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Autor: Rügenbote

Mehr Qualität in der Kita

Leistungsträger und Leistungserbringer unterzeichnen erstmals Landesrahmenvertrag

Schwerin – Mit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrags einigen sich erstmals die Akteurinnen und Akteure der Kindertagesförderung – die kommunalen Spitzenverbände, die öffentlichen und privaten Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Verbände der freien Wohlfahrtspflege – auf gemeinsame Ziele und Vorgaben: Dazu gehören u. a. die Berechnung der Arbeitszeiten sowie ein einheitlicher Personal- und Leistungsschlüssel. Mit der Festlegung der Rahmbedingungen verbessern die Leistungsträger und Leistungserbringer die Qualität in der Kita. Der Einigung ist ein intensives Schlichtungsverfahren vorangegangen, das der unabhängige Schlichter Michael Mack, Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock, geleitet hat. Er wurde durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung eingesetzt.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Die Unterzeichnung ist ein historisches Ereignis für Mecklenburg-Vorpommern. Zwölf Jahre lang sind die Verhandlungen gescheitert. Nun herrscht Einigung über einen Landesrahmenvertrag, der die Eckpunkte zwischen der kommunalen Familie und den Leistungserbringern regelt. Damit haben alle Seiten Rechtssicherheit für die Zukunft und der Weg für Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung ist frei. Diese zielführende Zusammenarbeit aller Beteiligten ist für mich ein Beispiel, wie miteinander Verbesserungen umgesetzt werden.“

Landrat Heiko Kärger, Vorsitzender des Landkreistages M-V: „Unsere Kinder benötigen starke Fachkräfte und gut ausgestattete Einrichtungen. Mit dem Landesrahmenvertrag gelingt es uns, derzeit noch vorhandene Niveauunterschiede anzugleichen und künftige Verbesserungen des Personalschlüssels und weiterer Qualitätsfaktoren von einer einheitlichen Basis aus anzugehen. Die Neueinführung von Sachkostenpauschalen sollte hierbei für alle Beteiligten in absehbarer Zeit auch das Verhandlungsgeschehen entlasten. Der Landesrahmenvertrag soll durch eine Begleitkommission fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt werden. Wir haben nun eine gemeinsame Startlinie, von der aus wir unsere Kindertagesstätten in gemeinsamer Verantwortung von Land, Trägern und Kommunen fit für die Zukunft machen wollen.“

Andreas Wellmann, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages M-V: „Wir freuen uns, dass die Verhandlungen vor Ort durch absolut nachvollziehbare Berechnungsschemata und Pauschalen erleichtert werden und somit landesweit allen Beteiligten einen verlässlichen Rahmen bieten, ohne die kommunalen Selbstverwaltungsrechte zu beschneiden. Uns ist zudem eine auskömmlich finanzierte Mindestpersonalausstattung wichtig. Nun erhalten unsere Städte und Gemeinden mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch für die Eltern und Mitarbeitenden. Hinter uns liegt ein langer Prozess, der klarere Rahmenbedingungen schafft. Aber es ist ein Kompromiss, der auch die Städte und Gemeinden wie auch das Land mehr kosten kann.“

Dieter Eichler, Mitglied des Vorstands der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. und Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes: „Mit diesem Rahmenvertrag ist eine laufende Anpassung des Personalschlüssels an die gesetzlichen Regelungen zur Fachkraft-Kind-Relation unter Beachtung der täglichen Öffnungszeit, die Anzahl der Schließtage und Krankentage möglich. Durch seine Ausgestaltung kann er von den Vertragspartnern einvernehmlich angepasst werden. Zudem werden durch die Regelungen zur Leistungsvereinbarung mittelfristig die Verhandlungen vereinfacht und aufwendige Schiedsverfahren für die Kita-Träger und die Leistungsträger vermieden.“

Susanne Hacker, Verband privater Träger der freien Jugend- und Sozialhilfe M-V e.V. (VPK M-V): „Kinder sind die Zukunft einer Gesellschaft. Der frühkindlichen Förderung in einem Lebensabschnitt der Kinder, in dem entscheidende Grundlagen für ihre Persönlichkeitsentwicklung gelegt werden, kommt daher große Bedeutung zu. Diese Förderung, die in den Kindertagesstätten des Landes M-V stattfindet, bedarf klarer und beständiger Rahmenbedingungen. Mit dem Abschluss des Landesrahmenvertrages am 10. April 2024 wird ein entsprechender Rahmen geschaffen: Ein guter Tag für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern.“

Ein Landesrahmenvertrag stellt die Verbindung zwischen den landesgesetzlichen Regelungen sowie den Einzelvereinbarungen vor Ort mit jeder Kindertageseinrichtung her und wirkt stark voneinander abweichenden Einzelvereinbarungen entgegen. Ziel des Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen und so die Qualität in Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Fachkräfte.

