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Kategorie: Recht / Justiz

Justiz mit Rekordteilnahme beim Rostocker Firmenlauf

Dabei sind über 50 Läuferinnen und Läufern aus der Justiz und dem Ministerium. Auch Ministerin Jacqueline Bernhardt wird teilnehmen

Rostock – „Mit einer Anzahl von 13 Staffeln wird das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz zusammen mit seinem Geschäftsbereich heute so stark wie nie zuvor vertreten sein. Ministerin Jacqueline Bernhardt beteiligt sich als Staffelläuferin am Team „JustizMammuts“. Die JVA Waldeck tritt mit den Teams „A-B-C-Foxes“, „Fuchsbau-Express“, „Red Foxes“ sowie „Gitterpiraten“ an. Die Staatsanwaltschaft Rostock wird mit „Straf(l)aufschub“ und „Die laufenden Ermittlungen“ starten. „Not fast but furios“ heißt das Team der Generalstaatsanwaltschaft.

Das Oberlandesgericht Rostock wird starten mit den Teams „Laufendes Verfahren“ und „Die flinken Füße der Gerechtigkeit“. Das Justizfeld zum Rostocker Firmenlauf abrunden werden das Amtsgericht Rostock mit „Erbschleicherinnen“ und „Run4Law“. Außerdem wird die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung unter dem Motto „Diskriminier mich nicht, ich jogg hier nur!“ an den Start gehen.

„Wir sind 13 Staffeln aus der Justiz und dem Ministerium. Ich bin den mehr als 50 Starterinnen und Startern dankbar, dass sie die Fahnen für die Justiz und die Gleichstellung hochhalten und so auch die Themen im Alltag sichtbar machen. Mitmachen ist alles. Wir leben unser Motto der Nachwuchsgewinnung in der Justiz ‚MENSCH. RECHT. NAH.‘. Wir sind alle ein Team Justiz“, sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor dem Start heute zum 16. Rostocker Firmenlauf. Zu erkennen sind die Läuferinnen und Läufer der Justiz an den blauen Laufshirts mit der Aufschrift „#mv #justiz #karriere“.

Mecklenburg-Vorpommern plant integrierten „Bachelor of Laws“

Das Kabinett befasst sich mit dem Entwurf des Juristenausbildungsgesetzes. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Meilenstein für Studierende.“

Schwerin – Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald soll um eine Abschlussmöglichkeit erweitert werden: den „Bachelor of Laws“. Die Landesregierung hat sich heute mit dem entsprechenden Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) befasst. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die geplante Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses für Studierende der Rechtswissenschaften ist ein Meilenstein. Damit steigern wir die Attraktivität des Jura-Studiums in Mecklenburg-Vorpommern und die Attraktivität für unser Land im juristischen Nachwuchsbereich“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung.

„Der geplante integrierte Bachelor soll ein gesicherter Abschluss für alle sein, die alle universitären Anforderungen der Ersten juristischen Prüfung mit Ausnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt haben. Damit wollen wir den akademischen Wert der erbrachten Studienleistungen sichtbar machen. Zum anderen nimmt es den Studierenden die psychische Belastung, im Falle eines Nichtbestehens der staatlichen Prüfung keinen berufsqualifizierenden Abschluss vorweisen zu können.

In den letzten zehn Jahren haben im Schnitt rund 30 Prozent der Jura-Studierenden, die in Greifswald begonnen haben, die Erste juristische Prüfung am Ende bestanden. Hier soll der integrierte ‚Bachelor of Laws‘ mehr Studierende motivieren, in Greifswald zu bleiben und mit dem Abschluss den Zugang zu Masterstudiengängen und Berufsperspektiven in Wirtschaft und Verwaltung zu bekommen. Die Attraktivität des Studienorts Greifswald würde erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns im Vergleich zu anderen Bundesländern gestärkt werden“, so Ministerin Bernhardt.

„Mit dem integrierten Bachelor erhalten wir die hohe Qualität der juristischen Ausbildung. Die staatlichen Prüfungsanforderungen oder die Qualität des klassischen Jurastudiums werden nicht beeinträchtigt. Mit dieser Gesetzesinitiative setzen wir ein starkes Signal für eine moderne und zukunftsgerichtete Juristenausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Wir werden damit den Herausforderungen unserer Zeit gerecht, ohne die hohe Qualität der Ausbildung zu gefährden“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) geht nun in die Anhörung der Verbände.

