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Kategorie: Recht / Justiz

62 Volljuristinnen und Volljuristen erhalten ihre Urkunden

Justizministerin Jacqueline Bernhardt gratuliert: „Die Justiz braucht auch künftig die gut ausgebildeten Volljuristinnen und -juristen.“

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern wird für Referendarinnen und Referendare immer attraktiver. Das zeigt sich daran, dass immer mehr Menschen hier ihren Vorbereitungsdienst absolvieren wollen. Mit den Urkunden sind die 62 Referendarinnen und Referendare nun ab heute Volljuristinnen und Volljuristen. Die Durchschnittsnote hat sich im Vergleich zum Sommer dieses Jahres leicht verbessert und liegt bei 7,60 Punkten.

Wir konnten zweimal die Note ‚Gut‘ vergeben. Auch das ist eine Steigerung zum Ergebnis vom Sommer. Die beiden besten Absolventen haben die Zweite juristische Staatsprüfung mit zwölf bzw. 11,85 Punkten bestanden. Daneben haben wir 14 Mal ein ‚Vollbefriedigend‘ und 28 Mal ein ‚Befriedigend‘ vergeben. Fast alle Absolventinnen und Absolventen haben sich nach der mündlichen Prüfung verbessert. Das ist ein gutes Zeichen.

Die Ergebnisse verdienen Respekt, allen gilt mein herzlicher Glückwunsch“, sagt die Staatssekretärin im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Babette Bohlen zur Übergabe der Zeugnisse zum Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais‘ in Schwerin.

Staatssekretärin Bohlen vertrat Ministerin Jacqueline Bernhardt und übermittelte die Gratulation. „Wir stehen in der Justiz wie viele Bereiche des Lebens vor einer weitreichenden Pensionierungswelle. Bundesweit haben wir darum erstmals eine Rechtsstaats- und Nachwuchskampagne gestartet. Wir brauchen auch künftig die gut ausgebildeten Volljuristinnen und Volljuristen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Allein in diesem Jahr sind rund 30 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den wohl verdienten Ruhestand gegangen. Eingestellt haben wir mit 38 Proberichterinnen und Proberichtern so viele wie seit Jahren nicht. Aber auch die Anwaltschaft, Notariate, Behörden und Unternehmen benötigen Nachwuchs, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Unser Land ist dabei beliebt als Land zum Leben und Arbeiten“, sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt vorab.

Doppelhaushalt stärkt Justiz, Gleichstellung und Gewaltschutz

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt begrüßt den Beschluss des Landtags

Schwerin – „Der Haushalt des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist zukunftsgerichtet. Die Justiz wird gut aufgestellt. Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird vorangebracht. Antidiskriminierung und Schutz für Gewalt- und Sexualopfer wird gestärkt“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag nach dem Beschluss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern zum Doppelhaushalt 2026/2027.

„Wir sichern die Justiz. In diesem Jahr haben wir mit 38 Proberichterinnen und Proberichtern sowie mit insgesamt 123 Referendarinnen und Referendaren so viele eingestellt wie seit Jahren nicht. Offene Stellen werden zeitnah besetzt. Die Belastung mildern wir ab. Zur Unterstützung der Staatsanwaltschaften haben wir mit Personalverschiebungen begonnen. Wir haben im zu beschließenden Doppelhaushalt auch die Anzahl der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erhöht. Wir nehmen die Sicherheit in den Blick und überarbeiten das Sicherheitskonzept. Die Modernisierungen der Justizvollzugsanstalten geht unvermindert weiter. Wir machen mit unserer Haushaltspolitik keine Schlagzeile, sondern schaffen Substanz. Denn parallel dazu stemmen wir gerade die größte technische Umstellung, die die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern je erlebt hat. Und wir sind kurz vor dem Abschluss. Die zunächst gesetzte bundesweite Frist zur Einführung der E-Akte in allen Bereichen werden wir schaffen. Mittlerweile hat der Gesetzgeber um ein weiteres Jahr die Frist verlängert“, sagt Ministerin Bernhardt.