LNG-Terminal Mukran genehmigt

Insel Rügen – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus hat den Genehmigungsbescheid für den Betrieb der Regasifizierungsanlage am Standort Mukran an den Geschäftsführer der Deutschen ReGas Ingo Wagner und dem Vorsitzendes des Aufsichtsrates, Dr. Stephan Knabe übergeben. Der Antrag des Unternehmens sei zügig entsprechend dem Bundesimmissions­schutzgesetz, WHG und des LNG-Gesetzes bearbeitet und beschieden worden, sagt Backhaus anlässlich der Übergabe in Schwerin.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter sehr genauer Beobachtung; denn viele Menschen schauen genau darauf, wie diese Genehmigung zustande gekommen ist und das ist auch legitim. Was in den letzten Monaten geleistet wurde, um trotz aller Beschleunigungsschritte ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten, verdient hohen Respekt. Dabei ist mir der Hinweis wichtig, dass es im immissionsschutz­rechtlichen Genehmigungsverfahren keinen Ermessensspielraum der Behörde gibt.

Das heißt: Wenn keine formellen oder materiellen Zulassungshindernisse bestehen, ist die Genehmigung zu erteilen. Ermessensspielraum gibt es zwar bei der wasser­rechtlichen Erlaubnis, doch werden in Mukran aus Sicht der Behörde keine nachteiligen Auswirkungen auf öffentlich-rechtliche Belange erwartet, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an einer sicheren Gasversorgung entgegenstehen.

Die Schutzgüter Mensch und Natur standen und stehen im Fokus der Zulassungsbehörden. Dies mündet in 190 Nebenbestimmungen und Auflagen der Zulassungs­entscheidungen. Dazu gehören unter anderem das Lärm- und Wassermonitoring sowie Anforderungen an die Sicherheit vor dem Eingriff Unbefugter oder durch Cyber- und Drohnenangriffe.

Dies ist die zweite Zulassung eines schwimmenden LNG-Terminals in MV, welches durch den völkerrechts­widrigen Angriffskrieg Russlands erforderlich geworden ist. Wir reden hier über Notwendigkeiten, um für unsere Bürgerinnen und Bürger aber auch unsere Wirtschaft eine verlässliche Gasversorgung zu gewährleisten. Bund und EU gehen davon aus, dass das Vorhaben auch über das Jahr 2024 hinaus aus Gründen der Versorgungssicherheit von essentieller Bedeutung für Deutschland und die europäischen Nachbarstaaten ohne Küstenzugang ist. Dennoch ist mir wichtig zu betonen, dass es sich um eine vorübergehende Lösung handelt:

Hinter uns liegt ein Wochenende mit Temperatur­rekorden. Dies mahnt uns, den Weg hin zu emissions­freier Energieerzeugung fortzusetzen. Ich wünschte mir, wir wären da weiter. Aber wir müssen die Menschen auch mitnehmen. Und vorübergehend brauchen wir diese Importmöglichkeit für Erdgas. Ich nehme daher auch erleichtert wahr, dass die vorliegenden Zulassungen entsprechend dem Gedanken des LNG-Beschleunigungsgesetzes bis zum 31.12.2043 befristet sind.

Mit der Anbindung des Tiefseehafens an das deutsche Gasnetz eröffnen sich für den Standort Mukran neue Chancen und damit auch Möglichkeiten, von der Transformation zur wasserstoffbasierten Wirtschaft zu profitieren. Während Lubmin auch künftig nur begrenzt die Anlandung von Wasserstoffderivaten zulässt, kann dies ein künftiges Standbein für den Industriestandort Mukran bilden.“

Auflagen der Zulassungsentscheidungen

Wasserrechtliche Erlaubnis

  • 24 Nebenbestimmungen (Auflagen).
  • kein Einsatz von Betriebs- und Hilfsstoffe im Zuge der Gewässerbenutzungen (z.B. kein Biozid)
  • Festlegung von Überwachungswerten der Abwassereinleitungen
  • Regelmäßige behördliche Überwachung (u.a.Probenahmen des Abwassers)
  • Ständige Eigenüberwachung, u.a. zur Kontrolle der gutachterlichen Prognose der Ausbreitung des temperaturveränderten Abwassers in der Ostsee
  • Kontinuierliches Temperaturmonitoring, um negative Auswirkungen auf die Ostsee (Fische) auszuschließen
  • Überwachungswerte müssen der Wasserrechtsbehörde regelmäßig vorgelegt werden
  • Befristung bis 2043; jederzeit Widerruf möglich bei Nichteinhaltung der Auflagen

