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Autor: Rügenbote

Abfallwirtschaftsplan bis 2031 veröffentlicht

Schwerin – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus hatte dem Kabinett den Entwurf des Abfallwirtschaftsplans (AWP) für den Prognosezeitraum 2021 bis 2031 am 05. Dezember vorgelegt. Heute erfolgte die Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Bundesländer haben die gesetzliche Pflicht, Abfallwirtschaftspläne aufzustellen, diese nach 6 Jahren auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben.

„Ein Abfallwirtschaftsplan muss den gegenwärtigen Stand der Abfallbewirtschaftung darstellen und einen Ausblick über die Entsorgungssicherheit für die nächsten 10 Jahre geben. Daher wurde der Betrach­tungszeitraum bis 2031 gewählt“, erklärt der Minister.

Folgender Stand der Abfallbewirtschaftung wurde demnach ermittelt: „Das Pro-Kopf-Aufkommen an Siedlungsabfällen betrug im Jahr 2020 in M-V rund 480 kg je Einwohner (kg/EW) und damit ca. 30 kg/EW mehr als im Jahr 2014. Dieser Anstieg ist maßgeblich auf den Anstieg des Aufkom­mens an Bioabfällen zurückzuführen, der so politisch auch gewollt ist, nämlich die Reduzierung des Anteils biogener Abfälle im Restmüll. Das Siedlungsabfall­aufkommen M-V im Jahr 2020 belief sich auf ca. 772.000 Mg.

Für den Zeitpunkt 2031 wird, je nach unterstelltem Szenario, ein Gesamtaufkommen zwischen 729.000 Mg und 755.000 Mg erwartet. Diese Reduzierung (ca. 2 % bis 6 %) ist maßgeblich auf die abnehmende Bevölker­ungsentwicklung zurückzuführen. Unter Berücksichti­gung des prognostizierten Abfallauf­kommens stehen auch in Zukunft ausreichende Behandlungskapazitäten für die Siedlungsabfall­behandlung insgesamt zur Verfügung“, so Backhaus.

Im Sinne einer hochwertigeren Verwertung der Abfälle aus der Biotonne solle jedoch der Ausbau der Vergärungs­kapazitäten für die Behandlung auch dieses Abfallstromes weiter vorangetrieben werden, ergänzt der Minister.

„Mineralische Abfälle sind die massenmäßig größte Abfallfraktion bundesweit und auch im Land M V“, fährt Backhaus fort. „Die Gesamtmasse an in M-V entsorgten mineralischen Abfällen beläuft sich auf ca. 4,2 Mio. Mg im Jahr 2020. Die größte Fraktion unter den minera­lischen Abfällen stellen Böden dar, deren Hauptent­sorgungsweg die Verfüllung von Tagebauen ist (ca. 2,2 Mio Mg). Die Behandlungs- und Entsorgungs­kapazitäten in Behandlungsanlagen, Tagebauen und Deponien (DK 0 bis II) werden als ausreichend für die im Planungs­zeitraum (bis 2031) prognostizierten mineralischen Abfall­massen betrachtet (Prognose 2031: gleichblei­bend 4,2 Mio Mg).

Das Aufkommen an Klärschlamm beläuft sich in M-V im Jahr 2020 auf ca. 29.500 Mg TS (Trockensubstanz). Etwa die Hälfte dieses Aufkommens wurde im Jahr 2020 thermischen Behandlungsanlagen zugeführt. Die Klärschlammmenge für das Jahr 2031 wird mit 29.900 Mg TS prognostiziert.

Bei der Entsorgung wird die thermische Behandlung der Klärschlämme weiter an Bedeutung gewinnen, da Möglichkeiten der bodenbe­zogenen Verwertung zunehmend beschränkt werden sowie ab 2029 bei Klärschlamm mit einem Phosphor­gehalt von 20 Gramm oder mehr je Kilogramm Trockenmasse die Rückgewinnung von Phosphor gefordert wird. Sofern die bislang geplanten Anlagen (EEW GmbH & Co. KG und KKMV) wie geplant in Betrieb gehen, stünden mit der bereits in Betrieb befindlichen Anlage des ZWAR in Bergen/Rügen ab dem Jahr 2023/2025 ausreichend Kapazitäten für die Monover­brennung von Klärschlämmen zur Verfügung.

