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Autor: Rügenbote

Bauernproteste

Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb / Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen Unterricht oder eine Betreuung ab

Schwerin – In der Woche ab dem 8. Januar 2024 kann es in Mecklenburg-Vorpommern zu großen Einschränkungen und Behinderungen im Straßenverkehr kommen. Der Bauernverband hat deutschlandweit eine Aktionswoche angekündigt und will möglicherweise in Mecklenburg-Vorpommern auch Straßen blockieren. Das Bildungsministerium hat für den Schul- und Unterrichtsbetrieb vorsorglich folgende Regelungen getroffen:

  • Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen den Unterricht ab oder bieten für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen eine Betreuung an. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
  • Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen.
  • Wer während der Proteste nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.

Die Schulen informieren Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte über diese Regelungen über die jeweils etablierten Wege.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Im Januar letztmalig Antragstellung möglich

Schwerin – Noch bis zum 31. Januar 2024 können DDR-Rentnerinnen und -Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind, eine Einmalzahlung des Bundes in Höhe von ursprünglich 2.500 Euro erhalten. „Das Land Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt diese Summe als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro“, hob Sozialministerin Drese hervor.

Ursprünglich war die Antragsfrist am 30. September ausgelaufen. Da viele Anspruchsberechtigte zunächst nicht oder erst zu spät von der Einrichtung des Fonds erfahren hätten, sei durch eine einmalige Fristverlängerung der Bundesregierung nun noch eine Antragsstellung bis zum Ende des Monats möglich, erklärte die Ministerin.

„Die Zahlen zeigen, dass in MV bisher die tatsächlichen Antragszahlen hinter den geschätzten 7.200 Berechtigten zurückgeblieben sind. Ich möchte Sie deshalb eindringlich bitten, diese Verlängerung zu nutzen um eventuell bestehende Ansprüche zu prüfen“, so Drese.

Antragsberechtigt sind bei den DDR-Renten u.a. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, wenn ihre Netto-Rente weniger als 830€ beträgt.

Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten. Eine vollständige Liste aller zu erfüllenden Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich. Die benötigten Formulare finden Betroffene auf den Seiten des BMAS.

„Dort erhalten Betroffene auch Hilfe bei der Antragsstellung. So werden unter anderem die häufigsten Fragen zum Härtefallfonds ausführlich beantwortet. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt“, betonte Drese.

Drese: „Mir ist bewusst, dass eine solche Einmalzahlung, auch trotz der Verdoppelung durch das Land, nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt. Trotzdem hoffe ich sehr, dass Sie sich und ihr Umfeld informieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und Härtefälle so zumindest abzumildern.“

Neue Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Oldenburg: Mit dem dreimonatigen Vorbereitungskurs bessere Bedingungen geschaffen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten im Januar 51 neue Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit dem Vorbereitungskurs, bevor sie Schülerinnen und Schüler unterrichten. Bildungsministerin Simone Oldenburg wird sie am Donnerstag, 4. Januar 2024, offiziell begrüßen. Organisiert wird die Auftaktveranstaltung vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) und vom Kompetenzzentrum für Berufliche Schulen des Bildungsministeriums. Lehrkräfte im Seiteneinstieg absolvieren seit dem vergangenen Jahr einen dreimonatigen Vorbereitungskurs. Daran schließt sich die berufsbegleitende Seiteneinstiegsqualifizierung an, die sich aus zwei Teilen zusammensetzt.

„Wir haben die Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg neu organisiert“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Bewerberinnen und Bewerber werden qualifiziert, bevor sie das erste Mal vor einer Klasse stehen. Das war früher nicht so. Hier ist uns gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bildungspaktes ein Qualitätssprung gelungen, denn Lehrkräfte im Seiteneinstieg müssen gut auf ihre künftige Aufgabe vorbereitet werden. Ob Archäologin, Psychologin, Mathematiker, Tischler, Erzieherin, Designerin – die Teilnehmenden am Vorbereitungskurs in diesem Jahr haben interessante Erstberufe. Sie bringen zwar viele Erfahrungen aus anderen Berufsfeldern mit, nehmen aber auch viel auf sich. Wichtig ist, dass wir dafür sorgen, dass die Lehrkräfte im Seiteneinstieg gut ankommen und Erfolg in der Schule haben“, so Oldenburg.