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • 5 Bedingungen (sofortige,automatische Aufhebung der Genehmigung bei nicht Einhaltung)
  • Wenn nicht innerhalb von 3 Jahren begonnen, erlischt Genehmigung
  • Ab Dez. 2024 Verwendung von Landstrom zum Betrieb der FSRUs
  • Bautechnische Unterlagen betreffend KWK-Anlage müssen vor deren Inbetriebnahme vorgelegt werden
  • sowie 166 Auflagen (ggf. Widerruf bei Nichteinhaltung; teilw. Erforderliche Erfüllung vor Inbetriebnahme)
  • spätestens Inbetriebnahme bis 15.05.2024 (diese muss Behörde 2 Wochen vorher angezeigt werden; bis zur Inbetriebnahme müssen zahlreiche nachweisbar Auflagen erfüllt sein)
  • 8 Auflagen zur Begrenzung und Messung der Schallimmissionen,
  • 23 Auflagen zur Begrenzung und Messung der Luftschadstoffe,
  • 62 Auflagen zur Gewährleistung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge,
  • 9 naturschutzrechtliche Auflagen (Regelung der Kompensation, ökologische Baubegleitung),
  • 21 fischereirechtliche Auflagen zur Vermeidung der Beeinträchtigung wirtschaftliche genutzter Fische (insb. Hering), u.a. Unterwasserschallmonitoring, Fischgitter/ Siebe vor Wasseransaugöffnungen (Fischschutz),
  • 14 Auflagen zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes, z.B. Beleuchtung von Fluchtwegen, Konformitätsnachweise, Absturzsicherungen,
  • 14 Auflagen zum Wasserschutz (insb. Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV))
  • Befristung des Betriebs bis 2043

Kleine Helden wider Willen

Ministerinnen loben Projekte über „Kinder von Inhaftierten“ / Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Sozialministerin Stefanie Drese halten Grußworte auf der Tagung „Kleine Helden wider Willen“

Güstrow – Justizministerin Bernhardt und Sozialministerin Drese haben auf der Fachtagung „Kinder von Inhaftierten – Kleine Helden wider Willen“ die Bedeutung des Austausches aller Beteiligten hervorgehoben. Die Veranstaltung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow wurde organisiert vom Kriminologischen Forschungsdienst Mecklenburg-Vorpommern und der Landeskoordinierungsstelle „Kinder von Inhaftierten“.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir arbeiten seit Jahren ressortübergreifend bei diesem bedeutenden Thema zusammen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass erstmals so viele Partnerinnen und Partner in Güstrow zusammengekommen sind, um sich auszutauschen. Denn insbesondere die Kinder leiden unter der Inhaftierung eines Elternteils. Ihre soziale und persönliche Entwicklung kann stark beeinträchtigt werden.

Deshalb müssen frühzeitig, gezielt präventive Maßnahmen ergriffen werden. Der Resozialisierungsgedanke für die Inhaftierten und damit der Schutz der Bevölkerung ist der zweite wichtige Aspekt. Das erreichen wir, wenn Mütter oder Väter auch in der Haft Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und ihre Rolle als Eltern nachhaltig stärken können. Seit Jahren wurden und werden daher Projekte in Justizvollzugsanstalten umgesetzt. Das Pilotprojekt ‚Zaungast‘ für inhaftierte Väter in der JVA Waldeck und der JVA Bützow markiert dabei einen Meilenstein in den Bemühungen, die Situation der Kinder von Inhaftierten nachhaltig zu verbessern.“

Die Ministerin für Soziales, Sport und Gesundheit Stefanie Drese: „Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen“, betonte die Ministerin für Soziales, Sport und Gesundheit, Stefanie Drese. Es gelte auch dann, wenn durch staatliches Handeln ein Umgang nur erschwert möglich ist. „Und dass dieser Kontakt wichtig ist, belegen einschlägige Untersuchungen.