Die Masse der in M-V erzeugten gefährlichen Abfälle ist im Zeitraum von 2014 bis 2020 von 254.351 Mg/a auf 339.641 Mg/a gestiegen. Im Jahr 2020 entfielen rund 53 % der gefährlichen Abfälle unter die Rubrik der Bau- und Abbruchabfälle (u.a. Boden und Steine, asbest­haltige Baustoffe, kohlenteerhaltige Bitumengemische). Die Entsorgung erfolgt vorrangig in Behandlungsanlagen oder auf Deponien. Etwa 41 % (ca. 140.660 Mg) der gefährlichen Abfälle aus M-V werden in anderen Bundesländern entsorgt.

Allerdings findet gleichzeitig auch der Import von gefährlichen Abfällen zur Entsor­gung aus anderen Bundesländern statt (2020: ca. 170.000 Mg). Insgesamt wird bis zum Jahr 2031 von weitestgehend gleichbleibenden Abfallmengen ausgegangen. Für die Entsorgung stehen in ausrei­chendem Maße Kapazitäten in M-V zur Verfügung“, so Backhaus.

Zum grenzüberschreitenden Abfalltransport führt der Minister weiter aus: „Nach M-V wird vorrangig Holz, das gefährliche Stoffe enthält sowie Holz ohne gefährliche Stoffe, verbracht. Dabei dominiert als Entsorgungsverfahren die thermische Verwertung in Biomassekraftwerken.

Der Gesamtimport beträgt im Jahr 2020 ca. 64.000 Mg. In fast gleicher Größenordnung (2020: ca. 62.000 Mg) werden aus M-V Abfälle (vorrangig brennbare Abfälle aus der Abfallaufbereitung) zur thermischen Verwertung in Ersatzbrennstoffkraftwerke exportiert. Wesentliche Veränderungen in diesem stark marktwirtschaftlich geprägten Sektor sind derzeit nicht erkennbar“, so Backhaus, der abschließend erklärt, dass Prognosen stets mit Unsicherheiten verbunden seien:

„Wir werden das Auskommen der Abfallmengen genau beobachten, damit der Abfallwirtschaftsplan gegebenenfalls fortgeschrieben werden kann, zum Beispiel, wenn es notwendig werden sollte neuen Deponieraum zu schaffen.“

Zügigere Asylverfahren

M-V zeigt im Bundesrat Weg für zügigere Asylverfahren auf / Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt Entschließungsantrag des Landes M-V ein: „Asylrecht ist Menschenrecht.“

Schwerin – „In diesen Tagen gedenken wir des 75. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ein Menschenrecht ist ganz klar das Asylrecht. Es fußt auf Artikel 16 a Grundgesetz. Danach genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Dies bedeutet, dass Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, das Recht haben, in einem anderen Land Asyl zu suchen und zu erhalten. Das Asylrecht ist wichtig, weil es das fundamentale Menschenrecht auf den Schutz vor Verfolgung und Gefahr beinhaltet.

Die vorliegende Entschließung hat das Ziel, eine schnellere rechtstaatliche Entscheidung über Asylanträge auf der Grundlage des geltenden Rechts zu leisten. Die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung in einem Asylverfahren sollte möglichst kurz sein, denn dies ist eine Zeit der Ungewissheit und der Unruhe für die Asylsuchenden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung im Bundesrat.

„Den Ausgangspunkt der vorliegenden Entschließung zur Vereinfachung und Beschleunigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildeten der Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 13. Oktober 2023 sowie die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Chefs der Länder am 6. November 2023. Beim Treffen ist unter anderem beschlossen worden, dass das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren beschleunigt werden sollen.

