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Kategorie: Migration/Flüchtlinge/Ukraine

Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz

Drese: Mehr Vielfalt und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Einwanderungsgeschichte

Schwerin – Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz (JVG M-V) beschlossen. „Gerade in einer politisch so bewegten Zeit, in der so viel über Trennendes und Ausgrenzung gesprochen wird, in der unsere Demokratie und unsere gesellschaftlichen Normen von manchen auch im Landtag in Frage gestellt werden, setzen wir damit ein wichtiges Signal für demokratische Teilhabe“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese in der abschließenden Debatte.

Dieses Gesetz komme mit seinen Regelungen und Aussagen für mehr Toleranz, Vielfalt und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen genau zur richtigen Zeit, verdeutlichte die Ministerin.

Das JVG umfasst in einem sogenannten Artikelgesetz mehrere Personenkreise deren Mitwirkungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden. Dazu gehören Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie Menschen mit Einschränkungen.

Als ein wesentliches Ziel des Gesetzes bezeichnete Drese, mehr Mitsprache und Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen im Land an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen.

„Wir stärken die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene sowie überregional. So gibt es zukünftig fest verankerte Beteiligungsrechte von Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien auf kommunaler Ebene. Diesen steht nun in kommunalen Vertretungsorganen und Ausschüssen ein Anhörungs-, Rede- sowie Antragrecht zu. Außerdem schaffen wir die gesetzlichen Grundlagen für die Verstetigung und den Ausbau von Angeboten und Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung“, betonte Drese.

Die Ministerin verwies zudem auf die Sicherstellung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Vorhaben und Planungen der Landesregierung durch eine Geschäftsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung. Mit dieser beträte Mecklenburg-Vorpommern partizipatives Neuland und setze damit bundesweit neue Maßstäbe.

Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz in Artikel 1 des JVG besteht nach Aussage von Drese nunmehr eine verbindliche rechtliche Grundlage für die Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. „Damit schaffen wir als erstes ostdeutsches Flächenland einen modernen Rahmen für ein friedliches, von Akzeptanz getragenes gesellschaftliches Zusammenleben aller Menschen, ob mit oder ohne Einwanderungsgeschichte“, so Drese.

Die Ministerin dankt im Landtag ausdrücklich allen Akteuren, die an dem Gesetz und an dem begleitenden Dialogprozess mitgewirkt und sich eingebracht haben. Dies gelte in besonderem Maße für die vielen Aktiven aus der Integrationsarbeit, aus der kommunalen Ebene und aus den Migrantenselbstorganisationen.

Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird die Kapazitäten an den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes mittelfristig von 1.200 auf 2.400 Plätze verdoppeln, dies hat das Kabinett heute auf Antrag des Innenministeriums beschlossen.

„Ich bedanke mich bei den Kabinettskolleginnen und –kollegen für die Unterstützungen in diesem Vorhaben, da aufgrund der erheblich angestiegenen Asylbewerberzugängen die Belegungskapazitäten in den beiden EAE-Standorten des Landes in Nostorf-Horst und Stern-Buchholz an ihre Grenzen gekommen sind“, berichtet Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und ergänzt: „Die Unterbringung konnte in den vergangenen Monaten wiederholt leider nur durch eine sogenannte verdichtete Unterbringung und die Nutzung von Notunterkünften sichergestellt werden.

Mit der sukzessiven Erhöhung der Plätze können wir als Landesregierung auch noch besser sicherstellen, dass wir unsere Zusage an die kommunale Familie, dass wir Asylbewerber erst nach zwölf Wochen aus der Erstaufnahmeeinrichtung in die Gemeinschaftsunterkünfte der Kommunen weiterleiten, umsetzen können.“

Mit der Umsetzung der Erhöhung der Platzkapazität wird nun die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung beauftragt. „Auf diese Weise wollen wir ein planvolles Unterbringungsmanagement schaffen und unsere Zusage an die Kommunen auch langfristig sichern“, so Christian Pegel.

Nach § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes sind die Länder verpflichtet, die erforderlichen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende zu schaffen, zu unterhalten sowie die notwendigen Unterbringungsplätze entsprechend der Aufnahmequote (nach Königsteiner Schlüssel für Mecklenburg-Vorpommern rund 1,9 Prozent) bereitzustellen.

Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 haben sich die Anzahl der Asylanträge in Mecklenburg-Vorpommern kontinuierlich gesteigert. Laut der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren es im Jahr 2021 2.843 Asylanträge, 2022 insgesamt 4.656 und im vergangenen Jahr 6.154.

Einführung der Bezahlkarte

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel zeigt sich dankbar für die Einigung der Ampelkoalition, Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen, um die Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit mit Rechtssicherheit einführen zu können.

„Die Gesetzesänderung, neben Geld- und Sachleistungen auch ausdrücklich die Bezahlkarte als Option zu benennen, ist dringend erforderlich, damit die Einführung dieser Karte, auf die sich alle 16 Bundesländer gemeinsam mit dem Bundeskanzler im November vergangenen Jahres geeinigt haben, erfolgreich umgesetzt werden kann“, plädiert Minister Christian Pegel.

„Unsere Idee ist, die Bezahlkarte nicht nur in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, sondern auch in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte zu nutzen. Mit der nun geplanten Änderung wird für die Länder Rechtssicherheit geschaffen, um die bisherigen Bargeldzahlungen durch die Bezahlkarte zu ersetzen.

Gleichzeitig wird weiterhin – auch das ist bundesweit geeint – den Leistungsempfängerinnen und –empfängern die Möglichkeit eingeräumt, einen kleinen Teil der monatlichen Leistungen in Form von Bargeld abzuheben und somit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.“

Einigung zu Standards der Bezahlkarte

Pegel: Pünktliche Einigung der Länder über Standards der Bezahlkarte sichert Einführungszeitplan im Land

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat die bundesweite Einigung der Länder auf gemeinsame Standards für die einzuführenden Bezahlkarten für Flüchtlinge begrüßt und sieht dies als weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Einführung der Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern.

„Damit kann die Einführung der Bezahlkarte im Land weiterhin in dem vorige Woche in einer Presseinformation und im Landtag skizzierten Zeitplan umgesetzt werden und der Vergabeprozess wird nicht verzögert. Da die bundesweiten Gespräche über gemeinsame Standards für die Bezahlkarte pünktlich zum vereinbarten 31. Januar abgeschlossen werden konnten“, so der Minister.

Damit sei sichergestellt, dass bundesweit gleiche Bedingungen umgesetzt werden. „Mit unserer Bezahlkarte kann ebenso bundesweit bezahlt werden wie mit allen anderen, umgekehrt muss die Bargeldauszahlung auch bei den anderen eingeschränkt werden, wie wir dies vorsehen werden“, nennt Pegel Beispiele.

Über den Umstand, dass Mecklenburg-Vorpommern die Einführung einer Bezahlkarte bereits vorbereitet hatte, hatte das Innenministerium bereits in der vergangenen Woche sowohl in einer Pressemitteilung als auch durch eine Vorankündigung auf dem Vergabemarktplatz des Landes informiert.

Auch im Landtag war dies in der Vorwoche Gegenstand der Debatte. Der Innenminister hatte dort informiert, dass der Überlegungs- und Diskussionsprozess zur Einführung einer Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern bereits aufgenommen wurde, weil die monatlichen Barauszahlungen des Taschengeldes in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes erheblichen Verwaltungsaufwand bereiteten, der mit der Bezahlkarte deutlich gesenkt werden solle.

Das Innenministerium habe auch die Landkreise und kreisfreien Städte einbezogen, die in ihren Gemeinschaftsunterkünften ebenfalls durch Bargeldauszahlungen erheblichen Verwaltungsaufwand betreiben müssten. Das Land habe ein Interesse an einer einheitlichen Bezahlkarte im Land, um die Übergänge zwischen den vorgenannten Einrichtungen unkompliziert zu gestalten. Gerade um die besonderen Bedürfnisse der Landkreise und kreisfreien Städte in die Vergabe aufnehmen zu können, sei es wichtig, dass der im Land bereits vorbereitete Vergabeprozess konsequent fortgesetzt werde.

Dies entspräche auch dem ausdrücklich geäußerten Wunsch der Landkreise und kreisfreien Städte. Mecklenburg-Vorpommern strebe weiterhin eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an und werde diese mit seiner vorbereiteten Vergabe umsetzen.