Ein regelmäßiger persönlicher Umgang mit dem inhaftierten Elternteil kann Kindern helfen, ihre Situation besser zu bewältigen. Deshalb haben wir genau dort erfolgreich angesetzt“, so Drese. Dieses Engagement habe auch die Auridis-Stiftung überzeugt. Drese: „So konnten wir 2023 mit dem neuen länderübergreifenden Projekt „Kinder von Inhaftierten“, in dem Mecklenburg-Vorpommern als einziges ostdeutsches Bundesland vertreten ist, starten.“

Das Kooperationsprojekt „Kinder von Inhaftierten“ zielt darauf ab, neue Vernetzungsstrukturen zwischen Jugendämtern und Justizvollzugsanstalten zu schaffen und die Unterstützungssituation für betroffene Kinder und Eltern innerhalb der Anstalten zu stärken. Schätzungen gehen davon aus, dass in Mecklenburg- Vorpommern etwa 1.500 Kinder von der Inhaftierung mindestens eines Elternteils betroffen sind.

Unternehmertag in Schwerin

Meyer: Bürokratieabbau und Fachkräftemangel zentrale Themen der Wirtschaft

Schwerin – „Verwalten oder Gestalten? Zwischen Regulierungswut und unternehmerischer Handlungsfreiheit“ lautete das Kernthema beim Unternehmertag 2024 heute in Schwerin.

„Verwaltung und Bürokratie bilden einen regulativen Rahmen für Rechtssicherheit. Aber: zu viel Bürokratie belastet unsere Wirtschaft. Deshalb kann Bürokratieabbau einen wichtigen Beitrag zu mehr wirtschaftlichem Wachstum leisten, denn Unternehmen brauchen auch Gestaltungsräume innerhalb der gesetzlichen Regelungen. Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, alle neuen Landesgesetze und die Novellierung bestehender Vorschriften daran auszurichten, den Bürokratieaufwand zu reduzieren, Regelungen und Verfahren zu vereinfachen, insbesondere durch digitale Lösungen.

Bei jedem Gesetzesvorhaben wird im Sinne des Bürokratieabbaus geprüft, ob im Gegenzug eine bestehende Regelung abgebaut werden kann. Wir sind bereits in Gesprächen mit den Kammern, Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag. Wir brauchen jedoch konkrete Vorschläge seitens der Wirtschaft, an welchen Stellen im Rahmen der landespolitischen Möglichkeiten Bürokratie vereinfacht werden kann. Je konkreter, desto besser“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Unternehmertag ist eine Gemeinschaftsaktion der Unternehmerverbände Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin e.V. und Rostock-Mittleres Mecklenburg e.V.; bei der Veranstaltung waren rund 200 Gäste aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung vor Ort.

Gemeinsam unter anderem mit Vertretern der Wirtschaftskammern des Landes, von Gewerkschaften, der Vereinigung der Unternehmensverbände, der Bundesagentur für Arbeit sowie des Städte- und Gemeindetages wurde im Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, neben dem Thema Bürokratieabbau auch die Fachkräftesituation im Land durch konkrete Maßnahmen zu verbessern.

„Das Thema Abmilderung des Fachkräftemangels können wir nur gemeinsam schaffen. Im Schulterschluss von Wirtschaft, Verbänden und Politik haben wir uns auf eine Vielzahl von Maßnahmen verständigt, die wir gemeinsam angehen. Nach einer Analyse des Arbeits- und Fachkräftebedarfes Mecklenburg-Vorpommern werden im Jahr 2030 voraussichtlich neun Prozent der Arbeitskräftenachfrage im Land nicht durch das Arbeitskräfteangebot abgedeckt werden. Dann werden ca. 59.400 Arbeitskräfte fehlen – und davon sind 51.000 Personen Fachkräfte“, sagte Meyer.

Unter anderem sind im Zukunftsbündnis Beschlüsse zu vier Bereichen der Fachkräftestrategie vereinbart worden: Weiterbildungskultur stärken, Fach- und Arbeitskräfte von außerhalb gewinnen und halten, positives Image von Mecklenburg-Vorpommern für Fachkräfte verstärken sowie die Einführung einer Praktikumsprämie. Dabei sollen unter anderem Weiterbildungsverbünde bei der Gründung und Weiterentwicklung gefördert sowie eine vernetzte Weiterbildungsberatung aufgebaut werden.

Um Jugendliche beim Erkennen der eigenen Stärken und Interessen zu unterstützen, wird das Land modellhaft eine Praktikumsprämie für freiwillige Ferienpraktika von Schülerinnen und Schülern in einem Betrieb im Bereich der Handwerkskammern anschubweise finanzieren. Aus Landesmitteln wird eine Prämie von bis zu 120 Euro pro Woche für maximal drei Wochen Praktikum in den Schulferien finanziert. In den Jahren 2024 und 2025 werden hierfür Mittel in Höhe von bis zu 220.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung der Praktikumsprämie erfolgt über die Handwerkskammern.

Zudem fördert das Wirtschaftsministerium die Vernetzung von Unternehmen und Hochschulen, um Studierende im Land zu halten.