Bund und Länder wollen dafür die personellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Wir als Mecklenburg-Vorpommern wollen alles unternehmen, um Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahren Gewissheit über ihren Status zu geben. Die Beschleunigung der Verfahren geht hauptsächlich über das Personal und dessen Einsatz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ich kann nur erneut mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass das im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition verankerte Ziel einer Verstetigung des Paktes für den Rechtstaat nicht umgesetzt wird. Dieser Pakt für den Rechtsstaat hätte auch uns Bundesländer gut dabei unterstützt, das notwendige Personal mitzufinanzieren, um die Verkürzung der Verfahren zu ermöglichen. Mit Blick auf die organisatorischen Voraussetzungen greift die vorliegende Initiative Erfahrungen und Hinweise der verwaltungsgerichtlichen Praxis des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf“, so Ministerin Bernhardt.

„Mit der Entschließung wollen wir gegenüber der Bundesregierung zwei konkrete Gesetzesänderungen anregen. Bei beiden Änderungen geht es darum, richterlichen Mitwirkungsaufwand zu reduzieren, indem die Spruchkörper von in der Regel einfachen Nebenentscheidungen entlastet werden.

So soll die angestrebte Änderung von § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung bewirken, dass Verweisungsbeschlüsse nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen.

Durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes soll erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass die Kammer bereits kraft Gesetzes grundsätzlich durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichterin oder Einzelrichter entscheidet.

Andererseits wollen wir mit der Entschließung zwei Prüfbitten an die Bundesregierung herantragen. Sie soll sich mit der Frage befassen, ob § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung, der den Gerichten größere Flexibilität bei der Besetzung der Kammern einräumt, punktuell erweitert werden sollte.

Konkret geht es darum, den Einsatz von zwei statt bislang von einer Proberichterin bzw. einem Proberichter in einer Kammer zuzulassen. Zum anderen sollte die Bundesregierung aufgefordert werden zu prüfen, ob die Geltungsdauer des entsprechenden Paragrafen, § 176, über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert werden sollte“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Vorschläge für den Entschließungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern sind kleine, aber wichtige Zahnräder im Getriebe der Asylverfahren. Die angestrebte Beschleunigung der Gerichtsverfahren insbesondere in Asylrechtsstreitigkeiten liegt mit Blick auf die starke Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gerade auch im Interesse der Länder“, betont Ministerin Bernhardt im Bundesrat.

Heimatschutzkompanie „Vorpommern“

Miraß unterzeichnet Patenschaftsurkunde mit Heimatschutzkompanie „Vorpommern“

Schwerin – Am 14. Dezember haben der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östlichen Mecklenburg Heiko Miraß, der Kommandeur des Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern Brigadegeneral Uwe Nerger und der Kompaniechef der Heimatschutzkompanie „Vorpommern“ Hauptmann Frank Dubbert die Patenschaftsurkunde zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit in der Störtebeker Braumanufaktur in Stralsund unterzeichnet.

Heimatschutz ist eine wichtige Aufgabe der Bundeswehr, die von Reservistinnen und Reservisten wahrgenommen wird. „Dieses zivilbürgerliche Engagement für die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland wird mit der Patenschaft gewürdigt. Im Land unterstützen Soldatinnen und Soldaten des Heimatschutzes in der Amts- und Katastrophenhilfe. Hilfeleistungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie, der Afrikanischen Schweinepest und bei verschiedenen Großbränden sind noch in guter Erinnerung“, betonte Miraß bei der Unterzeichnung.

Die Heimatschutzkompanie Vorpommern besteht aus etwa 120 Soldatinnen und Soldaten. Die Kompanie ist in der Marinetechnikschule Parow nahe Stralsund beheimatet. Im Spannungs- und Verteidigungsfall wird die Heimatschutzkompanie bei der Sicherung und Bewachung militärisch wichtiger Infrastruktur eingesetzt. Sie entlastet damit die aktive Truppe.

Der Kommandeur des Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern Brigadegeneral Uwe Nerger: „Die Übernahme der Patenschaft für die Heimatschutzkompanie Vorpommern durch Herrn Heiko Miraß – Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg- ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung für den Einsatz unserer Reservisten und Reservistinnen in der Region. Ich freue mich, mit Staatssekretär Miraß einen weiteren starken Partner für die wichtigen Aufgaben des Heimatschutzes an meiner Seite zu wissen.“

Es gibt drei Heimatschutzkompanien mit den Namen „Mecklenburg“, „Vorpommern“ sowie „Ostsee“ im Land. Nach der Übernahme der Patenschaft über die Kompanie „Mecklenburg“ seitens der Präsidentin des Landtages ist die Patenschaft mit der Kompanie „Vorpommern“ die zweite Patenschaft dieser Art.

