Geldern unterstützt. Investitionen in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro sind bereits umgesetzt. Die Maßnahmen aus den verschiedenen Programmen laufen noch bis in das Jahr 2025.

„Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern werden weiterhin modernisiert, um Schülerinnen und Schülern ein gutes Umfeld zum Lernen zu bieten und den Lehrkräften einen modernen Arbeitsplatz. Gute Schulen sind eine Voraussetzung, um Bildung erfolgreich zu gestalten.“

Im Rahmen eines Sonderprogramms des Landes werden seit 2017 insbesondere bauliche Maßnahmen an Schulen mit spezifischer Kompetenz gefördert. Das sind Schulen, die sich besonders auf das inklusive Lernen spezialisiert haben. 110 Millionen Euro, davon 10 Millionen Euro für freie Träger, stehen in dem Programm bereit. 34 Baumaßnahmen sind bereits abgeschlossen, beispielsweise die fertig gestellten Neubauten der Integrierten Gesamtschule „Erwin Fischer“ in Greifswald und der Grundschule „John Brinckman“ in Schwerin.

Für den Zeitraum 2020 bis 2023 wurden im aktuellen Landeshaushalt zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen 40 Mio. Euro Landesfinanzhilfen für den Schulbau im Land aus dem Schulbaupaket bereitgestellt. Damit konnten elf Projekte in Grundzentren und dem ländlichen Bereich unterstützt werden.

Weitere rund 5 Millionen Euro Bundes- und Landemittel flossen unter anderem in die Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung in 50 Schulen.

Mit der Förderung des Schulbaus in Mecklenburg-Vorpommern sind mehrere Ministerien befasst. Das ist abhängig vom jeweiligen Förderprogramm. Um den Schulbau zu koordinieren und die Förderung von Neubau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen so effizient wie möglich zu gestalten, besteht seit Anfang 2018 unter Leitung durch das Bildungsministerium eine Koordinierungsarbeitsgruppe, in der alle beteiligten Ministerien sowie das Finanzministerium vertreten sind.