Zahl der Integrationskurse deutlich gestiegen

Landesintegrationsbeauftragte wirbt für Teilnahme an den Aktionstagen „Job-Turbo“

Schwerin – Die Zahl der Integrationskurse ist in den vergangenen zwei Jahren deutlich angestiegen. So konnten 2022 im Vergleich zum Vorjahr viermal so viele Kurse in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Dieser Trend setzte sich auch 2023 fort. „Allein im ersten Halbjahr haben in MV ca. 110 Kurse stattgefunden“, erklärt Jana Michael, Integrationsbeauftragte des Landes. Bundesweit seien 2023 so viele Teilnehmende an Integrationskursen verzeichnet worden wie nie zuvor.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern habe sich die Zahl der Teilnehmenden von 812 im gesamten Jahr 2021 auf rund 2.500 im ersten Halbjahr 2023 erhöht. „Die Kurse vermitteln wichtige Sprachkenntnisse und bringen Zugewanderten deutsche Gegebenheiten näher“, so Michael. Sie seien somit ein wichtiger Grundstein für gelingende Integration.

Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungsteil. Er dauert mehrere Monate. In den Kursen erlernen die Menschen Deutschkenntnisse und erhalten Einblick in die Kultur und Geschichte des Landes. „Mit diesem Wissen fällt auch der Einstieg ins Berufsleben in Deutschland häufig leichter“, betont Michael.

Laut Michael könne Integration nur dann wirklich erfolgreich sein, wenn die Menschen auch eine Erwerbstätigkeit aufnehmen könnten. Michael empfiehlt hierzu, die erstmals durchgeführten Aktionstage „Job-Turbo“ der Bundesagentur für Arbeit zu nutzen. Diese lädt vom 30. Januar bis 01. Februar arbeitssuchende Geflüchtete und Unternehmen zum digitalen Austausch ein. Die Aktionstage sind für Arbeitssuchende eine gute Möglichkeit für den beruflichen Einstieg“, betont Michael. Wichtig sei es darüber hinaus, die bereits erworbenen Qualifizierungen der Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.

Voraussetzung für eine Teilnahme am Programm ist ein bereits abgeschlossener Integrationskurs. Für diejenigen, die noch keinen Kurs gemacht haben, verweist Michael auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Hier stehe eine Übersicht mit Standortsuche zur Verfügung. Michael hebt hervor: „Es gibt freie Plätze bei verschiedenen Trägern überall im Land.“

Weitere Informationen zu den Aktionstagen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/k/job-turbo-aktionstage Weitere Informationen zu verfügbaren Integrationskursen finden Sie unter https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/

Bezahlkarte für Asylbewerber

M-V bringt Ausschreibung auf den Weg

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat die ersten Weichen für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und –bewerber gestellt. „Wir haben auf Landesebene seit mehreren Monaten geprüft, wie eine solche Bezahlkarte für uns aussehen muss. Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung haben die Abstimmungen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen und bereiten aktuell die zeitnah beginnende Ausschreibung vor – im Laufe des Februar werden wir diese umsetzen, heute haben wir diese bevorstehende Vergabe europaweit als Vorabinformation bekannt gemacht“, erklärt Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und:

„Mit der Einführung der Bezahlkarte soll der Verwaltungsaufwand minimiert werden, indem die regelmäßig stattfindenden Bargeldauszahlungen sowohl in der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten durch die Nutzung einer Bezahlkarte ersetzt werden. Wir haben uns Anfang Februar 2024 als Ausschreibungsdatum gesetzt, um die bis zum 31. Januar in Erörterung befindlichen bundeseinheitlichen Mindeststandards für die Bezahlkarte berücksichtigen zu können.“

Mecklenburg-Vorpommern strebe eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an. Die Karte solle künftig zur Zahlung in Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs wie eine gängige Girokarte genutzt werden können, Überweisungen ins Ausland würden aber nicht möglich werden. Die kostenlose Bargeldabhebung eines noch zu definierenden monatlichen Betrags werde ebenfalls möglich sein. Die Karte werde diskriminierungsfrei gestaltet sein.