Kürzungen im Agrarbereich

Agrardiesel: Backhaus sieht Kürzungen im Agrarbereich kritisch

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister  Dr. Till Backhaus kritisiert die geplanten Einsparungen des Bundes zu Lasten der Landwirtschaft. Zum Ausgleich des Haushaltsdefizites des Bundes ist u.a. geplant, die Agradieselbeihilfe und die KFZ-Steuer-Befreiung für Landwirtschaftsbetriebe zu streichen.

Derzeit prüft das Landwirtschaftsministerium M-V, welche konkrete Auswirkungen dies auf die hiesigen Betriebe hat. Laut ersten Berechnungen der Landesforschungsanstalt M-V müssen diese allein durch den Wegfall der Agrardieselrückerstattung mit Einbußen in Höhe von rund 28 Millionen Euro rechnen.

Zwar räumt der Minister ein, dass politisch auch international bereits lange darüber gesprochen wurde, die klimaschädlichen Subventionen abzubauen. Dennoch sei dies für die Betriebe ein weiterer herber Schlag in ohnehin unsicheren Zeiten; und auch für den ländlichen Raum insgesamt.

„Es ist davon auszugehen, dass die Streichung dieser beiden Subventionen zu Kostensteigerungen in der Landwirtschaft führen, die zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen und sich am Ende auch im Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher bemerkbar machen werden“, führte er aus. Jetzt gelte es neben der bleibenden Steuerbefreiung von Biodiesel und Pflanzenöl als Kraftstoff weitere Anreize für die Nutzung klimafreundlicher Energieträger und Kraftstoffe auf den Weg zu bringen. Leider liege aus dem Bund zu den Haushaltsauswirkungen wenig Konkretes vor, monierte er.

Doch es gibt laut Backhaus auch gute Botschaften: „Was wir derzeit auch wissen, ist, dass am Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz festgehalten wird und, dass die GAK-Kürzung ein Stück weit abgemildert wird, in dem 67 Millionen Euro in diesen Topf zurückfließen. Für MV stehen bei einem Antiel von knapp 8 Prozent dann rund 5 Millionen Euro mehr für 2024 zur Verfügung. Inklusive des Landesanteils sind es sogar fast 9 Millionen Euro.

„Wenn die Mittel aber erst nach der Beschlussfassung des Bundeshaushaltes den Ländern zugewiesen werden, dann ist es zu spät, um große Investitionsvorhaben zu beginnen. Hier muss schnell eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen herbeigeführt werden“, sagte Minister Backhaus.

Positiv sei auch, dass die 120 Millionen Euro für den Waldumbau aus dem Klimatranformationsfonds weiter Bestand haben. Die abschließende Haushaltsberatung im Deutschen Bundestag soll in der ersten Sitzungswoche im Januar erfolgen.

Sicherheit für die Kommunen

Schwerin – Der Landtag hat der Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) zugestimmt. Damit kann das neue FAG zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

„Ich bedanke mich bei dem Parlament für die intensive Befassung der Novelle in den Ausschüssen und der heutigen Zustimmung. Somit kann das Gesetz planmäßig zum 1. Januar 2024 rechtsverbindlich werden und wir geben den Kommunen finanzielle Planungssicherheit für die kommenden Jahre“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Die FAG-Änderung sei ein starkes Paket, das die Handlungsfähigkeit der Kommunen in diesen herausfordernden Zeiten sichert. Es werde vor allem in die Bildungsinfrastruktur investiert, verdeutlich Pegel: „Grundlage dafür ist die neue ,Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau‘. Der bisher festgestellte Bedarf an Schulneubauinvestitionen und -sanierungen beträgt mindestens 430 Millionen Euro. Nun werden über vier Jahre insgesamt 200 Millionen Euro bereitgestellt. Hinzu kommt die obligatorische Kofinanzierung der Schulträger in Höhe von mindestens 50 Prozent. Somit werden wir in den kommenden Jahren in unsere Schulen im Land mehr als 400 Millionen Euro investieren.“

