Politisch motivierte Kriminalität 2024

Christian Pegel: „Steigende Zahlen sind ein Angriff auf unser Miteinander“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute mit Rogan Liebmann, Direktor des Landeskriminalamtes, die Zahlen zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2024 vorgestellt. Die Auswertung der Daten zeigt, dass die Fallzahlen deutlich angestiegen sind: Wie aus dem Lagebild des Landeskriminalamtes hervorgeht, wurden insgesamt 3.317 Fälle registriert – ein Anstieg um 74,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: 1.902).

„Politisch motivierte Kriminalität ist ein Seismograph für gesellschaftliche Spannungen. Die aktuellen Zahlen, auch wenn wir im Bundestrend liegen, müssen uns alle alarmieren und zu entschlossenem Handeln motivieren. Unsere Demokratie lebt vom respektvollen Streit der Meinungen – nicht von Gewalt, Hass und Einschüchterung“, betont Innenminister Christian Pegel in Schwerin.

„Die Bedrohung durch rechtsextremistische Straftaten steigt an und stellt unsere freiheitliche demokratische Grundordnung vor wachsende Herausforderungen. Die rechte Szene in MV tritt gewaltbereiter auf. Sie bedroht unsere Demokratie und das Miteinander der Gesellschaft. Dieser Bereich bleibt ein dominierender Aufgabenschwerpunkt für unsere Polizei und stellt nach wie vor die größte Herausforderung dar“, warnt der Minister.

Zahlen und Entwicklungen im Überblick

Mit 2.184 erfassten Delikten wurden für PMK -rechts- die meisten der Fälle registriert – eine Zunahme von 59,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2023: 1.369). Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Vor allem Propagandadelikte (2024: 1.476 Fälle; 2023: 933) und Gewalttaten (2024: 113 Fälle; 2023: 79) prägen dieses Phänomen. Die häufig niedrige Hemmschwelle bei Propagandadelikten begünstigt die Begehung von Straftaten im öffentlichen Raum – insbesondere durch Sachbeschädigungen mit Farbe und Sprühereien.

Im Bereich der PMK -links- ist mit 361 festgestellten Straftaten ein Anstieg um 193 Fälle im Vergleich zum Jahr 2023 (168 Fälle) zu verzeichnen. Besonders auffällig ist hier der Anstieg der Sachbeschädigungen mit insgesamt 198 Fällen und der Raubdelikte mit 51 Fällen. Im Jahr 2024 wurden 19 Gewaltdelikte diesem Phänomenbereich zugeordnet (2023: sieben Fälle).

Im Jahr 2024 mussten 734 Straftaten dem Phänomenbereich der PMK -sonstige Zuordnung- zugeordnet werden (2023: 304), darunter 17 Gewaltdelikte (2023: 20). Ein leichter Anstieg ist bei den Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu verzeichnen (2024: 36; 2023: 30). Deutlich zugenommen haben hingegen die Fälle von Beleidigung (2024: 153; 2023: 75) und Sachbeschädigung (2024: 275; 2023: 50).

Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- sank im Jahr 2024 auf 22 (2023: 33). Gemessen am absoluten Fallaufkommen der PMK liegt der Anteil dieses Phänomenbereichs in Mecklenburg-Vorpommern bei 0,7 Prozent (2023: 1,7 %). Im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- wurden für das Jahr 2024 insgesamt 16 Straftaten verzeichnet (2023: 28).

Straftaten mit Bezug zur Europa- und Kommunalwahl

Im Zusammenhang mit den Europa- und Kommunalwahlen wurden für das Jahr 2024 insgesamt 547 Straftaten erfasst. Diese Delikte nehmen einen Anteil von 16,5 Prozent der Gesamtfallzahlen der PMK ein. Während der Zeit des Wahlkampfes wurden 2.354 Wahlplakate besprüht, entwendet oder beschädigt. Da derartige Straftaten in der Regel nur geringe Ermittlungsansätze bieten, ist hier nur eine Aufklärungsquote von 15,5 Prozent zu konstatieren. Dies schlägt sich wesentlich auf die Gesamtaufklärungsquote nieder.

In 78 Fällen der Straftaten im Zusammenhang mit den Europa- und Kommunalwahlen waren Bezüge zum Phänomenbereich der PMK -rechts- erkennbar, 145 Fällen zur PMK -links-. 324 Fälle konnten keinem eindeutigen Phänomenbereich zugeordnet werden. Die Anzahl der registrierten Gewaltdelikte beläuft sich auf drei, wovon ein Delikt aufgeklärt werden konnte.

Die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger ist 2024 erneut angestiegen: auf 139 Fälle (2023: 112). Betroffen sind u.a. kommunalpolitisch engagierte Personen. „Wer Politikerinnen und Politiker angreift, greift unsere Demokratie an. Dieser Entwicklung werden wir  konsequent entgegentreten“, sagt Pegel.

Bei den Straftaten handelt es sich überwiegend um Delikte wie Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen oder Volksverhetzung.

Mehr Straftaten mit Tatmittel Internet

Im Jahr 2024 wurden mit insgesamt 287 Fällen deutlich mehr Hasspostings registriert als im Vorjahr (2023: 154).

„Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Menschen in unserem Land wegen ihrer Herkunft, Religion oder sexuellen Identität bedroht oder angegriffen werden. Die Zunahme von Hasspostings ist ein Warnsignal. Wir werden diesen digitalen Brandstiftern entgegentreten – mit klaren Gesetzen und mehr Ermittlungsdruck“, so Innenminister Pegel. „Wenn der Hass im Netz laut wird, wird unser Zusammenleben leiser. Die steigenden Zahlen sind ein Angriff auf unser Miteinander. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger: Stehen Sie ein für Anstand, Demokratie und ein Land, in dem alle ohne Angst leben können.“

Für das Jahr 2024 wurden insgesamt 670 Fälle registriert, die mit dem Tatmittel Internet, einschließlich Sozialer Netzwerke, begangen wurden (2023: 381).

Diese Delikte unterteilen sich in:

Fälle 2024              Phänomenbereich           Fälle 2023

419                                       -rechts-                             233
26                                         -links-                                   13
212                                       -sonstige Zuordnung-      112
9                                           -religiöse Ideologie-           19
4                                           -ausländische Ideologie-     4

Digitale Delikte nehmen zu und sind schwerer zu ermitteln, da Täterinnen und Täter anonym, technisch versiert und international agieren. „Wir investieren gezielt in die digitale Ausstattung unserer Polizei, bauen Spezialisten auf und intensivieren in die Zusammenarbeit. Auch Dank erhöhter Mitteilungsbereitschaft konnte das Dunkelfeld deutlich aufgehellt und ein klares Zeichen gegen Kriminalität im Netz gesetzt werden. Unser Ziel bleibt klar: Jede Straftat zieht Ermittlungen nach sich – auch im digitalen Raum“, erklärt der Minister.

