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Kategorie: Polizei/Feuerwehr/THW/Rettung

Unterstützung bei G7-Gipfel in Bayern

Schwerin – Die Polizei aus Mecklenburg-Vorpommern wird ihre bayrischen Kollegen beim G7-Gipfel – dem Treffen der Regierungschefs der sieben stärksten Industrienationen der Welt – vom 26. bis zum 28. Juni auf Schloss Elmau unterstützen.

„Wir werden ab 20. Juni die ersten Beamten in den Tagungsort in den bayerischen Alpen entsenden. Insgesamt werden wir mit etwa 300 Einsatzkräften aus M-V unterstützen, insbesondere mit Kollegen der Bereitschaftspolizei, darunter die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. Wir helfen auch mit Technik wie zum Beispiel Absperrgittern und Lichttechnik sowie einem Polizeihubschrauber der Landeswasserschutzpolizei“, kündigte Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin an.

Die einsatzbedingten Mehrkosten werden entsprechend der bundesweit geltenden Vereinbarung für gegenseitige Unterstützungseinsätze dem anfordernden Bundesland, in diesem Fall dem Freistaat Bayern, in Rechnung gestellt.

Mit Beginn des neuen Jahres hat Deutschland den Vorsitz in der G7 übernommen. Die Bundesrepublik Deutschland ist damit Gastgeber des jährlichen Gipfeltreffens der G7-Staats- und Regierungschefs.

Die 1975 gegründete „Gruppe der Sieben“ (G7) ist ein informeller Zusammenschluss der zu ihrem Gründungszeitpunkt bedeutendsten Industrienationen der westlichen Welt. Ihm gehören Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada und die USA an. Bei ihren regelmäßigen Gipfeltreffen erörtern die Staats- und Regierungschefs der G7 insbesondere Fragen der Weltwirtschaft. Wie in den vergangenen Jahren haben auch zu diesem Gipfel unterschiedliche Organisationen, Bewegungen und Vereine dazu aufgerufen, den Gipfel mit Demonstrationen und Protesten zu begleiten.

Landesregierung vor Ort

Christian Pegel übergibt in Stralsund Förderzusagen für Schule und Feuerwehr

Stralsund – Im Rahmen von Landesregierung vor Ort morgen auf der Insel Rügen übergibt Innen- und Bauminister Christian Pegel morgen in Stralsund drei Zuwendungsbescheide. Ein Bescheid über knapp 5,4 Millionen Euro aus Städtebaufördermitteln geht an die Hansestadt Stralsund für die Sanierung des Schulzentrums am Sund. Die beiden anderen Bescheide über einen Förderbetrag von insgesamt 600.000 Euro übergibt der Minister der Berufsfeuerwehr Stralsund für ein Mehrzweckboot und ein Löschfahrzeug.

Aufgrund steigender Schülerzahlen will die Hansestadt Stralsund das „Frankenkronwerk“, das ans Schulgelände angrenzt, zu einer Mensa, die auch als Aula für 400 Personen nutzbar ist und mit zudem Werk- und Maschinenraum, Archiv und weiteren Räumen umbauen. Das denkmalgeschützte Gebäude war Bollwerk der Stralsunder Festung und steht nach Auszug einer Autowerkstatt mit Autohaus seit 2018 leer. Die Gesamtkosten für Sanierung und Umbau betragen ca. 5,6 Millionen Euro. Die Bauarbeiten sollen im kommenden Herbst beginnen und voraussichtlich Mitte 2024 abgeschlossen sein.

Die Berufsfeuerwehr Stralsund erhält Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von 375.000 Euro für den Ersatz eines veralteten Löschfahrzeugs und 225.000 Euro, um ein neues Mehrzweckboot als Ersatz für ein Feuerlöschboot Baujahr 1973 zu beschaffen. Mit dem neuen Boot mit geschlossenem Fahrstand und Feuerlöscheinrichtung kann die Berufsfeuerwehr die kommunalen Gewässer und Sportboothäfen sichern. Ihr bisheriges Mehrzweckboot, Baujahr 2018, übergibt sie der Freiwilligen Feuerwehr am Standort „See“.

