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Autor: Rügenbote

Schienengüterverkehrskonferenz maritim

Jesse: Leistungsfähige Hafenstandorte brauchen bedarfsgerechten Ausbau der land- und seeseitigen Anbindungen

Stralsund – „Schienenaffinität behalten und erweitern“ lautete das Kernthema der 2. Fachtagung Schienengüterverkehr maritim am Donnerstag in Stralsund.

„Schienenverbindungen sind für die wirtschaftliche Entwicklung in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern von zentraler Bedeutung. Das gilt vor allem für unsere Häfen. Leistungsfähige Hafenstandorte brauchen einen bedarfsgerechten Ausbau der land- und seeseitigen Anbindungen.

Gerade die führenden Häfen in Mecklenburg-Vorpommern sind historisch als klassische Eisenbahnhäfen konzipiert worden, um einen größtmöglichen Anteil bahngebundener Hafenhinterlandverkehre abbilden zu können – das ist heute ein enormer Vorteil bei den gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen zur erfolgreichen Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene im Interesse des Erreichens ehrgeiziger Klimaschutzziele.

Das schaffen wir aber nicht allein. Gemeinsam mit den anderen Küstenländern setzen wir uns beim Bund dafür ein, die seit über 20 Jahren in der Summe unveränderten Mittel für die Finanzierung der Seehäfen relevant zu erhöhen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Als logistische Schnittstelle für land- und seeseitige Transporte und Standorte industrieller und gewerblicher Ansiedlungen sind Häfen auch von den klimaschutzbedingten Anforderungen betroffen. So wirken sich Veränderungen in der Energieerzeugung direkt auf die Gutarten-, Dienstleistungs- und Produktionsstrukturen in den Standorten aus.

Auf die im Jahr 2020 in den MV-Häfen umgeschlagenen 25,4 Millionen Tonnen entfielen gut 19 Prozent auf die Bereiche Kohle, Erdgas, Erdöl, Mineralöl- und Chemieerzeugnisse. „Hier ist es eine Aufgabe der Häfen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Neben dem seit längerer Zeit liegenden Fokus auf Komponentenbau, Ausrüstung und Versorgung von Offshore-Windparks rücken emissionsfreie Brenn- und Treibstoffe in den Vordergrund. Wir unterstützen die Häfen in unserem Land auf diesem Weg, beispielsweise über den zielgerichteten Ausbau der Hafeninfrastruktur“, sagte Jesse.

So beabsichtigt beispielsweise der Seehafen Stralsund die Herstellung einer direkten Anbindung des Betriebsteils Südhafen und des Geländes des maritimen Industrie- und Gewerbeparks „Volkswerft“ an die Anlagen der DB Netz.

Der von der DB Netz betriebene Rangierbahnhof Rostock Seehafen wird in drei Baustufen bis 2029 umfangreich modernisiert, darunter die Spurplanoptimierung und die Einführung elektronischer Stellwerkstechnik. Bis 2025 ist eine Erweiterung aller KV-Gleise auf 740 Meter angedacht.

Auch der vom Bund angekündigte Streckenausbau ABS Berlin – Stralsund – Sassnitz („Vorpommernmagistrale“) soll erheblich zur besseren verkehrlichen Vernetzung beitragen.

Veranstalter der Fachtagung war der Unternehmensberater und Rechtsanwalt Ralf Jentges in Kooperation mit dem Landesverband Hafenwirtschaft (LHMV).

Prädikatisierte Tourismusregion

Insel Usedom und Stadt Wolgast als prädikatisierte Tourismusregion anerkannt – 22 Gemeinden und zwei Städte im Verbund / Meyer: Gebietsbezogenes Marketing und gemeinsame Projekte intensiver entwickeln

Insel Usedom – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat heute in Heringsdorf die Anerkennung als Tourismusregion „Insel Usedom und Stadt Wolgast“ an 22 beteiligte Gemeinden und zwei Städte übergeben.