Großer Investitionsbedarf besteht zudem bei der Feuerwehrinfrastruktur in den Kommunen unseres Landes: „Mit einem neuen 50-Millionen-Euro-Paket für die Feuerwehrgerätehäuser unterstützen wir die kommunale Ebene. Die Mittel sollen über Sonderbedarfszuweisungen verteilt werden. Das Geld dafür kommt ausschließlich vom Land“, erklärt Christian Pegel.

Damit auch Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, ihren Eigenanteil aufbringen können, werden diese Kommunen in den Jahren 2024 bis 2027 zusätzlich zu den bereits bisher gewährten Hilfen eine Sonderzuweisung für investive Zwecke erhalten. Dafür stehen jährlich rund 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen haushaltsrechtliche Erleichterungen in der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik.

Damit wird vielen Städten und Gemeinden deutlich leichter gemacht, ihre in den zurückliegenden Jahren erzielten Haushaltsüberschüsse für Investitionen in ihren Kommunen einzusetzen. Die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik setzte für den Einsatz dieser Haushaltsüberschüsse bislang erhebliche Hürden. Dadurch werde in zahlreichen Kommunen eine erhebliche Eigeninvestitionskraft von insgesamt bis zu 600 Millionen Euro erschlossen.

Weitere positive Änderungen für die Kommunen sind unter anderem die Beteiligungsquote – also dem in Prozent ausgedrückten Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes – und der Erstattung der kommunalen Ausgaben für den übertragenen Wirkungskreis. Bei letzterem komme das Land den Kommunen deutlich entgegen, so Christian Pegel. Darüber hinaus erhalten die Kommunen Unterstützung für höhere Aufwände der Kommunen für die Wohngeldreform oder den Energiekostensteigerungen.

Mit dem FAG MV wird die Finanzverteilung in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro sowohl zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene geregelt. Mit der umfangreichen FAG-Novelle 2020 war insbesondere auch der interkommunale Finanzausgleich bedarfsgerechter ausgestaltet worden, um so der unterschiedlichen Gemeindestruktur und der Ungleichheit im Land zwischen großen Städten mit übergemeindlichen Aufgaben, kleineren Städten und Gemeinden in wirtschaftlich prosperierenden Regionen und Gemeinden in ländlichen Regionen besser gerecht zu werden.

Kleinere Gruppen und eine bessere Betreuung

Oldenburg: Dieses Gesetz bringt Verbesserungen für Kinder, Erzieherinnen, Erzieher und für Eltern

Schwerin – Die Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern gehen schrittweise weiter. Die Abgeordneten des Landtags haben in Erster Lesung über eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) debattiert und den Gesetzentwurf anschließend zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht im Kern kleinere Gruppen bei den 3- bis 6-Jährigen und damit ein besseres Betreuungsverhältnis sowie eine bessere individuelle Förderung, eine bessere Vergütung der Auszubildenden, eine Stärkung der Elternrechte und einen wesentlich praxisnäheren Einsatz von Assistenzkräften vor.

„Dieses Gesetz bringt Verbesserungen für die Kinder, die Erzieherinnen und Erzieher und für die Eltern“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In keinem anderen Bundesland werden so viele Kinder in Kitas betreut und gefördert wie bei uns. In keinem anderen Bundesland gibt es so umfassende Öffnungszeiten wie in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings ist in keinem anderen Bundesland eine Erzieherin bzw. ein Erzieher für so viele Kinder zuständig wie bei uns. Die Landesregierung setzt alles daran, diese Situation weiterhin zu verbessern“, sagte Oldenburg. Ein wichtiger Schritt sei die Änderung des KiföG.

„Ich bedanke mich zudem bei den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und der freien Träger für die konstruktive Zusammenarbeit. Diesen Willen um Verbesserungen und Optimierungen habe ich schätzen gelernt. Ihre Anregungen zum Gesetzentwurf haben wir ernst genommen und selbstverständlich auch Vorschläge aufgenommen oder aus dieser Novelle wieder gestrichen“, erläuterte die Bildungsministerin.

