Schwerin – Der Landtag hat der Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) zugestimmt. Damit kann das neue FAG zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
„Ich bedanke mich bei dem Parlament für die intensive Befassung der Novelle in den Ausschüssen und der heutigen Zustimmung. Somit kann das Gesetz planmäßig zum 1. Januar 2024 rechtsverbindlich werden und wir geben den Kommunen finanzielle Planungssicherheit für die kommenden Jahre“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin.
Die FAG-Änderung sei ein starkes Paket, das die Handlungsfähigkeit der Kommunen in diesen herausfordernden Zeiten sichert. Es werde vor allem in die Bildungsinfrastruktur investiert, verdeutlich Pegel: „Grundlage dafür ist die neue ,Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau‘. Der bisher festgestellte Bedarf an Schulneubauinvestitionen und -sanierungen beträgt mindestens 430 Millionen Euro. Nun werden über vier Jahre insgesamt 200 Millionen Euro bereitgestellt. Hinzu kommt die obligatorische Kofinanzierung der Schulträger in Höhe von mindestens 50 Prozent. Somit werden wir in den kommenden Jahren in unsere Schulen im Land mehr als 400 Millionen Euro investieren.“
Großer Investitionsbedarf besteht zudem bei der Feuerwehrinfrastruktur in den Kommunen unseres Landes: „Mit einem neuen 50-Millionen-Euro-Paket für die Feuerwehrgerätehäuser unterstützen wir die kommunale Ebene. Die Mittel sollen über Sonderbedarfszuweisungen verteilt werden. Das Geld dafür kommt ausschließlich vom Land“, erklärt Christian Pegel.
Damit auch Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, ihren Eigenanteil aufbringen können, werden diese Kommunen in den Jahren 2024 bis 2027 zusätzlich zu den bereits bisher gewährten Hilfen eine Sonderzuweisung für investive Zwecke erhalten. Dafür stehen jährlich rund 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen haushaltsrechtliche Erleichterungen in der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik.
Damit wird vielen Städten und Gemeinden deutlich leichter gemacht, ihre in den zurückliegenden Jahren erzielten Haushaltsüberschüsse für Investitionen in ihren Kommunen einzusetzen. Die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik setzte für den Einsatz dieser Haushaltsüberschüsse bislang erhebliche Hürden. Dadurch werde in zahlreichen Kommunen eine erhebliche Eigeninvestitionskraft von insgesamt bis zu 600 Millionen Euro erschlossen.
Weitere positive Änderungen für die Kommunen sind unter anderem die Beteiligungsquote – also dem in Prozent ausgedrückten Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes – und der Erstattung der kommunalen Ausgaben für den übertragenen Wirkungskreis. Bei letzterem komme das Land den Kommunen deutlich entgegen, so Christian Pegel. Darüber hinaus erhalten die Kommunen Unterstützung für höhere Aufwände der Kommunen für die Wohngeldreform oder den Energiekostensteigerungen.
Mit dem FAG MV wird die Finanzverteilung in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro sowohl zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene geregelt. Mit der umfangreichen FAG-Novelle 2020 war insbesondere auch der interkommunale Finanzausgleich bedarfsgerechter ausgestaltet worden, um so der unterschiedlichen Gemeindestruktur und der Ungleichheit im Land zwischen großen Städten mit übergemeindlichen Aufgaben, kleineren Städten und Gemeinden in wirtschaftlich prosperierenden Regionen und Gemeinden in ländlichen Regionen besser gerecht zu werden.