Aufklärungsquote gesunken

Gesunken ist jedoch die Aufklärungsquote bei der Politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2024 auf 45,1 Prozent (2023: 54,8 Prozent). „Der Rückgang der Aufklärungsquote darf nicht als Zeichen nachlassender Ermittlungsarbeit missverstanden werden, im Gegenteil: Unsere Sicherheitsbehörden arbeiten mit Hochdruck an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Der Rückgang der Quote ist in erster Linie auf einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen, insbesondere im Bereich der Internetkriminalität, sowie Wahlstraftaten zurückzuführen“, verdeutlicht der Innenminister.

Insgesamt konnten im Zuge der Aufklärung der Politisch motivierten Straftaten 2.051 Tatverdächtige ermittelt werden, wobei der größte Anteil zum Zeitpunkt der Tat 21 Jahre und älter (1.228 Tatverdächtige) war.

„Diese Altersstruktur deutet auf eine tiefere ideologische Verankerung hin. „Wir sehen aber auch, dass sich im Bereich der 14- bis 18-Jährigen etwas tut. Die Szene ist in Bewegung und gerade Jugendliche finden sich in entsprechenden Chats oder Gruppen im Internet zusammen und unterliegen ggf. radikalen Einflüssen. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Jugendlichen im Netz in die Fänge von Extremisten geraten. Radikalisierung beginnt oft schleichend – mit harmlos erscheinenden Inhalten, die schnell in gefährliche Hetze umschlagen. Mein Appell an Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie an die gesamte Gesellschaft: Seien Sie wachsam, sprechen Sie mit Jugendlichen über ihre Erfahrungen im Netz und stärken Sie ihre Medienkompetenz. Nur gemeinsam können wir verhindern, dass aus digitalen Einflüssen reale Gefahren werden“, fasst Christian Pegel zusammen.

Fazit

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Politisch motivierte Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern befindet sich auf einem Höchststand. Insbesondere die rechtsmotivierten Straftaten und die zunehmende Gewaltbereitschaft sind Alarmsignale, denen entschlossen begegnet werden muss. „Politisch motivierte Kriminalität darf nicht verharmlost werden. Sie ist Ausdruck von Intoleranz, Radikalisierung und Spaltung. Unser Rechtsstaat wird weiterhin konsequent gegen jede Form extremistischer Gewalt vorgehen“, so Pegel abschließend.

Klischeefrei in die Zukunft

„Kinder müssen klischeefrei an ihre Zukunft denken können.“ / Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt eröffnet den Fachtag „Klischeefreie berufliche Orientierung in M-V“ im Schloss Schwerin.

Schwerin – „Diese Fachtagung ist wichtig. Denn viele Berufen sind noch immer von Geschlechterstereotypen und Klischees geprägt. Junge Männer, die Krankenpfleger, Erzieher oder Friseur werden wollen, sind noch immer sehr selten, wie junge Frauen, die gern als IT-Spezialistin, Ingenieurin, Mechanikerin, Bauarbeiterin oder Elektrikerin arbeiten. Diese Hemmschwelle ist noch immer da und hält so manche Jugendlichen davon ab, ihre Berufswünsche zu äußern oder eine Ausbildung oder ein Studium im individuell gewünschten Bereich zu beginnen.

Doch müssen wir alles dafür tun, dass junge Menschen die Möglichkeit bekommen, ihre Träume verwirklichen zu können. Unsere Kinder sollen dabei klischeefrei an ihre Zukunft denken. Frei von Zwängen und veralteten Rollenbildern sollen sie sich für einen Beruf entscheiden. Im Vordergrund dürfen nur die eigenen Interessen, Stärken und Talente stehen. So können Unzufriedenheit sowie Ausbildungs- oder Studienabbrüche bei jungen Erwachsenen vermieden werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Begrüßungsrede zum Fachtag „Klischeefreie berufliche Orientierung in Mecklenburg-Vorpommern“ in Schwerin.

„Studien haben bereits gezeigt, dass Diversität in allen Berufen für eine höhere Qualität bei Entscheidungen und bessere Ergebnisse sorgt. Daher freut es mich, dass seit vielen Jahren sowohl der Girls‘Day als auch der Boys‘Day veranstaltet wird, um eben diese hemmenden Rollenbilder künftig abzubauen. Analysen zeigen, dass dieser Aktionstag durchaus wirkt.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung fand beispielsweise heraus, dass es bereits eine steigende Zahl von männlichen Auszubildenden in sozialen Berufen gibt. Für die Gesellschaft stellt sich unter anderem die Frage, wie wir Jugendliche dabei unterstützen können, ihr volles Potenzial zu entfalten. An diesem Punkt setzt auch das Projekt gender@school an, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

Auf der Fachtagung im Schloss Schwerin sagte Ministerin Bernhardt weiter: „Das Projekt hilft, die berufliche Orientierung klischeefreier zu gestalten. Die klischeefreie Berufsorientierung bietet Vorteile für die Zukunft junger Menschen und unserer Gesellschaft. Aber auch die Wirtschaft kann stark davon profitieren. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist der Fachkräftemangel in Mecklenburg-Vorpommern vor allem in jenen Berufen stark ausgeprägt, in denen eine große Geschlechtersegregation existiert.

Das betrifft zum Beispiel die Luft- und Raumfahrt, die Fahrzeug- und Schiffbautechnik, den Hochbau, die Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, die Gesundheits- und Krankenpflege, den Rettungsdienst oder die Altenpflege. Das Ziel kann hier also nur sein, mehr Jugendliche unabhängig von deren Geschlecht für diese Berufe zu begeistern, um dem Fachkräftemangel vorzubeugen. Fachkräftesicherung und -gewinnung ist eines der wichtigsten aktuellen Probleme unserer Unternehmen im Land.“

Zum Fachtag „Klischeefreie Berufliche Orientierung in Mecklenburg-Vorpommern“ diskutierten im Schweriner Schloss mehr als 100 Akteurinnen und Akteure aus dem ganzen Land darüber, wie die Berufswünsche junger Menschen künftig freier und jenseits starrer Geschlechterrollen gestaltet werden können. Organisiert wurde die Tagung von den Sozialpartnern Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Nord und Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU).