„Die Insel marschiert mit gutem Beispiel voran. Urlaubern ist es nicht wichtig, wo eine Gemeindegrenze beginnt oder aufhört. Unsere Gäste suchen Erholung in einer Region und wünschen sich über Gemeindegrenzen hinweg ein ineinandergreifendes Angebot.

Das gibt es jetzt in der neuen Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast. Diesen Weg hin zu einer innovativen Tourismusentwicklung sind die Gemeinden und Städte gemeinsam gegangen, um unter anderem ein gebietsbezogenes Marketing intensiver auszubauen. Die UsedomCard sowie eine einheitliche Kurabgabensatzung wurden in enger kooperativer Zusammenarbeit entwickelt.

Über Gemeindegrenzen hinweg lassen sich viele Aufgaben bündeln, aufteilen und effizienter bearbeiten. Davon profitieren Gäste, indem sie beispielsweise mit ihrer Kurkarte die touristischen Leistungen in allen Seebädern nutzen können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Zwei Gemeinden haben darüber hinaus Mobilitätsleistungen in die Kurkarten inkludiert. In den Kaiserbädern können die Gäste den Bus nutzen, in Ückeritz Bus und Bahn. Dass weitere Gemeinden diesem positiven Beispiel ab dem Jahr 2024 folgen, unterstützt Minister Meyer ausdrücklich.

In der Tourismusregion zusammengeschlossen sind die Gemeinden Benz, Ostseebad Ückeritz, Dargen, Ostseebad Zempin, Garz, Ostseebad Zinnowitz, Kamminke, Peenemünde, Korswandt, Pudagla, Krummin, Rankwitz, Mellenthin, Sauzin, Mölschow, Seebad Loddin, Ostseebad Heringsdorf, Stolpe auf Usedom, Ostseebad Karlshagen, Zirchow, Ostseebad Koserow, Ostseebad Trassenheide sowie die Städte Usedom und Wolgast.

Bislang war der Gemeindezusammenschluss Mönchgut-Granitz mit vier beteiligten Gemeinden die deutschlandweit einzige anerkannte Tourismusregion. Die Insel Usedom und Stadt Wolgast reihen sich nun als zweite Tourismusregion in die Liste ein. „Eine branchen- und regionenübergreifende Zusammenarbeit ist insbesondere auf der Insel Usedom, auf der der Tourismus die wirtschaftlich stärkste und damit prägendste Branche darstellt, unerlässlich. Federführend hat die Usedom Tourismus GmbH den gesamten Prozess begleitet“, sagte Meyer.

Seit dem Jahr 2020 ist die Insel Usedom mit der Stadt Wolgast eine von fünf touristischen Modellregionen im Land. Ziel war es, Insel und Stadt zu einem Erhebungs- und Erholungsgebiet zu entwickeln.

Im vergangenen Sommer wurde in Mecklenburg-Vorpommern das Kurortgesetz angepasst und die neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ eingeführt. Durch die zeitgleiche Anpassung des Kommunalabgabengesetzes können diese Tourismusorte und Tourismusregionen eine Kurabgabe einführen. Für die Anerkennung sind nach § 4a Abs. 4 KurortG M-V folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Touristische Region vorzugsweise mit mindestens einem Kur- oder Erholungsort
  2. Vorhandensein einer leistungsfähigen touristischen Infra- und Angebotsstruktur
  3. Bestehen einer konzeptionellen Entwicklungsgrundlage (Tourismuskonzept) mit regionalem Schwerpunkt
  4. Nachweis einer regionalen Kooperationsbereitschaft mit übergemeindlich organisierten Zusammenschlüssen einschließlich einer Harmonisierung des Satzungsrechts zur Erhebung der Kurabgabe
  5. Aktivitäten im Hinblick auf ein gebietsbezogenes Marketing
  6. Regionale branchenübergreifende Zusammenarbeit mit nachgeordneten Behörden, wie zum Beispiel Nationalparkämtern, Biosphärenreservatsämtern und Naturparkverwaltungen.