Zur Verstärkung des positiven Images des Landes für Fachkräfte werden Bündnispartner aus der Wirtschaft Best-Practice-Beispiele für attraktive Arbeitsbedingungen identifizieren und vermarkten sowie eine Dialogreihe „Attraktive Arbeitgebermarke M-V“ umsetzen.

Die Zuwanderung aus dem Ausland, zukünftig im Wesentlichen aus Drittstaaten, wird ein notwendiger Baustein zur Deckung des Fachkräftebedarfs sein. Dazu wird das Wirtschaftsministerium die Welcome-Center unterstützen, ihre Angebote vor allem für Unternehmen bei der Integration von neu gewonnenen Beschäftigten aus dem Ausland auszuweiten. Darüber hinaus richten das Land und die Bundesagentur für Arbeit eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen rund um das Thema Fachkräfteeinwanderung ein. Sie soll in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den bereits vorhandenen Einrichtungen Bestands- sowie ansiedlungswilligen Unternehmen mit einem umfassenden Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot Hilfestellung geben.

Insgesamt sind für die Maßnahmen durch das Land bis zu 5,7 Millionen Euro eingeplant.

Nach Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern angehört, stieg in Mecklenburg-Vorpommern das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 preisbereinigt um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr an (Bundesdurchschnitt: -0,3 Prozent). An der Gesamtwirtschafts-leistung Deutschlands hatte Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bruttoinlandsprodukt von 59.217 Millionen EUR einen Anteil von 1,4 Prozent.

Die Bruttowertschöpfung des Produzierenden Gewerbes stieg nach Angaben des Statistischen Amtes 2023 preisbereinigt gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent (Bundesdurchschnitt:

-1,5 Prozent). Der Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung betrug hier 27,5 Prozent. Innerhalb dieses wichtigen Bereiches der Gesamtwirtschaft verzeichnete die Wirtschaftsleistung des Verarbeitenden Gewerbes einen starken Anstieg mit +19,3 Prozent (Bundesdurchschnitt -0,2 Prozent). Das Verarbeitende Gewerbe hat nunmehr einen Anteil an der Wirtschaftsleistung des Landes von 13,0 Prozent. Im Baugewerbe sank dagegen die Bruttowertschöpfung gegenüber 2022 um -4,1 Prozent (Bundesdurchschnitt: -0,2 Prozent).

Im Dienstleistungsbereich – dort werden 68,8 Prozent der Wirtschaftsleistung des Landes erbracht – stieg die Bruttowert-schöpfung um 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Bundesdurchschnitt +0,5 Prozent). Innerhalb dieses Gesamtbereiches verlief die Entwicklung im Unterbereich Handel, Verkehr, Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation mit +9,2 Prozent (Bundesdurchschnitt: -0,2 Prozent) stark positiv. In den beiden anderen Unterbereichen verlief die Entwicklung dagegen sehr moderat: Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister einschließlich Grundstücks- und Wohnungswesen +0,4 Prozent (Bundesdurchschnitt: +0,6 Prozent); öffentliche und sonstige Dienstleister einschließlich Erziehung und Gesundheit +0,2 Prozent (Bundesdurchschnitt: +1,1 Prozent).

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft einschließlich Fischerei war die preisbereinigte Entwicklung der Bruttowertschöpfung dagegen negativ (-0,6 Prozent; Bundesdurchschnitt: +1,4 Prozent). Der Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung beträgt hier aber nur 3,7 Prozent.

In Mecklenburg-Vorpommern ist im März 2024 die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat Februar um 2.400 Arbeitslose gesunken (-3,5 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt im März bei 8,3 Prozent. Insgesamt sind aktuell 68.000 Menschen arbeitslos.

Backhaus: Erdwärme ist Schatz

Güstrow – In Güstrow informiert heute ein Geologie-Symposium des LUNG MV über Potenziale im Untergrund, insbesondere über die Möglichkeiten zur Nutzung der weit verbreiteten geothermischen Sandsteinreservoire und zur Speicherung von überschüssigem Wind- und Solarstrom in Salzkavernen. Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Veranstaltung und sieht Mecklenburg-Vorpommern auf dem Gebiet der mitteltiefen Geothermie gut aufgestellt:

„Die wenigsten Leute wissen, auf welchem Schatz wir in MV im Bereich der Energieerzeugung sitzen, der nur geborgen werden muss. Wir haben unter unseren Füßen eine Vielzahl nachgewiesener Thermalsole führender Sandsteinreservoire. Diese nehmen etwa zwei Drittel der Landesfläche ein. Da herrschen konstante Temperaturen von 20 bis teilweise 500 Grad Celsius und diese Energie ist grundlastfähig! Mecklenburg-Vorpommern ist durch seinen Untergrund daher in einer sehr vorteilhaften Position für die Nutzung von Erdwärme“, so Backhaus.