Das neue Kindertagesförderungsgesetz sieht unter anderem folgende Verbesserungen vor:

Das Fachkraft-Kind-Verhältnis wird von 1:15 auf 1:14 gesenkt. Geplant ist, dass von September 2024 eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreut. Durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses und den gestiegenen Personalbedarf entstehen Mehraufwände in Höhe von 11,8 Millionen Euro pro Jahr.

Kindertageseinrichtungen haben künftig die Möglichkeit, ein besseres Fachkraft-Kind-Verhältnis dort verbindlich umzusetzen, wo überdurchschnittlich viele Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen oder Kinder mit Migrationsgeschichte betreut und gefördert werden.

Im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation wird bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren verstärkt die Sprachentwicklung gefördert. Sprachliche Fähigkeiten sind die Grundlage für die gesamte – nicht nur kindliche – Entwicklung. 30 Prozent der Kindergartenkinder in Mecklenburg-Vorpommern haben auch sprachliche Defizite, die bis zum Ende der Schulzeit bestehen bleiben, wenn sie nicht frühzeitig verstärkt individuell gefördert werden.

Als Teil der Fachkräfteoffensive soll die Vergütung der Auszubildenden angehoben werden. Bisher war im Gesetz verankert, dass Auszubildende mindestens 80 Prozent des Verdienstes erhalten müssen, der im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes vorgeschrieben ist. Laut Gesetzentwurf wird dieser Satz auf 90 Prozent angehoben. Dies ist eine Steigerung pro Monat um ca. 100 bis 120 Euro und eine Erhöhung während der gesamten Ausbildungszeit um ca. 4.000 Euro.

Erzieherinnen und Erzieher werden entlastet, ohne dass die Fachkräftequote gesenkt wird. Die Fachkräfteoffensive stärkt die Rechte der Assistenzkräfte. So können künftig zum Beispiel Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen, kleinere Gruppen eigenständig leiten und damit auch die Randzeitenbetreuung übernehmen. Auch Alltagshilfen sind zur Entlastung des pädagogischen Personals von nicht pädagogischen Aufgaben in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Kindertagespflegepersonen – genauso wie Träger von Kindertageseinrichtungen – für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen müssen.

Zu den Neuerungen zählt auch die Stärkung der Elternrechte. Ab 2024 sind mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Elternräte vorgesehen, zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder.

Darüber hinaus sollen ab dem Jahr 2025 die einzelnen Finanzierungsströme vom Land an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusammengefasst werden, um den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten zu verringern.

Neues Öffnungszeitengesetz in M-V

Einzelhandel im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern wird gestärkt

Schwerin – In der heutigen zweiten Lesung im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns wurde das neue Öffnungszeitengesetz der MV-Koalition beschlossen.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christian Winter, erklärte dazu: „Mit dem neuen Öffnungszeitengesetz stärkt die MV-Koalition den Einzelhandel im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern, ohne dabei die verfassungsmäßige Sonntagsruhe für Arbeitnehmer aufzuweichen.

Wir schaffen für Unternehmer:innen mehr Planungssicherheit und stärken ihre Position im Wettbewerb mit angrenzenden Bundesländern. Das erreichen wir, indem bestehende Sonderregelungen in der kommenden Rechtsverordnung an die Sonderöffnungszeiten in Schleswig-Holstein angeglichen werden.

Zusätzlich wird der Antragsprozess für Gemeinden zu den kommenden Sonderöffnungszeiten transparenter und offener gestaltet.

Gleichzeitig stärken wir auch Arbeitnehmerrechte, indem Sonderregelungen in Grenzregionen gestrichen und Oster-, Pfingstsonntage, sowie der Tag der Arbeit von Sonderöffnungszeiten künftig ausgenommen werden.

