Haushalt 2020 genehmigt

Rostock – Das Ministerium für Inneres und Europa hat über den Haushalt 2020 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entschieden. Mit der Erteilung der Genehmigung von Investitionskrediten in Höhe von über 29 Millionen Euro kann die Stadt für alle geplanten neuen Vorhaben den Startschuss geben. Im Mittelpunkt stehen neben neuen Straßenbaumaßnahmen, dem Neubau von Radwegen vor allem der Ausbau der Digitalisierung von Verwaltungen, Schulen und anderen städtischen Einrichtungen. Hinzu kommt die Gewährung von Investitionszuschüssen an den städtischen Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock für dort geführte Vorhaben.

Die Entscheidungen zum Haushaltsjahr 2021, das ebenfalls Gegenstand des vorgelegten Doppelhaushalts ist, sind aufgrund der bisher nicht valide abschätzbaren finanziellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den städtischen Haushalt zurückgestellt worden. Dabei hatte die Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Vorjahr nach einem mehrjährigen Konsolidierungskurs gerade erst den Haushaltsausgleich wiedererreicht. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise insbesondere auf die Gewerbesteuern droht dieser Ausgleich nun ohne städtische Gegenmaßnahmen wieder in Gefahr zu raten.

„Ich habe anerkennend zur Kenntnis genommen, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bestrebt ist, einer wieder drohenden Verschlechterung ihrer dauernden Leistungsfähigkeit der Hanse- und Universitätsstadt konsequent entgegenzuwirken“, so Innenminister Caffier und weiter: „Mir ist bewusst, dass es ein sehr schwieriger Spagat ist, einerseits die Wirtschaft in Krisenzeiten nicht durch Sparmaßnahmen zusätzlich zu schwächen, andererseits den Konsolidierungserfordernissen insbesondere für 2021 und Folgejahre Rechnung zu tragen. Ich gehe aber davon aus, dass dies der größten Stadt in Mecklenburg-Vorpommern, mit ihrer immer noch auf das ganze Land ausstrahlenden Wirtschaftskraft, gelingen wird.“

Er sicherte zu, nach einem Ergänzungsbeschluss zum Haushalt 2021 zeitnah die das Jahr 2021 betreffenden rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu treffen.

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