Die Erschließung dieses Potenzials werde die Landesregierung nun forcieren, so Backhaus weiter: „Bereits seit 40 Jahren wird diese Tag und Nacht verfügbare regenerative Energiequelle erfolgreich in unserem Bundesland genutzt. Da haben wir bereits viel Erfahrung und auf diese werden wir aufbauen. Derzeit sind vier Anlagen in Betrieb und es sollen noch ein Dutzend neue dazukommen. Die Erwärme ist ein zentraler Baustein für die Energiestrategie dieses Landes“, so der Minister.

„Eine CO2-arme und von geopolitischen Krisen, sowie von Konzernen unabhängige Energieversorgung ist nicht nur gut für das Klima, sondern macht uns auch in Krisenzeiten weniger erpressbar. Wir werden daher auch die Förderungen überprüfen, um den Ausbau zu beschleunigen“, so Backhaus weiter. Im Zusammenhang mit der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen hat der Minister auch die guten Möglichkeiten zur Speicherung von Wasserstoff aus überschüssigem Wind- und Solarstrom im Blick.

„Besonders in Mecklenburg-Vorpommern tragen die langjährigen geologischen und geophysikalischen Erkundungen dazu bei, dass wir in Norddeutschland bei der Erschließung und Nutzung geothermischer Energie die Nase vorn haben“, sagt Ute Hennings, Direktorin des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie. „Erkenntnisse zur Verbreitung der für geothermische Anlagen besonders geeigneten Rinnensandsteine stehen für eine Neuausrichtung der kommunalen Wärmeversorgung und für die Umsetzung mitteltiefer Erdwärmeprojekte zur Verfügung“, so Hennings weiter.

Zu den auf dem Symposium vorgestellten Geothermie-Projekten gehören neben der noch jungen Geothermischen Heizzentrale Schwerin-Lankow auch die Vorhaben in Karlshagen und in den Kaiserbädern auf Usedom. Weitere Beiträge geben Auskunft über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes, die Bereitstellung digital aufbereiteter Fachdaten durch den Geologischen Dienst im LUNG sowie rechtliche Anforderungen zur Durchführung von Untergrundprojekten seitens des Bergamtes Stralsund.

Tag der Städtebauförderung

Schwerin – Bauminister Christian Pegel wirbt bei den Kommunen des Landes, die in der Städtebauförderung sind, sich mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen am bundesweiten Tag der Städtebauförderung am 4. Mai 2024 zu beteiligen.

„Bislang haben sechs Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern Aktionen angemeldet, ich bin sicher, da geht noch was“, so Christian Pegel und: „Unter dem Motto ‚Wir im Quartier‘ können die Städte zeigen, wie sich die Lebens- und Wohnverhältnisse in den Zentren und Stadtteilen mit Hilfe der Städtebauförderung verbessert haben. Der Dreiklang Bund-Land-Stadt bewährt sich seit über dreißig Jahren und ist in Mecklenburg-Vorpommern eine einzigartige Erfolgsgeschichte. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Kommunen zeigen möchten, wie sie davon profitiert haben.“

Die Anmeldung zum Tag der Städtebauförderung 2024 ist auf der Webseite des Aktionstages https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de noch bis zum 19. April möglich. Hier können sich Kommunen registrieren, Anregungen und Inspirationen für Veranstaltungsformate finden und alle wichtigen Informationen zu ihren eigenen Veranstaltungen und Programmpunkten eintragen. Auch ein Kommunikations-Kit mit Gestaltungselementen und -richtlinien sowie Textbausteinen und Anwendungsbeispielen steht hier zum Download bereit. Die Beiträge zum Aktionstag sind grundsätzlich förderfähig. Teilnehmen können alle Städte und Gemeinden in Deutschland, die aktuell Gebiete mit der Städtebauförderung entwickeln.

Der Tag der Städtebauförderung ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, der Länder, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Im vergangenen Jahr nutzten bundesweit 523 Städte und Gemeinden mit insgesamt 751 Veranstaltungen den Aktionstag, in Mecklenburg-Vorpommern beteiligten sich 15 Kommunen.

