Kommunale Abwasserbeseitigung

Aktueller Lagebericht für M-V veröffentlicht

Schwerin – Die kommunalen Kläranlagen Mecklenburg-Vorpommerns reinigen jedes Jahr ca. 90 Millionen Kubikmeter Abwasser und schützen so unsere Gewässer vor Verunreinigungen.

„Trotz erheblicher Auswirkungen der erst im Verlauf des Jahres 2022 in ihrer Tragweite nachlassenden COVID-19-Pandemie und der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise auf die Abwasserbeseitigung, gewährleisten die Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern eine stabile Abwasserentsorgung und eine hohe Reinigungsleistung. Dies macht der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) erstellte Lagebericht 2023 über die kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern, der die Berichtsjahre 2021 und 2022 umfasst, deutlich“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltstaatssekretärin Elisabeth Aßmann heute in Schwerin.

In Folge der COVID-19-Pandemie sei es zeitweise vor allem zu Personalengpässen durch Quarantäne und hohen Krankenstand gekommen, sagte sie weiter. Die Energiekrise in Folge des Ukrainekrieges habe im Berichtszeitraum zu gestiegenen Energiepreisen und teils erheblichen Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Betriebsmitteln, insbesondere Eisensalzen, aber auch bei Bau- und Ersatzteilen, geführt.

„Auch wenn hinsichtlich der Liefersicherheit längst keine Situation erreicht ist, wie vor der Krise, lassen die vorliegenden Informationen aber erkennen, dass Fällmittel wieder am Markt erhältlich sind, dies jedoch nicht mit gewohnter Sicherheit und zu deutlich höheren Preisen“, schätzte Aßmann ein. Dank der schnell eingeleiteten Maßnahmen und der fachlichen Betriebsführung seien die Überwachungswerte bis auf einige wenige geringfügige Einzelüberschreitungen bei der Selbstüberwachung eingehalten und abwasserverursachte Verunreinigungen von Gewässern weitestgehend verhindert worden.“

„Für die trotz der erheblichen Herausforderungen auch in diesem Berichtszeitraum wieder geleistete hervorragende Arbeit der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften und Unternehmen bedanke ich mich ausdrücklich“, so Aßmann.

Die Abwasserbeseitigung wird in Mecklenburg-Vorpommern von 108 abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften wahrgenommen. „Hierbei handelt es sich um 32 Zweckverbände, einen auf der Grundlage des Wasserverbandsgesetzes gegründeten abwasserbeseitigungspflichtigen Wasser- und Bodenverband, 74 Städte und Gemeinden sowie ein Amt“, erläutert Ute Hennings, Direktorin des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV „Zum Stichtag 31. Dezember 2022 existieren in Mecklenburg-Vorpommern 581 kommunale Kläranlagen ab 50 Einwohnerwerten (EW)[i]. Zudem fallen in den Geltungsbereich der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sechs industrielle Betriebe“, so Hennings weiter.

„Um die hohe Reinigungsleistung zu gewährleisten, verfügen alle kommunalen Kläranlagen mindestens über mechanische und biologische Behandlungsstufen. Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes beträgt 16.449 Kilometer, davon 11.421 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 4.411 Kilometer Regenwasserkanäle und 617 Kilometer Mischwasserkanäle“, verdeutlicht Ute Hennings.

Seit 2016 besteht gemäß der Wasserförderrichtlinie MV die Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vorhaben zur weitergehenden Abwasserbehandlung zu beantragen. Die Vorhaben sollen punktuelle Gewässerbelastungen beseitigen und sind auf den guten Zustand des Gewässers nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet. Im Berichtszeitraum wurden 310.000 Euro an Fördermitteln ausgezahlt: für die Fertigstellung bereits im letzten Berichtszeitraum begonnener Maßnahmen zur Verbesserung der Phosphorelimination auf sechs Kläranlagen sowie für die Verbesserung der Reinigungsleistung bei einer weiteren Kläranlage und die Überleitung des Abwassers von zwei außer Betrieb genommenen Kläranlagen zu Kläranlagen mit gezielter Phosphorelimination.

[i] Einwohnerwert ist ein Vergleichswert für die Angabe von Kläranlagenkapazitäten, der sich aus der anzuschließenden Einwohnerzahl und der Schmutzfracht aus industriellem und gewerblichem Abwasser (ausgedrückt in Einwohnergleichwert) zusammensetzt, wobei für die Umrechnung der industriellen und gewerblichen Schmutzfracht die durch einen Einwohner erzeugte mittlere Schmutzfracht in Höhe von 60 g pro Tag BSB5 (Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen) zugrunde gelegt wird.

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