Mehr als eine Million Euro für gemeinnützige Arbeit in M-V

Die Zuwendungen aus Ermittlungs- und Strafverfahren stiegen 2024. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Soziales Leben gestärkt.“

Schwerin – Im vergangenen Jahr haben die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 1,7 Millionen Euro an Geldauflagen erteilt. Davon wurden rund 60 Prozent gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hebt hervor, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften auch im Jahr 2024 die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sehr sorgfältig gewählt haben.

„Unter den zehn meistbedachten Vereinen finden sich hauptsächlich Hospiz- und Präventionsangebote. Aber auch die Opferhilfe wurde gestärkt. Das zeigt deutlich, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften verantwortungsbewusst jeden Einzelfall abwägen. Die meistbedachten Vereine und Einrichtungen der letzten Jahre können transparent auf der Homepage des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingesehen werden“, sagt Ministerin Bernhardt.

Im Jahr 2024 lag die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte etwas höher als 2023. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sprachen in Ermittlungs- und Strafverfahren rund 1,1 Mio. Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Ob diese Gelder bislang tatsächlich gezahlt wurden, wird statistisch nicht erfasst. Knapp 720.00 Euro wurden zudem der Staatskasse zugesprochen. In den vergangenen zehn Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern rund 14,3 Mio. Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden, davon rund 8,8 Mio. Euro an gemeinnützige Einrichtungen.

Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste mit rund 650 gemeinnützigen Vereinen, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. „Weitere gemeinnützige Vereine, die in diese Liste aufgenommen werden wollen, wenden sich einfach an das Oberlandesgericht Rostock und weisen insbesondere die Gemeinnützigkeit des Vereins nach“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Das OLG Rostock aktualisiert die Listen jährlich zum 1. Mai.

Sie möchten wissen, welche gemeinnützige Vereine im Jahr 2024 bedacht wurden? Die Auflistung der zehn größten Summen an Geldauflagen, die im Jahr 2024 zugesprochen wurden, finden Sie per Klick auf diesen ->Link.

Pakt für den Rechtsstaat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt einen entsprechenden Beschlussvorschlag aus M-V auf die Fachkonferenz JuMiKo ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bringt in dieser Woche zur Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister den Beschlussvorschlag „Pakt für den Rechtsstaat – Beteiligung des Bundes“ ein.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Deutschland braucht dringend einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Es ist zu begrüßen, dass die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag einen neuen Pakt für den Rechtsstaat angekündigt hat. Die darin verankerten Punkte wie eine verbesserte Digitalisierung, die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen und die personelle Stärkung müssen zügig umgesetzt werden.

Denn die Sicherung eines wehrhaften Rechtsstaats duldet keinen Aufschub. Darum soll die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister die Bundesjustizministerin bitten, zeitnah die notwendigen Schritte zur Bereitstellung der finanziellen Mittel für die personelle Stärkung der Justiz zu unternehmen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo).

„Der Pakt für den Rechtsstaat aus dem Jahr 2019 war ein Erfolg. Er war ein gutes Fundament für die Stärkung des Rechtsstaates. Damals hatte Mecklenburg-Vorpommern mit 37 zusätzlichen Stellen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte profitiert.

Gerade in schwierigen Zeiten muss die Justiz sicher und zuverlässig agieren können. Täterinnen und Täter müssen in angemessener Zeit ein Urteil bekommen können. Bürgerinnen und Bürgern müssen in angemessener Zeit zu ihrem Recht kommen können. Leider blieb die von uns geforderte Verstetigung des Paktes in der letzten Legislaturperiode aus.

Heute bedarf es insbesondere wegen der außerordentlich hohen Belastung in den Staatsanwaltschaften und den Verwaltungsgerichten deshalb umso mehr einer bundesweiten Kraftanstrengung, um die erforderlichen neuen Stellen zu generieren. Bund und Länder müssen an einem Strang ziehen, um die Arbeit der Justiz weiterhin flächendeckend zu garantieren“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der JuMiKo.

Neueinstellungen im Rechtsreferendariat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „50 Frauen und Männer bekommen beste Grundlagen in ihrem Vorbereitungsdienst in M-V.“

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern bleibt attraktiv für alle, die nach dem Jura-Studium ihr Rechtsreferendariat absolvieren wollen. Zum 1. Juni haben wir 50 Frauen und Männer in den Vorbereitungsdienst auf die Zweite juristische Staatsprüfung eingestellt.