Moderner Waldbrandschutz

Kaliß – Drei Jahre nach dem verheerenden Waldbrand in der Lübtheener Heide eröffnet Forstminister Dr. Till Backhaus heute den zweiten Waldbrandschutzthementag im Forstamt Kaliß und informiert über die Maßnahmen des Landes zur Verhinderung von Waldbrände. Im Zentrum des Tages stehen die Einweihung eines neuen Schulungszentrums für Forst und Feuerwehr sowie die Präsentation von Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes wie Löschwasserentnahmestellen und Waldbrandschutzstreifen.

„Der furchtbare Waldbrand hier in der Lübtheener Heide hat uns 2019 gelehrt, dass Waldbrände, insbesondere in munitionsbelasteten Gebieten, nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sind. 950 Hektar Wald standen in Flammen und ca. 700 Menschen wurden evakuiert.  Das Land hat daraus die Konsequenzen gezogen und seitdem massiv gegen Waldbrände aufgerüstet. Die Landesregierung hat auf meine Initiative hin eine Interministerielle Arbeitsgruppe Waldbrandschutz eingerichtet und mit der Erstellung eines Konzeptes zum Waldbrandschutz mit dem Fokus auf kampfmittelbelastete Waldflächen beauftragt. Ein ganz zentraler Aspekt der Waldbrandprävention ist schon jetzt das schnelle Erkennen und Verorten von Waldbränden im Rahmen eines geeigneten Branderkennungssystems“, so Minister Backhaus.

Insgesamt 22 Kamerastandorte überwachen rund 291 Tausend Hektar Wald und damit 52 % der Gesamtwaldfläche des Landes. Die besonders gefährdeten Gebiete sind dabei lückenlos abgedeckt. Gebündelt werden die Daten in der Waldbrandeinsatzzentrale in Mirow, die mit Hilfe eines automatisierten kameragestützten Systems die Waldbrände früh erkennt und sich mit den Leitstellen in Verbindung setzt. Seit 2019 hat das Land noch einmal knapp 340 Tausend Euro in das System investiert. Avisiert wird zudem, auch Kamerastandorte in Brandenburg und Niedersachsen mit einzubinden.

Ausgebaut wurde ebenso in ein landesweites System von Waldbrandwundstreifen. Das sind künstlich angelegte Flächen im Wald, auf denen durch Beräumung, Astung und Bodenverwundung das brennbare Material auf ein Minimum reduziert wird und die im Ernstfall die Ausbreitung von Feuern bremsen. In den Jahren 2019 bis 2021 wurden jährlich im Schnitt 436 km solcher Streifen angelegt. 2018 waren es noch rund 300 km.

„Prävention ist die beste Waldbrandbekämpfung, doch auch im Ernstfall müssen die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren bestens vorbereitet, ausgestattet und vor allem schnell zum Einsatzort kommen. In den letzten drei Jahren haben wir deshalb für rund 1,6 Millionen Euro über 213 km neuer Rettungswege im Landeswald angelegt. Bis zum nächsten Jahr aktualisieren wir die Waldbrandeinsatzkarte, die auch als Muster für andere Bundesländer gelten soll. Im letzten Jahr beim Waldbrandschutzthementag haben wir die Löschbox vorgestellt. Ein mobiles System auf einem geländegängigen Forwarder, auf welche die Einsatzleitungen zur unterstützenden Waldbrandbekämpfung zurückgreifen können. Zwei dieser Löschboxen, je eine für jeden der zwei Landesteile befinden sich gerade in der Anschaffung. Allein im Landeswald investieren wir damit jährlich 2,8 Mio. Euro in den vorbeugenden Waldbrandschutz“, fasst Minister Backhaus zusammen.