Die Urkundenübergabe fand im Rahmen des Touristiker-Talks der Insel Usedom statt. Veranstalter sind der Tourismusverband Insel Usedom e.V., die Usedom Tourismus GmbH und das Steigenberger Grand Hotel & Spa.

Pedelec-Station in Betrieb genommen

Meyer: Neues Verleih- und Ladesystem macht Radverkehr deutlich attraktiver

Insel Usedom – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute ein neues Online-Pedelec-Verleih- und Ladesystem für Touristen und Einheimische auf der Insel Usedom offiziell in Betrieb genommen.

„Das Fahrrad ist in Mecklenburg-Vorpommern ein viel genutztes Verkehrsmittel – sei es für den täglichen Weg zur Arbeit, zu Freizeitaktivitäten oder für eine entspannte Radtour. Zudem hat der Fahrradtourismus eine starke wirtschaftliche Bedeutung im Land. Nach einer aktuellen Studie des Landestourismusverbandes erzielt der Radtourismus in Mecklenburg-Vorpommern eine jährliche Wertschöpfung von ungefähr einer Milliarde Euro.

Wichtig ist, dass der Radverkehr bei uns im Land insgesamt noch attraktiver wird. Dazu kann das neue Verleih- und Ladesystem beitragen. So wird die Infrastruktur für Elektrofahrräder erheblich verbessert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Station ist an der Bundesstraße B110 aus Richtung Anklam kommend am Abzweig Lieper Winkel direkt an den Bushaltestellen errichtet worden. Sie ist nach Angaben des Betreibers, der MV Rad GmbH, die erste ihrer Art auf der Insel Usedom und verbindet eine automatisierte Arbeitsweise mit einer autarken und emissionsfreien Stromversorgung. Sie arbeitet autark, indem die Pedelecs via App automatisch vermietet und angenommen werden.

Die Aufladung der Akkus erfolgt induktiv aus einem Batteriespeicher. Dieser wird wiederum durch eine Photovoltaikanlage gespeist. Dabei reichen 3,5 Stunden Lichteinfall täglich, um alle Pedelecs betriebsbereit zu halten. In einem weiteren Schritt ist die Vergrößerung der Anlage auf 30 Pedelecs möglich. In diesem Zuge müssten auch Batteriespeicher und PV-Anlage entsprechend angepasst werden.

Die MV Rad GmbH plant eine flächendeckende Versorgung der Insel Usedom, Wolgast und Anklam mit bis zu 500 Pedelecs. „Der Betreiber hat sich zum Ziel gesetzt, eine flächendeckende Präsenz der Stationen auch an allen Bahnhöfen und vielen Haltestellen der Busbetriebe zu realisieren. So entsteht ein Mobilitätsverbund mit Bus und Bahn“, sagte Meyer.

Das Vorhaben ist in erster Linie ein Förderprojekt des Bundes. Dieser beteiligt sich mit einer Förderhöhe in Höhe von 2,42 Millionen Euro. Dabei umfasst die Fördersumme die Installation eines flächendeckenden Pedelec-Systems sowie die weitere Integration einer E-Cargo Flotte in das System. Der Landeszuschuss beträgt 150.000 Euro.

Weitere Bombendrohungen an Schulen

Oldenburg: Handlungsleitfaden für Schulen im Umgang mit angedrohten Gewalttaten

Schwerin – Nachdem bereits in den vergangenen Tagen an mehreren Schulen in Mecklenburg-Vorpommern Bombendrohungen per E-Mail eingegangen waren, sind nun alle Schulamtsbereiche des Landes betroffen.

In allen Fällen wurde die Polizei informiert, die über die jeweiligen weiteren Schritte entschieden hat. Die Schulleitungen haben die Maßnahmen entsprechend umgesetzt.

„Die Serie an Bombendrohungen setzt sich an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern fort. Auch wenn die Schulleitungen bereits über Notfallpläne verfügen, erhalten sie heute einen ergänzenden Handlungsleitfaden im Umgang mit Androhungen von Gewalttaten.