Diese Zahl ist für die Einstellungszeit im Juni seit fünf Jahren nahezu stabil. Im Jahr 2024 haben wir insgesamt 121 Referendarinnen und Referendare eingestellt, allein im Juni 2024 waren es 55. Somit absolvieren derzeit knapp 240 Frauen und Männer ihren Vorbereitungsdienst.

Die Konkurrenz um die angehenden Volljuristinnen und Volljuristen wird von Jahr zu Jahr größer, daher bemühen wir uns weiter, die Attraktivität des Referendariats in Mecklenburg-Vorpommern zu erweitern.

In diesem Jahr wollen wir mit Probeläufen für das geplante E-Examen starten. Mit vollem und unermüdlichen Einsatz sind das Oberlandesgericht Rostock und das Landesjustizprüfungssamt dabei, das Rechtsreferendariat erfolgreich zu begleiten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Einstellung von 50 Referendarinnen und Referendaren.

„Rund 25 Prozent der Referendarinnen und Referendare kommen aus Mecklenburg-Vorpommern, diese Quote ist ebenfalls stabil. Fast die Hälfte der eingestellten Frauen und Männer hat hier im Land das erste juristische Prüfung absolviert und hat sich somit entschieden, für mindestens weitere zwei Jahre im Land zu bleiben. Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Durchgang besonders attraktiv für Menschen aus Nordrhein-Westfalen oder auch Niedersachsen.

Herzlich Willkommen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Von den 23 Frauen und 27 Männern kommen u. a. 12 aus Mecklenburg-Vorpommern, neun aus NRW, sechs aus Niedersachsen, jeweils fünf aus Berlin und Hamburg.

Die weiteren Referendarinnen und Referendare kommen aus anderen Bundesländern und drei aus dem Ausland. 22 der Eingestellten haben ihr Jurastudium in M-V absolviert, sieben jeweils in Niedersachsen und Hamburg. Alle andere schlossen ihre erste juristische Prüfung in weiteren Bundesländern ab.

Gebührenanpassung in der Justiz

Zum 1. Juni werden Gebühren für die Anwaltschaft angepasst / Justizministerin Jacqueline Bernhardt informiert: „Es gilt, die hohe Qualität der Rechtspflege in Deutschland weiter zu gewährleisten.“

Schwerin – „Zur Stärkung des Rechtsstaates gehört auch die Stärkung seiner ausführenden Akteurinnen und Akteure. Zum 1. Juni tritt daher eine wichtige Änderung in Kraft, das Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts, das im Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 enthalten ist. Ich habe den Weg der maßvollen Anhebung der Anwaltsgebühren unterstützt.

Aufgrund der Corona-Pandemie, der Energiekrise und der Inflation hinkte die Anwaltschaft der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hinterher. Wenn die Justiz bürgernah und serviceorientiert bleiben soll, braucht es die nun überfällige Gebührenanpassung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes, wonach die Rechtsanwaltsvergütung, die Gerichtkosten (auch in Familiensachen), die Gerichtsvollzieherkosten, die Kosten für gerichtlich bestellte Sachverständige und Sprachmittler sowie die Justizverwaltungskosten zum 1. Juni 2026 angepasst werden.

„Die Stärkung der Säulen unseres Rechtsstaates sind vor allem gut für Bürgerinnen und Bürger, die von Rechtsanwältinnen und -anwälten rechtlich vertreten werden. Es gilt, die hohe Qualität der Rechtspflege in Deutschland weiterhin zu gewährleisten. Mit der Gebührenanpassung leisten wir einen wichtigen Beitrag. Aber auch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, die zum Beispiel rechtliche Zwangsmaßnahmen umzusetzen haben, benötigen diese strukturellen Verbesserungen“, erklärte Justizministerin Bernhardt.

Mit Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts erhöhen sich die anwaltlichen Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um neun Prozent und die Wertgebühren um sechs Prozent. Die Gerichtsgebühren steigen ebenfalls um neun bzw. sechs Prozent. Die Gerichtsvollziehergebühren werden um neun Prozent angehoben.

Damit den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch künftig qualifizierte Sachverständige und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, werden auch die einschlägigen Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes an die geänderten marktüblichen Honorare angepasst und ebenfalls um neun Prozent erhöht.