Für die Gewährleistung eines umfassenden Brandschutzes ist die Versorgung der Freiwilligen Feuerwehren im ländlichen Raum mit Löschwasser unabdingbar. Aus diesem Grund wurde mit dem Förderprojekt „Löschwasser marsch“ die Löschwasserversorgung in den Gemeinden verbessert. Insgesamt wurden für den Ausbau der Löschwasserversorgungssysteme ca. 3,8 Mio. Euro vom Land zur Verfügung gestellt.

Highlight des diesjährigen Waldbrandschutzthementages ist die Eröffnung des Fachzentrums für Waldbrandschutz. Das Projektzentrum dient der Wissensbündelung und –vermittlung. Forst- und Feuerwehrleute sollen hier über koordinierte Schulungsveranstaltungen ihre Zusammenarbeit stärken. Finanziert wurde der Umbau über die Landesinitiative „Unser Wald in MV“. Gebaut wurde das neue Schulungszentrum nachhaltig aus nachwachsenden Rohstoffen.

Zur Problematik der munitionsbelasteten Flächen berichtet der Minister: „Ich bin froh, dass das Land und auch die BImA auf mein Drängen unseren Munitionsbergungsdienst gestärkt haben. Insgesamt 190 Mio. Euro zur Munitionsberäumung auf Bundesflächen, nicht nur im Wald. Allein 60 Mio. Euro in den nächsten 5 Jahren. Für die Beräumung der Landesflächen stehen in diesem Jahr 4,2 Mio. Euro zur Verfügung und danach jährlich fast 7 Mio. Euro. Insgesamt gibt es 18 zusätzliche Stellen für unseren Munitionsbergungsdienst. Damit sollte die Beräumung der munitionsbelasteten Waldflächen im Umkreis von 1.000 Metern um die Ortschaften in den nächsten 20 Jahren zu schaffen sein. Gerade auch für die Bevölkerung bedeutet das neue Sicherheit vor Waldbränden. Es freut mich, dass die Landesforst in Kooperation mit dem THOR-Projekt und dem Munitionsbergungsdienst auch auf den übrigen Waldflächen Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Erste Erprobungen geschützter Forsttechnik hat es hier im Forstamt bereits im Frühjahr gegeben.“

Insgesamt ist die erhöhte Waldbrandgefährdung auch als Folge des Klimawandels ein Thema der Zukunft. Mit der Etablierung geeigneter Waldbrandpräventionsmaßnahmen sind wir zukünftig bei Katastrophenwaldbränden besser aufgestellt. Der Fokus liegt dabei immer primär auf den Schutz der Bevölkerung sowie der Schutz des Waldes und vielfältigen Funktionen.

Sechs Monate Nora-App

nutzen auch Sie den alternativen Notruf!

Schwerin – In sechs Monaten Nora-App haben Menschen in Mecklenburg-Vorpommern 189mal den alternativen Notruf der 16 Bundesländer genutzt. Bundesweit waren es etwa 6.700 Notrufe. Mehr als 200.000 Menschen in ganz Deutschland haben sich seit deren Inbetriebnahme über die App als Nutzer registriert.

„Das ist ein guter Anfang. Ich wünsche mir jedoch, dass mehr Menschen auch bei uns im Land von dieser App Gebrauch machen. Nora ist eine hervorragende Ergänzung zu den Notrufnummern 110 und 112. Insbesondere Menschen mit Sprach- oder Hörbeeinträchtigungen wie auch Ausländer mit nicht so guten Deutschkenntnissen erreichen darüber im Notfall die Einsatzleitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst schnell und direkt“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und begründet: „Über die App können Sie Notrufe absetzen, ohne sprechen zu müssen, einfach über das Drücken auf gut verständliche Symbole im Display Ihres Geräts.“

Ein weiterer Mehrwert der App: „Mit ihrer Hilfe finden die Rettungskräfte Sie im Notfall, auch wenn Sie nicht genau wissen, wo Sie sind. Die App nutzt die Standort-Funktion Ihres Mobilgeräts, um Ihren genauen Standort an die zuständige Einsatzleitstelle zu übermitteln“, so Pegel.