Mehr Lehrkräfte

Oldenburg: Weitere Zielgruppen ansprechen, um im Schuldienst des Landes tätig zu werden

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unternimmt weitere Schritte, um mehr Lehrkräfte auszubilden und einzustellen. Das Land will dafür das Lehrerbildungsgesetz ändern. Die Änderungen umfassen die Zweite und Dritte Phase der Lehrerbildung, also den Vorbereitungsdienst und die Fort- und Weiterbildung. Im Kern geht es darum, das Referendariat für Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen so attraktiv zu gestalten, dass sie den Vorbereitungsdient im Land absolvieren und anschließend ihre Unterrichtstätigkeit an den Schulen aufnehmen.

Außerdem ist geplant, dass weitere pädagogische Fachkräfte, die multiprofessionell tätig sind, an den Schulen beschäftigt werden können, um die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und die Lehrkräfte zu entlasten. So sieht es die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes vor, die das Kabinett heute beschlossen hat.

„Wir müssen alles tun, um so viele gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer wie möglich an unseren Schulen einzustellen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Hierfür passen wir das Lehrerbildungsgesetz an. Wir machen den Vorbereitungsdienst für zukünftige Lehrkräfte attraktiver. Wir werden die Hausarbeit zu einer erweiterten Lehrprobe entwickeln, in der der Unterrichtsablauf im Zentrum steht. Zudem beginnen die Referendarinnen und Referendare früher mit ihrer Unterrichtstätigkeit und zwar mit Unterstützung ihrer Mentorinnen und Mentoren. Der Anfangspunkt wird komplett durch die erfahrenen Lehrkräfte begleitet, sodass sofort Rückmeldungen erfolgen und die zukünftigen Lehrkräfte intensiver unterstützt werden“, erläuterte Oldenburg.

Laut Lehrerbedarfsprognose gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 insgesamt einen Bedarf von rund 2.600 Lehrkräften, der mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften, die in Mecklenburg-Vorpommern ausgebildet werden, nicht gedeckt werden kann. Den Vorbereitungsdienst streben größtenteils jene Absolventinnen und Absolventen an, die auch ein Lehramtsstudium in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben.

Dennoch hat es das Land geschafft, in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 1.900 Lehrerinnen und Lehrer einzustellen – 700 Personen davon waren Lehrkräfte im Seiteneinstieg. „Mit den geplanten Änderungen sprechen wir weitere Zielgruppen an, um im Schuldienst des Landes tätig zu werden und begleiten sie durch eine qualitativ hochwertige Fortbildung“, erklärte die Bildungsministerin.

An den Beschluss des Gesetzentwurfes durch das Kabinett schließt sich das parlamentarische Verfahren an. Die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes wird im Landtag beraten. Die Erste Lesung ist für Ende April vorgesehen. Geplant ist, dass die Neuerungen zum 1. August 2024 in Kraft treten.

Die Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes umfassen vier Bereiche:

  •  Dauer des Vorbereitungsdienstes 

Der Vorbereitungsdienst umfasst nach wie vor 18 Monate, auf die schulpraktische Tätigkeiten angerechnet werden können. Wenn bereits vor Beginn des Referendariats berufspraktische Tätigkeiten nachgewiesen werden (z. B. eine Tätigkeit als Vertretungskraft), können sie ebenfalls berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen die theoretischen und praktischen Ausbildungs- und Prüfungsinhalte ausgewogener aufeinander abgestimmt werden. Außerdem beginnen Referendarinnen und Referendare früher mit ihrer Unterrichtstätigkeit und werden dabei vollumfänglich durch Mentorinnen und Mentoren begleitet und unterstützt.

  •  Erwerb einer dem Lehramt gleichgestellten Qualifikation 

Mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes besteht die Möglichkeit zur Qualifikation für Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem Hochschulabschluss, aus dem sich kein Fach ableiten lässt und für Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einer Berufsqualifikation und mindestens drei Jahren hauptberuflicher Tätigkeit. Neu ist, dass Lehrkräfte mit einem Ersten Staatsexamen für ein Lehramt ebenfalls die Qualifikation für Lehrkräfte im Seiteneinstieg absolvieren können.

Lehrkräfte im Seiteneinstieg sind verpflichtet, an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) sowie an der Modularisierten Qualifizierungsreiche (MQR) teilzunehmen. Die Seiteneinstiegsqualifizierung dauert insgesamt vier Jahre. Bislang war es möglich, dass auch Bewerberinnen und Bewerber ohne einen Berufsabschluss an der Seiteneinstiegsqualifizierung teilnehmen konnten. Diese Regelung soll jedoch ersatzlos gestrichen werden.

  •  Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung 

Grundständig ausgebildete Lehrkräfte können nach einer dreijährigen Unterrichtstätigkeit unter verpflichtendem Nachweis von Fachfortbildungen in Kooperation mit den Hochschulen das Lehramt für eine weitere Schulart sowie die Lehrbefähigung für ein weiteres Fach, eine weitere Fachrichtung und einen weiteren Lernbereich erwerben.

