Kutter- und Küstenfischerei

Backhaus drängt auf unkonventionelle Lösungen zur Rettung der Kutter- und Küstenfischerei

Schwerin – „Den Fischerinnen und Fischern an unserer Ostseeküste geht es momentan schlecht wie noch nie“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag, wo sich die Abgeordneten über Zukunftsperspektiven der Kutter- und Küstenfischerei austauschten, und wie sich Transformationsprozesse aktiv begleiten lassen.

„Es gibt viele Gründe, warum die wirtschaftliche Lage der Kutter- und Küstenfischerei so miserabel ist, z.B. die Fangquoten der letzten Jahre, klimabedingte Veränderungen im Ökosystem Ostsee, Fischfraß durch Kormorane, aber auch die Energiekrise. Aktuell wirtschaftet die Branche auf einem Einnahmenniveau gegenüber den Vergleichsjahren 2017 bis 2020 von lediglich 20 bis 30 Prozent. Das kann kein Betrieb dauerhaft abfedern.

Umso wichtiger ist, dass wir nach vorne denken und unter den veränderten Rahmenbedingungen neue, vielleicht unkonventionelle Wege einschlagen. Große Hoffnungen setze ich in die 670 Millionen Euro, die gemäß Windenergie-auf-See-Gesetz ab Juli 2024 zweckgebunden für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen. Damit ließe sich der Transformationsprozess wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds erhält“, führte Minister Backhaus aus.

Die Herausforderung: Wenn hohe Subventionen in einen Sektor fließen, sind immer auch andere Rechtsbereiche zu berücksichtigen, z.B. das EU-Beihilferecht oder Gleichbehandlungsgrundsätze. Aktuell beginnen die Beteiligungsprozesse der Bundesressorts mit den Küstenländern und Fachverbänden.

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält. „Wie mir Vertreterinnen und Vertreter des Berufsstandes nahegelegt haben, muss jetzt unmittelbar etwas passieren, um wieder junge Leute in den Beruf zu holen, damit nicht morgen schon „das Licht ausgeht“, unterstrich der Minister und machte folgende Rechnung auf: „Gingen jetzt in wenigen Jahren bis zu 60 der aktuell noch 170 Haupterwerbsfischerinnen und -fischer ohne Nachfolge in den Ruhestand, würde die kritische Masse wohl unterschritten, aus der sich ein Berufsstand zukünftig solide rekrutierten könnte. Es geht ja nicht nur der einzelne Betrieb, es geht die ganze Erfahrung verloren. Schon seit Jahren bilden Betriebe mangels Perspektiven kaum noch aus.“

Hieraus entsprang laut Minister Backhaus der Gedanke, über eine befristete Grundsicherung die noch aktiven Betriebe am Leben und über eine voraussichtlich noch einige Jahre andauernde Notsituation zu bringen und gleichzeitig finanzielle Anreize für die Ausbildung zu setzen.

Darüber hinaus sieht der Plan aus M-V vor, aus dem EMFAF weiterhin verschiedenste Maßnahmen zu unterstützen wie zum Beispiel moderne Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen, Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Veredlung und Direktvermarktung an Land, Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Meerforelle.

Auch Diversifizierung wird weiterhin ein Thema bleiben, denn, wegen der auch künftig nicht gerade üppigen Fangmöglichkeiten wird es in der Ostsee einen ständigen Bedarf an ergänzenden Tätigkeiten geben. Minister Backhaus begrüßt daher die Initiative der Fischereigenossenschaft Wismarbucht eG für eine Fachwirtausbildung „Fischerei und Meeresumwelt“, die vor drei Wochen in Sassnitz gestartet wurde.

„Mein Haus begleitete dieses Vorhaben durch die Erstellung eines Schulungs-Rahmenplans und eine Prüfungsordnung in Rekordzeit und wird die Ausbildung aus dem EMFAF unterstützen. Die Idee der hierbei engagierten Fischer ist, dass sie mit ihrer Ortskenntnis in den jeweiligen Regionen des Küstenmeeres und unter Nutzung ihrer Fischereifahrzeuge und ggf. weiteren Equipments verschiedenste Tätigkeiten übernehmen, aus ihrer Sicht vorzugsweise Aufgaben öffentlicher Träger, die ihnen die angestrebte Stabilität an Zusatzeinnahmen verschaffen.“

In das Aufgaben-Portfolio könnten fallen: Hilfstätigkeiten für Meeresforschung (u.a. Thünen-Institut für Ostseefischerei, aber ggf. auch Unterwasserarchäologie), Umweltüberwachung (u.a. Datensammlung), Umweltbildung (außerschulische Lernorte, Touristik), bestimmte Kontroll- und Informationstätigkeiten im Küstenmeer in der Urlaubssaison (v.a. seeseitig), eigene Aktivitäten oder Mitwirkung an Vorhaben der marinen Aquakultur, Mitwirkung bei Meeresschutzprojekten (Netzbergung, Seegrasaufforstung, Riffstrukturen), Begleitung von Investitionen im Küstenmeer (Monitoring, Baubegleitung, Servicedienste), Servicedienste für Windenergieanlagen auf See u.v.a.m..

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