Kommunale Kofinanzierungshilfen

Schwerin – Das Land stellt seit 2017 jährlich rund 10,0 Mio. EUR für den kommunalen Kofinanzierungsfonds zur Verfügung.

Die Kommunen können aus diesem Fonds Zuwendungen erhalten, um den eigenen kommunalen Anteil an einer Förderung aufzubringen. Sie haben die Möglichkeit, für Förderungen aus insgesamt 24 Förderrichtlinien des Landes eine Kofinanzierung ihres Eigenanteils zu beantragen. Ein interministeriell besetzter Vergaberat unter Leitung des Innenministeriums entscheidet halbjährlich über die vorliegenden Anträge.

In seiner Vergaberatssitzung am 22.10.2019 erhielten 26 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 4,2 Mio. EUR ein positives Votum. Damit werden u.a. Vorhaben des Brandschutzes und des KiTa-, Sportstätten- und Schulbaus sowie des Städtebaus und der Dorferneuerung, der Wasserwirtschaft und des ÖPNV finanziell abgesichert.

Zu den begünstigten Kommunen gehören die Gemeinden Alt Schwerin, Basedow, Damshagen, Datzetal, Dobbertin, Faulenrost, Gammelin, Gielow, Glowe, Gustow, Grammendorf, Plüschow, Schönhausen, Sietow , Testorf-Steinfort und Rieps sowie die Städte Klütz, Lassan, Lübz, Malchin, Neustadt-Glewe, Penzlin, Torgelow, Ueckermünde und Wittenburg.

Minister Caffier zeigte sich erfreut, dass erneut eine große Anzahl von Vorhaben finanziell abgesichert werden konnte und dass insbesondere finanzschwachen Kommunen die Teilnahme an anderen Förderprogrammen ermöglicht wird.

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