„Nora“ kann zudem „stille Notrufe“ absenden im Fall einer Bedrohung, in dem Ihr Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Kommunikation über einen Chat mit der Notrufleitstelle fortzuführen. Wie beim Sprachnotruf können darüber weitere Informationen ausgetauscht werden, um die Notfallhilfe gegebenenfalls zu optimieren.

Ende September 2021 wurde die Nora-App in Betrieb genommen. Die bundesweite Einführung geht auf einen Beschluss der europäischen Kommission zurück, Menschen mit Beeinträchtigungen einen dem Sprachnotruf gleichwertigen Zugang zu den Notrufdiensten 110 und 112 zur Verfügung zu stellen. Die Notruf-App ist aber ein Angebot für die gesamte Bevölkerung. Nach Angaben des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen als zuständige Geschäfts-und Koordinierungsstelle laufen die Apps für Android und IOS sowie die Anwendung in den Leitstellen fehlerfrei und finden insbesondere bei Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung oder auch stotternden Menschen großen Anklang.

Die Notruf-App steht kostenlosen zum Download in den jeweiligen Apple- und Android-Stores bereit.

In Mecklenburg-Vorpommern sind alle Notrufleitstellen der Landespolizei (110) sowie alle Integrierten Leitstellen (112) der Landkreise und kreisfreien Städte am Notruf-App-System angebunden.

Die Gesamtkosten des Notruf-App-Systems einschließlich Projekt-, Entwicklungs- und Betriebskosten bis März 2022 betrugen etwa sieben Millionen Euro. Die Gesamtkosten werden jährlich nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder umgelegt.

Gewaltandrohung wird ernst genommen

Umsichtiges Handeln erforderlich

Neustrelitz – Nach der Androhung einer Gewalttat an der Gesamtschule in Neustrelitz ist die größtmögliche Sicherheit an der Schule gewährleistet. Der Schulbetrieb läuft geordnet, Polizei ist vor Ort, eine Schulpsychologin und eine Schulrätin sind als Ansprechpartnerinnen für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte vor Ort.

Einige Eltern haben ihre Kinder für heute vom Unterricht abgemeldet. Für die anderen Kinder findet der Unterricht wie gewohnt statt. An die Eltern wurde ein Informationsschreiben verschickt.

Bildungsministerin Simone Oldenburg betonte: „Wir nehmen die Gewaltandrohung sehr ernst und haben gemeinsam mit der Schulleitung und der Polizei alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Die Schule arbeitet seit Jahren mit einem Notfallplan, der genau die Handlungsempfehlungen enthält, die jetzt gefordert sind. Wir bedanken uns für das umsichtige Handeln der Kolleginnen und Kollegen, der Eltern und der Polizeibeamten.“

Gestern war auf der Jungentoilette der Gesamtschule Neustrelitz eine Nachricht entdeckt worden, in der für heute mit Gewalt gedroht wurde.

Funkamateure helfen künftig im Ernstfall

Schwerin – Im Innenministerium wurde heute eine Rahmenvereinbarung mit dem Deutschen Amateur-Radio-Club (DARC) unterschrieben, in der sich die Funkamateure verpflichten, die Katastrophenschutzbehörden in Mecklenburg-Vorpommern im Krisenfall zu unterstützen.

„Es geht darum, dass die Funkamateure die Katastrophenschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterstützen, wenn etwa infolge eines extremen Unwetters oder Blackouts die herkömmlichen Kommunikationsmittel, wie Handynetz, Internet oder gar der behördliche Digitalfunk, ausfallen sollten. Die Funkamateure können helfen, drahtlose Fernmeldeverbindungen aufzubauen, um die Kommunikation zwischen den Katastrophenschützern zu gewährleisten“, nennt Christian Pegel den Zweck der Rahmenvereinbarung.