Seit dem 1. Januar 2022 haben insgesamt 617 Personen mit der Seiteneinstiegsqualifizierung begonnen. „Seitdem haben 6,4 Prozent der Personen ihre Ausbildung nicht beendet. Das waren 120 Personen“, erläuterte Oldenburg. „Dies bestärkt uns, weiter intensiv für den Schuldienst zu werben und durch den Kurs die Zahl der Abbrüche weiter zu senken. Wir können Menschen aus anderen Berufen gewinnen, die erkennen, wie reizvoll die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern ist. Ich wünsche allen Teilnehmenden einen guten Start in die neue Lebensphase“, so die Ministerin.

Die Vorqualifizierung umfasst insgesamt 18 thematische Module. Kurstage und Schulpraxistage wechseln sich ab. Neben Grundlagen der Pädagogik und dem neuen Berufsfeld „Lehrkraft“ steht das Unterrichten an sich auf dem Programm. Dafür wird mit dem Themengebiet „Allgemeine Didaktik/guter Unterricht“ ein Grundstein gelegt. Außerdem erlangen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer grundlegende Kenntnisse in Methodik, Kommunikation, Fachdidaktik und im Bereich der Bewertung von Schülerleistungen.

Im weiteren Verlauf der berufsbegleitenden Qualifizierung erhalten die Lehrkräfte im Seiteneinstieg eine enge Begleitung durch Schulleitungen, Mentorinnen und Mentoren und durch die Qualifizierungsbeauftragten des IQ M-V bzw. des Kompetenzzentrums für Berufliche Schulen. An die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) schließt sich die dreijährige Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR) an. Die Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg dauert insgesamt vier Jahre. Wer beide Qualifizierungen mit Erfolg durchlaufen hat und den Zeitraum der Mindestbeschäftigung nachweisen kann, erfüllt die Voraussetzungen, einen Antrag auf Anerkennung einer Lehrbefähigung zu stellen.

Arbeitsmarkt im Dezember 2023

Nürnberg – „Mit Beginn der Winterpause haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Dezember wie in diesem Monat üblich zugenommen. Die Beschäftigung wächst weiter und die Nachfrage der Unternehmen nach neuem Personal hat sich im Dezember nicht weiter abgeschwächt. Allerdings wurde Kurzarbeit zuletzt wieder etwas mehr in Anspruch genommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Dezember:   +31.000 auf 2.637.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +183.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:   +0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Dezember 2023 wie jahreszeitlich üblich gestiegen, und zwar um 31.000 auf 2.637.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 5.000 zugenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 183.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg im Dezember um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 11.000 gestiegen. Sie lag im Dezember 2023 bei 3.484.000 Personen. Das waren 171.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 126.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. Dezember für 60.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, etwas mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 179.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 150.000 im September und 111.000 im August.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 22.000 gestiegen. Mit 46,22 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 213.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von September auf Oktober 2023 saisonbereinigt um 34.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 227.000 auf 35,12 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,62 Millionen Personen hatten im Oktober 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 171.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,43 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Dezember waren 713.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 68.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – stieg im Dezember 2023 um 1 Punkt auf 116 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 12 Punkten.

833.000 Personen erhielten im Dezember 2023 Arbeitslosengeld, 91.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.932.000. Gegenüber Dezember 2022 war dies ein Anstieg um 95.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Arbeitsmarkt Dezember 2023 in M-V

Schulte: Robuster Arbeitsmarkt auch in herausforderndem wirtschaftlichen Umfeld

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 65.000 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 3.100 mehr als im Dezember 2022. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit acht Prozent. Im Vergleich zum Vormonat November ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.600 (4,2 Prozent) gestiegen. „Es bleibt derzeit eine schwierige Zeit für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Auswirkungen des internationalen Geschehens, die hohen Zinsen sowie die hohen Energie- und Rohstoffpreise machen den Unternehmen weiter zu schaffen. Trotz allem zeigt sich der Arbeitsmarkt vergleichsweise robust auch in einem heraufordernden wirtschaftlichen Umfeld. Entscheidend ist jetzt, weiter auf zukunftsfähige Wirtschaftszweige zu setzen, Unternehmen bei Investitionen zu unterstützen und vor allem die Fachkräfte im Land ausreichend für kommende Aufgaben vorzubereiten. Dabei unterstützen wir die Wirtschaft“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – es handelt sich um die Oktober-Daten – ist im Vorjahresvergleich (-2.700/-0,5 Prozent) auf 584.300 gesunken. Hauptsächlich im verarbeitenden Gewerbe (-1.900), im Baugewerbe (-1.200) sowie im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (-1.000) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Speziell im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.400) sowie im Bereich der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen (+500) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Für die Personalnachfrage befinden sich aktuell nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 16.100 sozialversicherungspflichtige Stellen im Bestand, im Dezember 2022 waren es 17.800. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen und im verarbeitenden Gewerbe sowie im Handel werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht.