Justiz-Uniformen im Ministerium und Landtag

Justizministerin Jacqueline Bernhardt begrüßte traditionell junge Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter persönlich im Büro

Schwerin – Heute waren Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter zu Gast bei der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Es ist für mich stets eine Freude, unsere Auszubildenden kennenzulernen. Seit Jahren lebt die Tradition, dass sie für einen Tag in ihrer Ausbildung das Ministerium und damit auch mein Büro besuchen. Zu sehen, wie die zuständige Aufsichtsbehörde arbeitet, ist für die Anwärterinnen und Anwärter des Allgemeinen Vollzugsdienstes, kurz AVD, etwas Besonderes.

Später als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im Justizvollzug ist der Gang ins Ministerium eher selten. In meinem Büro sprechen die Nachwuchskräfte dann regelmäßig alle Themen des Hauses von der Justiz- bis hin zur Gleichstellungspolitik an“, sagte Ministerin Bernhardt nach der Begrüßung der zwei Frauen und zwölf Männer, die ihren Dienst im Februar 2025 begonnen haben.

Die Klasse mit 14 Auszubildenden hatte sich aus mehr als 70 Bewerbungen durchgesetzt. Das Durchschnittalter liegt bei rund 23 Jahren. Einige von ihnen waren vor ihrer Tätigkeit im Justizvollzug zum Beispiel Fachkraft für Hafenlogistik, Fliesenleger, Mechatroniker, Karosserie- und Fahrzeugbauer oder auch als Fachkraft für Postdienstleistungen. „Für sie ist es ein Wechsel in einen der verantwortungsvollsten Berufe für die Sicherheit und das gute Zusammenleben in unserem Land. Im Justizvollzug helfen sie mit, dass verurteilte Menschen in die Gesellschaft zurückkehren können, ohne neue Straftaten zu begehen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern werden Frauen und Männer ausgebildet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die aktuelle Ausschreibung läuft noch bis 30. Juni 2025. Bewerbungen werden ->auf dem Karriereportal des Landes entgegengenommen.

Ermittlungserfolg bei Durchsuchungen

Rampe – Polizeilicher Staatsschutz vollstreckt mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in den Landkreisen Nordwestmecklenburg sowie Rostock im Zusammenhang mit jungen Menschen in rechtsextremen Chatgruppen

Das Landeskriminalamt MV hat am heutigen Morgen des 21.05.2025 ab 06:00 Uhr im Auftrag der Staatsanwaltschaften Rostock und Schwerin an insgesamt 6 Objekten in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Rostock gerichtlich angeordnete Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt. Hierbei kamen zum Teil auch Spezialeinsatzkräfte des LKA MV zum Einsatz.

Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen des polizeilichen Staatsschutzes im LKA MV über mehrere Monate zu einer WhatsApp-Chatgruppe, in der mehrere Personen rechtsextreme Inhalte austauschten und zur Begehung von Straftaten aufriefen. Bei den Beschuldigten handelt es sich mehrheitlich um Heranwachsende und vereinzelt um Jugendliche. Ziel der Durchsuchungen war das Auffinden von weiteren Beweismitteln.

Die Ermittlungen beziehen sich zum aktuellen Zeitpunkt auf Verstöße gem. §§ 86a, 130, 223, 224, 304 StGB sowie gegen das Waffengesetz. Bitte haben Sie Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt, zur Sicherung des Ermittlungsverfahrens, keine weiteren Details zu den einzelnen Tathandlungen herausgegeben werden können. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden ca. 100 Kräfte aus unterschiedlichen Bereichen der Landespolizei MV eingesetzt.

Zeitgleich fanden in MV mehrere Durchsuchungen des Bundeskriminalamts im Auftrag der Bundesanwaltschaft, ebenfalls mit Staatsschutzbezug der PMK -rechts-, statt.

Dazu Innenminister Christian Pegel: „Die aktuellen Ermittlungen machen erneut deutlich: Es entsteht derzeit eine neue Szene sehr junger Rechtsextremer – extrem digital und gewaltbereit. Es ist erschreckend, dass rechtsextreme Umtriebe in rechtsextremen Chatgruppen vor allem bei sehr jungen Menschen momentan dermaßen erfolgreich verfangen. Rechte Ideologien haben in unserer Gesellschaft keinen Platz, egal, ob sie auf der Straße oder in Chats geäußert werden.

Diese Entwicklung macht deutlich, wie wichtig frühzeitige Aufklärung und klare Grenzen sind. Mein besonderer Dank gilt den Ermittlerinnen und Ermittlern sowie allen beteiligten Behörden für ihre akribische und entschlossene Arbeit. Sie macht noch einmal deutlich: Wer Hass und Hetze verbreitet und damit unsere demokratischen Werte angreift, muss mit Konsequenzen rechnen.“