„Unser Hobby ist extrem facettenreich und jeder Funkamateur auf irgendeinem Gebiet ein Profi – sei es im Funkbetrieb an sich, im Aufbau von Funk- und Notfunkgeräten, in der Wartung von Relaisfunkstellen, bei den unzähligen weiteren Spielarten oder in der Beteiligung am Vereinsleben. Nicht umsonst wirbt unser Verein mit dem Slogan: ‚Wir können Technik‘. Wir sind eine starke Gemeinschaft und in der Lage, unter widrigsten Bedingungen Funkverbindungen aufzubauen. In Notsituationen unsere Unterstützung anzubieten, ist im Übrigen auch ein Satzungs-zweck unseres Vereins“, so Robert Ulatowski, Vorsitzender des DARC-Distrikts Mecklenburg-Vorpommern.

Wie gut die Hilfe funktioniert, hat eine Übung im Februar gezeigt. „Dort haben wir auch mit Unterstützung durch Funkamateure erprobt, wie sich eine unverschlüsselte Sprechfunkverbindung mittels Kurzwelle über eine Dis-tanz von gut 140 Kilometern zwischen Schwerin und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald aufbauen lässt“, sagte Christian Pegel (siehe unsere Pressemitteilung Nr. 21 vom 19. Februar 2022).

Mit der Rahmenvereinbarung ist nun die Grundlage dafür geschaffen, dass die Katastrophenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte mit den DARC-Ortsverbänden konkrete Einzelvereinbarungen schließen können, um im Bedarfsfall bei den vom DARC gemeldeten Funkamateuren vor Ort Unterstützung anfordern zu können.

„Mecklenburg-Vorpommern ist bislang neben Berlin das einzige Bundesland, das zur Sicherung der Kommunikation in Krisenfällen offiziell mit Funkamateuren zusammenarbeitet. Vor allem bei den in der Regel ehrenamtlich aktiven Funkern möchte ich mich herzlich für ihre Unterstützung bedanken“, sagte der Minister und fügte hinzu: „Wieder einmal zeigt sich, wie wichtig das Ehrenamt in Deutschland für ein funktionierendes Gemeinwesen ist – gerade auch in Krisenzeiten.“

Ähnlich äußerte sich auch der Distriktsvorsitzende: „Bedanken möchte ich mich im Namen des Vorstands bei allen, die mitgewirkt und unterstützt haben und auch bei denen, die sich in den vergangenen Jahren auf andere Weise in unserem Distrikt und in den Ortsverbänden eingebracht haben. Gerne können sich Interessierte, ob jung oder alt, an uns wenden.“

Extremismus in Sicherheitsbehörden

Christian Pegel zu Lagebericht Extremismus in Sicherheitsbehörden: „Polizei M-V hat gelernt und konsequent gehandelt“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel begrüßt ausdrücklich den Lagebericht 2021 „Rechtsextremisten, ,Reichsbürger‘ und ,Selbstverwalter‘ in Sicherheitsbehörden“ des Bundesamts für Verfassungsschutz, den Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute in Berlin vorgestellt hat.

„Die Aufdeckung und Analyse von Missständen ist grundlegende Voraussetzung für ihre Beseitigung. Mit dieser Fortentwicklung des ersten Berichts von 2020 kommen Bund und Länder dem Beschluss der Innenminister von Dezember 2020 nach, regelmäßig den Stand extremistischer Bestrebungen bei den Sicherheitsbehörden zu erheben. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz M-V hat seine Erkenntnisse zugeliefert. Der Bericht macht somit auch transparent, wie es um Extremismus bei den Sicherheitsbehörden in unserem Bundesland steht“, schätzt Christian Pegel den Bericht ein – auch wenn die Erkenntnisse nicht immer erfreulich sind.

So ist die Zahl der 26 Extremismusverdächtigen in M-V gemessen an der Zahl der knapp 6.000 Mitarbeiter mit 0,44 Prozent die höchste im Bundesländervergleich, gefolgt von Hessen mit 0,42 und Nordrhein-Westfalen mit 0,39 Prozent. Auch nach Abzug von neun Prüffällen, in denen die Prüfung durch den Verfassungsschutz keine tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergab, hat M-V mit 17 Fällen, in den sich der Verdacht bestätigte, gemessen am Personalbestand den größten Anteil (0,29 Prozent).