Weniger Streitigkeiten in der Nachbarschaft

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Zahl der Verfahren vor den Amtsgerichten in Nachbarschaftssachen ist weiter gesunken.“

@JM

Schwerin – An den zehn Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Zivilverfahren zwar leicht gestiegen, der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten in Zivilverfahren aber weiter gesunken. Im Jahr 2024 hatten die Amtsgerichte in insgesamt 10.733 Zivilverfahren 105 Nachbarschaftsstreitigkeiten erledigt.

Das ist ein Anteil von rund einem Prozent. Ähnlich sah es auch im Jahr davor aus. 2023 wurden insgesamt 10.459 Zivilverfahren erledigt, davon 126 Nachbarschaftsstreitigkeiten. Damals lag der Anteil bei rund 1,2 Prozent.

In vergleichbaren Flächenländern wie zum Beispiel Schleswig-Holstein und Brandenburg sah es im Jahr 2023 ähnlich aus. Der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten lag laut Statistischem Bundesamt an Amtsgerichten in Brandenburg bei 1,1 Prozent, in Schleswig-Holstein bei 1,2 Prozent. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in diesen beiden Bundesländern ein separates Nachbarrechtsgesetz.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) maßgebend. Die geltenden Regelungen sind in der Broschüre zum Nachbarrecht „Wie sich Streit vermeiden lässt“ zusammengefasst. Die Broschüre ist kostenlos beim Ministerium erhältlich oder online unter folgendem ->Link.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Statistik mit den gesunkenen Zahlen im Bereich der Nachbarschaftsstreitigkeiten könnte ein Zeichen dafür sein, dass das Zusammenleben in der Nachbarschaft generell friedlicher als in anderen Jahren ist.

Es könnte aber auch ein Zeichen sein, dass mehr miteinander gesprochen wird. Daran haben oftmals die engagierten und ehrenamtlichen Schlichterinnen und Schlichter in Mecklenburg-Vorpommern großen Anteil. Den rund 220 Schiedsleuten in den 119 Schiedsstellen der Kommunen gilt dabei großer Dank.

Sie zeigen den Menschen, dass Kommunikation immer die Grundlage bieten sollte. Doch der Gang zum Gericht ist nur der wirklich letzte Ausweg. Denn ein Urteil in Nachbarschaftsstreitigkeiten löst meistens nicht das Grundproblem des Streits“, so Justizministerin Bernhardt.

Gut 34.300 Betreuungsverfahren in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist gut, dass der Bundesrat eine Verbesserung der Betreuungsvergütung beschlossen hat.“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleibt die Zahl der Betreuungsverfahren weiter hoch. Ende des Jahres 2024 waren an den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern 34.288 Betreuungsverfahren anhängig. 2023 waren es rund 34.760. Die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger sind im Vergleich zum Jahr 2023 um knapp drei Millionen Euro gestiegen und lagen im letzten Jahr bei rund 40,4 Millionen Euro.

Der Großteil, knapp 37 Millionen Euro, fiel dabei für berufliche Betreuerinnen und Betreuer an. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt dankt den ehrenamtlichen wie beruflichen Betreuerinnen und Betreuern im Land für ihre wichtige Arbeit: „Berufliche Betreuerinnen und Betreuer werden immer bedeutender, denn die Zahl der ehrenamtlich Tätigen in der rechtlichen Betreuung sinkt. Dennoch ist noch immer jede dritte rechtliche Betreuung ehrenamtlich. Insbesondere bei der Betreuung von Familienangehörigen und Verwandten sind Ehrenamtliche eine tragende und unterstützende Säule im Betreuungssystem“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Situation für Betreuerinnen und Betreuer wird sich im nächsten Jahr verbessern. Dafür habe ich mich als Justizministerin im Bundesrat eingesetzt, der kürzlich mit den Stimmen von Mecklenburg-Vorpommern die Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung beschlossen hat. Dieser bundesweite Konsens ist wichtig, um die notwendige und qualitativ hochwertige Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer weiter sicherzustellen.

Die Erhöhung der Vergütungssätze für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger zum 1. Januar 2026 um durchschnittlich 12,7 Prozent ist unumgänglich. Denn auch bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie bei den Betreuungsvereinen kam es zu Kostensteigerungen. Die derzeitige Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer war eine Zwischenlösung, die zum 31. Dezember 2025 auslaufen wird.

Das neue Gesetz soll insbesondere die Amtsgerichte wie auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen. Die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspflegerinnen und -pfleger soll ebenfalls entsprechend erhöht werden“, führt Ministerin Jacqueline Bernhardt aus.

Ministerin Bernhardt hält mehrmals im Jahr in Mecklenburg-Vorpommern Vorträge zur Vorsorgevollmacht. Zuletzt war sie in Stavenhagen und Ludwigslust. Die Broschüre „Das Betreuungsrecht“ kann kostenlos im Ministerium bestellt oder auf der Homepage als PDF heruntergeladen werden.

Einigung im Campingplatz-Streit

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus zeigt sich hoch erfreut über den Abschluss von Vereinbarungen zum Campingplatz in Prerow, mit der eine einheitliche Betreibung des Platzes in der Saison 2025 durch die Firma Camper´s Friend ermöglicht wird.

„Für mich war es immer wichtig, dass die Camper, die Gewerbetreibenden und nicht zuletzt die Gemeinde Born unter unseren rechtlichen Streitigkeiten mit der Regenbogen AG nicht leiden. Deswegen habe ich, gemeinsam mit der Gemeinde Born, die Initiative ergriffen, als die Saison 2025 wegen ständiger Verzögerungen auf der Kippe stand und alle Beteiligten kurzfristig an einen Tisch geholt. Es ist uns damit gelungen, den Betrieb bis zum Herbst der Saison 2025 abzusichern. Bis dahin müssten die noch laufenden gerichtlichen Verfahren abgeschlossen werden können damit wir Klarheit für die Zukunft haben.“

Der Minister ergänzt, dass für diese Vereinbarungen alle Beteiligten über ihren Schatten springen mussten – zum Wohl der Allgemeinheit. Auch das Land hat im Interesse aller Beteiligten an der Entwicklung dieses Ergebnisses mitgewirkt.

„Es geht hier um die Camper, die Gemeinde, den Tourismus, und die Gewerbetreibenden in einer der schönsten Gegenden Deutschlands. Dafür bin ich gerne bereit, Kompromisse einzugehen.