„In die Gleichstellung haben wir investiert und werden weiterhin investieren. Denn bis Frauen und Männer auch gelebt gleichberechtigt sind, dauert es noch. Frauen erhalten immer noch deutlich weniger Geld als Männer für die gleiche Arbeit. Frauen sind in wachsenden technischen Berufen unterrepräsentiert. Frauen sind noch immer dort benachteiligt, wo Qualifizierungen gefragt sind. An dieser Stelle hilft Mentoring sehr stark. Wir setzen alles daran, dass Frauen auf sich aufmerksam machen können, dass Frauen sichtbar werden und somit im gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt sind. Dazu gehört das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, das Maßnahmen zusammentragen wird, um eben diese Gleichberechtigung auf allen Ebenen umsetzen zu können. Das Programm ist in den finalen Zügen und wird im Frühjahr vorgestellt werden. Die Lohndifferenzen zwischen Männer und Frauen, die Hauptlast der Frauen bei der Sorgearbeit in der Familie und der 30-prozentige Anteil von Frauen in Führungspositionen sind nicht hinnehmbar. Da bleiben wir konsequent“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Leider müssen wir noch immer massiv in den Schutz vor Gewalt und für den Kampf gegen Diskriminierung investieren. Unter anderem für die Interventionsstellen haben wir im zurückliegenden Haushaltsjahr 100.000 Euro zusätzlich gegeben. Im kommenden Haushalt sind 300.000 Euro zusätzlich jährlich veranschlagt. Das Beratungs- und Hilfenetz muss weiter gestärkt werden. Wir haben es erreicht, dass mit dem beschlossenen Gewalthilfegesetz der Bund ab 2027 rund zwei Millionen Euro nach Mecklenburg-Vorpommern gibt. Das Thema Antidiskriminierungsberatung bringen wir auch weiter voran. Wir haben zwar in den vergangenen Jahren spürbar aufgeholt, dank auch der Unterstützung durch das Bundesprogramm respekt*land. Diese zusätzlichen Mittel vom Bund drohen wegzubrechen. Wir als Landesregierung sind uns der Tragweite dieses Problems sehr bewusst. Deshalb wurden im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/27 entsprechende Landesmittel von Seiten der Fraktionen eingeplant, damit die bestehenden Strukturen über den 31. Januar 2026 hinaus eine Zukunft haben“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss im Landtag.

MV-Initiative zur psychosozialen Prozessbegleitung erfolgreich

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Trotz breiter Zustimmung braucht es mehrere Anläufe zur Verbesserung des Opferschutzes.“

Schwerin – „Die psychosoziale Prozessbegleitung könnte nun endlich weiterentwickelt werden. Die Bundesministerin der Justiz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung an die Bundesländer versandt. Aufgenommen sind mehrere Punkte, die von mir seit Jahren gefordert wurden und die den zumeist minderjährigen und schutzbedürftigen erwachsenen Opfern von schweren Sexualstraftaten helfen sollen.

Denn seit Jahren fordern wir, dass die psychosoziale Prozessbegleitung ohne ein aufwändiges Verfahren bestellt werden kann. Das sogenannte Antragserfordernis sollte wegfallen, wenn minderjährige Verletzte von sexualisierten und Gewaltstraftaten vor Gericht als Zeuginnen oder Zeugen aussagen sollen. Erwachsenen Verletzten von schweren Sexualverbrechen sollte dieser Zugang erleichtert werden. Für diesen Beschlussvorschlag hatte Mecklenburg-Vorpommern schon 2022 auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister eine Mehrheit bekommen wie auf der letzten JuMiKo vor ein paar Wochen wieder“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Neben den Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister gab es auch eine Entschließung des Bundesrates vor zwei Jahren. Die Notwendigkeit wurde gesehen. Nach diesen vielen Anläufen scheint nun unsere langjährige Forderung, im Sinne der Verletzten, die psychosoziale Prozessbegleitung weiterzuentwickeln, angegangen zu werden. Dieser Weg ist nur konsequent. Das Land Mecklenburg-Vorpommern war es, das das Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung überhaupt erst bundesweit auf den Weg gebracht hatte.

Im Sinne des Opferschutzes habe ich mich stets für einzelne Schritte der Entwicklung dieses Gesetzes eingesetzt. Nun bleibt den minderjährigen und erwachsenen schutzbedürftigen Zeuginnen und Zeugen, die von schwerer Sexualgewalt betroffen waren, nur zu wünschen, dass sie bald ohne große Hürden die Begleitung vor Gericht die Begleitung erfahren, die sie benötigen“, so Ministerin Bernhardt. Der Gesetzentwurf wird nach der Anhörung in den Bundesländern voraussichtlich 2026 dem Bundeskabinett vorgelegt werden.

LNG-Terminal Mukran: Klage der Deutsche ReGas gescheitert

Insel Rügen – Die Klage der Dt. ReGas gegen das StALU Vorpommern bzgl. der Feststellung der Änderungsgenehmigungspflicht für einen (Weiter-) Betrieb des LNG Terminals ohne Landstromanbindung (KWK-Anlage) wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgewiesen. Damit wurde die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des StALU für die Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens vollumfänglich bestätigt.

Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das StALU zurecht davon ausgegangen ist, dass durch die geplante Änderung des Terminalbetrieb ohne Landstromanbindung nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden können, die nicht offensichtlich gering sind, und somit die Durchführung eines formalen Änderungsgenehmigungsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist.

