Schwerin – Das Kabinett hat heute den Entwurf der Landesverordnung für die Einführung des Mopedführerscheins mit 15 gebilligt und auf den Weg in die Verbandsanhörung geschickt. Er sieht vor, dass in Mecklenburg-Vorpommern bereits Jugendliche ab 15 Jahren nach Ablegen einer entsprechenden Führerscheinprüfung Mopeds, Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde fahren dürfen. Bislang liegt das Mindestalter bundesweit bei 16 Jahren.
„Der Modellversuch, an dem alle fünf ostdeutschen Länder außer Berlin teilgenommen haben, hat sich für uns bewährt. Der Bund hat den Ländern ermöglicht selbst zu entscheiden, ob sie das Mindestalter in ihrem Land senken wollen. Wir haben uns – so wie auch die anderen Versuchsteilnehmer – entschieden, dies zu tun. Mit der Verordnung schaffen wir die rechtliche Grundlage dafür, dass bei uns nach Versuchsende am 30. April 2020 der Mopedführerschein mit 15 dauerhaft möglich ist“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel.
„Wir begrüßen das sehr. Der Anreiz für die Fahranfänger ist höher, den Führerschein mit 15 zu machen und so mindestens zwei Jahre davon zu profitieren, bis sie den Autoführerschein für begleitetes Fahren mit 17 erwerben können“, sagt Helmut Bode, Vorsitzender des Fahrlehrerverbands M-V. Er fügt hinzu: „Allein in Mecklenburg-Vorpommern haben im Rahmen des Modellversuchs von Ende September 2017 bis Ende 2019 mehr als 850 Jugendliche die Prüfung für den Führerschein mit 15 abgelegt – fast zehnmal so viele wie für den Führerschein mit 16 (89).
Die wissenschaftliche Auswertung des Modellversuchs im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigt auch, „dass im ländlichen Raum deutlich mehr Personen die Fahrerlaubnisklasse AM erwerben“. Genau dies hatte sich Christian Pegel erhofft: „Das Herabsetzen des Mindestalters soll dazu beitragen, die selbstbestimmte Mobilität vor allem im ländlichen Raum früher möglich zu machen. Der demographische Wandel, nicht kürzer werdende Schul- oder Ausbildungswege und die finanziellen Grenzen, die einem uneingeschränkten Bus- und Bahnverkehr rund um die Uhr gesetzt sind, setzen der Mobilität gerade von jungen Menschen auf dem Land ohne Führerschein Grenzen. Dürfen sie schon mit 15 Moped fahren, erhöht sich ihre Mobilität, bei der sie nicht auf Ältere angewiesen sind.“
Die Studie kam auch zu dem Ergebnis, dass die 15 Jahre alten Versuchsteilnehmer sich im Verkehr nicht auffälliger verhielten als ältere. Christian Pegel und Helmut Bode sind sich auch hier einig: „Der Mopedführerschein mit 15 erfordert eine vollwertige Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung. Das ist der gravierende Unterschied zum Mofa, das 15-Jährige schon heute fahren dürfen und wofür sie eine sehr viel leichter zu erwerbende Prüfbescheinigung nachweisen müssen. Wir gehen davon aus, dass die jungen Mopedfahrer sich erheblich intensiver ihrer Verantwortung und der Gefahren im Straßenverkehr und der Gefahren bewusst werden.“
Jugendliche, die den Mopedführerschein mit 15 erwerben, dürfen damit nur in den Bundesländern fahren, die das Mindestalter herabsetzen: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. „Das ist in Ordnung. Es geht vor allem darum, dass die Jugendlichen, die bei uns leben, sich in ihrem Alltag selbstständiger fortbewegen können. Das Moped ist ja kein Verkehrsmittel für Fernreisen.“
Voraussichtlich Ende März wird sich die Landesregierung erneut mit dem Entwurf sowie den Anregungen der Vereine und Verbände befassen und dann voraussichtlich die Rechtsverordnung erlassen.