Insbesondere möchte ich mich bei den Vertretern von Camper´s Friend und der Regenbogen AG für den erheblichen Aufwand in den vergangenen Wochen bedanken. Ohne deren Engagement wäre diese Einigung nicht zustande gekommen.“

Jeder von Gewalt betroffenen Frau wird geholfen

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt stellte im Landtag klar: „Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert.“

Schwerin – „Gewalt in jeglicher Form hinterlässt tiefe körperliche und seelische Spuren. Für viele Betroffene ist der Weg hinaus aus der Gewalt ein schwieriger und oft langwieriger Prozess. Hier ist das Beratungs- und Hilfenetz für viele Betroffene eine unverzichtbare Stütze. Es bietet kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen und langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und Perspektiven zu geben.

In Mecklenburg-Vorpommern wird in neun Frauenhäusern gewaltbetroffenen Frauen und Kindern rund um die Uhr Zuflucht geboten. Ich habe mir vor Kurzem in Stralsund selbst ein Bild machen können und mit den Mitarbeiterinnen gesprochen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zu diesbezüglichen Anträgen der Opposition.

„Der Bedarf an Plätzen in Frauenschutzhäusern wird von vielen als höher eingestuft. Mir ist wichtig zu betonen, dass hier im Land in der Vergangenheit keiner Frau Hilfe verweigert wurde. Auch wenn im letzten Jahr 306 Mal Frauen nicht in Frauenschutzhäusern aufgenommen wurden, so ist jeder von ihnen Unterstützung und weiterführende Hilfe angeboten worden“, so die Ministerin.

„Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert. Im Jahr 2024 hat das Land insgesamt 2.840.100 Euro bereitgestellt. Ein klarer Anstieg in meiner Amtszeit. Für das Haushaltsjahr 2025 haben wir die Mittel dynamisiert, so dass insgesamt 2.905.400 Euro zur Verfügung stehen werden. Das zeigt deutlich: Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und setzen uns dafür ein, dass die Träger der Einrichtungen Planungssicherheit und eine solide Basis für ihre wichtige Arbeit haben.

Dass unser Engagement gesehen wird, wurde mir im Frauenschutzhaus Stralsund rückgekoppelt. Ein weiterer Meilenstein ist die Verstetigung von 140.000 Euro, die nicht mehr beantragt werden müssen, sondern fest im Haushalt eingeplant sind, Das erspart den Trägern unnötige Bürokratie und gibt Raum für die eigentliche Arbeit“, erklärt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Wir stärken das Beratungs- und Hilfenetz auch in der Zukunft. Auf die gewonnenen Erkenntnisse der unabhängigen Evaluation des dritten Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt haben wir mit Sofortmaßnahmen reagiert. Wir haben einen neuen Schritt gewagt und eine Vertrauensanwältin für den Bereich Umgangs- und Sorgerecht sowie Asyl- und Aufenthaltsrecht eingesetzt. Die Aufgabe der Vertrauensanwältin ist es, mit einer Erstberatung Orientierung zu geben zu juristischen Fragen, aber auch zu den praktischen Herausforderungen, die sich im Alltag der Beratung stellen.

Dieses Angebot ist auf großen Zuspruch gestoßen. Die Mitarbeitenden des Beratungsnetzes haben die Möglichkeit, auf rechtliche Expertise zurückzugreifen, mit großer Offenheit angenommen. Das Angebot führen wir fort. Ersten Handlungsempfehlungen haben wir also Rechnung getragen. Weitere Ergebnisse der Evaluation fließen in die nächsten Planungen und Gespräche ein“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem neuen Gewalthilfegesetz ist darüber hinaus unsere Forderung umgesetzt, den Bund zur finanziellen Mithilfe zu verpflichten. Gleichzeitig wird den Ländern ein Gestaltungsspielraum eingeräumt, um das Gesetz an die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Dies werden wir nutzen, um für Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes nachhaltig stabile Beratungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es neben den neun Frauenschutzhäusern auch acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt. In fünf Interventionsstellen wird eine kurzfristige Beratung in der Krise geboten und durch rechtliche Unterstützung die Sicherheit erhöht. Zusätzlich hält das Land eine Beratung für Täterinnen und Täter in Güstrow, Greifswald und Stralsund vor sowie eine landesweite Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung. Seit Mai 2024 hat die staatliche Koordinierungsstelle auf Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen.

Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern

Elf Durchsuchungen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich vom 24.03. bis 27.03.2025 an einer länderübergreifenden europäischen Aktionswoche gegen Kinderpornografie. Die polizeilichen Maßnahmen wurden von der polnischen Polizei im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft koordiniert und fanden in zwölf europäischen Ländern sowie in Großbritannien und den USA statt. Unterstützt wurden sie dabei von Europol und dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Im Rahmen der „Operation Fever“ wurden nach Angaben der polnischen Polizei insgesamt 166 Verdächtige festgenommen und 774 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Raum Anklam und Rostock insgesamt elf Durchsuchungsbeschlüsse bei elf männlichen Tatverdächtigen vollstreckt. Dabei waren zahlreiche Beamtinnen und Beamte der Landespolizei, insbesondere der Kriminalpolizeiinspektionen Rostock und Anklam, im Einsatz, die bei den Durchsuchungen über 70 elektronische Geräte bzw. Speichermedien beschlagnahmten.

Innenminister Christian Pegel: „Die Kriminalitätsbekämpfung in diesem speziellen und besonders grausamen Deliktsbereich hat für unsere Polizistinnen und Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern höchste Priorität. Ich danke allen Beteiligten für ihr großes Engagement im Kampf gegen diese abscheulichen Straftaten und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die immer noch viel zu oft grausames Leid erfahren. Der Schutz der Kinder und damit der Opfer steht für unsere Polizei ganz oben auf der Agenda – immer und ohne Kompromisse.“

Streitschlichtung an Schulen breiter etablieren

Konfliktkompetenz stärken: Land startet Fortbildungen für unterstützende pädagogische Fachkräfte

Schwerin – Das Land will das Programm der Streitschlichtung an Schulen weiter ausbauen. Dazu sollen unterstützende pädagogische Fachkräfte fortgebildet werden, die ihre Kenntnisse dann weitergeben können. Ziel ist es, im Schuljahr 2025/2026 ca. 100 Schülerinnen und Schüler in Streitschlichtung auszubilden. „Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern gibt es an jeder Schule, sie sind keine außergewöhnlichen Ereignisse“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Damit sich die Auseinandersetzungen aber nicht verhärten und das Schulklima nicht auf Dauer beeinträchtigt wird, wollen wir das erfolgreiche Konzept der Streitschlichtung breiter etablieren.“

Die Kursreihe „Streitschlichtungsausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte“ startet im Juni 2025 und wird vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums in Kooperation mit dem Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe – Schabernack e. V. durchgeführt. Insgesamt stehen in einem ersten Schritt 16 Plätze für unbefristet tätige pädagogische Fachkräfte zur Verfügung. „Das Angebot stößt auf Interesse, die Fortbildung ist ausgelastet“, so die Ministerin. Neben den pädagogischen Fachkräften haben auch Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter Fortbildungen in Streitschlichtung absolviert.