  •  Ausbildung von multiprofessionellen Fachkräften ab dem Schuljahr 2024/2025 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben zusätzlich zur Ausbildung für ein Unterrichtsfach eine sozialpädagogische Qualifikation. Die Qualifizierung erstreckt sich über vier Jahre und umfasst u. a. die Teilnahme am dreimonatigen Vorbereitungskurs, an der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) und an der Modularisierten Qualifizierungsreihe (MQR) – jeweils mit besonderem sonder- und sozialpädagogischem Schwerpunkt.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Schulte: Enge Kooperation mit Wirtschaft sichert spannende Projekte – Ziel: international marktfähige Produkte und Verfahren

Stralsund – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich heute bei der Hochschule Stralsund über aktuelle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben informiert. „Die Hochschule Stralsund hat sich dank ihres technisch-wirtschaftlichen Profils einen sehr guten Ruf bei Studierenden und bei Unternehmen innerhalb und außerhalb des Landes erarbeitet. Durch enge Kooperationen entstehen spannende Projekte und Vorhaben im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation.

Entscheidend ist, dass wir im Ergebnis der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft zu mehr international marktfähigen Produkten und Verfahren kommen. Das stärkt die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Derzeit forscht die Hochschule Stralsund gemeinsam mit dem Unternehmen GenSys GmbH aus Wismar an der Entwicklung eines neuartigen Brennstoffmoduls zur Herstellung von Treibstoffgemischen, welches für vorhandene Antriebssysteme geeignet ist. Damit sollen Emissionen stark verringert werden. Zurzeit sind mehr als 95 Prozent der weltweit operierenden Seeschiffe mit dieselmotorischen Antriebsanlagen versehen.

Bis 2024 sollen die Treibhausgasemissionen der Schifffahrt gemäß der IMO (International Maritime Organisation) um 40 Prozent gesenkt werden. „Dieses Ziel wird allein mit neugebauten Schiffen nicht zu erreichen sein. Deshalb können sogenannte Retrofitmodule ein geeigneter Baustein für die Umsetzung der Ziele darstellen. Das Vorhaben ist daher auch von ökologischer Bedeutung. Bei einem erfolgreichen Projektabschluss besteht die Möglichkeit die derzeit fahrende Flotte ohne größere Motorumrüstungen umweltfreundlicher zu gestalten“, sagte Schulte.

Bereits abgeschlossen ist ein Projekt der Hochschule Stralsund mit der NORIS AUTOMATION GmbH aus Rostock. Dabei ging es um die Ermittlung von Betriebsparametern von Maschinenelementen mittels Magnetfeldmessungen. Mit dem System wird die berührungslose Temperaturmessung an bewegten Maschinenelementen im Schiffsmotor möglich. Der technische Lösungsansatz ist nach Angaben der Projektpartner zum Patent angemeldet.

„Die Entwicklung neuartiger Messsysteme für Monitoring- und Überwachungszwecke von Großmaschinen im Schiffsbetrieb trägt zur Betriebssicherheit der fahrenden Flotte bei. Die Vermeidung von Havarien durch Motorenausfall von Bränden an Bord infolge von Triebraumexplosionen ist von erheblichem Nutzen“, sagte Schulte.

Mit dem Projekt hatten die Partner den MCN (Maritimes Cluster Norddeutschland) Cup 2023 in der Kategorie A „Betrieb von Bestandsschiffen“ gewonnen. Schirmherrschaft hatten die Küstenbundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernommen.

In der Förderperiode 2014 – 2020 standen Mecklenburg-Vorpommern aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung insgesamt 218 Millionen Euro zur Verfügung. In der aktuellen Förderperiode (2021 – 2027) sind es insgesamt 266 Millionen Euro.

Davon werden im Rahmen der aktuellen FuEuI-Richtlinie insgesamt 134 Millionen Euro für die einzelbetriebliche FuE-Förderung und etwa 102 Millionen Euro für die Verbundforschungsförderung eingesetzt.

Im Zeitraum 2015 – 2023 wurden damit im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von insgesamt 207,3 Millionen Euro für 662 Vorhaben bewilligt. Auf die Forschungseinrichtungen des Landes entfielen davon Zuschüsse in Höhe von 73,9 Millionen Euro für 182 Projekte. Auf die Hochschule Stralsund entfielen davon Zuschüsse von insgesamt 1,2 Mio. Euro für 6 Projekte.