„Bereits im Anzeigeverfahren Ende 2024 bzgl. der Änderung Betrieb ohne KWK-Anlage hat das StALU Vorpommern die Umweltbelange in Abstimmung mit den Umweltfachbehörden und die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in dem Feststellungsbescheid zur Änderungsgenehmigungspflicht entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Es bleibt nunmehr die Behördenentscheidung im laufenden Änderungsgenehmigungsverfahren abzuwarten.

Rekord bei Zahl der Einstellungen im Rechtsreferendariat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Hälfte der eingestellten Referendarinnen und Referendare haben hier in M-V Jura studiert.“

Schwerin – „Heute zum 1. Dezember 2025 stellen wir in Mecklenburg-Vorpommern 73 Rechtsreferendarinnen und -referendare ein. Das ist eine Rekordzahl, die es zuletzt im Dezember 2022 gab und davor seit über 20 Jahren nicht. Das bedeutet, der Vorbereitungsdienst auf die Zweite juristische Staatsprüfung hier in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor eine beliebte Option deutschlandweit. In diesem Jahr haben wir insgesamt 123 Referendarinnen und Referendare eingestellt, so dass derzeit 244 Frauen und Männer ihr zweijähriges Referendariat absolvieren.

Die Attraktivität des Referendariats in Mecklenburg-Vorpommern spricht sich weiter herum. In Konkurrenz zu anderen Bundesländern können wir durchaus mithalten, nicht nur wegen der Natur und der Ostsee. Das ist daran zu erkennen, dass rund 58 Prozent der eingestellten Frauen und Männer in Norddeutschland geboren wurden und sich bewusst für M-V entschieden haben. Wir optimieren das Referendariat stetig. Nach dem erfolgreichen Probelauf im Herbst startet das E-Examen im Februar regulär. Ein großer Dank für den unermüdlichen Einsatz geht an das Oberlandesgericht Rostock und das Landesjustizprüfungsamt“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Einstellung von 73 Referendarinnen und Referendaren.

„26 Prozent der Referendarinnen und Referendare kommen aus Mecklenburg-Vorpommern, diese Quote ist stabil. Die Hälfte der eingestellten Frauen und Männer hat hier im Land die erste juristische Prüfung absolviert. Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Durchgang besonders attraktiv für Menschen aus Norddeutschland und Berlin. Ihnen allen ein herzliches Willkommen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Von den 33 Frauen und 40 Männern sind 19 in Mecklenburg-Vorpommern geboren, zwölf in Hamburg, zehn in Berlin, sechs in Schleswig-Holstein und fünf in Niedersachsen. Alle anderen stammen aus anderen Bundesländern, eine Person kommt aus dem Ausland. 37 der Eingestellten haben ihr Jurastudium in M-V absolviert, sieben in Hamburg und zwölf in Nordrhein-Westfalen, die anderen zum Beispiel in Kiel, Celle, München, Bremen oder auch Leipzig.

Jahrestagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

„Die Unabhängigkeit der Justiz ist nicht verhandelbar.“ / Ministerin Jacqueline Bernhardt sprach zur Jahrestagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit über die Resilienz des Rechtsstaates.

Rostock – „Wir sehen in Europa und darüber hinaus, wie politische Kräfte versuchen, die Unabhängigkeit der Justiz zu schwächen, sie zu instrumentalisieren oder sogar systematisch auszuhöhlen. Was anderswo gelingt, darf in hier Deutschland niemals möglich werden. Eine Gefährdung des Rechtsstaates ist auch durch schleichende Einflussnahmen möglich, etwa über mangelnde Transparenz oder den Versuch, fachliche Kriterien zugunsten politischer Loyalität zu relativieren.

Für mich ist die Unabhängigkeit der Justiz aber unverhandelbar“, betonte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Jahrestagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit von Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow.

„Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Verfassungsgebot und tägliche Aufgabe für Politik und Staat. Die Justiz muss Entscheidungen nach Recht und Gesetz treffen können und nicht nach der Erwartung politischer Akteurinnen und Akteure. Denn wer die Justiz politisch steuern kann, kann auch Grundrechte aushöhlen. Deshalb müssen wir Vorkehrungen treffen. Allein das Chaos um die Wahl von Richterinnen und Richtern am Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr beweist diese Notwendigkeit.

Noch vor einem Jahr hat der Bundesrat einer Grundgesetzänderung zugestimmt, mit der die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gestärkt werden soll. Wichtige Regelungen zum Status und zur Arbeit des Bundesverfassungsgerichts sind nun nicht mehr nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu finden, sondern haben Verfassungsrang“, so Justizministerin Jaqueline Bernhardt. Gleiches betonte sie auch beim anschließenden Jahresgespräch der Rechtspflege vor Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren in Rostock.

Nicht körperliche und verbale sexuelle Belästigung ist Sexismus

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sieht eine Lücke in der Gesetzgebung.