„Kinder und Jugendliche lernen in der Schule nicht nur Deutsch und Mathematik. Sie lernen auch, wie man fair und respektvoll miteinander umgeht. Dieses soziale Lernen ist genauso wichtig wie der Fachunterricht“, betonte die Bildungsministerin. „Mit der systematischen Ausbildung von Fachkräften ermöglichen wir es, Streitschlichter-Programme in weiteren Schulen zu verankern. Das stärkt nicht nur die Konfliktkultur, sondern auch den sozialen Zusammenhalt in der Schulgemeinschaft.“

Streitschlichtung – auch als Mediation bekannt – ist ein bewährtes Verfahren zur gewaltfreien Konfliktlösung, bei dem unparteiische Dritte vermitteln. Es verfolgt die Absicht, Konflikte nicht gänzlich zu vermeiden, sondern konstruktiv zu bewältigen und eine Lösung herbeizuführen, von der alle Beteiligten profitieren.

Die Ausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte umfasst zehn praxisnahe Module mit insgesamt 60 Unterrichtsstunden, die neben theoretischen Grundlagen vor allem kommunikative Kompetenzen und methodisches Handwerkszeug für die Streitschlichtung vermitteln. Ein besonderer Fokus liegt auf der Fähigkeit, Schülerinnen und Schüler selbst zu Streitschlichterinnen und Streitschlichtern auszubilden. Sie werden damit in die Lage versetzt, Konflikte untereinander lösen.

„Wenn Schülerinnen und Schüler lernen, Konflikte friedlich zu lösen, gewinnen sie an Selbstvertrauen und sozialer Kompetenz. Sie entwickeln Empathie und ein Gefühl für Verantwortung. Das sind Fähigkeiten, die sie ein Leben lang begleiten“, sagte Oldenburg.

Schlüsselübergabe für saniertes Hafthaus

Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Moderner Justizvollzug ist wichtig für die Resozialisierung.“

Bützow – Mit der symbolischen Schlüsselübergabe ist in der Justizvollzugsanstalt Bützow die Sanierung des Hafthauses B offiziell abgeschlossen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt dankte zur feierlichen Übergabe dem Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Neubrandenburg sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JVA Bützow. Finanzminister Dr. Heiko Geue ließ den Dank ebenso übermitteln, er war terminbedingt verhindert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Bediensteten haben dafür Sorge getragen, dass bei laufendem Betrieb das Hafthaus störungsfrei saniert werden konnte. Dafür gilt ihnen der Dank. Nun haben sie die modernsten Arbeitsplätze in der Anstalt“. Zu den Haftbedingungen sagte die Ministerin weiter: „Ein erfolgreicher Strafvollzug setzt sich zum Ziel, die Straftäterinnen und Straftäter so zu behandeln, dass sie es schaffen, in die Gesellschaft zurückkehren zu können in sozialer Verantwortung und ohne neue Straftaten. Dieses hohe Ziel der Resozialisierung ist aber nur in einem modernen Strafvollzug möglich.

Dazu gehört eben auch, dass die Gefangenen in zeitgemäßen Haftanstalten untergebracht sind. Hier im B-Flügel mit bis zu 45 Haftplätzen werden nun verurteile Frauen untergebracht. Die Einzelhafträume sind mit Haftraumtelefonen ausgestattet. Es gibt Freizeiträume und Gemeinschaftsküchen. Die weiblichen Gefangenen haben einen eigenen Frei-Stunden-Hof mit Garten. Männliche Gefangene können sie nicht beobachten. Dieser Trakt wird darüber hinaus als Transport-Abteilung mit 18 Plätzen genutzt. Hier können Abläufe in der Aufnahme der Gefangenen im sogenannten bundesweiten Umlauf effektiver werden.“

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die Grundsanierung des Hafthauses B ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie wir bestehende Bausubstanz modernisieren und gleichzeitig funktionale Anforderungen eines komplexen Justizbetriebs erfüllen. Aus alt mach neu: Die Justizvollzugsanstalt Bützow gehört zu den ältesten Haftanstalten Deutschlands. Das stellt besondere Anforderungen an Planung und Ausführung. Das SBL Neubrandenburg hat diese Herausforderung mit großem Engagement und hoher fachlicher Kompetenz gemeistert. Mit dem sanierten B-Flügel des denkmalgeschützten Sterngebäudes steht nun ein Gebäude zur Verfügung, das den Anforderungen an den modernen Strafvollzug gerecht wird.“

Das Hafthaus B wurde seit März 2020 grundsaniert. Die Baukosten betragen nach Angaben des bauausführenden SBL Neubrandenburg rund 23 Millionen Euro. Insgesamt verfügt das Hafthaus über 45 Haftplätze und eine moderne Transportabteilung mit 18 Plätzen zur kurzzeitigen Unterbringung von Gefangenen.

Sinkende Kriminalitätszahlen in M-V

Innenminister Christian Pegel stellt Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 vor

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Berichtsjahr 2024 vorgestellt. Die Zahlen zeigen eine insgesamt positive Entwicklung:

  • Die Gesamtkriminalität in Mecklenburg-Vorpommern ging um 2,7 Prozent zurück.
  • Weniger Diebstahlsdelikte und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
  • Die Aufklärungsquote ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr.

Im Jahr 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 108.544 Straftaten registriert – ein Rückgang um 3.027 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Häufigkeitszahl (Straftaten pro 100.000 Einwohner) sank um 2,8 Prozent. Besonders erfreulich ist die hohe Aufklärungsquote von 64,4 Prozent, die nicht nur den Vorjahreswert übertrifft (2023: 62,8 Prozent), sondern auch konstant über dem Bundesdurchschnitt liegt.

Innenminister Christian Pegel würdigte bei der Vorstellung der Statistik auf der Landespressekonferenz die Arbeit der Landespolizei: “Nach dem Anstieg der Kriminalität in den Jahren nach der Pandemie haben wir nun eine positive Entwicklung. Das verdanken wir vor allem dem unermüdlichen Einsatz unserer Polizei, die rund um die Uhr für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger sorgt. Diese Leistung verdient höchste Anerkennung.”

