Neues digitales Angebot in M-V

Kampfmittel im Boden finden

Schwerin – Viele Flächen in Mecklenburg-Vorpommern sind noch immer munitionsbelastet. Um zu vermeiden, dass bei Bauarbeiten Bombenblindgänger oder andere Kampfmittel aufgefunden werden, sollte vor dem Beginn von Bauvorhaben durch die für die Sicherheit verantwortlichen Bauherrinnen und Bauherren eine Kampfmittelbelastungsauskunft beantragt werden. Seit dieser Woche ist diese auch online per Mausklick möglich.

„Mit diesem neuen Angebot macht die Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Schritt zur bürgerfreundlichen und modernen Verwaltung. Während eine beantragte Prüfung bisher mehrere Wochen dauerte, bekommen die Bürgerinnen und Bürger von nun an wesentlich schneller die benötigten Informationen. In der Verwaltung werden zudem Kapazitäten für anderweitige Themen frei. Eine Win-win-Situation für das ganze Land“, sagte der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel heute in Schwerin.

Die Online-Leistung zur Auskunft über die Kampfmittelbelastung ist auch Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Mecklenburg-Vorpommern hat das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen. So wurde ebenfalls der „digitalen Bauantrag“ als Einer-für-Alle (EfA)-Lösung geschaffen, durch den eine ortsungebundene, vollständig digitale Antragstellung für eine Baugenehmigung möglich wurde.

„Ein zusätzlicher Baustein unseres digitalen Angebotes ist das Thema Kampfmittelprüfung und –beseitigung. Mittels dieser jetzt online gegangenen Abfragemöglichkeit werden in kürzester Zeit Informationen darüber geliefert, ob für das einzelne Grundstück eine Gefahr durch Kampfmittel oder Bombenblindgänger besteht“, so der Minister und:

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Munitionsbergungsdienst werden dieses Online-Angebot natürlich fortwährend weiterentwickeln. Für das jetzige Produkt sind noch weitere Ausbaustufen geplant, aber schon jetzt sind wir damit Vorreiter, da wir das erste Bundesland sind, das eine solche Leistung online verfügbar macht.“

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Damit nicht jede Kommune, jedes Bundesland und der Bund jedes digitale Verwaltungsangebot eigenständig neu entwickeln muss, haben Bund und Länder die Arbeit untereinander aufgeteilt. So ist Mecklenburg-Vorpommern federführend für das Themenfeld „Bauen & Wohnen“ und stellt die zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen anschließend allen zur Nachnutzung zur Verfügung. Die Online-Auskunft zur Kampfmittelbelastung steht ab sofort im MV-Serviceportal zur Verfügung.

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