„Der bisher in Bargeld ausgezahlte Betrag des notwendigen persönlichen Bedarfs soll künftig direkt auf die Bezahlkarte überwiesen werden, das sogenannte Taschengeld. Die Höhe des Betrags hängt zum einen von der Wohnsituation des Asylbewerbers ab und zum anderen vom Alter und des Leistungssatzes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Beispielsweise werden in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern pro Asylbewerber monatlich 148 Euro ausgezahlt. Ein Teil dieses Taschengeldes wird in der Erstaufnahmeeinrichtung sowieso und auch weiterhin als Sachleistung gewährt, wie das ÖPNV-Ticket“, erklärt der Minister und weiter:

„Zunächst werden wir die Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes einführen. Ziel ist aber eine landesweite und einheitliche Lösung für Mecklenburg-Vorpommern. Daher soll diese Bezahlkarte auch den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Aktuell rechnen wir damit, dass das Vergabeverfahren bis ins dritte Quartal 2024 laufen wird. Danach folgen die Vergabeentscheidung und das Rollout.“

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollen zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.

Verordnung der Zuwanderungszuständigkeit 

Innenminister Christian Pegel: „Zentrale Stelle für Arbeitsmigration entlastet kommunale Ebene“

Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett den Entwurf einer überarbeiteten Landesverordnung der Zuwanderungszuständigkeit vorgestellt. Diese Verordnung regelt vor allem die ausländerrechtlichen Zuständigkeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Verteilung der im Land aufzunehmenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie weiteren Personengruppen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes MV durch das Landesamt für Inneres Verwaltung (LAiV).

Notwendig wird die Novellierung aufgrund verschiedener Änderungen im Aufenthaltsgesetz des Bundes und insbesondere durch seitens des Bundes neu geschaffene Möglichkeiten für eine gesteuerte Arbeitsmigration nach Deutschland. Durch diese Änderungen ist es notwendig und sinnvoll, dass auch für MV Zuständigkeiten geregelt werden.

„Kern dieser Änderung ist aber vor allem, dass wir unsere Ausländerbehörde im LAiV zusätzlich um die Aufgabe einer zentralen Arbeitsmigrationsstelle erweitern möchten. Dabei wird es sich um keine eigenständige Behörde handeln, sondern die bereits vorhandenen Strukturen werden um eine Organisationseinheit erweitert, die zunächst mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern starten soll. Unser Plan ist es, dass diese Einheit ihre Arbeit noch zum 1. April 2024 aufnehmen kann“, berichtet Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Diese Zentrale Ausländerbehörde wird die zuständige Ausländerbehörde für das aufenthaltsrechtliche Verfahren sein, insbesondere bei Einreisen zu Beschäftigungszwecken wie beispielsweise Ausbildung, Studium oder die Beschäftigung als Fachkraft. Zudem ist die Zentrale Ausländerbehörde zuständig für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Die Zuständigkeit bezieht sich auf Drittstaatsangehörige, die sich noch im Ausland aufhalten. „Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden also Ansprechpartner für Unternehmen im Land, für im Ausland lebende Arbeitsmigrationswillige und für die deutschen Botschaften im Ausland sein. Die deutschen Botschaften müssen künftig somit nicht acht verschiedene Ausländerbehörden im Land ansprechen, sondern haben einen zentralen Ansprechpartner.

Das spart Zeit und Aufwand und hilft, diese Rechtsmaterie zu professionalisieren, weil sich Beschäftigte ständig mit dieser sehr speziellen Rechtsmaterie befassen werden“, erklärt der Minister und: „Das wird Know-How bündeln, um damit Entscheidungen zu beschleunigen und die Qualität der Entscheidungen zu optimieren. Da wir davon ausgehen, dass mit den neuen bundesgesetzlichen Regelungen in diesem Bereich die Zahlen zunehmen werden, wird es auch die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte entlasten helfen.“

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung 2019 die Vorgabe gemacht, dass die Länder jeweils mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten sollen, die bei Visumanträgen für Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit zuständige Behörde sein soll (§ 71 Absatz 1 Satz 5 Aufenthaltsgesetz).