Die Entwicklungen im Jahr 2024 im Überblick:

Straftaten gegen das Leben

Im Jahr 2024 wurden 47 Straftaten gegen das Leben registriert – zehn Fälle mehr als im Vorjahr, allerdings im Rahmen des mehrjährigen Mittels. Die meisten Fälle entfielen auf den Bereich des Totschlags, dessen Fallzahl um acht stieg. Auch die Zahl der Morde erhöhte sich leicht um drei Fälle. Im Bereich Totschlag sind unter den 24 Fällen 20 Versuche. Beim Mord nahmen die Fallzahlen um drei Fälle zu und unter den insgesamt zehn Fällen sind sechs Versuche.  Trotz des Anstiegs konnte die Polizei erneut eine hohe Aufklärungsquote von 87,2 Prozent erreichen – für die besonders schweren Straftaten Mord und Totschlag lag die Aufklärungsquote bei 100 Prozent.

Weniger Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung

Nachdem die Fallzahlen in diesem Deliktsbereich in den vergangenen Jahren gestiegen waren, ist 2024 ein Rückgang um 4,7 Prozent zu verzeichnen. Besonders deutlich zeigt sich der Rückgang in folgenden Bereichen:

  • sexuelle Belästigung: -54 Fälle (Gesamtzahl: 359)
  • sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung: -42 Fälle (Gesamtzahl: 205)
  • sexueller Missbrauch von Kindern: -18 Fälle (Gesamtzahl: 302)

In der Deliktsgruppe Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Inhalte blieben die Zahlen auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (2024: 603 Fälle, 2023: 649 Fälle). Auffällig ist, dass weiterhin mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen in diesem Bereich unter 18 Jahre alt ist.

„Trotz des Rückgangs der Fallzahlen bleibt es entscheidend, Kinder und Jugendliche über die Gefahren im digitalen Raum aufzuklären. Der Besitz und die Weitergabe solcher Inhalte ist kein Kavaliersdelikt – hier sind sowohl die Polizei als auch Eltern und Schulen gefordert. Mein Appell lautet: Achten Sie weiter darauf, was Kinder konsumieren und weitergeben. Sprechen Sie mit ihnen über die Unterschiede zwischen richtig und falsch und betonen Sie, wie wichtig es ist, sich zu melden, wenn sie sich unwohl fühlen oder Zeuge von Straftaten werden. Wir alle müssen die Verantwortung übernehmen und ein offenes Ohr für die Belange der Kinder haben, um gemeinsam ein sicheres Umfeld zu schaffen“, so der Minister.

Deutlicher Rückgang der Diebstahlsdelikte

Die Zahl der Diebstahlsdelikte sank um 8,5 Prozent auf insgesamt 29.206 Fälle. Besonders stark war der Rückgang in folgenden Bereichen:

  • Einfache Diebstähle: -7,1 Prozent (17.217 Fälle)
  • Einfacher Ladendiebstahl: -11,8 Prozent (6.632 Fälle)

Mehr Gewalt gegen Einsatzkräfte

Ein besonders alarmierender Trend zeigt sich bei Gewalt gegen die Polizei und Rettungskräfte. 1.103 Fälle von Widerstand oder tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte wurden registriert – ein Anstieg um 89 Fälle (+8,8 Prozent). In 96,2 Prozent der Fälle waren Polizistinnen und Polizisten Opfer von Widerstandshandlungen.

„Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienste sind keine spontanen Ausrutscher – sie sind gezielte Respektlosigkeit gegenüber dem Staat”, so Pegel und: „Wer in Uniform seinen Dienst tut, muss sich darauf verlassen können, sicher nach Hause zu kommen. Solche Angriffe dürfen niemals als akzeptabel angesehen werden.”

Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit nehmen zu

Während die Gesamtkriminalität zurückgeht, wurde in diesem Bereich ein Anstieg um 2,2 Prozent (20.033 Fälle) registriert. Besonders betroffen sind:

  • Bedrohungsdelikte: +7,2 Prozent (345 Fälle mehr)
  • Körperverletzungsdelikte: +1,9 Prozent (231 Fälle mehr)

Die Aufklärungsquote blieb hier mit 90 Prozent stabil auf einem hohen Niveau.

Häusliche Gewalt

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im vergangenen Jahr 5.005 Fälle (2023 – 5.016 Fälle) von häuslicher Gewalt erfasst. Häusliche Gewalt ist traditionell weit überwiegend durch Körperverletzungsdelikte geprägt. 2024 wurden 3.206 Fälle von Körperverletzungen erfasst, davon sind 578 Fälle der gefährlichen und schweren Körperverletzungen zuzuordnen. Zudem wurden 14 Tötungsdelikte (vier davon vollendet) im Bereich der Häuslichen Gewalt festgestellt. Die Aufklärungsquote lag bei 99,4 Prozent.

Innenminister Christian Pegel: „Wir dürfen nicht nachlassen, den Schutz vor häuslicher Gewalt zu verbessern. Deshalb passen wir derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen verbesserten Schutz an. Die jüngste Evaluierung unseres Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) hat gezeigt, dass die polizeirechtlichen Maßnahmen bei häuslicher Gewalt weiterentwickelt werden müssen. Für die anstehende Novellierung des SOG M-V prüft das Innenministerium daher die Einführung verschiedener weiterer Befugnisse für die Polizei für wirksame Kontakt- und Näherungsverbote. Denn der Schutz Betroffener darf bei einer derartigen Gefahrenlage nicht erst mit der Verurteilung der gewalttätigen Person zusammenfallen.“

Messerangriffe

Seit 2020 werden Messerangriffe bundesweit als eigenes Phänomen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Diese Definition umfasst Taten, bei denen ein Messer direkt gegen eine Person eingesetzt oder damit gedroht wird – das bloße Mitführen eines Messers zählt nicht dazu.

Im Jahr 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 452 Messerangriffe registriert. Das entspricht einem Rückgang um 85 Fälle im Vergleich zum Vorjahr, allerdings bewegen sich diese Zahlen im Rahmen des seit 2021 festgestellten Mittels. Insgesamt wurden 437 Tatverdächtige ermittelt.

