Freie Wohlfahrtspflege

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute ihren Entwurf für ein Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG) vor, der nach erfolgter Beschlussfassung durch das Landeskabinett nun in die Landtagsberatungen geht.

„Ich verfolge mit der Gesetzesinitiative ganz klare Ziele: Mehr Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung“, betonte Ministerin Drese im Rahmen der Landespressekonferenz.

Der Gesetzentwurf beruht auf drei Säulen. So sollen die in der LIGA organisierten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege für ihre steuernden, koordinierenden und beratenden Tätigkeiten Landesmittel zukünftig nach einem klar definierten Verteilungsschlüssel erhalten. Dieser umfasst einen Sockelbetrag in Höhe von 40 Prozent für jeden in der LIGA organisierten Verband und einem sich an der Beschäftigtenzahl orientierenden Aufstockungsbetrag in Höhe von 60 Prozent des jährlichen Gesamtbetrages.

Drese: „Damit bekennen wir uns zur wichtigen Arbeit der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im sozialstaatlichen Gefüge und sorgen für zeitgemäße, transparente Regelungen zur Aufteilung der Landesmittel.“

Der Gesetzentwurf sieht zudem Berichtspflichten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gegenüber dem Sozialministerium und dem Landtag vor, die an die Stelle der bisherigen Verwendungsnachweisverfahren treten.

Die zweite Säule des Gesetzentwurfes beinhaltet eine neue Grundlage für die dauerhafte und verlässliche finanzielle Beteiligung des Landes an der sozialen Beratung und der Gesundheitsberatung. „Wir wollen einen Paradigmenwechsel – weg von der bisherigen, zumeist einjährigen, kleinteiligen Projektförderung, hin zur Zuweisung der Landesmittel an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Weiterleitung an die Träger. Dies stärkt kommunale Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume“, so Drese.

Der Gesetzentwurf sieht durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ein zeitversetztes Inkrafttreten der Regelungen zur Neustrukturierung der Finanzierungsstrukturen der sozialen und Gesundheitsberatung zum 1. Januar 2021 vor. Drese: „Damit nehmen wir auf die Belastungen der örtlichen Sozialämter Rücksicht und verschaffen den Landkreisen und kreisfreien Städten Raum und Zeit für eine fundierte, sozialplanerische und vor allem auch haushalterische Aspekte berücksichtigende Vorbereitung.“

Im dritten Abschnitt schafft der Gesetzentwurf die Grundlagen für mehr Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege. „Wir werden eine Transparenz- sowie eine Zuwendungsdatenbank einführen. Diese informieren in verständlicher, übersichtlicher und öffentlich leicht zugänglicher Form über die Ziele, Werte und Motive sowie über Unternehmensstrukturen und die Arbeitsweisen der Träger sozialer Arbeit. Außerdem erhält die Öffentlichkeit dadurch Auskünfte über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen. Ich bin überzeugt davon, nur durch Transparenz und Information kann verloren gegangenes Vertrauen innerhalb der Wohlfahrt zurückgewonnen werden“, betonte die Ministerin.

Dabei besteht für Zuwendungsempfänger eine Beteiligungspflicht an der Transparenzdatenbank bei Zuwendungen in Höhe ab 25.000 Euro jährlich.

Drese: „Mit dem Gesetz will das Land sich zudem für die Schaffung und den Erhalt guter Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen in MV einsetzen. So soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass das Land, die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Träger der Freien Wohlfahrtspflege im Rahmen ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auf angemessene, tarifvertragliche bzw. tariforientierte Beschäftigungsbedingungen hinwirken.“

Der Gesetzentwurf sieht auch vor diesem Hintergrund eine Erhöhung der für soziale und Gesundheitsberatung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes vor. So ist eine Steigerung der Haushaltsansätze von derzeit 5,1 Millionen Euro auf rund 5,77 Millionen Euro in 2020 und 2021 sowie 6,1 Millionen Euro in 2022 und 2023 veranschlagt.

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