In dem Leitfaden zeigen wir konkret die einzuhaltenden Abläufe auf. Ich danke allen, die so umsichtig mit dieser besonderen Situation umgehen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für betroffene Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bietet der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie schulpsychologische Unterstützung an.

Modernisierungen am Schloss Stolpe

Meyer: Baudenkmal ist attraktiver Anlaufpunkt für Gäste und Einheimische

Stolpe – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat heute einen Bescheid an die Gemeinde Stolpe übergeben. Derzeit laufen Modernisierungsarbeiten am Schloss Stolpe. Ziel ist, dass an dem Baudenkmal aus dem 16. Jahrhundert ein touristisches Erlebnis- und Informationszentrum errichtet wird.

„Das Schloss Stolpe gehört mittlerweile wieder zu den Schmuckstücken des Landes. Das Gebäude wird heute als Begegnungs- und Veranstaltungsstätte genutzt. Durch die grundlegende Modernisierung wird das historische Gebäude immer mehr zu einem attraktiven Anlaufpunkt für Gäste und Einheimische auf der Insel Usedom. Diese Investitionen in die touristische Infrastruktur unterstützen wir“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Schloss ist seit 1995 im Besitz der Gemeinde Stolpe. Es bildet gemeinsam mit der Remise, dem gegenüberliegenden Dorfteich und der neogotischen Kirche den Mittelpunkt des Ortes. Das Schloss kann besichtigt werden, eine Ausstellung informiert über die Bau- und Eigentümergeschichte und es finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen statt. Seit 2001 wird die Anlage in mehreren Bauabschnitten renoviert und restauriert, unter anderem sind Türme errichtet, der Dachstuhl gesichert sowie Fassade, Fenster und Türen erneuert worden.

Die Gesamtkosten des Vorhabens haben sich erhöht und betragen jetzt knapp 2,5 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro.

 Auf der Insel Usedom gab es nach Angaben des Statistischen Amtes im Zeitraum Januar bis Juli 2023 rund 633.000 touristische Ankünfte (+3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und über 3,2 Millionen Übernachtungen (+4 Prozent). In ganz Mecklenburg-Vorpommern waren es im gleichen Zeitraum knapp 4,4 Millionen Ankünfte (+6,2 Prozent) und rund 18,2 Millionen Übernachtungen (+3,3 Prozent).

Winterdienst in Mecklenburg-Vorpommern

Meyer: Straßenmeistereien sind vorbereitet – 339 Fahrzeuge im Einsatz

Grimmen – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat sich am Mittwoch in der Straßenmeisterei Grimmen über die Vorbereitungen des Winterdienstes für die anstehende Jahreszeit informiert.

„Noch scheinen die ersten Schneeflocken in Mecklenburg-Vorpommern in weiter Ferne. Der Winterdienst in den Straßenmeistereien hat sich jedoch bereits jetzt umfassend vorbereitet. Die insgesamt 339 Fahrzeuge für den Einsatz auf winterlichen Straßen sind bestens vorbereitet und ausreichend Streumittel ist eingekauft.

Ein großer Dank gilt insbesondere den Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern der Straßenmeistereien, die bei winterlicher Wetterlage rund um die Uhr im Einsatz sind. Die Männer und Frauen tragen Sorge, dass die Verkehrsteilnehmenden freie Straßen haben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Straßenmeisterei Grimmen ist eine von neun Straßenmeistereien des Straßenbauamtes Stralsund und zuständig für den Betriebs- und Winterdienst auf knapp 42 Kilometern Bundesstraßen, rund 144 Kilometern Landesstraßen, 114 Kilometern Kreisstraßen und etwa 35 Kilometer straßenbegleitende Radwege.

In der Straßenmeisterei Grimmen sind insgesamt 24 Mitarbeiter angestellt. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich von Stralsund in Richtung Süden bis zur Kreisgrenze bei Demmin und von der Kreisgrenze bei Greifswald in Richtung Westen bis Bad-Sülze.