„Messerangriffe sorgen für besondere Verunsicherung in der Bevölkerung. Unsere oberste Priorität bleibt es, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Wir werden daher mit aller Konsequenz gegen diese Taten vorgehen – mit verstärkten Kontrollen, der Einrichtung von Waffenverbotszonen und einer konsequenten Strafverfolgung. Eine entsprechende Landesverordnung ist bereits in Arbeit“, sagt der Innenminister.

Den vollständigen Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums.

Opferhilfe wird in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt betont heute zum Tag der Kriminalitätsopfer die Bedeutung vielfältiger Hilfsangebote für Opfer

Schwerin – „Heute am 22. März ist der Tag der Kriminalitätsopfer. Am Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist erkennbar, wie der Blick hin zu den Opfern von Gewalt und Kriminalität immer mehr geschärft wird. Die zentrale Aufgabe der Justiz ist es, Straftaten zu verfolgen und zu ahnden. Die Menschen, die unter diesen Straftaten gelitten und weiterhin leiden, die also Opfer einer Straftat geworden sind, benötigen aber ebenso Aufmerksamkeit. Dabei ist die Bandbreite der Beratung sehr groß. Spezialisierung ist wichtig, um zielgenau helfen zu können. Hier wird das Netz für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern immer größer“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer.

„Opferschutz ist ressortübergreifend. Das Netzwerk verbindet viele Institutionen, Vereine und Behörden. Auf Seite der Justiz wurde für diese verbindende Lotsenfunktion der Opferhilfebeauftragte installiert, der mit den verschiedenen Behörden, Institutionen und Vereinen bereits im Vorfeld klärt, wie Opfern von Straftaten schnell und zielgerichtet geholfen werden kann. Es ist gut, dass die Justiz eine solche Schnittstelle hat“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Über die Arbeit des Opferhilfebeauftragten der Justiz Marc Quintana Schmidt informiert ein Flyer. Hier ->zum Herunterladen.

„Eine ebenso wichtige Säule des Opferschutzes bildet das Beratungs- und Hilfenetz. Es bietet kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen und langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und Perspektiven zu geben. In Mecklenburg-Vorpommern wird in neun Frauenhäusern gewaltbetroffenen Frauen und Kindern rund um die Uhr Zuflucht geboten. Ich habe mir vor Kurzem in Stralsund selbst ein Bild machen können und mit den Mitarbeiterinnen gesprochen. Sie sind eine wichtige Stütze für Frauen und Kinder, deren Gewalterlebnis in eine ausweglos und hilflos erscheinende Situation geführt hat“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt.

->Klicken Sie hier für Informationen über das Beratungs- und Hilfenetz.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es neben den neun Frauenschutzhäusern auch acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt und sechs Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt. In fünf Interventionsstellen wird eine kurzfristige Beratung in der Krise geboten und durch rechtliche Unterstützung die Sicherheit erhöht. Seit Mai 2024 hat die staatliche Koordinierungsstelle auf Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen.

Seit nunmehr knapp drei Jahren ist Mecklenburg-Vorpommern auch Mitunterstützer des Männerhilfetelefons. Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist ein sehr wichtiges bundesweites Angebot. Denn aus Gleichstellungssicht ist es unverzichtbar, dass auch Männern, die Gewalt erleben, jedwede Hilfe geboten wird. Daher war es für Mecklenburg-Vorpommern vor nunmehr über zwei Jahren selbstverständlich, sich zu beteiligen. Ich hoffe, dass weitere Bundesländer sich anschließen.“

Das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ ist bundesweit das erste Beratungsangebot, das unter der Nummer 0800 123 99 00 ratsuchenden Männern Unterstützung anbietet.

FDP-Klage politisch ohne Substanz

Schwerin – Die FDP klagt in 5 Bundesländern gegen Grundgesetzänderung und damit die Reform der Schuldenbremse. So will die FPD den Landesregierungen die Zustimmung zum Schuldenpaket im Bundesrat untersagen.

Dazu Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die FDP versucht, das Abstimmungsverhalten von Mitgliedern des Bundesrats gerichtlich festlegen zu lassen. Ziel ist es, eine Zustimmung des Bundesrats zu der morgen anstehenden Grundgesetzänderung zu verhindern.

Zu diesem Zweck wurden durch die FDP Fraktionen in den Landtagen der Bundesländer NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern weitgehend gleichlautende Eilanträge bei den jeweiligen Landesverfassungsgerichten eingereicht.

Die Klage ist rechtlich als auch politisch ohne Substanz. Die FDP hat schon in den letzten Jahren notwendige Investitionen in Deutschland verhindert und damit für viel Streit gesorgt. Diesen Weg will sie jetzt, nachdem sie aus dem Bundestag geflogen ist, auf rechtlichem Weg fortsetzen. Das ist ein Irrweg.“

In NRW wurde die Klage bereits abgelehnt.

Zufriedenheit im Referendariat in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt sieht in der geringen Anzahl an Anrufen der Ombudsstelle den Kurs der Optimierung bestätigt.

Schwerin – „Gute Nachrichten gehören an die Öffentlichkeit. Gute Nachrichten sind allerdings auch Ansporn. An der optimierten Ausgestaltung des Rechtsreferendariats in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten wir kontinuierlich seit Jahren. Ein Seismograf des Kurses ist die Ombudsstelle, für die ich mich zum Anfang meiner Legislaturperiode nachdrücklich eingesetzt habe. Diese Stelle hat sich in den drei Jahren ihres Bestehens etabliert und bewährt.

Referendarinnen und Referendare haben mit ihr eine unabhängige Ansprechperson, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Vorbereitungsdienstes auf die zweite juristische Staatsprüfung Sorgen und Nöte entgegennimmt. Wenn diese Stelle kaum angerufen wird, ist das ein Zeichen dafür, dass es derzeit im Vorbereitungsdienst überwiegend so läuft, wie es soll“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Jahresberichts der Ombusdfrau, Richterin am Sozialgericht Dr. Petra Fischer-Langosch.

„Die Ombudsstelle schafft das Bewusstsein, in sehr schwierigen Situationen gehört zu werden. Die Personen, die in Problemfelder involviert sind, bekommen oftmals die Probleme nicht zu hören. Somit ist es großartig, dass die Richterin am Sozialgericht, Frau Dr. Fischer-Langosch, diese Vertrauensposition wahrnimmt und die Justiz bei der Optimierung des Rechtsreferendariats in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Dafür gilt ihr ein großer Dank. Im vergangenen Jahr hatte kaum eine Referendarin oder ein Referendar Anlass gesehen, sich an sie zu wenden. Das ist für uns Motivation, unsere Bemühungen fortzuführen. Gleichwohl werden wir auch darauf hinwirken, die Ombudsstelle im Vorbereitungsdienst noch bekannter zu machen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

In der Justiz sind aktuell rund 240 Referendarinnen und Referendare beschäftigt. Heute vor fünf Jahren waren es insgesamt gut 130 Frauen und Männer im Vorbereitungsdienst von Mecklenburg-Vorpommern.