Somit werden die mit der Fachkräfteeinwanderung verbundenen aufenthaltsrechtlichen Verfahren künftig im Land gebündelt an einer Stelle bearbeitet. Durch diese Spezialisierung werden nicht nur die Verfahren und Entscheidungen bundesweit einheitlicher, vergleichbarer und rechtssicherer; auch die Zuleitung gezielt selektierter Informationen zur Aufgabenerledigung wird genauso vereinfacht wie die Durchführung von zielgruppenorientierten Mitarbeiterschulungen.

„Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes soll daneben künftig auch ihre unterstützende Rolle bei Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern und Asylbewerberinnen sowie unerlaubt eingereisten Ausländern und Ausländerinnen wahrnehmen – auch dafür wird diese Verordnung weiterhin die Grundlage sein“, so Christian Pegel.

Einigung: Migrations-Steuerung in der EU

Brüssel – Die heute früh vom Europäischen Parlament und vom Rat erzielte politische Einigung über das Migrations- und Asylpaket ist ein wichtiger Durchbruch auf dem Weg zu einem gemeinsamen System zur Migrations-Steuerung in der EU.

Das Paket wird der Union und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, von Ad-hoc- zu langfristigen und nachhaltigen Lösungen überzugehen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen begrüßte die Einigung: „Europa ist eine starke Gemeinschaft und in der Lage, große Antworten auf große Herausforderungen zu finden. Unser Ziel war es, eine gerechte und pragmatische Vorgehensweise für ein gemeinsames Migrationsmanagement in der EU zu finden. Dies ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Europa über die hierfür notwendigen Instrumente verfügt.“

Vize-Präsident Margaritis Schinis sprach von einer historischen Einigung, das Paket bestehe aus sinnvollen und unverzichtbaren Maßnahmen für eine wirksamere Migrationssteuerung: „All diese Maßnahmen werden den Druck auf die EU verringern und den Verlust von Menschenleben verhindern.“

Für Innen-Kommissarin Ylva Johannson belegt der erzielte Durchbruch „unsere Entschlossenheit, selbst in den komplexesten Fragen gemeinsam voranzukommen und unseren Werten gerecht zu werden. Wir müssen die Migration in geordneten Bahnen steuern, und wir müssen dies auf europäische Weise tun. Es geht dabei nicht um Gewinner und Verlierer. Wenn wir uns auf einen gemeinsamen Ansatz für ein humanitäres Migrationsmanagement einigen, werden wir alle Gewinner sein.“

Einigung betrifft fünf zentrale Vorschläge des Pakets:

  • Screening-Verordnung: Mit dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Identifizierung von Drittstaatsangehörigen nach ihrer Ankunft im Schengen-Raum geschaffen. Das erhöht die Sicherheit im Schengen-Raum.
  • Eurodac-Verordnung: Diese Verordnung sieht die Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank vor. Sie ermöglicht die Erhebung genauerer und vollständigerer Daten, um unerlaubte Migrationsbewegungen aufzudecken.
  • Asylverfahrensverordnung: Diese Verordnung sorgt für schnellere und wirksamere Asyl-, Rückkehr- und Grenzverfahren.
  • Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement: Mit dieser Verordnung wird ein neuer Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, um das derzeitige System, bei dem einige wenige Länder für die überwiegende Mehrheit der Asylanträge zuständig sind, auszubalancieren. Zudem werden eindeutige Regelungen über die Zuständigkeit für Asylanträge festgelegt.
  • Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Fällen höherer Gewalt: Hiermit wird sichergestellt, dass die EU auf künftige Krisensituationen vorbereitet ist, einschließlich der Instrumentalisierung von Migranten.

Die Vorschläge müssen nun noch formell von Rat und Parlament angenommen werden. Damit werden die fünf Säulen des neuen Migrations- und Asylpakets geschaffen. Das eindeutige Ziel lautet, bis zum Ende dieser Legislaturperiode alle Dossiers des Pakets zu verabschieden. Bis diese neuen Regeln vollständig anwendbar sind, ist die Kommission bereit, weiter mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten.

Im September 2020 hatte die Europäische Kommission das neue Migrations- und Asylpaket vorgelegt. Das Ziel: langfristige und nachhaltige Lösungen für die Migrationssteuerung finden. Der Pakt schafft einen Rechtsrahmen, der Solidarität und Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen eines umfassenden Ansatzes für eine wirksame und gerechte Steuerung der Migration miteinander in Einklang bringt.