„Diese Zahlen zeigen vor allem, dass die Sicherheitsbehörden bei uns im Land intensiv an der Aufdeckung dieser Missstände gearbeitet haben. So hat beispielsweise die Polizei nach Auftauchen der ersten Hinweise auf das ,Nordkreuz‘-Netzwerk gründlich und umfassend ermittelt und allein in diesem Zusammenhang 18 Fälle aufgedeckt“, so Christian Pegel.

Von den daraufhin eingeleiteten Verfahren endeten acht mit disziplinar- bzw. arbeitsrechtlichen Maßnahmen: „Drei Polizisten wurden aus dem Beamtenverhältnis entlassen
oder entfernt, einer abgemahnt“, so Christian Pegel.

Jedoch seien die rechtlichen Hürden, einen Mitarbeiter aus dem Landesdienst zu entfernen, sehr hoch. Jeder Fall werde deshalb akribisch aufgearbeitet. „Dies bietet die Grundlage für eine sachgerechte Bewertung durch die Gerichte, gegebenenfalls auf die höchstmögliche Strafe zu erkennen, nämlich die Entfernung aus dem Dienst.“

Seit Anfang dieses Jahres habe das Verwaltungsgericht Greifswald in erster Instanz drei weiteren Disziplinarklagen gegen Polizeivollzugsbeamte auf eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis stattgegeben. „Die Verfahren, bei denen es insbesondere um die Verletzung der politischen Treuepflicht ging, sind jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. In einem weiteren Fall wurde eine Zurückstufung in ein niedrigeres Amt und in einem weiteren eine Kürzung der Dienstbezüge ausgesprochen“, berichtet Pegel von der Weiterführung der Arbeit über den Berichtszeitraum des Lageberichts von Juli 2018 bis Juni 2021 hinaus und fügt hinzu:

„Wir haben als Land gelernt und werden auch weiter konsequent beobachten, ob sich künftig erneut Hinweise für Mitarbeiter in Polizei, Verwaltung oder anderen Bereichen ergeben, dass diese beispielsweise an Netzwerken oder Chatgruppen teilnehmen, die Anlass zu dienst- oder gar strafrechtlichen Maßnahmen geben.“

Innenminister Pegel hebt die Vielzahl an Konsequenzen, die in M-V aus den bekannt gewordenen Fällen gezogen wurden, besonders hervor: „So schreibt das Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern seit 1. Juni 2021 eine  Zuverlässigkeitsüberprüfung vor: Vor einer Verbeamtung wird bei Verfassungsschutz und Landeskriminalamt nach Erkenntnissen gefragt, die Zweifel begründen können, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Liegen während eines bestehenden Beamtenverhältnisses Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue vor, wird Grundsätzlich ein Disziplinarverfahren nach dem Landesdisziplinargesetz eingeleitet“, so der Innenminister.

Des Weiteren wurde als Folge des „Nordkreuz“-Skandals zum 1. Januar 2021 das Dezernat „Interne Ermittlungen“ im Landeskriminalamt eingerichtet: „Dieses ist speziell für interne Ermittlungen und Amtsdelikte zuständig. Mit seiner Schaffung wurden Ermittlungskompetenzen und Personalressourcen für dieses Themenfeld gebündelt mit dem Ziel einer effizienteren und effektiveren Strafverfolgung“, sagt Christian Pegel.

Seit April 2021 können sich Beschäftigte der Polizei explizit mit Beschwerden zum Verhalten einzelner Polizeibeschäftigter oder Fehlentwicklungen in der Polizei an den Bürgerbeauftragten des Landes als Beauftragten für die Landespolizei wenden, auch anonym und ohne Einhaltung des Dienstwegs Dieser wird dann entweder selbst tätig oder leitet die Eingabe an die zuständige Stelle weiter.