Campingplatz Prerow

Backhaus: Erneut gewinnt das Land im Rechtsstreit um Campingplatz Prerow

Stralsund – Das Landgericht Stralsund hat die Klage der Regenbogen AG gegen den Ideenwettbewerb zur Fortführung des Campingbetriebes in Prerow in allen Punkten zurückgewiesen. Dazu erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Das Urteil des Gerichts ist für das Land mehr als erfreulich. Es zeigt erneut, dass wir mit dem eingeschlagenen Kurs, nach einem neuen Betreiber des schönsten Campingplatzes in Norddeutschland zu suchen, den richtigen Weg gegangen sind.

Die Regenbogen AG bemüht sich dennoch weiterhin nach Kräften, die eigentlich für Ende Januar geplante Übernahme des Betriebes auf den Flächen der StUN und des Landes durch einen Konkurrenten zu verzögern. Inzwischen ist ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet und die Räumung des Dünenareals für Mitte März geplant.

Wir bedauern diese Entwicklung und die Haltung der Regenbogen AG (RAG) sehr, zumal die StUN und das Land in der vergangenen Saison im Sinne der Camper und Gewerbetreibenden sogar den unrechtmäßigen Weiterbetrieb durch die RAG geduldet haben.

Nach dem bisherigen Verlauf des Gerichtsverfahrens gehen wir davon aus, dass nach der mündlichen Verhandlung Anfang April bald ein Urteil ergehen wird, das dem Land endlich den Zugriff auf die eigenen Flächen auf dem Platz ermöglicht. Für diesen Fall kündigen wir hiermit an, dass eine Räumung der Flächen vorgenommen wird.

Die Regenbogen AG hat bislang leider alle Gesprächsangebote des künftigen Betreibers „Camper’s Friend“ über eine Zusammenarbeit in 2025 abgelehnt. Obwohl der Regenbogen AG nach wie vor alle juristischen Wege offenstehen, verweigert sie bisher eine konstruktive Lösung für die Camping-Saison 2025.

Dazu erklärt der StUN-Geschäftsführer Bjørn Schwake: „Zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen spielt die Regenbogen AG mit Menschen und mit Blick auf die Gewerbetreibenden mit Existenzen. Wir sind dennoch zuversichtlich, die Saison wie geplant umsetzen zu können.“

Wirksame Sicherheitsgesetze

Innenminister Christian Pegel: Ermittlungsarbeit zeigt Bedeutung wirksamer Sicherheitsgesetze auf

Schwerin – Die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin hat im Zuge intensiver Ermittlungsarbeit zum Tötungsdelikt vom 5. Februar 2025 in Schwerin einen Tatverdächtigen ermitteln und diesen nun öffentlich zur Fahndung ausschreiben können.

„Dieser Ermittlungserfolg ist ein klares Zeichen für die herausragende Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Ich danke den Ermittlerinnen und Ermittlern der Polizei und allen weiteren Beteiligten, die diesen schnellen und erfolgreichen Ermittlungsstand ermöglicht haben. Ihr Einsatz ist ein Beleg dafür, was unsere Behörden mit großem Engagement und Fachwissen leisten – oft unter schwierigen Bedingungen,“ so Innenminister Pegel.

„Die Fahndungsausschreibung erfolgte in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft und zeugt von der exzellenten Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden. Ich möchte an dieser Stelle den unermüdlichen Einsatz und die gute Arbeit der Landespolizei MV hervorheben – und mich dafür ausdrücklich bedanken. Durch ihren entschlossenen Einsatz wird das Vertrauen in unsere Institutionen weiter gefestigt.

Die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, insbesondere solcher schwerwiegenden Delikte, haben höchste Priorität. Unsere Sicherheitsorgane arbeiten Tag und Nacht daran, die Sicherheit in unserem Land aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern“, so der Minister.

Kritik äußert MV-Innenminister Christian Pegel in diesem Zusammenhang zur Entscheidung im Oktoberplenum des Bundesrates, bei dem gegen die Verschärfung des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung gestimmt wurde: „Die jüngsten Geschehnisse bieten Anlass zur ernsthaften Reflexion über die aktuellen politischen Debatten zu Sicherheitsgesetzen. Ich bedaure es sehr, dass notwendige gesetzliche Anpassungen, die unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität dringend benötigen, insbesondere von den CDU-geführten Länder im Bundesrat blockiert wurden.

Im vorliegenden Fall würde ein Abgleich des vorhandenen Fotos des tatverdächtigen und der damit feststellbaren biometrischen Daten einen Abgleich mittels Computertechnik mit Aufnahmen und Bildern in Social Media und Internet ermöglichen und den Einsatzkräften sehr helfen. Aber momentan sind unsere Einsatzkräfte mit rechtlichen Hürden konfrontiert, die ihre Arbeit erschweren, indem solche automatisierten Datenabgleiche mit Millionen von Bildern im Internet und in sozialen Medien in kürzester Zeit anhand von biometrischen Daten nicht zulässig sind. Die Änderung der Strafprozessordnung, die das im Oktober 2024 ermöglichen wollte, ist leider blockiert worden und fehlt damit jetzt als zusätzliches Handlungsinstrument.“

Das Gesetz verfolgte das Ziel, das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Terrorismusbekämpfung und die Bundespolizei insbesondere beim Grenzschutz mit Befugnissen bei Datenzugriff und Datenauswertung sowie zum biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Daten auszustatten. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz soll diesen Behörden zudem ermöglichen, Daten automatisiert zu analysieren, um bei großen Datenmengen Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen.

Innenminister Christian Pegel betont, dass es nicht um den Abbau von Freiheitsrechten gehe, sondern um den Schutz der Bevölkerung. „Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit ist zentral für unseren Rechtsstaat. Doch Freiheit kann nur dort gedeihen, wo Sicherheit gewährleistet ist. Wer sich kategorisch gegen jede Form der Gesetzesverschärfung stellt, ignoriert die realen Bedrohungslagen, mit denen wir täglich konfrontiert sind. Wir brauchen eine sachliche Debatte, die den Schutz der Menschen in den Mittelpunkt stellt – nicht ideologische Grabenkämpfe.“