Schwerin – Das Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung dem Gesetzentwurf des Ministeriums für Inneres und Europa zur Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) zugestimmt. Zuvor hatte das Ministerium die im Rahmen der Verbandsanhörung eingegangenen Stellungnahmen umfassend ausgewertet und dort, wo es angebracht war, in die Begründung des Gesetzentwurfs eingearbeitet. Berücksichtigt wurde auch die Einigung aus dem Gespräch der Landesregierung und der kommunalen Landesverbände am 24. September 2019.
Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz wird die Finanzverteilung sowohl zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene nachhaltig neu geregelt und der kommunale Finanzausgleich bedarfsgerechter ausgestaltet, um so der unterschiedlichen Gemeindestruktur und der Ungleichheit im Land zwischen großen Städten mit übergemeindlichen Aufgaben, kleineren Städten und Gemeinden in wirtschaftlich prosperierenden Regionen und Gemeinden in ländlichen Regionen besser gerecht zu werden.
Innenminister Lorenz Caffier: „Das neue Finanzausgleichssystem wird besser zu unserer kommunalen Gebietsstruktur passen. Wir werden bestehende große Ungleichheiten in der kommunalen Familie im Hinblick auf die Wirtschafts- und Steuerkraft durch eine andere Verteilung der Finanzmittel besser berücksichtigen und entgegenwirken können. Dies führt natürlich auch dazu, dass steuerstarke Kommunen etwas mehr als bisher an steuerschwache Kommunen abgeben müssen. Die Menschen im Land sollen in ihrer Stadt oder in ihrem Dorf so weit wie möglich gleichwertige Leistungen von ihrer Kommune in Anspruch nehmen können. Insgesamt schaffen wir mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz insbesondere für den ländlichen Raum ganz neue Gestaltungsspielräume durch die Einführung einer Infrastrukturpauschale. Das Land unterstützt so die Kommunen bei der Behebung ihrer Investitionsdefizite. Darüber hinaus steht für das Land ein nachhaltiges Entschuldungsprogramm im Vordergrund. Trotz der von kommunaler Seite kritisierten Änderung der kommunalen Beteiligungsquote werden die Kommunen aufgrund einer veränderten Finanzpolitik des Landes in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt sogar 85 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben, als nach den ersten Gesprächen zwischen Landesregierung und den Vertretern der kommunalen Landesverbände im Frühjahr, vor den Kommunalwahlen, zugesagt.
Insgesamt wird die Gesamtfinanzausstattung der Kommunen im Jahr 2020 aufgrund des Steuerwachstums von Land und Kommunen sowie der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Vergleich zum Jahr 2018 voraussichtlich um rund 367,7 Millionen Euro steigen, im Vergleich zum laufenden Jahr 2019 um rund 352 Millionen Euro.
Das bestehende Schlüsselzuweisungssystem wird auf ein Zwei-Ebenen-Modell umgestellt, bei dem die Finanzzuweisungen nach Gemeindeaufgaben und Kreisaufgaben unterteilt werden. Bei der Verteilung der Finanzmittel für die Gemeinden wird die Einwohnerzahl, die Steuerkraft der Gemeinden, die besondere Belastungen der Zentren, die Anzahl der Kinder und die Belastung durch einen überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang berücksichtigt. Bei der Kreisebene werden die aufgrund hoher Sozialausgaben entstehenden Finanzbedarfe besser austariert.
Ein weiteres Ziel der Novelle ist die Stärkung der Eigenfinanzierungskraft der Kommunen, um damit mehr Investitionen vor Ort zu ermöglichen – in die Kita, in die Schule oder in die Feuerwehr. Dazu fließt deutlich mehr Geld in die kommunalen Haushalte. Damit die Kreise, Städte und Gemeinden verstärkt in ihre Infrastruktur investieren können, unterstützt das Land die kommunale Ebene durch eine Infrastrukturpauschale. Dazu stellt das Land dauerhaft 60 Mio. Euro zusätzlich bereit, für den Zeitraum 2020 bis 2022 sogar 100 Mio. Euro. Jede Kommune erhält dadurch, unabhängig von ihrer jeweiligen Haushaltssituation, Mittel für wichtige Investitionen. Zusätzlich zu den Finanzausgleichsleistungen wird die nachhaltige Entschuldung der Kommunen fortgesetzt. Deshalb wird es auch besondere Hilfen für finanzschwache Kommunen zum Abbau ihrer Altschulden geben. Die „Ärmsten der Armen“, die mehrere Jahre den jahresbezogenen Haushaltsausgleich nicht erreicht haben, werden zudem durch Sonderzuweisungen unterstützt.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.