Grünes Band soll Naturmonument werden

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus sprach sich heute auf einer Pressekonferenz des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) dafür aus, das Grüne Band in Mecklenburg-Vorpommern als Nationales Naturmonument ausweisen zu lassen, sofern sich andere Bundesländer an einem solchen länderübergreifenden Projekt beteiligten.

„Wenn es ein länderübergreifendes Nationales Naturmonument geben kann, dann den ehemaligen Todesstreifen, auf dem seinerzeit kein Grashalm wachsen durfte, um Menschen an der Flucht in den Westen zu hindern. Im Schatten dieser schrecklichen Grenze konnte sich die Natur über Jahrzehnte hinweg beinahe ungestört vom Menschen entwickeln, herausgekommen ist ein Biotopverbund, der für den Naturschutz von enormer Bedeutung ist. Mit der Ausweisung können wir ein schwieriges Kapitel jüngerer deutscher Zeitgeschichte positiv besetzen und die Idee eines europäischen Grünen Bandes stärken“, so der Minister.

Das Grüne Band erstreckt sich auf einer Fläche von über 170 Quadratkilometern Fläche, erläuterte der Umweltminister. Fast zwei Drittel davon stehe auf der Roten Liste der gefährdeten deutschen Lebensräume. Das Grüne Band durchquere siebzehn Naturräume und verknüpfe über neun Bundesländer hinweg Lebensräume, die sonst in unserer Kulturlandschaft meist nicht mehr miteinander verbunden sind, zum Beispiel Altgrasbrachen mit Feuchtgebieten, Trockenrasen mit Altholzbeständen und Sumpfgebiete mit Heideflächen.

„Hierdurch bietet sich vielen Tieren die Möglichkeit, das Grüne Band als Korridor für ihre Wanderungen innerhalb der Agrarlandschaft zu nutzen. So kann ein genetischer Austausch zwischen den einzelnen Populationen einer Art stattfinden, die sonst genetisch isoliert und auf Dauer wohl kaum überlebensfähig wären“, führte Backhaus aus.

Aktuell seien in Mecklenburg-Vorpommern 60 Prozent der potenziellen Nationalen Naturmonument-Fläche streng geschützt sind, informierte der Minister. Eine komplette Unterschutzstellung des Gebietes im Zuge der Ausweisung als Nationales Naturmonument sei jedoch mit erheblich rechtlichen Hürden verbunden: „Wir reden hier nicht nur über Landesflächen, sondern auch über private land- und forstwirtschaftliche genutzte Flächen, die ebenfalls ihre Berechtigung und Bedeutung haben. Auch diese Seite der Medaille muss ich als zuständiger Landwirtschaftsminister im Blick behalten“, gab der Minister zu bedenken. Er versprach, prüfen zu lassen, welche Mittel und Wege es gibt, um in dieser Frage weiterzukommen. Denkbar sei zum Beispiel eine Bundesratsinitiative oder ein UMK-Antrag mit dem Ziel, Bund und Länder zu einem gemeinsamen Handeln in dieser Angelegenheit zu bewegen.

Auch formulierte Minister Backhaus die klare Erwartung an den Bund, dass diese ein solches Vorhaben finanziell und personell unterstützt.

„Mecklenburg-Vorpommern nimmt den Schutz seiner einmaligen Naturausstattung sehr ernst. Damit wir unserem Schutzauftrag gerecht werden können, brauchen wir aber auch immer den entsprechenden gesellschaftlichen Rückhalt“, sagte Minister Backhaus abschließend.

Die drei Nationalparks, die drei Biosphärenreservate und die sieben Naturparks Mecklenburg-Vorpommerns nehmen rund 550.000 Hektar der Landesfläche ein. Zusammen mit den Naturschutz- und den Landschaftsschutzgebieten kommt Mecklenburg-Vorpommern sogar auf fast eine Million Hektar Schutzgebietsfläche. Das sind 32,1 Prozent der Landesfläche.

Mit den 1000-jährigen Eichen im Ivenacker Tiergarten wurde im Sommer 2016 hierzulande das erste Nationale Naturmonument Deutschlands ausgewiesen.

Die Kategorie Nationales Naturmonument (NNM) gibt es im Bundesnaturschutzgesetz seit 2010. Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten spielt bei den NNM auch der Kulturwert eine wichtige Rolle. Auch müssen NNM die Anforderungen an Seltenheit und Eigenheit erfüllen.

Bundesweit gibt es inzwischen vier Nationale Naturmonumente.

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