„Die quantitative und qualitative Sicherung des Fachkräftebedarfes ist eines der drängendsten Zukunftsthemen in Mecklenburg-Vorpommern. Nur so können die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützt, eine stabile Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung gesichert, die finanziellen Grundlagen für stabiles staatliches Handeln geschaffen sowie individuelle Perspektiven für Arbeits- und Fachkräfte eröffnet werden. Der Schlüssel zum Erfolg in der Fachkräftesicherung sind dabei attraktive Arbeitsbedingungen, mitarbeiterzentrierte Unternehmenskulturen und wettbewerbsfähige Arbeitsentgelte“, sagte Schulte.

Eine wesentliche Stellschraube für die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Integration Geflüchteter und Erwerbsmigranten in den Arbeitsmarkt. Aktuell leben beispielsweise etwa 24.000 ukrainische Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern, nahezu zwei Drittel (15.200) davon sind Frauen, etwa 8.100 Geflüchtete sind jünger als 18 Jahre. Im September 2023 waren 3.700 Personen mit einer ukrainischen Staatsangehörigkeit in Mecklenburg-Vorpommern sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 700 mehr als vor einem Jahr und 2.600 mehr als vor dem Beginn des Krieges.

Auch aus den weiteren nicht-EU-Asylherkunftsländern gehen mittlerweile 4.700 Personen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, 15 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. „Neben dem humanitären Aspekt ist die Erwerbstätigkeit ein entscheidender Schritt zur Integration in die Gesellschaft. Die Erwerbstätigkeit ermöglicht es Geflüchteten und ihren Angehörigen, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen und sich eine Zukunft in Deutschland aufzubauen“, sagte Schulte.

Das Wirtschaftsministerium fördert die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten beispielsweise mit dem Arbeitsmarktprogramm Ukraine und der landesweiten Förderung der IntegrationsFachDienste Migration, die Migrantinnen und Migranten bei allen Fragen der beruflichen Integration beraten.

MV-Serviceportal

Online-Leistungen innerhalb eines Jahres fast verdoppelt

Schwerin – Neuer Rekord im MV-Serviceportal: Im Monat November 2023 sind 110 neue Leistungen auf das Portal gekommen. Im Januar waren es noch 240 Leistungen, mittlerweile sind es 471 Leistungen. „Damit hat sich die Zahl der Online-Leistungen in weniger als einem Jahr fast verdoppelt. Dies zeigt: Wir sind auf dem richtigen Weg bei der Digitalisierung unserer Verwaltungsangebote“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin und:

„Die Statistik belegt auch, dass unser Portal immer beliebter wird. Die Zahl der angemeldeten Nutzerkonten sowie der Anträge ist weiter gestiegen: Bürgerinnen und Bürger können rund um die Uhr 471 unterschiedliche Leistungen in 23 Landesbehörden, 6 Landkreisen, 114 Kommunalverwaltungen, 5 Wirtschaftskammern, 3 Zweckverbänden sowie in 21 Bundes- und sonstigen Behörden komplett online erledigen. Das heißt, Antragstellung sowie falls erforderlich Bezahlung und Identitätsnachweis erfolgen digital. Beim Start des Portals im September 2019 waren es noch insgesamt 45 Behörden. Mittlerweile haben wir 44.201 Nutzerkonten, im September 2019 waren es 117“, erläutert Christian Pegel.

Aber auch ohne ein Konto können Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen Kategorien nach Leistungen anhand von Lebenslagen oder Problemstellungen suchen. Das Angebot reicht von Abfallgebühr über Abmeldung bei der Meldebehörde, Namensänderung bei Scheidung bis zur Zweitwohnungssteuer oder einen Studienplatz beantragen.