Die Straßenbauverwaltung des Landes betreut im Winterdienst insgesamt rund 6.500 Kilometer Straßen, davon etwa 1.900 Kilometer Bundesstraßen, circa 3.300 Kilometer Landesstraßen und etwa 1.250 Kilometer Kreisstraßen. Im Winterdienst arbeiten in den 25 Straßenmeistereien des Landes rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Bedarf im Schichtdienst. Insgesamt stehen 339 Fahrzeuge für den Winterdienst zur Verfügung.

Derzeit sind insgesamt 25.100 Tonnen auftauende Streumittel (NaCl) in den Tausalzlagern der Straßenbauverwaltung eingelagert. Zudem werden in den Straßenmeistereien etwa 128 Kilometer Schneezäune vorgehalten, die an windanfälligen Straßenabschnitten aufgebaut werden, um die Straßen vor Schneeverwehungen zu schützen.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer appellierte abschließend an alle Verkehrsteilnehmenden, bei schwierigen Wetterlagen vorausschauend und umsichtig zu fahren: „Mit vielen kleinen und einfachen Maßnahmen lässt sich die Sicherheit für alle im Straßenverkehr erheblich erhöhen. Bitte prüfen Sie, ob das eigene Auto winterfest ist, fahren Sie an die jeweilige Straßensituation angepasst und nehmen Sie Rücksicht auf andere. Sicherheit geht immer vor, denn wir wollen alle sicher nach Hause kommen.“

Bombendrohungen an Schulen in M-V

Oldenburg: Dank an alle, die umsichtig gehandelt haben

Schwerin – Nachdem bereits Schulen in mehreren Bundesländern von Bombendrohungen betroffen sind, kommt es nun auch an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu entsprechenden Drohungen. Die ähnlich lautenden Drohungen wurden per E-Mail verschickt.

Betroffen sind vier Schulen aus den Schulämtern Rostock, Neubrandenburg und Greifswald: das Greifen-Gymnasium in Ückermünde, die Borwinschule Rostock, die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen sowie die Grundschule Röbel.

Die Polizei ist in allen Fällen umgehend informiert worden, hat die Gefahrenlage jeweils eingeschätzt und schließlich Entwarnung gegeben. Lediglich die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen wurde heute Morgen vorsorglich durch die Polizei evakuiert. Der Unterricht konnte nach Entwarnung der Polizeikräfte jedoch fortgesetzt werden.

„Notfällen an Schulen begegnen wir mit einem Höchstmaß an Sensibilität“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dank an alle, die so umsichtig gehandelt haben.“

Die betroffenen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler haben das Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie, schulpsychologisch begleitet zu werden.

Auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des damit autorisierten Notfallplans Mecklenburg-Vorpommern sind landeseinheitliche Standards im Umgang mit Notfällen ausgewiesen.

Der Notfallplan MV ist für alle öffentlichen Schulen des Landes verpflichtend. Das konkrete schulaufsichtliche und schulpsychologische Vorgehen gestaltet sich entsprechend des jeweils vorliegenden Einzelfalls.

Fragen, die die polizeiliche Arbeit betreffen, richten Sie bitte an das zuständige Innenministerium.

Fangquoten: Fischerei droht der Niedergang

M-V steuert mit Rettungsplan dagegen

Schwerin – Die EU-Fischereiminister haben sich in Luxemburg auf die erlaubten Fangmengen für Fischer in der Ostsee im kommenden Jahr geeinigt. Demnach bleiben die Fangverbote für Hering und Dorsch im westlichen Teil der Ostsee bestehen. Ausnahmen vom Verbot der gezielten Fischerei auf Hering gelten weitherin für die kleine Küstenfischerei mit passiven Fanggeräaten (Stellnetze und Reusen).

