Gesellenfreisprechung der Schornsteinfeger

Schwerin – Am Freitag haben elf Auszubildende des Schornsteinfegerhandwerks nach bestandener Prüfung ihre Gesellenbriefe erhalten. „Das Schornsteinfegerhandwerk ist ein angesehener Beruf mit verantwortungsvollen Aufgaben rund um die Brand- und Betriebssicherheit von prüfpflichtigen Anlagen. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass regelmäßig und ausreichend Nachwuchskräfte in den Beruf einsteigen. Aber: Für die engagierten ausbildenden Unternehmen wird es zunehmend schwerer, junge Menschen für den Beruf zu begeistern. Deshalb ist es wichtig, für die Ausbildung professionell zu werben und vor allem die interessanten, zukunftsträchtigen Karriereperspektiven aufzuzeigen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vor Ort.

Brandschutz, Umweltschutz, Energieeinsparung und Beratung sind die Kernthemen im Schornsteinfegerhandwerk. Vor allem im Zuge der Energiewende und der Veränderung von Gebäuden als ganzheitliche energetische Systeme sind verstärkt Kompetenzen im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz gefragt. „Das Berufsbild ist deshalb einem steten Wandel unterworfen. Neben den klassischen Tätigkeiten wird der Schornsteinfeger immer mehr zum Energieexperten. Dafür braucht es gut ausgebildete Fachkräfte. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Schornsteinfegerhandwerk und andere Wirtschaftsbranchen dabei, fit für die kommenden Anforderungen zu sein“, sagte Rudolph.

Im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie können Unternehmen für ihre Mitarbeiter Bildungsschecks beantragen und so eine 50- bis 75-prozentige Förderung bei branchenübergreifenden oder branchenspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Weiterqualifizierung der Gesellen zum Handwerksmeister mit dem „Meister-Extra“ mit 2.000 Euro für jeden erfolgreichen Abschluss und bis zu 5.000 Euro für den jeweils besten Abschluss eines Gewerkes. „Der Meisterbrief ist das anerkannte Gütesiegel für die Qualität der im Handwerk erbrachten Leistungen und eine gute Lehrlingsausbildung“, hob Rudolph abschließend hervor.

Als weiteren Anreiz erhalten Handwerksmeister, die erstmals eine Existenz gründen und dabei einen bestehenden Betrieb übernehmen, eine einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 7.500 Euro – die „Meisterprämie“.

In Mecklenburg-Vorpommern sind 167 Kehrbezirke ausgewiesen, die von den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern verwaltet werden. Davon sind 140 in der Innung organisiert. Gegenwärtig befinden sich insgesamt 26 Lehrlinge in der Ausbildung.

Derzeit sind über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Mitarbeiter und 5.061 Lehrlinge, die einen jährlichen Umsatz in Höhe von neun Milliarden Euro erwirtschaften. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden. Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird in Mecklenburg-Vorpommern der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohnern deutlich übertroffen.

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