Auch Ausbildung und Studium in M-V würden im Zuge festgestellter Radikalisierungstendenzen immer wieder angepasst: „Sie beginnen zum Beispiel mit einem Projekt ,Tag der Demokratie‘, mit dem die angehenden Polizisten für Demokratie und Menschenrechte sensibilisiert werden. Im Pflichtfach Politik wird ihnen Wissen zum Extremismus vermittelt. Hinzu kommen die Wahlpflichtmodule ,Politisch und religiös begründeter Extremismus‘ sowie ,Interkulturelle Kommunikation‘ und verschiedene Fortbildungsangebote zur Stärkung des Demokratieverständnisses an unserer Polizei- und Verwaltungsfachhochschule in Güstrow“, zählt Pegel auf.

Weiterhin beteilige sich M-V an der von der Innenministerkonferenz beschlossenen Studie „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten“, in der das Thema Werteorientierung eine zentrale Rolle spielt.

 „Wer nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, hat in unseren Sicherheitsbehörden nichts zu suchen. Verletzungen der politischen Treupflicht oder andere Dienstvergehen im Zusammenhang mit extremistischen Handlungen werden neben einer möglichen strafrechtlichen Relevanz grundsätzlich in einem Disziplinarverfahren beziehungsweise arbeitsrechtlichen Verfahren überprüft und geahndet“, stellt Christian Pegel deutlich klar.

Noch wichtiger sei, dass sich solche Einstellungen und Verhaltensweisen gar nicht erst etablieren. Hier kommt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister zu dem Schluss: „Die Vielzahl von Maßnahmen, die unsere Sicherheitsbehörden nach den Vorfällen der vergangenen Jahre ergriffen haben, tragen bereits Früchte.“ Ihm sei aber wichtig, sehr klar festzustellen, „dass die ganz große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen in Landespolizei und Landesverwaltungen mit tiefer Überzeugung jeden Tag unsere Freiheit, unser Recht und unsere Demokratie verteidigt und selbst das größte Interesse an der Ermittlung und Beseitigung von Beamten hat, die nicht für Demokratie und Rechtsstaat einstehen“.

Fahrtüchtigkeit im Blick

„sicher.mobil.leben – Fahrtüchtigkeit im Blick“: Viele Verstöße gegen Handyverbot am Steuer

Schwerin – Insgesamt 79 Verkehrsverstöße hat die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern bei dem gestrigen bundesweiten Kontrolltag unter dem Motto „sicher.mobil.leben – Fahrtüchtigkeit im Blick“ festgestellt. Allein 41 Verstöße gab es gegen das sogenannte Handyverbot. In 30 Fällen erfolgte eine Anzeige wegen des Fahrens unter Einfluss von Alkohol oder Drogen und in fünf Fällen fehlte die erforderliche Fahrerlaubnis.

„Dass mehr als die Hälfte der Verstöße gegen das ,Handyverbot‘ erfolgt sind, bestürzt mich. Es ist wichtig, dass Verkehrsteilnehmer ihre volle Aufmerksamkeit auf das Straßengeschehen richten, um das höchstmögliche Maß an Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Ein kurzer Blick aufs Handy dauert zwar oft nicht länger als eine Sekunde, aber in dieser befindet man sich quasi im Blindflug, der leider auch tödlich enden kann. So wichtig kann keine Nachricht sein“, appellierte Landesinnenminister Christian Pegel heute in der Folge an alle Autofahrerinnen und –fahrer im Land.

265 Beamtinnen und Beamte haben allein in Mecklenburg-Vorpommern an insgesamt 98 Kontrollstellen stichprobenartig Fahrzeugführende angehalten und vorrangig mit Blick auf deren Fahrtüchtigkeit (Verhalten, Eignung und Berechtigung) sowie deren Verkehrsmittel auf Zustand, Ausrüstung, Ladung und Zulassung kontrolliert. 1.994 Fahrzeuge wurden kontrolliert.

Der Konsum von Alkohol oder Drogen, aber auch Krankheit oder Müdigkeit können Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben. Jeder trägt selbst Verantwortung für seine Verkehrstüchtigkeit. Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme und dem Bewusstsein, dass jeder auf den anderen im Verkehr achtet“, sagte der Minister.