Schwerin – „Kern unserer Aufgabe als Gesetzgeberinnen, Gesetzgeber und als Mitglied der Landesregierung ist es, Verantwortung dafür zu tragen, dass die Würde jedes Menschen in diesem Land geschützt wird. Niemand darf zum bloßen Objekt gemacht werden. Frauen, Männer, Kinder und nicht-binäre Personen sollen frei und sicher leben können. Sexuelle Belästigung, insbesondere in verbaler oder nichtkörperlicher Form, ist keine Randerscheinung, kein Kavaliersdelikt und erst recht kein Missverständnis. Sie ist eine erhebliche sexuelle Belästigung, wenn sie gezielt darauf abzielt, Menschen einzuschüchtern, zu erniedrigen oder herabzusetzen.

Sie verletzt Intimsphäre und Selbstbestimmung und beschränkt die Freiheit, sich ohne Angst im öffentlichen Raum zu bewegen. Wer davon betroffen ist, trägt die Folgen oft lange. Betroffene ändern Wege, Kleidung, Routinen. Sie fühlen sich unsicher dort, wo andere sich frei bewegen. Studien zeigen: Mehr als die Hälfte aller Frauen hat solche Belästigungen erlebt, besonders häufig junge Frauen. Auch queere Personen sind deutlich überproportional betroffen. Das ist ein Zustand, der einer modernen, gleichberechtigten Gesellschaft nicht würdig ist“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrer Rede im Landtag zum TOP 36, Antrag der Fraktionen Die Linke und SPD „Schutz vor nicht körperlicher sexueller Belästigung verbessern“.

„Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hat für nächstes Jahr einen Gesetzentwurf angekündigt, der gezielte Aufnahmen von bekleideten Körperpartien mit sexueller Motivierung im öffentlichen Raum unter Strafe stellen soll. Es ist gut, dass der Landtag diesem Vorhaben heute Rückendeckung gibt. Denn sexuelle Belästigungen, insbesondere in verbaler oder nichtkörperlicher Form, fallen nicht unter den Tatbestand der sexuellen Belästigung und auch nicht unter § 177 StGB, da keine körperliche Berührung vorliegt.

Wir brauchen deshalb eine rechtliche Erheblichkeitsschwelle, die klar festlegt: Dort, wo Menschen bewusst sexualisiert und eingeschüchtert werden, hat der Staat die Pflicht einzugreifen. Dass dies möglich ist, zeigt das Stalking-Recht, in dem eine solche Schwelle bereits ausgestaltet wurde. Andere europäische Staaten sind hier weiter: Länder wie Frankreich, Belgien oder die Niederlande haben nicht körperliche sexuelle Belästigung daher ausdrücklich unter Strafe gestellt. Es ist also keineswegs ein unüberwindbares rechtstechnisches Problem, sondern eine Frage des politischen Willens“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Besonders markant ist doch die Tatsache, dass noch immer zum Beispiel ein Mann einem elfjährigen Mädchen auf offener Straße widerlichste sexuelle Aufforderungen straffrei zurufen kann. Hier ist deutlich, dass es unsere Pflicht ist, das Gesetz zu ändern. Jede Art von Sexismus gehört verboten. Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der sich alle Menschen frei, selbstbestimmt und sicher bewegen können, egal ob auf der Straße, in der Schule oder am Arbeitsplatz. Die klare Botschaft an die Betroffenen ist, dass sie nicht allein sind und der Staat ihnen das Recht auf Schutz gewähren will. Für diejenigen, die nicht körperliche sexuelle Belästigung ausüben, soll die Zeit der Straflosigkeit vorbei sein. Wer andere erniedrigt oder einschüchtert, muss mit Konsequenzen rechnen“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt im Landtag weiter.

Regenbogen AG räumt Campingplatz Prerow

Prerow – uf ihrer Internetseite hat die Regenbogen AG angekündigt, bis zum 14. November eine Teilfläche des Campingplatzes Prerow zu räumen und diese anschließend an das Land zurückzugeben. Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt diesen Schritt.

„Für die Dauercamper, die Gewerbetreibenden vor Ort und für die Gemeinden ist eine einvernehmliche Lösung von großem Interesse. So wird Planungssicherheit für die kommende Saison hergestellt.

Das gilt auch für den neuen Betreiber des Campingplatzes. Die Stiftung Umwelt und Naturschutz MV und die Ahoi Camp Prerow GmbH stehen mit ihren Vertragsver­handlungen kurz vor dem Abschluss.

Voraussichtlich kann noch in diesem Monat ein längerfristiger Pachtvertrag abgeschlossen werden, auf dessen Grundlage der Betrieb durch Ahoi und insbesondere auch die dringend benötigten Investitionen auf dem gesamten Campingplatz erfolgen können. Zur Saison 2026 werden dann die Camper Betriebssicherheit und verbesserte Bedingungen auf dem Platz vorfinden“, so Backhaus.