Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Schwerin – Im Landtag in Schwerin ist am Mittwoch das von der Bundesregierung beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz diskutiert worden. „Mecklenburg-Vorpommern wird zukünftig noch stärker auf die Gewinnung von Fachkräften von außerhalb angewiesen sein. Für Unternehmen im Land haben die Herausforderungen bei der Gewinnung von Fachkräften in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Sie werden noch weiter steigen. Mit den von der Bundesregierung geplanten neuen Regelungen verbessert sich für Unternehmen die Planungssicherheit und für den Einzelnen wird eine Bleibeperspektive eröffnet. Wir müssen alle Chancen nutzen, geeignete Arbeitskräfte für den Markt zu erhalten oder zu gewinnen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit im Landtag. Der Gesetzentwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Im Landtag hat Innenminister Lorenz Caffier die Rede von Minister Glawe vorgetragen.

Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen zehn Jahren wirtschaftlich weiter vorangekommen. Diese Entwicklung hat voll auf den Arbeitsmarkt durchgeschlagen. „Die Arbeitsmarktsituation ist für Arbeitsuchende so günstig wie nie. 2018 wurden bei der Arbeitslosenquote und der Arbeitslosenzahl die niedrigsten Werte seit der Wiedervereinigung erreicht. Gleichzeitig wurden erhebliche Steigerungen bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erreicht. Es wurden die richtigen Weichen für mehr Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt gestellt“, machte Arbeitsminister Glawe deutlich.

Gegenüber 2017 sank die Zahl der Arbeitslosen um 8,4 Prozent, bei den Langzeitarbeitslosen wurde ein Rückgang um 9,4 Prozent erreicht. In den vergangenen fünf Jahren war insgesamt ein Rückgang der Arbeitslosigkeit um ein Drittel zu verzeichnen. In den letzten fünf Jahren stieg die Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter insgesamt um 5,7 Prozent, allein in den letzten zwei Jahren um 2,5 Prozent. Der Anstieg von rund 50.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den vergangenen 10 Jahren belegt einen konstanten und nachhaltigen Beschäftigungszuwachs.

Diese Entwicklung muss man vor dem Hintergrund sehen, dass sich das vorhandene Arbeitskräftepotential, also der Menschen, die arbeiten können, in den nächsten Jahren in Mecklenburg-Vorpommern rückläufig entwickeln wird. „Die Altersstruktur der aktuell noch Erwerbstätigen stellt das Land vor besondere Herausforderungen“, sagte Glawe. Derzeit ist ein hoher Anteil der Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 50 bis 65 Jahren. Innerhalb der nächsten 15 Jahre werden 10 bis 20 Prozent der aktuellen Erwerbspersonen in Rente gehen. Entsprechend der 5. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung wird es ausgehend von der Situation im Jahr 2015 bis zum Jahr 2040 sogar rund 200.000 Personen in der Altersgruppe zwischen 20 und 65 Jahren weniger geben.

Es gibt Arbeits- und Fachkräfteengpässe in einzelnen Arbeitsmarktsegmenten und Regionen. Von Engpässen wird dann gesprochen, wenn die Dauer zwischen der Meldung einer offenen Stelle bis zur Besetzung – also ihre Vakanzzeit – mehr als 90 Tage beträgt. „Über alle Berufsgruppen hinweg beträgt die Vakanzzeit in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 101 Tage. Die längsten Besetzungsdauern liegen mit 154 Tagen bei den Fertigungsberufen vor. Bei den Gesundheitsberufen dauert es aktuell schon 132 Tage bis zur Besetzung einer Stelle. Allein in den vergangenen zwei Jahren erfolgte mit einem Anstieg der Vakanzzeit von 80 Tagen auf nunmehr 101 Tage eine deutliche Verschärfung der Situation“, betonte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe. „Trotz aller Anstrengungen, inländische Potenziale an Arbeitskräften zu rekrutieren und der weiteren Nutzung der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit sind wir auf die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten angewiesen.“

Mit dem im Dezember 2018 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. „Im Mittelpunkt stehen entsprechend des wirtschaftlichen Bedarfs qualifizierte Fachkräfte, also Personen mit einer Berufsausbildung oder einer akademischen Ausbildung. Der Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für eine an dem Fachkräftebedarf der Wirtschaft orientierten Regelung“, sagte Glawe.

Darüber hinaus begrüßte Wirtschaftsminister Glawe grundsätzlich den ebenfalls im Dezember 2018 beschlossenen Gesetzentwurf über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. „Die Ausbildungsduldung soll auch auf Helferberufe ausgeweitet werden. Das haben wir und viele andere Länder seit längerer Zeit gefordert. Hiervon werden vor allem die Helfertätigkeiten in den Gesundheitsberufen profitieren. Positiv ist, dass Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen als langjährig Geduldete bei uns leben und ihren Lebensunterhalt sichern sowie gut integriert sind, zukünftig einen rechtssicheren Aufenthalt erhalten sollen. Die Fachkräftesicherung kann gelingen, wenn wir ein weltoffenes Klima schaffen können, um Mecklenburg-Vorpommern als Land zum Leben und Arbeiten attraktiv zu gestalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe im Schweriner Landtag abschließend.

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