„Digitalisierung steht niemals still, deswegen ändern sich auch immer mal wieder Dinge, wie in Zukunft das MV-Nutzerkonto, das von der sogenannten BundID in jedem Bundesland abgelöst wird. Diese ist auch schon auf unserem Serviceportal nutzbar. Und das weit bevor die Verpflichtung des Bundes in Kraft treten soll“, so der Minister weiter.

Aktuell befindet sich, um den Online-Behördengang noch sicherer und konfortabler zu gestalten, der Entwurf für das Gesetz zur Änderung des eGovernment-Gesetzes zur Beratung im Landtag. „Wir schaffen mit dieser Änderung die Rechtsgrundlage, zukünftig Bescheide sicher und digital an verifizierte Nutzerpostfächer bereitstellen zu können.“, erklärt der Digitalisierungsminister.

Das Online-Zugangsgesetz fordert von den Behörden, dass sie ihre Verwaltungsleistungen auch online anbieten. Mit dem MV-Serviceportal stellt die Landesregierung M-V seit Mitte 2019 eine landesweite zentrale Plattform dafür zur Verfügung. Alle Behörden im Land können sie kostenlos nutzen, um darüber ihre digitalen Leistungen anzubieten. Den Bürgerinnen und Bürgern im Land ermöglicht sie, rund um die Uhr von ihrem Computer, Tablet oder Smartphone aus die Angebote der Verwaltung zu nutzen und die Fahrt ins zuständige Amt sparen zu können.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf www.mv-serviceportal.de.

Sonderzahlungen für rechtliche Betreuungen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich können bis Ende 2025 geltend gemacht werden.“

Schwerin – „Seit dem 1. Januar 2024 haben berufliche sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine ein Anrecht auf eine Sonderzahlung zum Inflationsausgleich. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der rechtlichen Betreuung. Bis zum Ende des Jahres 2025 beträgt die Inflationsausgleichssonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine 7,50 Euro je geführter Betreuung und je angefangenem Monat.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern erhalten die Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten von 24 Euro pro Betreuung pro Jahr mit der jährlichen Aufwandspauschale“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Jahresbeginn. Kurz vor Weihnachten hatte der Bundesrat der zuvor vom Bundestag beschlossenen Inflationsausgleichssonderzahlung für die kompletten Jahre 2024 und 2025 für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zugestimmt.

Das Gesetz vom 20. Dezember 2023 zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und zur Änderung weiterer Gesetze ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. (Bundesgesetzblatt Nr. 391 vom 22.12.2023)

„Dieses Gesetz kam noch rechtzeitig. Denn viele Betreuungsvereine, haupt- und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leiden unter den inflationsbedingten Kostensteigerungen. Darauf haben die Bundesländer und der Bund gemeinsam reagiert.  Die Inflationsausgleichssonderzahlung wirkt der finanziell schwierigen Lage entgegen, in der sich Betreuungsvereine und berufliche Betreuerinnen und Betreuer aufgrund der infolge der Inflation unerwartet erheblich gestiegenen Kosten befinden.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten, soweit eine Aufwandspauschale geltend gemacht wird, ebenfalls eine zeitlich befristete Inflationsausgleichssonderzahlung. So kann auch hier der entstandene Kostendruck abgefedert werden. Das ist ein gutes Zeichen. Erst vor wenigen Wochen habe ich zwei langjährig sehr engagierten Betreuerinnen den Ehrenamtspreis der Justiz überreicht. Diese Frauen erhielten die Auszeichnung auch stellvertretend für den unschätzbaren Wert der Arbeit, die alle rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer für unsere Gesellschaft leisten“, so Justizministerin Bernhardt.

Mit Zuversicht ins Jahr 2024

Schwerin – „Ich wünsche den Bürgerinnen und Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern alles Gute für das Jahr 2024. Vor allem Gesundheit. Ich bedanke mich bei allen, die zum Jahreswechsel gearbeitet haben, damit wir feiern konnten, insbesondere bei den Einsatzkräften im Rettungsdienst, bei der Feuerwehr und bei der Polizei. Wir sind froh darüber, dass uns das Hochwasser nicht so hart trifft wie andere Regionen. Und wir hoffen, dass dies auch so bleibt. Ich danke allen, die vor Ort im Hochwasserschutz tätig sind“, sagte die Ministerpräsident zum Jahresbeginn.

