Einführung einer Ehrenamtskarte

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Konzept der Landesregierung zur Einführung einer landesweit gültigen Ehrenamtskarte.

„Mit der Zustimmung zu unserem Konzept vom Januar 2019 werden die Rahmenbedingungen und finanziellen Grundlagen für die von vielen Menschen in unserem Land ersehnte Ehrenamtskarte geschaffen und vom Landtag bestätigt“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese in der Landtagsdebatte. „Das ist ein sehr gutes Signal für die vielen ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land“, so Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, das Konzept für die Ehrenamtskarte schnellstmöglich umzusetzen. Dafür sei durch den Landtagsbeschluss die Ampel nun auf „Grün“ gestellt worden. Drese: „Die Einführung erfolgt in einem schrittweisen Prozess startend im Januar 2020. Klar ist, die Ehrenamtskarte muss sich auf allen Ebenen entwickeln. Das zeigen alle Erfahrungen in den anderen Bundesländern und gilt insbesondere für den Umfang der Angebote und Vergünstigungen, die mit der Ehrenamtskarte verbunden sind.“

Drese hob hervor, dass die landesweite Ehrenamtskarte nur mit vereinten Kräften und gemeinsamen Anstrengungen vieler Akteure sich zu einer würdigen Anerkennung für besonders bürgerschaftlich Engagierte entwickeln wird. Die Ministerin lud im Landtag große und kleine Unternehmen und Einrichtungen ein, sich mit Vergünstigungsmodellen an der Ehrenamtskarte zu beteiligen. „Für Firmen, aber auch für öffentliche Einrichtungen ist es auch aus Eigeninteresse attraktiv, bei der Ehrenamtskarte mitzumachen: für die Kundenbindung und Erschließung neuer Kundengruppen sowie als sympathisches Werbeinstrument“, so Drese.

Neben der Gewinnung vieler Sponsoren und Akzeptanzstellen kommt es Ministerin Drese auch auf eine schlanke Verwaltung und wenig Bürokratie an. „Die Akteure vor Ort können sehr gut einschätzen, wer anhand der erarbeiteten Kriterien eine Ehrenamtskarte verdient hat. Niemand wird Stechuhr-Protokolle verlangen. Es geht hier um ehrenamtliches Engagement. Deshalb wird über die Vereine, Institutionen, Kommunen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts eine einfache, unkomplizierte Antragsstellung erfolgen – natürlich auch digital“, so Drese.

Mit der Einführung der Ehrenamtskarte soll zudem das Modell der MitMachZentralen durch eine verbesserte finanzielle Ausstattung und eine Vernetzung mit der Ehrenamtsstiftung weiterentwickelt werden. „Unser Konzept zur Stärkung der MitMachZentralen ist ausdrücklich ein Angebot an die Landkreise und kreisfreien Städte“, sagte Drese.

Die Landesregierung beschloss am 22. Januar 2019 ein Konzept zur Einführung einer landesweit gültigen Ehrenamtskarte. Dieses wurde direkt im Anschluss an den Sozialausschuss des Landtages weitergeleitet. Das Konzept wurde unter Beteiligung vieler Akteure erarbeitet. Neben der Staatskanzlei und mehreren Ministerien gehörten der Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag, die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Ehrenamtsstiftung und das Landesmarketing einer entsprechenden Arbeitsgruppe an.

Zu den Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte gehören u.a. 250 Stunden im Jahr als zeitlicher Mindestaufwand bei einer Mindestdauer des ehrenamtlichen Engagements von drei Jahren (bei Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren ein Jahr), der Verein, die Institution oder die Kommune bestätigt das ehrenamtliche Engagement. Für die Ehrenamtskarte gibt es keine Limitierung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert