Schwerin – Gut 30.000 Rentnerinnen und Rentner haben dieser Tage Post von ihrem Finanzamt erhalten. Die Finanzverwaltung informiert über die Ausweitung des sogenannten Amtsveranlagungsverfahrens. Damit können Rentnerinnen und Rentner unter bestimmten Voraussetzungen allein mit einer Unterschrift ihrer Steuerpflicht nachkommen.
Seit 2017 haben die Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit dieses Angebot der Finanzämter zu nutzen. Ein deutschlandweit bislang einmaliger Service, weil Mecklenburg-Vorpommern das Verfahren aktuell erprobt. Und das mit großem Erfolg. Waren es 2017 lediglich einige Hundert Rentnerinnen und Rentner, die das Verfahren in Anspruch nahmen, nahmen die Finanzämter im vergangenen Jahr bereits gut 8.000 Veranlagungen ohne Steuererklärung vor.
Und in diesem Jahr könnten noch einige dazu kommen, denn Mecklenburg-Vorpommern hat sich beim Bund als zuständigem Gesetzgeber dafür eingesetzt, dass ab sofort auch Spenden und haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden können.
Finanzminister Mathias Brodkorb: „Die Steuererklärung ist für Rentnerinnen und Rentner meist eine unangenehme Pflicht, die mit großem Aufwand verbunden ist. Als Steuerverwaltung wollen wir unseren Rentnerinnen und Rentner helfen und machen mit dem Informationsschreiben gezielt auf diesen Service aufmerksam. Da wir nun auch weitere steuermindernde Ausgaben berücksichtigen können, ist das Verfahren für noch mehr Rentnerinnen und Rentner attraktiv.“
Zum Hintergrund: Die Finanzämter bekommen jedes Jahr die für eine Steuererklärung wesentlichen Daten elektronisch übermittelt – von Rentenversicherungsträgern, Versicherungen und Krankenkassen. Sollten Rentnerinnen und Rentner außer Spenden, haushaltsnahen Dienstleistungen und sogenannten „außergewöhnlichen Belastungen“ keine weiteren Ausgaben haben, die die Steuerlast mindern, kümmert sich das Finanzamt auf Wunsch der Steuerpflichtigen um den Rest. Wer unsicher ist, ob das Verfahren für ihn infrage kommt, kann gerne Kontakt mit seinem Finanzamt aufnehmen.