Aktuell dürfen Dorsch und Hering – hier mit Ausnahme der kleinen Küstenfischerei – in der westlichen Ostsee und damit auch vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nur als Beifang in den Netzen landen. Beim Dorsch sinkt die für 2024 für die westliche Ostsee erlaubte Fangmenge für deutsche Fischer um 30 Prozent auf 73 Tonnen, in der östlichen Ostsee bleibt sie unverändert bei 54 Tonnen. Die Freizeitfischereich auf Dorsch wurde geschlossen, d.h. Dorsche dürfen von Freizeitfischern 2024 nicht mehr mitgenommen werden.

Mecklenburg-Vorpmmerns Fischereiminister Dr. Till Backhaus schätzte die Ergebnisse wie folgt ein: „Die Entscheidung die Fangquoten für die Ostseefischerei weiter aufrechtzuerhalten und den Dorschfang mit weiteren Einschränkungen zu belegen war erwartbar und ist fachlich sicherlich schlüssig begründbar.

Dennoch muss ich ganz klar sagen, dass ich mir eine andere Entscheidung gewünscht hätte. Erst vergangene Woche habe ich mich nochmals schriftlich an Cem Özdemir gewandt und darum gebeten, sich für die Interessen der deutschen Küstenländer stark zu machen. Die Bewirtschaftung der Dorschbestände – die Freizeitfischerei eingeschlossen – stellt für den Tourismus, speziell in der Nebensaison eine nicht unerhebliche Einnahmequelle dar.

Erfreulich ist, dass die gezielte Fischerei mit passiven Fanggeräten für die kleine Küstenfischerei in Bezug auf den Hering in der westlichen Ostsee als Ausnahmeregelung erhalten bleibt. Auch dafür hatte ich mich eingesetzt, da eine Beifang-Regelung den Fischereibetrieben hier gar nichts genützt hätte, denn Hering wird praktisch nicht in der gezielten Fischerei auf andere Arten mitgefangen. Wäre die Ausnahmeregelung entfallen, wäre dies einem Berufsverbot gleichgekommen. Hinzu kommt, dass die kleine Küstenfischerei die Bestandtsentwicklung aufgrund der geringen Entnahmemengen kaum beeinflusst. Eine Nullfang-Regelung wäre auch vor diesem Hintergrund von besonderer und nicht nachvollziehbarer Härte gewesen.

Insgesamt müssen wir feststellen, dass die Kutter- und Küstenfischereich und mit ihr ein jahrhundertaltes Kulturgut im Niedergang begriffen ist. Selbst eine Besserung der Rahmenbedingungen in einigen Jahren würde den befürchteten Niedergang der Ostseefischerei nicht mehr aufhalten, da es bereits jetzt an Nachwuchs und an einer soliden wirtschaftlichen Basis fehlt.

Große Erwartungen setze ich in diesem Zusammenhang auf die aus den Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz zu erwartenden Gelder aus der Fischereikomponente für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei. Mit den ca. 670 Millionen Euro ließe sich der notwendige Transformationsprozess der Kutter- und Küstenfischerei an Nord- und Ostsee wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds zur Verfügung stehen.

Mit großer Spannung warte ich auch auf die für Herbst 2023 angekündigten Ergebnisse vom Runden Tisch Ostseefischerei, der eine eigene Kommission eingesetzt hat, um ein zukunftsorientiertes Leitbild für die Ostseefischerei zu entwickeln. Das Leitbild kann aber nur die Rahmen setzen – zur Erhaltung und Neuausrichtung der Fischerei bedarf es einer Strategie von Bund und Küstenländern und entsprechender Finanzmittel zur Umsetzung von Maßnahmen.

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält, bei der an die Fachwirtausbildung „Fischerei und Meeresumwelt“ und Aktivitäten von so genannten Sea-Rangern im Küstenmeer angeknüpft werden soll, sowie Elemente der Transformation hin zu einer umweltverträglichen Fangflotte und Ausübung der Fischerei.

Daneben sollen aus dem EMFAF weiterhin verschiedenste Maßnahmen unterstützt werden wie bspw. moderne Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen, Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Veredlung und Direktvermarktung an Land, Diversifizierung mit bis zu 75.000 Euro je Begünstigtem, Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Meerforelle.“