 „Wir leben in Zeiten internationaler Konflikte und großer Herausforderungen in Deutschland. Dennoch haben wir allen Grund, mit Zuversicht in das neue Jahr zu gehen. Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben gemeinsam viel erreicht – und wir können noch mehr. Das Ziel der Landesregierung ist es, Mecklenburg-Vorpommern im neuen Jahr wirtschaftlich weiter voranzubringen und damit Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Gleichzeitig arbeiten wir dafür, dass der soziale Zusammenhalt gewahrt bleibt.“

Anders als auf Bundesebene gebe es in Mecklenburg-Vorpommern einen vom Parlament beschlossenen Haushalt. „Wir investieren in die Zukunft des Landes. Dazu gehören Investitionen in die digitale Infrastruktur ebenso wie der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Aufbau einer wasserstoffbasierten Wirtschaft“, erklärte die Ministerpräsidentin.

 Mit dem Jahreswechsel gelte das neue Tariftreuegesetz für Mecklenburg-Vorpommern. „Damit ist geregelt, dass öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen gehen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Erfüllung Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Wo es keinen Tarifvertrag gibt, gilt ein Vergabemindestlohn von 13,50 Euro. Damit wollen wir Anreize zu weiteren Lohnsteigerungen setzen“, erläuterte Schwesig.

Im sozialen Bereich bleibe es bei der beitragsfreien Kita und beim kostenfreien Ferienhort. „Wir haben einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, damit im Sommer der Personalschlüssel im Kindergarten von 1:15 auf 1:14 abgesenkt werden kann. Damit haben die Erzieherinnen und Erzieher mehr Zeit für jedes einzelne Kind“, sagte die Ministerpräsidentin. Die Fachkräftesicherung in Kitas und Schulen sei ein weiterer Schwerpunkt. „2024 startet das neue gemeinsame Schulbauprogramm von Land und Kommunen. Wir wollen, dass unsere Kinder gute Bedingungen zum Lernen haben“, sagte Schwesig weiter.

 „Neben Familien mit Kindern unterstützen wir auch die älteren Menschen im Land“, betonte Schwesig. „Es wird beim vergünstigten Seniorenticket für den öffentlichen Nahverkehr bleiben.“ 2024 werde die Landesregierung mit dem Aufbau eines landesweiten Rufbussystems beginnen.

Um den Fachkräftebedarf in der Kranken- und Altenpflege besser abzusichern, müssen Auszubildende in der Alten- und Krankenpflege sowie in verschiedenen Gesundheitsberufen ab dem 1. Januar 2024 kein Schulgeld mehr zahlen. Die Schulgeldfreiheit umfasst alle Auszubildenden in den Bildungsgängen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische/r Bademeister/in, die an staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen in freier Trägerschaft beschult werden.

Auch auf Bundesebene gebe es Verbesserungen wie die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums. Andere Entscheidungen stufte die Ministerpräsidentin als kritisch ein. „Ich halte es für falsch, dass der Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder auf 19 Prozent steigt. Das schadet nicht nur Gastronomie und Tourismus. Es wirkt sich beispielsweise auch auf das Kita- und Schulessen aus“, so Schwesig. Auch die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen für die Landwirtschaft lehne die Landesregierung ab.

Der von der Bundesregierung geplante schnellere Anstieg der CO2-Steuer belaste Pendlerinnen und Pendler. „Die Landesregierung hat die klare Erwartung, dass die Bundesregierung bis zum 8. Januar eine faire Lösung für die Landwirte findet. Auch für die Pendlerinnen und Pendler muss eine Lösung gefunden werden, zum Beispiel in Form einer höheren Pendlerpauschale. Dafür werden wir uns weiter auf Bundesebene einsetzen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Eine große Ehre und Chance sei, dass Mecklenburg-Vorpommern bis Ende Oktober die Präsidentschaft im Bundesrat habe. „Wir haben die Möglichkeit, im In- und Ausland für Mecklenburg-Vorpommern zu werben. Ein besonderer Höhepunkt ist der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober in Schwerin. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger zum Mitfeiern ein. Es ist bei allen Problemen und Herausforderungen ein Grund zur Freude, dass wir gemeinsam in einem vereinten Deutschland leben, das sich alles in allem in den letzten 34 Jahren gut entwickelt hat.“