Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Berlin – Die Bundesregierung will ihr Handeln transparent und für die Bürger nachvollziehbar gestalten. Das schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Nach einer Vereinbarung des Bundeskabinetts vom 15. November 2018 solle die Praxis fortgesetzt werden, dass Gesetzes- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie die von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwürfe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Daneben sei vereinbart worden, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen.

Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform werde die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt werde. Darüber hinaus weist die Bundesregierung in der Antwort darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann.

Zu der Frage der Abgeordneten nach der Einflussnahme externer Dritter auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz) heißt es in der Antwort, Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die entsprechenden Entwürfe und Stellungnahmen seien abrufbar auf dem Internetauftritt des Ministeriums. Insgesamt seien zwölf Stellungnahmen abgegeben worden. Vier davon seien nicht eingestellt worden, weil die Einsender der Veröffentlichung widersprochen hätten oder weil sie verspätet abgegeben worden seien.

Abschließend heißt es in der Vorbemerkung zu der Antwort, die Fragesteller hätten eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Grenze zur „administrativen Überkontrolle“ sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.

Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage geschrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein.

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