Das neue Gesetz verbindet also die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmerinnen und Arbeitnehmer im Land gemeinsam mit einem zuverlässigen Schutz der Sonntagsruhe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Aktuelle Stunde im Landtag

Erhöhung des Bürgergeldes ist sozialpolitisch richtig und verfassungsrechtlich geboten

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in der Aktuellen Stunde des Landtags Bestrebungen der CDU kritisiert, Einsparungen beim Bürgergeld vorzunehmen. „Es ist unanständig und politisch falsch zu Lasten der Ärmsten und Schwächsten in der Gesellschaft sparen zu wollen“, sagte Drese.

Drese hob hervor, dass erst in der vergangenen Woche die Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister (ASMK) mit nur einer Gegenstimme sich dafür ausgesprochen habe, dass die gesetzlich fixierte Bürgergelderhöhung zum 1. Januar 2024 wie geplant umgesetzt wird. „Unabhängig von der Parteizugehörigkeit stellte sich die ASMK ausdrücklich hinter das Bürgergeld, hinter dessen Grundsätze und Instrumente. Gemeinsam sind die Fachministerinnen und Fachminister der Auffassung, dass die Erhöhung des Bürgergeldes verfassungsrechtlich geboten und sozialpolitisch notwendig ist“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin zeigte wenig Verständnis, dass die CDU-Fraktion eine politische Debatte in den Landtag trage, die zum Ziel habe, „den ohnehin schon häufig alles andere als einfachen Alltag der leistungsberechtigten Personen im Bürgergeldbezug nochmal ein bisschen unangenehmer zu gestalten“. „Und das ausgerechnet in Mecklenburg-Vorpommern. Haben Sie ernsthaft das Gefühl, die Menschen hier strengen sich nicht genug an und müssen angetrieben werden?“, fragte die Ministerin in Richtung der CDU-Fraktion, die die Aktuelle Stunde zum Thema Bürgergeld beantragt hatte.

Drese betonte, dass es in Mecklenburg-Vorpommern 108.500 Regelleistungsberechtigte gibt. Dies entspreche einen Anteil von 6,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Davon seien etwa 82.700 erwerbsfähig. „Tatsächlich arbeitslos sind jedoch weniger als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – der überwiegende Teil befindet sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, in Schule, Studium oder Ausbildung oder pflegt bzw. erzieht gerade“, so Drese. „Es ist völlig falsch und schäbig, dass Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger pauschal in die Ecke derer gestellt werden, die unser Sozialsystem ausnutzen.

Die Ministerin verteidigte die Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes um im Höchstfall 61 Euro pro Monat ab dem 1. Januar 2024. „Angesichts stark gestiegener Energiepreise und Lebenshaltungskosten ist eine Erhöhung unbedingt erforderlich. Insbesondere die Preise von Gütern des täglichen Lebens, wie Lebensmittel, sind deutlich stärker gestiegen als die durchschnittliche Inflationsrate erkennen lässt. Hiervon sind in besonderem Maße Menschen und Familien betroffen, denen nur geringe Finanzmittel zur Verfügung stehen“, sagte Drese.

Zum Lohnabstandsgebot verdeutlichte Drese, dass sich Mindestlohn und Bürgergeld (früher Hartz IV) im Verhältnis kaum auseinanderentwickelt haben. „Seit der Einführung des Mindestlohns 2015 ist dieser von 8,50 Euro auf geplante 12,41 Euro Anfang 2024 gestiegen, ein Plus von 46 Prozent. Im selben Zeitraum erhöhte sich der Hartz-IV-Regelsatz – heute Bürgergeld – für Alleinstehende um 41,1 Prozent“, so Drese.

Die Lösung für zu geringe Löhne sei doch nicht, dass die Erhöhung des Bürgergeldes bekämpft wird, sondern dass in Niedriglohnbranchen besser bezahlt wird, sagte Drese. „Hier vermisse ich den Einsatz der CDU: Statt nach unten zu treten, sollte der Blick nach oben gerichtet werden“, so die Ministerin.

Drese: „Mit der Erhöhung der Regelsätze und der Umstellung auf das System Bürgergeld signalisieren wir ganz klar, dass wir keinen Menschen in unserem Land aufgeben, dass wir berufliche Weiterbildung oder den Erwerb eines Berufsabschlusses unterstützen und dass wir eine berufliche Neuorientierung ermöglichen.“